Benötige Hilfestellung für folgendes Problem :
Habe ein 2-Familienhaus mit einer Grundstückgröße
von 13 m x 100 m erworben. Haus befindet sich ca. 6 m
von der Straße entfernt und die Baubegrenzungslinie
ca. 25 m vom Haus, Rest ist dann Wasserschutzgebiet (Garten ).
Der Nachbar besizt ein identisches Grundstück + Haus, hat jedoch noch zusätzlich ein Nebengebäude errichtet.
(Grenzbebauung zu unseren Grundstück )
Nun möchte ich auch ein solches Nebengebäude bauen!
Das Bauamt - Hessen - teilte uns eine GRZAbk. von 0,4 mit ,
aber NICHT bezogen auf die 1300 m², sondern nur bis zur
Baubegrenzungslinie. Das wären dann ca. 450 m², bedeute
wohl das nur 180 m² bebaut werden darf! Nun sind bereits
121 m² als Wohnraum deklariert, was wiederum bedeutet das
wir nur 59 m² bebauen dürfen!
Meine Fragen nun :
- Ist es rechtens das als Bemessungsgrundlage für die GRZ die
Baubegrezungslinie herangezogen wird?
- Das Nebengebäude vom Nachbar hat eine Größe von 13 m x 14 m.
In diesem Gebäude sind 2 Garagen - oberhalb Wohnfläche - bebaut.
Ist es möglich das man mit dem Garagen etwas "tricksen" kann?
- Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten die man noch
ausschöpfen könnte?
In das Nebengebäude wollten wir (4 Personen ) einziehen
und in das Bestehende Haus mein Bruder und seine Familie
(4 Personen ). Wir haben das Objekt zusammen gekauft
und sitzen nun ziemlich in der Patsche, wenn wir nicht etwas
größer Anbauen dürfen (ca. 96 m² )!
Ich möchte mich für ihre Mithilfe vorab bedanken.
MfG
Carlos Calleja
