bei der Schlussabnahme durch das Bauamt des Landratsamts wurde festgestellt, dass die LBOAbk./AVO nicht eingehalten wurde; konkret: die Geländerhöhe nach außen in zwei Kinderzimmern sind 72 cm statt der geforderten 90 cm.
Da ich davon ausgehe, dass die Anforderungen nicht strittig sind, ist meine Frage, wer muss für die Kosten der Beseitigung eintreten: Handwerker, Architekt als Bauleiter nach HOAIAbk., oder Bauherr? Bei einer früheren Planung wären die Kosten wahrscheinlich niedriger geworden und die Optik etwas schöner!
Gruß,
- B. Bachmann
