ich versuche kurz den Sachverhalt zu erläutern: Neubau in Bayern, Haus mit angebauter Garage, Garage steht auf Grenze zum Nachbarn.
2001 haben wir ein Schnurgerüst machen lassen. Zu dieser Zeit waren von den 4 Ecken unseres Grundstückes nur 2 Grenzsteine auf der Südseite bekannt, auf der Nordseite wurde die Straße gerade gebaut und somit fehlten dort die amtlichen Grenzzeichen.
Das von mir beauftragte Vermessungsbüro hat daraufhin auf der Nordseite mit zwei Körnerschlägen auf der Graniteinfassung der Straße die Grenzpunkte markiert und auch das Schnurgerüst auf diese hin ausgerichtet.
Bei der amtlichen Einmessung ca. 1 Jahr später in der Rohbauphase wurde die "tatsächliche" Grenze aber so festgelegt und markiert dass meine auf der Grenze gebaute Garage 6 cm auf dem nun dem Nachbarn gehörenden Grund liegt. Im Katasterauszug sieht man deutlich dass angeblich alle 6 gemessenen Punkte meines Hauses und der angebauten Garage 4 cm bis 6 cm parallel in dieselbe Richtung, nämlich hin zum Nachbarn, verschoben sind. Nun habe ich entweder die Wahl meinen Zaun 6 cm gegenüber der Garage zurückzusetzen, dann beträgt die überbaute Fläche rechteckig 6 cm x 7 m = 0,42 m², oder den Zaun auch zu überbauen und damit die Fläche dreieckig 1,2 m².
Übrigens interessant ist, dass bei einem weiteren Bau in unserer Straße, dessen Schnurgerüst auch von demselben Vermessungsbüro eingemessen wurde, mit genau derselben zeitlichen Abfolge, die Grenze ebenfalls 4 cm verschoben ist, dort zwar in die entgegengesetzt Richtung, das Haus steht aber andersrum und auch
dort bestehen letztlich 4 cm Grenzüberbauung.
Mein Nachbar verlangt nun eine Lösung.
Ich habe schon mit verschiedenen Leuten gesprochen, und schon mal den Begriff "Sonderungsgebiet" gehört, weil beim Bau unsere Grenzen noch nicht offiziell festgelegt waren. Im Lageplan, der Bestandteil unserer Baugenehmigung ist, sind an den entsprechenden Punkten auch keine Kreise eingezeichnet, nur an den Positionen der beiden Grenzsteine.
Was wären mögliche Lösungen? Könnten mir die Forumsteilnehmer bitte hierzu Ihre Meinung abgeben?
1) Vermessungsamt davon zu überzeugen dass sie vergessen haben dass es sich um ein Sonderungsgebiet handelt? Wie gelingt das am besten bzw. welche Verpflichtung hat das Vermessungsamt?
2) Nachträgliche Neuvermessung + Grenzkorrektur, hier vor allem interessant: Wer trägt die Kosten?
3) Nachträgliche Vermessung bei der Einmessung des noch nicht gebauten Nachbarhauses, ggf. geringere Mehrkosten
4) Zaun der Garagenlinie anpassen und Überbaurente etwa € 7,92/a
5) Zaun zurückgesetzt und Überbaurente für nur die durch die Garage überbaute Fläche, ca. € 2,77/a
Vielen Dank für die Hilfe, das ganze zieht sich jetzt schon lange hin ...
