Teilungserklärung fehlerhaft: Planabweichung, Korrektur & Möglichkeiten im Altbau?
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Teilungserklärung fehlerhaft: Planabweichung, Korrektur & Möglichkeiten im Altbau?
wir wohnen seit 11 Jahren in einer Altbau-Wohnung (eigentlich ein altes Zechenhaus, was aber als Wohnung deklariert ist) - vor 4 Jahren "mussten" wir sie kaufen. Für viel Geld haben wir ein Kollektivgrundstück und unsere darauf befindliche Wohnung gekauft. Vor dem Kauf kam ein Planungsbüro und hat alle Häuser (Wohnungen) ausgemessen. Heute ist mir aufgefallen, dass die in der Teilungserklärung beiliegenden Pläne unserer Wohnung überhaupt nicht richtig sind. Räume sehen ganz anders aus, m²-Angaben wurden "hochgeschraubt".
Mir ist klar, dass das für den Kaufpreis und der selbigen Abwicklung wohl keine Relevanz mehr hat - da haben wir wohl "gepennt" -- aber die Wohnungsgröße beeinflust immerhin das Hausgeld und Nebenkosten, welches anteilig nach m²-Größe berechnet bzw. verteilt wird.
Ob es wohl eine Möglichkeit der Korrektur gibt -- wenn ja, ab wie viel m²-Differenz ist Handeln sinnvoll - nach meinem Überschlag liege ich so bei einer Differenz von ca. 6 m²?
Und wie wäre zu Verfahren?
Ich hoffe auf vielfältige Resonanz und Grüße alle Leser.
PS: Bundesland: NRW
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Fehlerhafte Angaben in der Teilungserklärung können langfristige finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.
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Ich verstehe, dass Sie seit 11 Jahren in einer Altbauwohnung wohnen und es nun Unstimmigkeiten mit der Teilungserklärung gibt. Planabweichungen können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer haben.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Teilungserklärung kann zu Streitigkeiten mit anderen Eigentümern führen, insbesondere wenn es um die Wohnungsgröße, Sondernutzungsrechte oder die Verteilung von Kosten geht.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfung der Teilungserklärung: Lassen Sie die Teilungserklärung und die zugehörigen Pläne von einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht prüfen.
- Feststellung der Abweichung: Dokumentieren Sie die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Gegebenheiten und den Plänen genau.
- Korrekturmöglichkeiten prüfen: Klären Sie mit dem Anwalt, welche Möglichkeiten zur Korrektur der Teilungserklärung bestehen (z.B. Berichtigung, Anfechtung, Änderung).
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht auf, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Teilungserklärung
- Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentume regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und ist die Grundlage für die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.), Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung. - Aufteilungsplan
- Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentume grafisch darstellt. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung und muss mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.
Verwandte Begriffe: Bauzeichnung, Grundriss, Teilungserklärung. - Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum in Deutschland. Es regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum. - Sondereigentum
- Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem sonstigen abgeschlossenen Raum innerhalb eines Gebäudes. Es umfasst die Räume innerhalb der Wohnung sowie bestimmte Bestandteile, die nicht zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören.
Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Wohnungseigentum. - Gemeinschaftseigentum
- Gemeinschaftseigentum sind die Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören z.B. das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und der Garten.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teilungserklärung, Wohnungseigentum. - Miteigentumsanteil
- Der Miteigentumsanteil gibt den Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum an. Er wird in der Teilungserklärung festgelegt und dient in der Regel als Grundlage für die Verteilung der Kosten und die Stimmrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Kostenverteilung, Stimmrecht. - Sondernutzungsrecht
- Ein Sondernutzungsrecht gibt einem Wohnungseigentümer das Recht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Gartenflächen, Stellplätze) allein zu nutzen. Diese Rechte müssen in der Teilungserklärung festgelegt sein.
Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist ein wichtiges Dokument, das ein Gebäude in einzelne Wohnungs- und Teileigentume aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und ist die Grundlage für die Wohnungseigentümergemeinschaft. - Was tun bei einer fehlerhaften Teilungserklärung?
