Fahrradunterstand an der Grundstücksgrenze: Mindestabstand, Genehmigung & Nachbarrecht?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fahrradunterstand an der Grundstücksgrenze: Mindestabstand, Genehmigung & Nachbarrecht?

Hallo liebe Experten! Ich habe im Garten meines Reihenhauses (Hessen) senkrecht zum Sichtschutzzaun (1,80 m hoch) zum Nachbargarten einen Fahrradunterstand aufgebaut. Er hat die Grundfläche: 1,80 x 1,40 (die 1,40 also am Zaun) und ein schräges Dach, welches in der Höhe von ca. 1,50 bis 2,00 Meter ansteigt. Leider ist der Nachbar damit nicht einverstanden, spricht von Grenzbebauung und will mir "jemanden vom Bauaufsichstamt vorbeischicken". Da ich keine andere Stelle im Garten für diesen Unterstand habe, möchte ich ihn gerne GENAU DA stehen lassen. Meine Frage: Gibt es nicht eine Mindest-"Gebäude"-Größe, ab der ich die Zustimmung meines Nachbarn benötige, zumal das Dach, das er seitlich sieht, nur auf einer Breite von ca. 50 Zentimetern die Höhe des Zaunes um maximal 20 Zentimeter überragt (Umbauter Raum des Unterstandes sind ca. 6 Kubikmeter). Eine Bemerkung am Rande: Auf der Nachbarseite des Zaunes steht ein ca. 7 Meter hoher Baum, sodass der Nachbar sich extra unter eben diesen stellen muss, um meinen Unterstand überhaupt zu sehen. Insofern riecht das für mich nach Schikane. Das Bauamt teilte mir telefonisch mit, ich müsse 3 Meter Abstand einhalten. Stimt das so? Vielen Dank im Voraus.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob ein Fahrradunterstand an der Grundstücksgrenze zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Zunächst ist das hessische Nachbarrecht relevant. Dieses regelt, welche Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Art und Größe des Bauwerks.

    Auch die hessische Bauordnung spielt eine Rolle. Diese legt fest, ob für den Fahrradunterstand eine Baugenehmigung erforderlich ist. Kleine, offene Unterstände sind oft verfahrensfrei, aber es gibt Grenzen hinsichtlich Größe und Lage.

    Die genannten Maße (1,80 x 1,40 m Grundfläche, 1,50 bis 2,00 m Höhe) und der umbaute Raum des Unterstandes (6-7 Kubikmeter) sind wichtige Kriterien für die Beurteilung durch das Bauamt.

