vor einiger Seit hat meine Freundin bereits diese Frage gestellt:
aber keine konkrte Antwort erhalten. Daher hier nochmals der Versuch. Es geht um ein Verkehrsschild, das auf dem Grundstück steht. Prinzipiell stört es so nicht, allerdings steht es so blöd, dass der (Pferde-) Anhänger an dieser Stelle jetzt nicht vorbei passt. Kurz danach ist eine Kurve, da schwenkt er aus und würde das Schild streifen. Mit dem "Bagger mal dranstoßen" (wie im alten Thread vorgeschlagen) wollte keiner der Baggerfahrer ☹und mit dem Hänger will ich es auch nicht probieren) Baulast gibt's keine. Frage daher:
- muss ich das Schild dulden? welche Vorschrift gibt mir das ohne Baulast vor?
- wer zahlt eine Versetzung (nur um 50 cm)
- gibt es Vorschriften, die genau festlegen WO ein solches Schild zu stehen hat, die verhindern, dass es um 50 cm näher zur Str. versetzt wird?
Soll alles erstmal nur Hintergrundwissen sein, wenn ich versuche das ganze mit einem freundlichen Gespräch zu regeln. Notfalls Stelle ich den Jungs vom Bauhof auch eine Kiste Bier hin, wenn sie es dafür versetzten 😉
Gruß: Christian
Hier nochmals der Orginalbeitrag.
"Hallo,
auf unserem Eckgrundstück steht ein Verkehrsschild (Sackgasse) ca. 1 m auf unserem Grundstück (ist uns vorher wegen Gestrüpp, und nicht rechtwinkligem Grenzverlauf nicht so deutlich aufgefallen). Bei der Feinplanung der Außenanlage stellt sich jetzt raus, dass das Schild a) entweder im Weg ist (Carportausfahrt) oder b) bei der Variante "Geländeanfüllung" ca. 50 cm tief (er) "eingegraben" würde. Das Grundstück wurde von der Gemeinde erworben, die ein Feld in Baugrundstücke aufteilen lassen hat. Neben dem Grundstück ist noch ca. 1 m Wegeseitengraben, dann direkt die Straße. Frage ist nun: muss ich das Schild da dulden, falls ja, was muss ich beachten? Wie "frei" muss das Schild stehen. Wer regelt sowas? Baulast oder so ist nicht eingetragen.
Welches Amt ist Ansprechpartner für sowas?
Gruß: Susi "