ich möchte eine seit knapp 100 Jahren bestehende Hofanlage im Außenbereich in NRW kaufen. Es handelt sich um ein 3-Familienhaus mit rückwärtig angebautem Stallgebäude, welches ich als Eigentümerwohnung umnutzen möchte. Da ich somit eine vierte Wohneinheit schaffen würde verstoße ich gegen § 35 BauGBAbk. Abschnitt 4f. Wie kann ich diesen Paragraphen umgehen? bzw. trotzdem eine Genehmigung bekommen?
Einige Daten zum vorhaben:
- Wohngebäude hat ca. 230 m²
- Stallgebäude ca. 140 m²
- Grundstück ca. 2800 m² Hof und Gebäudefläche
+ ca. 4500 m² Grünland, Obstanlage
- Stallgebäude ausschließlich als Eigentümerwohnung
- Sanitäre Anschlüsse und Heizung bereits verfügbar
Vielen Dank schon mal im Voraus