Vollgeschoss in Hamburg: Lichte Höhe korrekt bestimmen – Definition, Messung & Urteile?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Bestimmung der lichten Höhe bei Vollgeschossen gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBO). Dabei werden unterschiedliche Definitionen und Messmethoden, insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern, erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen der 'lichten Höhe' in Hamburg und der 'Höhe' in Bayern. Die Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer spielen eine entscheidende Rolle.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Vollgeschoss in Hamburg: Lichte Höhe korrekt bestimmen – Definition, Messung & Urteile?

Lichte Höhe, oder wann ist ein Vollgeschoss ein Vollgeschoss nach Hamburgischer BO  -  HBO. Gem. § 2 Abs. 4 Ziff 1 ist ein Vollgeschoss ... wenn lichte Höhe bei 2,30 usw. usf. Wie definiert man rechtssicher die lichte Höhe? Für den Architekten und uns ist es eigentlich klar: OKFFAbk. bis da wo man sich die Birne stößt (anders also als in SH, wo explizit ausgeführt wird "Außenkante Dachhaut") Unten habe ich den Link wo man es nachlesen kann, beigefügt (Danke Bruno). Also Architekten: wie ist Eure Meinung oder hat wer zufällig so ein kleines Urteilchen parat? Dank schon mal
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse: Vollgeschoss: Lichte Höhe nach HBO korrekt bestimmen

    Um die lichte Höhe eines Vollgeschosses nach Hamburgischer Bauordnung (HBO) rechtssicher zu bestimmen, ist § 2 Abs. 4 Ziff 1 der HBO maßgeblich. Die lichte Höhe wird in der Regel von Oberkante Fertigfußboden (OKFFAbk.) bis zur Unterkante der Dachhaut gemessen.

    Wichtige Aspekte:

