Meine bereits gestellte Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück (2.100 m²), welches bis vor wenigen Jahren als "Grasgarten" Bestandteil eines Hofgrundstückes (6.000 m²) einer kleinen Landwirtschaft war. Die ehemalige Scheune ist bereits vor 5 Jahren ausgebaut worden. Nach einer ersten Auskunft des Bauamtes der Gemeinde befindet sich dieses aus der Teilung hervorgegangene Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGBAbk., weshalb ich einen Architekten hinzugezogen habe. Das Grundstück wird eingerahmt von größeren Grundstücken (900 bis 1.500 m² auf denen sowohl Einfamilienhäuser als auch landwirtschaftliche Gebäude stehen. Die einzige Außengrenze zu einem unbebauten Grundstück ("Sportplatz") ist als Hecke (uralt) bepflanzt und hinter dem Sportplatz ist ein Maschinenabstellplatz eines landw. Betriebes mit einer großen Getreidelagerhalle.
Das Grundstück ist über eine öffentliche Straße zu erreichen, welche auch hinter dem Maschinenplatz entlang führt. Erschließung ist kein Problem. Der Grundstückszuschnitt ist L-förmig, wobei der senkrechte L-Strich die Zufahrt ist (35 m lang, 10 m breit).
Nach ausführlicher Diskussion im Technischen Ausschuss der Gemeinde, hat dieser dem Bauvorhaben zugestimmt, wenn das LRA als untere Baubehörde nichts dagegen hat. Nach deren Aussage entscheidet sie nicht anders als die Gemeinde.
Jetzt stellt sich aber folgendes Problem heraus: Die Stellungnahme des Bauamtes der Gemeinde wiederholt den Beschluss des TA und fügt aber hinzu, dass das Vorhaben wohl wegen der Lage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sei, ohne darauf hinzuweisen, dass trotzdem eine Bebauung möglich ist. Daraufhin will das LRA nach mündlicher Auskunft eine Ablehnung der Voranfrage verfügen. Eine Ortsbesichtigung wird von mir noch vor Erlass angestrebt.
Ich möchte aber bereits im Vorfeld weitere Argumente Pro Bauvorhaben einreichen und suche deshalb Gerichtsurteile oder ähnlich gelagerte Fälle, welche zum Erfolg geführt haben. Eine Abrundungssatzung werde ich wahrscheinlich nicht erreichen, da das Grundstück in einem kleinen Ortsteil liegt und diese in größeren Gemeindeverbänden über keine ausreichende Lobby verfügen.
Ein ähnliches Problem ist auf der Seite
mit einer Skizze enthalten.
Dank im Voraus
