In unserem Neubaugebiet (Ortsmitte, früher landwirtschaftlich genutzte Flächen) liegen noch aus alten Zeiten Verrohrungen (Dränungen) zur Entwässerung der Grundstücke. Diese speisen den vorhandenen Dorfweiher. Für alle diese Verrohrungen gibt es keinerlei Grunddienstbarkeiten.
Jetzt haben 2 Grundstückseigentümer, die direkt am Weiher anliegen, beantragt, dass die Verrohrungen in ihren Grundstücken geschlossen/rückgebaut werden. Da bei uns nur Lehmboden vorhanden ist, versickert leider gar nichts.
Meine Frage nun: Gilt für solche Verrohrungen auch ein "Gewohnheitsrecht"? Es steht nämlich zu befürchten, dass bei Verschluss der Dränungen die entgegen der Fließrichtung liegenden Grundstücke massive Probleme mit aufstauendem Wasser bekommen.
Lt. Bebauungsplan ist eine Einleitung von Oberflächen- oder Niederschlagswasser in die Kanalisation nicht gestattet (obwohl ein Mischwasserkanal vorhanden ist).
Die alten Drainrohre sind noch wasserführend. DAvon konnten wir uns vor 8 Wochen (als unsere Dränung gelegt wurde) selbst überzeugen.
- momentanziemlichratlosdastehenderbauherr*
Könnt' mich schon wieder ärgern! Vierstellige Summe für Dränung ausgegeben und jetzt vielleicht alles umsonst?!
Danke schon mal an alle.