Situation: (NRW) Reihenhaus (Nachbar A) und Reihenendhaus (Nachbar B) deckungsgleich nebeneinander. Reihenendhaus bereits (seit vielen Jahren) angebaut, seitliche Wand steht auf Grenze zum Nachbarn A. Nachbar B hat auf seinem Anbau einen Balkon mit aufklappbaren Regendach und seitlichem Windschutz (beides aus Plexiglas). Nun möchte Nachbar A bis auf gleiche Höhe wie B ausbauen. Fragen:
- Muss Nachbar B der Erweiterung zustimmen?
- Darf Nachbar A die Grenzwand mitbenutzen?
- Darf Nachbar A statt Mitbenutzung der Grenzwand eine eigene Wand danebensetzen? Zustimmungspflichtig durch Nachbarn B?
- Darf Nachbar A auf seinem geplanten Anbau ebenfalls einen Balkon mit seitlichem Windschutz (ebenfalls Plexiglas) errichten? Genehmigungspflichtig (Bauamt), zustimmungspflichtig (Nachbar B)?
Dr. T. Hilgers