    Ein Baum in 3 Meter Entfernung auf der Nachbarseite könnte relevant sein, wenn er den Unterstand beeinträchtigt oder durch ihn beeinträchtigt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzbebauung
    Grenzbebauung bezeichnet die Errichtung eines Bauwerks unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Die Zulässigkeit ist durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt und oft an bestimmte Bedingungen geknüpft.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Bauordnung.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauantrag, Bauaufsichtsamt.
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn ordnen. Es regelt unter anderem Grenzabstände, Lärmimmissionen und den Umgang mit Pflanzen.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionsschutz, Eigentumsrecht.
    Bauaufsichtsamt
    Das Bauaufsichtsamt ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen, führt Baukontrollen durch und kann bei Verstößen gegen das Baurecht Maßnahmen anordnen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht.
    Umbauter Raum
    Der umbaute Raum (UR) ist ein Maß für die Größe eines Gebäudes und wird in Kubikmetern (m³) angegeben. Er umfasst das Volumen des Gebäudes, das von den Außenwänden, dem Dach und der Bodenplatte umschlossen wird.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Wohnfläche, Volumen.
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Die genauen Bestimmungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt und variieren je nach Art und Größe des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Grenzbebauung, Nachbarrecht, Bauordnung.
    Hessische Bauordnung (HBO)
    Die Hessische Bauordnung (HBO) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Hessen. Sie enthält Bestimmungen über die Anforderungen an bauliche Anlagen, die Baugenehmigung und die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Bauaufsichtsamt.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welchen Mindestabstand muss ein Fahrradunterstand zur Grundstücksgrenze haben?
      Der Mindestabstand variiert je nach Bundesland und den spezifischen Bestimmungen der Bauordnung. In Hessen können kleine, offene Unterstände unter Umständen direkt an die Grenze gebaut werden, wenn bestimmte Größen nicht überschritten werden. Es ist ratsam, sich beim zuständigen Bauamt zu erkundigen.
    2. Benötige ich für einen Fahrradunterstand eine Baugenehmigung?
      Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe, dem Standort und der Bauweise des Unterstandes ab. Kleine, offene Unterstände sind oft verfahrensfrei, aber es gibt Grenzen hinsichtlich Größe und Lage. Das Bauamt kann hierzu Auskunft geben.
    3. Was ist, wenn mein Nachbar Einwände gegen den Fahrradunterstand hat?
      Es ist immer ratsam, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, bevor man einen Unterstand baut. Wenn der Nachbar Einwände hat, kann es sinnvoll sein, Kompromisse zu finden oder den Unterstand so zu gestalten, dass er die Interessen des Nachbarn weniger beeinträchtigt. Im Streitfall kann eine Mediation helfen.
    4. Was bedeutet Grenzbebauung?
      Grenzbebauung bedeutet, dass ein Gebäude oder eine bauliche Anlage direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Die Zulässigkeit von Grenzbebauung ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Größe des Gebäudes.
    5. Was ist ein umbauter Raum?
      Der umbaute Raum ist das Volumen eines Gebäudes, das von den Außenwänden, dem Dach und der Bodenplatte umschlossen wird. Er wird in Kubikmetern (m³) angegeben und dient als Grundlage für die Berechnung von Baugenehmigungsgebühren und anderen Abgaben.
    6. Was mache ich, wenn das Bauamt einen Rückbau des Unterstandes fordert?
      Wenn das Bauamt einen Rückbau fordert, sollte man zunächst die Begründung prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Anordnung einzulegen oder eine nachträgliche Baugenehmigung zu beantragen.
    7. Welche Rolle spielt der Sichtschutzzaun?
      Der Sichtschutzzaun kann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Fahrradunterstand das Erscheinungsbild der Umgebung beeinträchtigt oder den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt. Die Höhe und Gestaltung des Zaunes können ebenfalls relevant sein.
    8. Was ist das hessische Nachbarrecht?
      Das hessische Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es enthält Bestimmungen über Grenzabstände, Lärmbelästigung, Überwuchs von Pflanzen und andere nachbarschaftliche Belange. Es dient dazu, Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden oder beizulegen.

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  2. Grenzbebauung: Pavillon ohne Genehmigung – Risiken & Folgen

    Kein Scherz und ...
    vor allen Dingen keine (und-) Rechtsberatung, was jetzt folgt. Eine kleine Geschichte, die sich etwa vor etwa 20 Jahren zugetragen hat. Mein Vater hat aus den alten Holzfenstern unseres Hauses, einigen Backsteinen, Holz und einigen Polyesterwellbahnen im Garten einen Pavillon aufgebaut, Größe etwa 4x8 m und Firsthöhe ca. 2,50. Obwohl die Hütte einigermaßen gut getarnt unterm Nussbaum stand, kam irgendwann ein Schreiben vom Bauamt (Die Nachbarn waren es nicht, das Verhältnis ist bestens.) mit der Aufforderung, das Gebilde zu entfernen, weil 1. ohne Genehmigung gebaut (stimmt), 2. zu dicht an der Grundstücksgrenze (stimmt auch, ca. 0,5 m mit der hinteren Giebelseite) und 3. das Bauwerk allen Regeln handwerklicher Kunst widersprechen würde (kann man drüber streiten, immerhin hat der Pavillon 20 Jahre gestanden und in dieser Zeit alle Stürme schadenlos überlebt). An Punkt 1 und 2 war nichts zu machen und Punkt 3 hat meinen Vater ziemlich geärgert. Kurzum: Nach einigen Tagen des Überlegens hat er dem Bauamt geschrieben, dass das Gebilde Genehmigungsfrei sei, weil es sich um einen "zeltähnlichen Aufbau" handeln würde, der jederzeit problemlos andernorts aufzustellen wäre. Vermutlich war das Bauamt überzeugt, dass er das im Ernstfall wirklich machen würde und hat die Akte geschlossen. Das zeltähnlich Bauwerk haben wir übrigens vor kurzem abgebaut ... war ziemlich viel Arbeit ... Die Frage ist jetzt: kann man z.B. unter den Fahrradunterstand Lenkrollen montieren und ihn als Rollcontainer deklarieren ... und ab und zu mal ans Haus schieben. Die ortsfeste Fixierung am Zaun ist das geringste Problem: Es gibt im Weinbau für ein paar Mark verzinkte Erdanker ca. 0,6 m lang mit 10 cm Schraubteller am untern Ende. Auf jeder Seite einen in die Erde und mit Spannband den Unterstand befestigt. Ob es aber den Nachbarn freuen wird? ...
  3. Fahrradunterstand als 'Fliegender Bau' – Der Trick?

