Regenwasserableitung ohne Einzeichnung in Baugenehmigung: Was tun in Schleswig-Holstein?

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Regenwasserableitung ohne Einzeichnung in Baugenehmigung: Was tun in Schleswig-Holstein?

Bundesland: Schleswig-Holstein
Geplante Baufertigstellung: 03/2004
Baugenehmigung nach § 75
Ich habe folgendes Problem:
In meinen Bauantrag hat der Bauträger (HvH) angegeben, das die Entwässerung (Regenwasser) über das öffentlich Entwässerungssystem erfolgt.
Diese Information bekam ich von der örtlichen Baufirma die die Schmutzleitung (liegt direkt daneben) verlegt hat.
Nun stellt sich das Bauamt bei der Genehmigung quer, weil es über diese Regenwasserleitung an die wir anschließen wollen, keine Einzeichnung in den Plänen hat. Jetzt verweist man (Bauamt) an den örtlichen Sielverband. Der Verband selber sieht die Gemeinde als Eigentümer, auch er hat keine Einzeichnungen (er kennt jedoch auch diese Leitung). Mit dem örtlich Bauunternehmer gesprochen --- kommt heraus ----, dass das Bauamt ca. 1969 eine Ausschreibung (für die Gemeinde) für eben diesen Kanal durchgeführt hat (die Dokumentation ist aber wohl auf der Strecke geblieben). Die Gemeinde verfügt ebenfalls nicht über irgendwelche Aufzeichnungen (kennt auch diese Leitung (stellv. Bürgermeister), will jedoch nicht verantwortlich sein). Der Bauer, dem dieses Land vorher gehört hat entwässerte unter anderem auch über diese Leitung (hat aber ebenfalls keine Dokumente ). Einen anderen Anschluss können wir nur mit sehr viel Aufwand erreichen und die Versickerung auf dem Grundstück ist ebenfalls sehr kostspielig, da es sich um lehmigen Marschboden handelt. Wir kommen uns richtig verschaukelt vor!
Jetzt droht unser Bauantrag abgewiesen zu werden.
Frage:
1. Wird die Verhältnismäßig eigentlich noch beachtet, wenn wegen der offen Frage der Regenwasserableitung der Bauantrag kostenpflichtig abgelehnt wird (fest steht, einem muss diese Leitung gehören =>Sielverband oder Gemeinde)?
2. Müssen wir das jetzt so akzeptieren, dieses Problem fiel dem Amt erst sehr spät auf (nach LBOAbk. SH muss der Bauherr innerhalb der ersten 3 Wochen über unvollständige Unterlagen in Kenntnis gesetzt werde) bei uns waren es aber bereits 6 Wochen. Des weiteren rief ich vor einige Wochen selbst dort an ob soweit alles "OK" wäre. Das Amt betätigte uns keine Probleme.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe
Gruß
Sven Majali
  • Name:
  • Sven Majali
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse: Regenwasserableitung: Problem mit Baugenehmigung in SH

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Regenwasserableitung haben, die nicht korrekt in Ihrer Baugenehmigung von 2004 in Schleswig-Holstein eingezeichnet ist. Da die ursprüngliche Planung laut Bauantrag eine Ableitung über das öffentliche Entwässerungssystem vorsah, nun aber möglicherweise eine andere Lösung (z.B. Versickerung) vorliegt, ist die Situation komplex.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfung der Bauunterlagen: Sichten Sie alle vorhandenen Dokumente (Bauantrag, Baugenehmigung, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Verträge mit dem Bauträger), um die ursprüngliche Planung und eventuelle Änderungen nachzuvollziehen.
    • Kontaktaufnahme mit dem Bauamt: Klären Sie mit dem zuständigen Bauamt, welche Unterlagen für die Regenwasserableitung vorliegen und ob Abweichungen von der Baugenehmigung genehmigt wurden.
    • Gespräch mit dem Sielverband/der Gemeinde: Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Sielverband oder der Gemeinde auf, um Informationen über die Regenwasserableitungssituation in Ihrem Gebiet zu erhalten und zu klären, ob ein Anschluss an das öffentliche Entwässerungssystem möglich ist.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr zu klären und sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen.
  2. 👉 Handlungsempfehlung:
    Dokumentieren Sie alle Gespräche und Schriftwechsel mit den beteiligten Parteien. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
  3. 📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Landesbauordnung, Baurecht
    Regenwasserableitung
    Die Regenwasserableitung ist die Ableitung von Regenwasser von bebauten oder befestigten Flächen. Sie kann über die öffentliche Kanalisation oder durch Versickerung auf dem Grundstück erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Versickerung, Kanalisation
    Sielverband
    Ein Sielverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die Entwässerung und den Hochwasserschutz in einem bestimmten Gebiet zuständig ist. Er ist vor allem in Küstenregionen und Marschgebieten aktiv.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Deichverband, Wasserwirtschaft
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss alle erforderlichen Unterlagen und Pläne enthalten, die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorlagen, Architekt
    Entwässerungssystem
    Ein Entwässerungssystem umfasst alle Anlagen und Einrichtungen, die zur Ableitung von Wasser dienen, einschließlich Regenwasser, Schmutzwasser und Drainagewasser.
    Verwandte Begriffe: Kanalisation, Versickerung, Sielverband
    Grundstücksentwässerung
    Die Grundstücksentwässerung umfasst alle Maßnahmen und Anlagen, die zur Ableitung von Wasser auf einem Grundstück erforderlich sind, einschließlich der Regenwasserableitung und der Schmutzwasserableitung.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Versickerung, Kanalanschluss
    Regenwasserversickerung
    Die Regenwasserversickerung ist die Ableitung von Regenwasser in den Boden, anstatt es in die Kanalisation einzuleiten. Dies kann durch Versickerungsanlagen wie Rigolen oder Mulden erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Versickerungsanlage, Rigole

