ich habe im Jahr 1999 ein noch zu erstellendes Einfamilienhaus
über einen Bauträger gekauft. Im Oktober 2000 war die Übergabe und Einzug. Nun genau ein Jahr später wird auf der Rückseite
unseres Hauses angrenzend gebaut.
Für unser Haus gilt laut Bauplan eingeschossige Bauweise und
der nun in einer Entfernung von ca. 11,5 Metern von unserer
Grundstücksgrenze entfernte Rohbau darf dreigeschossig gebaut
werden. Wie ich erfahren habe, wird als Dach ein viertes
Geschoss mit kleinerer Grundfläche als die unterliegenden aufgesetzt.
Am heutigen Tage war ich beim Bauordnungsamt (nicht zuständig)
und beim Bauplanungsamt. Dort wurde mir folgendes gesagt.
Der Bebauungsplan ist bereits seit März 1998 rechtskräftig
und im Vorfeld hätten u.a. Anwohner Bedenken aussprechen können.
Zu diesem Zeitpunkte wusste ich ja nicht einmal das ich zukünftig
Eigentümer sein werde.
Laut Auskunft des Bauplanungsamtes ist der Zug nun abgefahren, soll heißen, der Bebauungsplan ist nun nicht mehr anzufechten.
Die Frage, die ich mir Stelle, ist jedoch folgende:
Kann ein Bebauungsplan fehlerhaft und trotzdem unumstösslich rechtskräftig sein?
Warum ist ausgerechnet und ausschließlich an der Grenze unseres
Hauses ein Übergang von ein - auf dreigeschossige Bauweise geplant? Ich kenne mich in der Materie überhaupt nicht aus
und wäre Dankbar für einen Tipp, wo und wie man die Qualität der
"Planungsleistung" unserer Stadtoberen bewerten und überprüfen lassen kann.
Der Bauträger hat mich auf den zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits
bestehenden Bebauungsplan übrigens auch nicht hingewiesen.
- Vielen Dank für ihre Hilfe vorab -
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Litek