Ich erhielt die Baugenehmigung für den Bau eines Carports vom zuständigen Bauamt (Hanau - Hessen). Die Genehmigung war nötig, da es sich um ein Neubaugebiet mit sehr strikten Vorgaben handelt. Des weiteren sollte der Carport in Grenzbebauung aufgestellt werden. Kurz nach der Erteilung der Baugenehmigung errichtete ich in Eigenleistung den Carport.
Heute erhielt ich ein Schreiben vom örtlichen Bauamt mit der Aufforderung noch folgende Unterlagen bzw. Bescheinigungen einzureichen:
1) Mitteilung über abschließende Fertigstellung des Gebäudes, mit Bauleiterklärung (Benennung mit Name und Anschrift sowie Unterschrift)
2) Bescheinigung des Nachweisberechtigten für Standsicherheit
3) Bescheinigung des Nachweisberechtigten für Brandschutz
Meine Fragen:
zu 1) Kann auch ich der Bauleiter sein? Im Forum bin ich aber auf § 42 Abs 3 LBOAbk. gestoßen, dass kein Bauleiter erforderlich ist, dass das 'Gebäude' keinen Aufenthaltsraum hat. Ist halt nur ein simpler Doppelcarport.
zu 2) Ich vermute es reichen die Statischen Berechnungen des Carporthestellers?
zu 3) Hier muss ich passen. Brandschutz für einen Carport ist mir nicht ganz verständlich.
Für jedliche Hilfe bin ich im Voraus dankbar.
Grüße
Karlheinz