Bei Fehlern in der Teilungserklärung sollte man diese von einem Fachanwalt prüfen lassen. Je nach Art und Umfang des Fehlers gibt es verschiedene Möglichkeiten der Korrektur, wie z.B. eine Berichtigung oder eine Änderung der Teilungserklärung. - Welche Fristen sind bei der Anfechtung einer Teilungserklärung zu beachten?
Für die Anfechtung einer Teilungserklärung gelten bestimmte Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Diese Fristen beginnen in der Regel mit der Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Ein Anwalt kann hierzu genauere Auskunft geben. - Kann eine Teilungserklärung geändert werden?
Ja, eine Teilungserklärung kann geändert werden. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Änderung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. - Was sind Sondernutzungsrechte?
Sondernutzungsrechte geben einem Wohnungseigentümer das Recht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Gartenflächen, Stellplätze) allein zu nutzen. Diese Rechte müssen in der Teilungserklärung festgelegt sein. - Wie werden die Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft verteilt?
Die Kosten werden in der Regel nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel verteilt (z.B. nach Miteigentumsanteilen). Die Teilungserklärung kann aber auch andere Regelungen treffen. - Was ist ein Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentume darstellt. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung und muss mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. - Was passiert, wenn die Wohnungsgröße im Aufteilungsplan falsch angegeben ist?
Eine falsche Angabe der Wohnungsgröße im Aufteilungsplan kann zu Streitigkeiten über die Verteilung der Kosten und die Stimmrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft führen. Es sollte geprüft werden, ob eine Korrektur des Aufteilungsplans möglich ist.
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Änderung der Teilungserklärung erfüllt sein? - Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Welche Rechte und Pflichten haben Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft? - Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Wie wird das Gemeinschaftseigentum verwaltet und instand gehalten? - Kostenverteilung in der WEG
Wie werden die Kosten für das Gemeinschaftseigentum auf die einzelnen Eigentümer verteilt?
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Teilungserklärung: Änderung bei Planabweichung – Kosten & Chancen
zwecklos
Wenn die Differenz 10 Prozent der Wohnfläche erreicht wäre eine Änderung möglich.
Zur Änderung der Teilungserklärung benötigen Sie einen Mehrheitsbeschluss.
Wenn Sie den bekommen sollten, kosten Änderungen viel Geld durch Gebühren der Notare, Gericht, Grundbuch etc.
Sinnvoll wäre deshalb einen schuldigen zu haben den Sie verklagen.
Der Notar ist es nicht, die heutige Gemeinschaft ist es nicht, allenfalls der Verkäufer.
Der wird sich auf das beauftragte Büro berufen.
Läge ein Betrug zugrunde, so ist dieser nach 5 Jahren verjährt.
Wenn alle Wohnungen hochgerechnet sind ist bezüglich der Nebenkosten kein Schaden entstanden.
Das einzige Problem das mir einfällt ist bei einem Wiederverkauf:
Ihnen ist nun ein Mangel bekannt, den Sie nicht verschweigen dürfen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Teilungserklärung fehlerhaft: Korrektur bei Planabweichung im Altbau
💡 Kernaussagen: Bei einer Planabweichung von über 10% der Wohnfläche kann eine Änderung der Teilungserklärung möglich sein. Eine solche Änderung erfordert einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft und verursacht erhebliche Kosten durch Notar-, Gerichts- und Grundbuchgebühren. Alternativ kann versucht werden, den Verkäufer oder das Planungsbüro für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
💰 Kosten: Eine Korrektur der Teilungserklärung ist mit hohen Gebühren verbunden, wie im Beitrag Teilungserklärung: Änderung bei Planabweichung – Kosten & Chancen erläutert wird. Diese Kosten umfassen Notar-, Gerichts- und Grundbuchgebühren.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Die bloße Feststellung einer Planabweichung in der Teilungserklärung reicht nicht aus, um automatisch eine Korrektur zu erzwingen. Es bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer oder Planungsbüro kann eine alternative Option sein, um die Kosten der Korrektur zu decken.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst die genaue Größe der Planabweichung und holen Sie rechtlichen Rat ein, um die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Verkäufer oder das Planungsbüro zu bewerten. Bereiten Sie sich darauf vor, die Eigentümergemeinschaft von der Notwendigkeit einer Änderung der Teilungserklärung zu überzeugen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Teilungserklärung, Planabweichung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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