    • Definition: Ein Vollgeschoss liegt vor, wenn die geforderte lichte Höhe (mind. 2,30 m) erreicht wird.
    • Messung: Die Messung erfolgt senkrecht von OKFF bis Unterkante Dachhaut.
    • Rechtssicherheit: Bei Unklarheiten oder abweichenden Meinungen (z.B. Architekten vs. Bauherren) ist es ratsam, eine offizielle Auskunft der zuständigen Baubehörde einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Messweise und Definition mit der Baubehörde ab, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lichte Höhe
    Der senkrechte Abstand zwischen Oberkante Fertigfußboden (OKFF) und der Unterkante der Decke oder Dachhaut. Sie ist ein entscheidendes Kriterium für die Definition eines Vollgeschosses.
    Verwandte Begriffe: Geschosshöhe, Raumhöhe, Bauhöhe.
    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, dessen lichte Höhe die in der Bauordnung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt und das somit bei der Berechnung der Geschossfläche berücksichtigt wird.
    Verwandte Begriffe: Teilgeschoss, Dachgeschoss, Kellergeschoss.
    Hamburgische Bauordnung (HBO)
    Das Landesgesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen in Hamburg regelt. Sie enthält unter anderem Vorschriften über die lichte Höhe von Vollgeschossen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Baugesetzbuch.
    Oberkante Fertigfußboden (OKFF)
    Die Höhe der fertigen Fußbodenoberfläche, die als Bezugspunkt für die Messung der lichten Höhe dient.
    Verwandte Begriffe: Rohfußboden, Estrich, Fußbodenbelag.
    Dachhaut
    Die äußere Schicht des Daches, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützt. Die Unterkante der Dachhaut dient als oberer Bezugspunkt für die Messung der lichten Höhe im Dachgeschoss.
    Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Dachziegel, Dachabdichtung.
    Baubehörde
    Die zuständige Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der baurechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Sie kann Auskünfte zur lichten Höhe erteilen und Streitigkeiten schlichten.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Genehmigungsbehörde.
    Architekt
    Ein Fachmann, der für die Planung und Gestaltung von Gebäuden verantwortlich ist. Er muss die baurechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Anforderungen an die lichte Höhe, berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Planer, Bauleiter.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die lichte Höhe eines Vollgeschosses?
      Die lichte Höhe ist der senkrechte Abstand zwischen Oberkante Fertigfußboden (OKFF) und der Unterkante der Decke oder Dachhaut. Sie ist ein entscheidendes Kriterium, um ein Geschoss als Vollgeschoss zu definieren.
    2. Wo ist die lichte Höhe in der Hamburgischen Bauordnung (HBO) definiert?
      Die Definition der lichten Höhe findet sich in § 2 Abs. 4 Ziff 1 der HBO. Hier werden die Mindestanforderungen an die lichte Höhe für ein Vollgeschoss festgelegt.
    3. Wie wird die lichte Höhe korrekt gemessen?
      Die Messung erfolgt von Oberkante Fertigfußboden (OKFF) bis zur Unterkante der Decke oder Dachhaut. Es ist wichtig, dass die Messung senkrecht erfolgt und alle relevanten Bereiche des Geschosses berücksichtigt werden.
    4. Was passiert, wenn die lichte Höhe nicht den Anforderungen entspricht?
      Wenn die lichte Höhe nicht den Anforderungen der HBO entspricht, kann das Geschoss nicht als Vollgeschoss gewertet werden. Dies kann Auswirkungen auf die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben haben.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Geschosshöhe?
      Die Brutto-Geschosshöhe umfasst die gesamte Höhe eines Geschosses, einschließlich der Deckenstärke. Die Netto-Geschosshöhe (lichte Höhe) bezieht sich auf den nutzbaren Raum zwischen Fußboden und Decke.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Bestimmung der lichten Höhe?
      Der Architekt ist dafür verantwortlich, die lichte Höhe korrekt zu planen und zu messen. Er muss sicherstellen, dass die Anforderungen der HBO eingehalten werden und die Planung den rechtlichen Vorgaben entspricht.
    7. Was kann ich tun, wenn es Streitigkeiten über die lichte Höhe gibt?
      Bei Streitigkeiten über die lichte Höhe ist es ratsam, eine offizielle Auskunft der zuständigen Baubehörde einzuholen. Diese kann die Situation beurteilen und eine verbindliche Entscheidung treffen.
    8. Gibt es Ausnahmen von den Anforderungen an die lichte Höhe?
      In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen von den Anforderungen an die lichte Höhe geben, beispielsweise bei Dachgeschossen oder bei Umbauten im Bestand. Diese Ausnahmen sind jedoch in der HBO geregelt und müssen im Einzelfall geprüft werden.

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  2. Lichte Höhe: Verwaltungsvorschrift nach Bundesland

    Verwaltungsvorschrift
    Hallo,
    für MV z.B. VVLBauO M-V:
    "Die lichte Höhe eines Geschosses wird von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante der darüber liegenden Decke, bei Geschossen, die von Dachflächen begrenzt werden, bis Unterkante Dach gemessen ... "
    Wird es in den anderen Ländern wahrscheinlich auch geben.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Lichte Höhe: Definition Unterkante Dach korrekt?

    Daraus würde ich dann schließen ...
    Daraus würde ich dann schließen Unterkante Dach, das damit nur die Dachschräge einschließlich der Beplankung gemeint sein kann. Verstehen wir das richtig?
  4. Urteil zur Lichte Höhe: Bezug auf Außenhaut beachten!

