wir möchten in Berlin ein Grundstück kaufen und darauf ein neues Einfamilienhaus errichten. Im hinteren Teil (ca. 1 - 2 m Abstand zu den Grundstücksgrenzen) steht ein massives Wochenendhaus, das in den 70er Jahren - also noch zu DDR-Zeiten - errichtet wurde. Der Besitzer hat noch ein paar Unterlagen zu dem Bau. Ob es sich dabei um eine offizielle Baugenehmigung handelt, weiß ich nicht. Im Bauaufsichtsamt gibt es darüber jedenfalls keine Akte (mehr?).
Wir wollen das Wochenendhaus gerne stehen lassen und zum Beispiel als Übernachtungsmöglichkeit für Gäste nutzen. Zu diesem Zweck würden wir z.B. das Wochenendhaus mit einem Abwasseranschluss versehen und die Wärmedämmung verbessern. Eine dauerhafte Wohnnutzung oder anderweitige bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen.
Für das Gebiet ist kein Bebauungsplan vorhanden. In der Nachbarschaft überwiegen Einfamilienhaus.
Laut Bauamt wird eine GRZAbk. von 0,2 zugrunde gelegt. Da wir aber ein großes Grundstück haben, reicht die überbaubare Fläche sowohl für den Neubau als auch für das WEAbk.-Haus aus.
Und nun meine Fragen:
1). Darf das Wochenendhaus bei der geplanten Neubebauung stehen bleiben? Und was ist, wenn wir die alte Baugenehmigung für das Wochenendhaus nicht mehr nachweisen können?
2). Ist der geringe Abstand d. WE-Hauses zu den Nachbargrundstücken ein Problem?
3.) Ist das WE-Haus mit der von uns geplanten Nutzung noch eine Nebenanlage? Und wie wirkt sich das auf die GRZ aus?
Schon mal Danke für alle Antworten.