    Fliegende Bauten
    heißen die Dinger. Und genau das ist der Trick 🙂 Der Beitrag "Kein Scherz" hat es eigentlich genau geschildert. Also einfach leicht abbaubar gestalten, also zeltähnlich 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Dank für Baurecht-Hinweise – HBO §6 Abs. 11 Interpretation

    Danke für die Antworten
    Vielen Dank schon mal an Herrn Furch und Herrn Beisse. Das werde ich auf jeden Fall probieren, falls ein Brief oder ein Herr vom Bauaufsichtsamt kommt. Dank auch an Herrn Bauer für den Verweis auf: § 6 Abs. 11 HBO; wobei mir leider als Laie der Durchblick fehlt, welcher Absatz dieses Paragraphen für mich "nutzbar" ist. Mit freundlichen Grüßen FÜR weitere Beiträge BIN ICH DANKBAR
  5. Landesbauordnung (LBO): Definition 'Fliegende Bauten'

    Blick in die Vorschriften
    lehrt, was fliegende Bauten sind. Wenn manche sich mit manchen Antworten etwas zurückhalten würden, wäre manches für den Laien leichter zu verstehen, Herr MB! Ach so: Landesbauordnung meinte ich mit "Vorschriften"
  6. Diskussion im Bau-Forum: Anonymität vs. Offenheit

    Anonym, nein danke!
    Was soll das? Ich rede nicht von LBOAbk.. Ich habe es auch nicht nötig, mich mit Vorschriften zu profilieren. Die heißen nu mal so. Noch eine weitere anonyme Mitteilung, denn wird IP abgefragt!
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Grenzbebauung: Weiterführender Link zur Statik

    Hallo Carsten L.
    Im weiterführenden Link sollte eigentlich alles erklärt sein. Von der statischen Seite her dürfte Sie das weniger interessieren ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Forum-Diskussion: Umgangston und Anonymität im Baurecht

    Herr Beisse
    es heißt nicht denn, sondern dann und was machen Sie dann? Schicken Sie die Polizei? Oder macht dass Prof. Partsch? Kommt der Anonyme dann ins Gefängnis? Auch wenn Sie Anonyme nicht mögen, die drohende Antwort (des Platzhirsches?) war albern.
  9. Forum-Regeln: Vor dem Posten erst Lesen!

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
    Steht nämlich vor der Eingabe der Frage, Pappnase!
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Was