    Hätte ich auch so gesehen, aber
    habe folgendes Urteil er-googelt (Link). Bitte vorletzten Satz beachten, hier wird auf die Außenhaut Bezug genommen, leider ...
  5. Achtung LBO: Unterschiede der Bundesländer beachten!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Achtung LBOAbk.
    Achtung! Es handelt sich hier um eine Regelung der LBO. Und die ist nun mal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Das Urteil im vorgenannten Link bezieht sich auf die Vollgeschossdefinition der BayBOAbk.; Die Frage bezieht sich aber auf die HamburgerBO. Und dort ist nicht (wie und Bayern und anderen Bundesländern) von Außenkante Dachhaut die Rede!
  6. BayBO: Begriffsbestimmung der Lichte Höhe im Detail

    Habe gerade beim feuertrutz gelesen
    und zitiere hier Art 2. der BayBOAbk.:
    " ... (5) 1 Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben ... "
    An der Stelle endet die Begriffsbestimmung der BayBO, also hier nichts von Dachaußenhaut, dagegen in SH Zitat:
    " ... (5) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben, Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen ... "
    Und in Hamburg ist es analog wie in Bayern.
    Also wäre zu Ungunsten des Fragestellers zu befürchten, das in höchstricherlicher Rechtsprechung eine Definition des Vollgeschosses festgelegt wurde, unabhängig mal davon, ob es in der jeweiligen Bauordnung so gedacht war. Das wäre na klar beim Rechtsstreit immer ungünstig.
  7. Lichte Höhe: Unterschiede Hamburg vs. Bayern im Fokus

    Foto von

    Bitte genau lesen:
    Bitte genau lesen:
    Hamburg: lichte Höhe
    Bayern: Höhe
    Die Geschosshöhe wird immer von OK FFBAbk. bis OK FFB des darüber liegenden Geschossens gemessen.
    Wenn es sich um ein Dachgeschoss handelt, gilt der Dachaufbau analog zu Decke+Fußbodenaufbau. Somit ist im Dachgeschoss die Außenkante Dachhaut anzunehmen. (Sinngemäße Definition wie im Kommentar zur BayBOAbk.)
  8. Lichte Höhe: Definitionen und ihre Auslegung

    Na ja, jeder definierts halt anders ...
    Na ja, jeder definierts halt anders bei den einen sind es 3/4 der Fläche gemessen an der Außenhaut, bei den anderen sind es 2/3 lichte Höhe. Aber es ging beim Bauamt aus wie das Horneberger Schießen: Im Schnitt werden die Gauben jetzt mit einer Lichten Höhe OKFFAbk. bis UKAbk. Decke von 2,25 m angegeben. Der Baukörper von außen bleibt unverändert. Das versteh wer will ... Egal, Danke allen, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben. Viele Grüße
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Vollgeschoss in Hamburg: Lichte Höhe korrekt bestimmen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Bestimmung der lichten Höhe bei Vollgeschossen gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBO). Dabei werden unterschiedliche Definitionen und Messmethoden, insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern, erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen der 'lichten Höhe' in Hamburg und der 'Höhe' in Bayern. Die Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer spielen eine entscheidende Rolle.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Unterschiede in den Landesbauordnungen (LBO) bezüglich der Definition der lichten Höhe, wie im Beitrag Achtung LBO: Unterschiede der Bundesländer beachten! hervorgehoben wird. Die Auslegung kann von Bundesland zu Bundesland variieren.

    ✅ Zusatzinfo: Die Verwaltungsvorschrift des jeweiligen Bundeslandes gibt Aufschluss über die korrekte Messung der lichten Höhe, wie im Beitrag Lichte Höhe: Verwaltungsvorschrift nach Bundesland erwähnt wird. Es ist ratsam, diese zu konsultieren.

    📊 Fakten/Zahlen: In Hamburg ist die lichte Höhe gemäß § 2 Abs. 4 Ziff 1 HBO relevant, wobei ein Vollgeschoss vorliegt, wenn die lichte Höhe 2,30 m beträgt. Die genaue Definition und Messung sind entscheidend für die Beurteilung eines Geschosses als Vollgeschoss.

    👉 Handlungsempfehlung: Architekten und Bauherren sollten sich vorab gründlich mit den spezifischen Regelungen der Hamburgischen Bauordnung auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die lichte Höhe korrekt zu bestimmen. Vergleiche auch die Ausführungen im Beitrag Lichte Höhe: Unterschiede Hamburg vs. Bayern im Fokus.

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