ich habe ein paar Fragen zum Thema Baugenehmigung (Bayern). Kurz die Schilderung der Situation:
Von einem Architekten ließen wir uns einen Genehmigungsplan erstellen, der dann im vergangenen Jahr zu einem erweiterten Genehmigungsverfahren eingereicht wurde. Grund für das erweiterte Verfahren war das Verschieben einer Baulinie. Zudem mussten zwei Nachbarn einer Übernahme eines Teils des drei-Meter-Abstands an der Ecke einer halbierten Hausseite per Unterschrift zustimmen, was sie netterweise auch taten. Daraufhin gab die Gemeinde ihr OK, wurde die Baugenehmigung durch das zuständige Landratsamt erteilt und das eingemessene Schnurgerüst von diesem vor Baubeginn erfolgreich abgenommen.
Nun stellte ein von der Abstandsübernahme betroffener Nachbar Anzeige und erwirkte einen Baustopp, da das Haus nach Gießen der Bodenplatte und teilweiser Errichtung der Kellerwände 30 cm näher an seiner Grundstücksgrenze liegt als im Genehmigungsplan eingezeichnet. Es stellt sich nun heraus, dass der Architekt eine Grundstücksgrenze einen halben Meter zu lang in den Plan gezeichnet hat. Dadurch liegt das Haus in der Realität genau die 30 cm dichter an der Grenze als im Plan. Ob dies dem Landratsamt auch schon als Grund bekannt ist, weiß ich nicht. Laut Landratsamt wurde bei der Schnurgerüstabnahme die kritische Ecke nicht nachkontrolliert.
Abgesehen davon, dass ich mich natürlich ärgere, dass ich das nicht selbst rechtzeitig gesehen habe, bin ich ja in guter Gesellschaft:
- der Architekt hat den Plan falsch erstellt,
- das Bauamt der Gemeinde hat den Fehler nicht gesehen,
- genauso wie der Sachbearbeiter im Landratsamt im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren (was ja auch nicht billig ist) ,
- und der Sachbearbeiter vor Ort bei Abnahme des Schnurgerüsts,
- und zu guter Letzt unser Bauleiter, dem auch nicht auffiel dass da was nicht stimmen kann.
Das Landratsamt hat nun bestimmt, dass der Plan vom Architekt nachgearbeitet werden muss und nochmals das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden muss, bevor wir mit den nötigen Korrekturen weiterbauen können (wir werden nun so bauen müssen, dass wir keine Abstandsregel mehr verletzen, da der Nachbar, der die Anzeige durchführte, nach dem Trubel seine Unterschrift nicht mehr geben mag).
Nun meine Fragen dazu:
- gibt es etwas, was wir im Verfahren beachten müssen, sodass uns die volle Eigenheimzulage nicht abhanden kommt?
- wie ist die Haftungsfrage? Muss nun der Architekt wegen seines Planungsfehlers für die Mehrkosten aufkommen, oder das Landratsamt, da der Plan im Genehmigungsverfahren nicht ordentlich geprüft wurde? Der Vertrag mit dem Architekt war mündlich, wir haben jedoch die Rechnung und unseren Bauleiter als Zeugen.
- muss der Nachbar nicht zu seiner einst gegebenen Zustimmung stehen, natürlich in den Grenzen, die damals aktuell waren?
Ich freue mich sehr über jede Antwort!
Vielen Dank im Voraus!