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist eine Baugenehmigung nach § 75 in Schleswig-Holstein?
      Antwort: Eine Baugenehmigung nach § 75 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist eine Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    2. Frage: Was ist ein Sielverband?
      Antwort: Ein Sielverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die Entwässerung und den Hochwasserschutz in einem bestimmten Gebiet zuständig ist. Er ist oft in Marschgebieten anzutreffen.
    3. Frage: Was bedeutet Regenwasserversickerung?
      Antwort: Regenwasserversickerung ist die Ableitung von Regenwasser in den Boden, anstatt es in die Kanalisation einzuleiten. Dies kann durch Versickerungsanlagen wie Rigolen oder Mulden erfolgen.
    4. Frage: Was ist eine Schmutzwasserleitung?
      Antwort: Eine Schmutzwasserleitung dient der Ableitung von häuslichem Abwasser (z.B. aus Toiletten, Duschen, Waschbecken) in die öffentliche Kanalisation oder eine Kläranlage.
    5. Frage: Was mache ich, wenn die Regenwasserableitung nicht in den Bauplänen eingezeichnet ist?
      Antwort: Klären Sie zunächst mit dem Bauamt, ob es eine genehmigte Änderung der Planung gibt. Wenn nicht, sollten Sie die fehlende Einzeichnung von einem Fachmann (z.B. Architekt oder Ingenieur) nachtragen lassen und die Pläne erneut beim Bauamt einreichen.
    6. Frage: Wer ist für die korrekte Ausführung der Regenwasserableitung verantwortlich?
      Antwort: Grundsätzlich ist der Bauherr für die korrekte Ausführung verantwortlich. Er kann diese Verantwortung jedoch an einen Bauunternehmer oder Architekten delegieren.
    7. Frage: Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Regenwasserableitung?
      Antwort: Eine fehlerhafte Regenwasserableitung kann zu Schäden am Gebäude, am Grundstück oder an Nachbargrundstücken führen. Zudem können Bußgelder oder sogar die Stilllegung des Bauvorhabens drohen.
    8. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer privaten Regenwasserableitung?
      Antwort: Eine öffentliche Regenwasserableitung leitet das Regenwasser in die öffentliche Kanalisation ein. Eine private Regenwasserableitung leitet das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück ab, z.B. durch Versickerung.

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      Informationen zum Vorgehen, wenn ohne Baugenehmigung gebaut wurde.
    • Regenwassernutzung
      Wie Regenwasser gesammelt und für die Gartenbewässerung oder Toilettenspülung genutzt werden kann.
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    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Bauprozess.
    • Streitigkeiten mit Bauträgern
      Tipps und Informationen zur Lösung von Konflikten mit Bauträgern.
  4. Regenwasserversickerung: Grundstücksalternative zur Kanalableitung

    Fragen Sie im Amt:
    Ist es möglich, manchmal sogar einfacher und meist auf die Dauer billiger auf dem Grundstück zu versickern, über Schacht oder als Flächenversickerung? Dann wäre das Problem doch vom Tisch.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Regenwasserableitung in Schleswig-Holstein: Rechte und Pflichten

  6. 💡 Kernaussagen:
    Die Diskussion dreht sich um die nachträgliche Klärung der Regenwasserableitung, die nicht korrekt in der Baugenehmigung von Schleswig-Holstein dokumentiert ist. Es werden Optionen zur Versickerung auf dem Grundstück und zur Klärung mit dem Sielverband erörtert. Die korrekte Dokumentation der Entwässerung ist entscheidend für die Rechtssicherheit. Eine frühzeitige Kommunikation mit dem Bauamt und dem Sielverband wird empfohlen.
  7. ⚠️ Wichtiger Hinweis:
    Die nachträgliche Änderung der Regenwasserableitung kann Genehmigungen erfordern. Beachten Sie den Beitrag Regenwasserversickerung: Grundstücksalternative zur Kanalableitung bezüglich der Möglichkeit der Versickerung auf dem eigenen Grundstück als Alternative zur Ableitung in das öffentliche Entwässerungssystem.
  8. ✅ Zusatzinfo:
    Die ursprüngliche Baugenehmigung nach § 75 des Landes kann relevant sein, um die Verantwortlichkeiten des Bauträgers (HvH) zu klären. Die Einbeziehung eines Anwalts für Baurecht kann sinnvoll sein, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
  9. 👉 Handlungsempfehlung:
    Klären Sie die Situation mit dem Bauamt und dem Sielverband, um die korrekte Vorgehensweise festzulegen. Prüfen Sie die Möglichkeit der Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück, um eventuell Kosten zu sparen und das Problem zu lösen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich.
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