Abstandsbaulast erforderlich? Umbau Stall zu Wohnhaus BW – Ausnahmen nach §6(4) LBO?

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Abstandsbaulast erforderlich? Umbau Stall zu Wohnhaus BW – Ausnahmen nach §6(4) LBO?

Ich möchte ein ehemaliges Stallgebäude, mit einem Grenzabstand von 1,2 m, zu einem Zweifamilienwohnhaus umbauen. Das Gebäude steht in dörflicher Umgebung. Als Abstandsfläche wurde nach § 5 (7) Ziffer 2 (LBOAbk. Baden Württemberg), 2,72 m ermittelt. Die Abstandsfläche liegt dabei im Gartengrundstück, hinter dem Haus meines Nachbarn. Nun fordert das hiesige Bauordnungsamt eine Abstandsbaulast von meinem Nachbarn und das obwohl bei einer Anfrage im Vorfeld mir vom Bauordnungsamt gesagt wurde, es gäbe keine Einwendungen. Leider wurde diese Aussage nur mündlich gemacht. L
Eines muss auch noch gesagt werden: Im Grundbuch ist vermerkt, dass unser Nachbar es uns gestattet "Einen zu erstellenden Neubau hart an der Grenze zu Erstellen und Fenster und Lichtöffnungen anzubringen". Dies wurde im Gegenzug zu einer Überfahrtsberechtigung von beiden Familien im Jahre 1903 vereinbart. Diese Vereinbarung interessiert jedoch das Bauordnungsamt nicht. Die Vereinbarung sei auf dem privat-rechtlichen Wege geschehen. Das Bauordnungsamt arbeitet dagegen nach dem öffentlichen Recht. Der Nachbar lehnt es nun ab eine Baulast zu unterschreiben mit der Begründung, dass er seinen Enkeln nicht die Möglichkeit nehmen wolle später ein Haus im Garten zu bauen. Meiner Ansicht ist dies jedoch nicht möglich, da das Gartengrundstück sehr schmal ist, kein befahrbarer Weg zum Gartengrundstück führt und eine Hinterortsbebauung nicht erlaubt ist. Dies nur am Rande bemerkt. Gegen den Umbau selbst hat mein Nachbar nichts einzuwenden, profitiert er doch auch davon. Durch den Abriss einer Scheune und das Herabsetzten der Firsthöhe verfügt das Gartengrundstück über bessere Lichtverhältnisse. Auch das Hinzufügen weiterer Fenster, zu den bereits vorhandenen Fenstern, ist ihm egal. Nur eine Abstandsbaulast möchte er nicht unterschreiben.
Nun stellt sich die Frage wie eine Abstandsbaulast umgangen werden kann.
  • Könnte § 6 (4) Ziffer 2 (Ausnahme für geringere Abstandsflächen) hier die Lösung sein?
  • Da das Gebäude schon besteht: Wäre Bestandsschutz vielleicht eine Lösung?
  • Gibt es eine Möglichkeit, dass das Bauordnungsamt die Vereinbarung von 1903 berücksichtigen muss und dadurch die Abstandsbaulast unwirksam wird?
  • Gibt es eine Möglichkeit den Nachbarn zu 'zwingen' die Abstandsbaulast zu unterschreiben?

Für Antworten und weitere Vorschläge zur Lösung wäre ich sehr dankbar. Vielleicht kann der eine oder andere mir mit Gerichtsurteilen weiterhelfen. Das Bauordnungsamt hat mir eine Frist gesetzt. Liegt bis dahin keine Abstandsbaulast vor, wird mein Bauantrag abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Meier

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    Sicherheitshinweise: Abstandsbaulast BW: Umbau Stall – Ausnahmen prüfen!

  2. 🔴 Kritisch:
    Ungeklärte Abstandsflächen können zu erheblichen Rechtsstreitigkeiten und zum Rückbau des Gebäudes führen.
  3. GoogleAI-Analyse: Abstandsbaulast BW: Umbau Stall – Ausnahmen prüfen!

    Ich verstehe, dass Sie ein ehemaliges Stallgebäude in Baden-Württemberg zu einem Zweifamilienwohnhaus umbauen möchten und sich fragen, ob aufgrund des geringen Grenzabstands eine Abstandsbaulast erforderlich ist.

