- Niedersachsen
- Es wird eine Terrasse geplant
- Masse ca. 4 x 4 x 0.9 (b x t x h)
- Holzkonstruktion (also keine Aufschüttung).
- Keine Verbindung mit dem Haus; jedoch würde optional an einer Stelle ein Auflager benötigt, welches an dem Haus angebracht ist.
- Stützen sollen in Boden einfundamentiert werden
Frage: genehmigungspflichtig oder nicht? Von welchen "Kernpunkten" hängt das ab? Habe ein wenig in der Nds. Bauordnung gestöbert, jedoch nichts gefunden.
Danke für jeden Tipp!
mw.