Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnung erfordert einen Bauantrag. Den habe ich gestellt
Da das Objekt letztlich nichts weiter als eine Wohnung ist, die in den letzten 10 Jahren gewerblich genutzt wurde,
ist der Bauaufwand nichts weiter als eine Renovierung. Wände bleiben, wo sie sind, außen ändert sich am
Gebäude nichts.
Jetzt habe ich eine Baugenehmigung erhalten mit der Auflage der Unteren Naturschutzbehörde, dass ich den
Hinterhof gemäß Freiflächengestaltungsordnung begrünen muss, inklusive Sandkiste und Kinderspielbereich.
Der Hinterhof ist zurzeit eine fast völllig vesiegelte Asphaltfläche (von etwa 250 m²) und ist mit 10 Garagen bebaut.
Die Lokalbaukommission sagte mir, dass 2/3 der Fläche als Zufahrt für die Autos genügen und der Rest
begrünt werden muss. Dafür sei ich jetzt verantwortlich.
Meine Fragen:
- Wie ist die rechtliche Lage, kann ich gesetzlich dazu gezwungen werden, den Hof zu begrünen, nur weil ich
eine Umnutzung der Räume erreichen will?
- Der Hof gehört mir nicht. Auch wenn ich den Hof begrünen wollte, muss ich die Zustimmung der 16 Miteigentümer
haben. Dazu gibt es demnächst eine Eigentümer-Versammlung. Was geschieht, wenn die Miteigentümer
ablehnen? Dann hätte die Baubehörde mir eine Auflge erteilt, die ich nicht erfüllen kann. Wie sieht die rechtliche
Lage in so einer Situation aus?
Bin auf ähnliche Erfahrungen und Tipps neugierig.