  4. 🔴 Gefahr:
    Ein zu geringer Grenzabstand kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn und im schlimmsten Fall zum Baustopp führen.
  5. Meiner Einschätzung nach sollten Sie folgende Punkte prüfen:

    • Bestandsschutz: Prüfen Sie, ob für das bestehende Stallgebäude Bestandsschutz gilt. Dieser könnte den Umbau in gewissem Umfang erleichtern.
    • Ausnahmen gemäß § 6 (4) LBOAbk. BW: Untersuchen Sie genau, ob eine der Ausnahmen für geringere Abstandsflächen gemäß § 6 (4) der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) zutrifft, insbesondere Ziffer 2 (dörfliche Umgebung).
    • Einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine im Grundbuch eingetragene Überfahrtsberechtigung könnte im Gegenzug für die Zustimmung zu einer Abstandsbaulast von Vorteil sein.
    • Bauordnungsamt: Klären Sie die Situation im Vorfeld mit dem Bauordnungsamt ab. Die Aussage des Bauordnungsamtes ist entscheidend für die weitere Vorgehensweise.
  6. 👉 Handlungsempfehlung:
    Ich empfehle Ihnen dringend, einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzuzuziehen, der die spezifische Situation vor Ort beurteilen und Sie umfassend beraten kann.
  7. 📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abstandsbaulast
    Eine Abstandsbaulast ist eine dingliche Sicherung im Grundbuch, die den Verzicht auf die Einhaltung von Abstandsflächen gegenüber dem Nachbargrundstück regelt. Sie ermöglicht es, ein Gebäude näher an die Grundstücksgrenze zu bauen, als es die Bauordnung normalerweise zulässt. Verwandte Begriffe: Baulast, Abstandsflächen, Grundbuch.
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz sicherzustellen. Die Größe der Abstandsflächen wird in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Bauordnung, LBO.
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Einhaltung von Abstandsflächen. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Bestandsschutz
    Bestandsschutz bezeichnet den Schutz eines rechtmäßig errichteten Gebäudes vor nachträglichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Er ermöglicht es, ein Gebäude weiterhin in der bestehenden Form zu nutzen, auch wenn neue Vorschriften dies eigentlich verhindern würden. Verwandte Begriffe: Baurecht, Genehmigung, Altbau.
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Abstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Er wird in den Landesbauordnungen geregelt und dient dazu, die Belichtung, Belüftung und den Brandschutz der Nachbargrundstücke sicherzustellen. Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Bauordnung, LBO.
    Bauordnungsamt
    Das Bauordnungsamt ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zuständig ist. Es prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen und überwacht die Bauausführung. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Baugenehmigung, Baurecht.
    Dörfliche Umgebung
    Der Begriff "dörfliche Umgebung" bezieht sich auf Gebiete, die durch eine lockere Bebauung, landwirtschaftliche Nutzung und eine traditionelle Siedlungsstruktur gekennzeichnet sind. In solchen Gebieten gelten oft besondere baurechtliche Regelungen. Verwandte Begriffe: Bebauungsstruktur, Siedlungsgebiet, ländlicher Raum.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Abstandsbaulast?
      Eine Abstandsbaulast ist eine im Grundbuch eingetragene Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte Abstandsflächen auf seinem Grundstück freizuhalten, um die Belichtung und Belüftung des Nachbargrundstücks sicherzustellen. Sie wird erforderlich, wenn die Abstandsflächen laut Bauordnung nicht eingehalten werden können.
    2. Welche Ausnahmen von den Abstandsflächen gibt es in Baden-Württemberg?
      § 6 (4) der LBO Baden-Württemberg (LBO BW) regelt Ausnahmen von den Abstandsflächen, beispielsweise in dörflichen Gebieten oder bei geringfügigen Überschreitungen. Die genauen Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
    3. Was ist Bestandsschutz?
      Bestandsschutz bedeutet, dass ein Gebäude, das zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig errichtet wurde, auch dann bestehen bleiben darf, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Der Umfang des Bestandsschutzes ist jedoch begrenzt und muss im Einzelfall geprüft werden.
    4. Wie kann ich eine Abstandsbaulast vermeiden?
      Eine Abstandsbaulast kann vermieden werden, indem die Abstandsflächen gemäß Bauordnung eingehalten werden oder eine Ausnahme gemäß § 6 (4) LBO BW greift. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn kann ebenfalls hilfreich sein.
    5. Was passiert, wenn ich ohne Abstandsbaulast baue, obwohl sie erforderlich wäre?
      Wenn Sie ohne Abstandsbaulast bauen, obwohl sie erforderlich wäre, riskieren Sie eine Baueinstellung oder sogar den Rückbau des Gebäudes. Zudem können Schadensersatzansprüche des Nachbarn entstehen.
    6. Wie lange dauert es, eine Abstandsbaulast im Grundbuch einzutragen?
      Die Dauer der Eintragung einer Abstandsbaulast im Grundbuch kann variieren, beträgt aber in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Dies hängt von der Auslastung des Grundbuchamtes ab.
    7. Welche Kosten entstehen bei der Eintragung einer Abstandsbaulast?
      Die Kosten für die Eintragung einer Abstandsbaulast setzen sich aus Notar- und Grundbuchgebühren zusammen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des betroffenen Grundstücks.
    8. Kann eine Abstandsbaulast wieder gelöscht werden?
      Eine Abstandsbaulast kann gelöscht werden, wenn die Gründe für ihre Eintragung entfallen sind oder wenn alle Beteiligten (Grundstückseigentümer und Nachbar) der Löschung zustimmen. Die Löschung muss ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden.

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