    ist schon wieder Karneval?
  11. Bau-Forum: Kritik an Platzgehabe von Experten

    Herr Beisse
    bis vor einigen Monaten hatten wir auch lockeren Kontakt außerhalb dieser Seiten  -  warum? Ich dachte, da ist einer der will ebenso wie ich unbedarften, gutgläubigen, leicht geizigen Jungbauenden helfen. Ich habe mich dann aus diesen Seiten aktiv  -  und inaktiv wenn ich privat angeschrieben wurde  -  ausgeklinkt. Warum? Weil namentlich Sie und namentlich einige andere bei mir den Eindruck erweckt haben, Dass es weniger um die Sache, als vielmehr um Platzgehabe geht und die Tiefe der gestellten Fragen selten erreicht werden. Das mag an einer Art von Ingenieuren liegen, die nicht mit der Art der Antworten von Juristen deckungsgleich ist (die diese Seiten besuchenden "Bau"-Juristen werden mich möglicherweise besser verstehen als mein eigener Berufsstand). Mir geht dieser "Karneval" auf diesen Seiten auf den Keks. Vielfach sind "anonyme" Antworten in den letzten Monaten kompetenter, sachlicher und infomativer gewesen als die Reaktionen derjenigen, die man dauernd liest (lesen muss, wenn man freiwillig diese Seiten besucht). Ich gebe zu, trotz meines "offiziellen" Abschiedes von diesen Seiten vor zwei oder drei Monaten noch diese oder jene Antwort ANONYM gegeben zu haben. Wenn jemand diese Seiten benötigt, um an Kunden zu kommen, meinetwegen; ich brauche das nicht, ich nehme sie auch nicht an. Ich behalte mir die fundierte Antwort vor  -  oder unterlasse sie, wenn nicht mehr als "blabla" rauskäme. Und jetzt die Frage an SIE persönlich: was war das für eine Antwort "FLIEGENDE BAUTEN" und Ihre Reaktion auf die nächste Antwort? Wenn wir berufsständig miteinander zu tun hätten, würde ich Sie ernsthaft bitten, solch dummes Geschwätz auf eine ernst gestellte Frage zu unterlassen. Aber zum Glück haben wir miteinander nichts zu tun  -  vielleicht letzten Endes zum Glück für uns beide. Danke übrigens für die letzten Antworten mit Polizei: auch ich habe beim Lesen vieler Seiten der letzten Monate den Eindruck gewonnen, dass Computerprofis weniger inhaltlich die Seiten beaobachten als vielmerh um heraus zu bekommen, wer steckt wirklich hinter einem Namen. Und dann vor einigen Wochen die törichten Hinweise: nehmen Sie sich doch irgendwo eine eMail  -  Adresse, die man so bekommen kann: derartiges macht Vertrauen in die Nutzung des Internets kaputt. So, und jetzt weiter Karneval, hacken Sie ruhig auf mir herum; wer platzhirsche stört, hat Kämpfe und Schläge verdient: doch diesmal werde ich meine über Monate gehaltene Rückhaltung aufgeben. Mir reicht es, was ich teilweise auf diesen Seiten lesen musste.
  12. Bau-Forum: Karneval im Netz – Kritik an Beiträgen

    Wow  -  genau
    ... das ist die BauBlödelseite featuring MB, xy & friends, Karneval im Net und wer nicht etwas dazu beiträfgt ist selber schuld. Stimmt genau Herr Professer oder was der Titel zu bedeuten hat.
  13. Fliegende Bauten: Was spricht dagegen? – Hinweis für Dipl.-Ing.

    Und was sagt mir das jetzt?
    Was haben Sie gegen fliegende Bauten? Wohl den Link nicht gelesen. Als Dipl. -Ing. sollten Sie das wissen (wenn es denn Bauwesen ist). Das war KEIN Scherz! Genauso wenig wie der Beitrag meines Vorgängers.
    Dem Fragesteller sind alle notwendigen Antworten gegeben worden. Ihr Platzhirschgehabe geht mit langsam auf den Sender. Was soll das? Neid? Und wenn ja, auf was?
    Zur IP: Profis arbeiten mit IP-Verschleierung, sollten einige mal lernen, wie das geht. Vor allem die, die nicht mal eine firewall haben. Wer Vertrauen ins Internet hat, sollte besser zu einem Psychologen gehen.
    Das Thema Anonymität ist ausreichend behandelt! Und wenn begründete Anonymität gegeben ist, so ist auch der Hinweis auf anonyme E-Mail-Adressen eine vernünftige Hilfestellung für den Fragesteller.
    Und Tschüss!
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. q.e.d.

    Nix mehr zu ergänzen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Fahrradunterstand: Kein 'Fliegender Bau' nach LBO

    Das ist leider Ihr Niveau ...
    Das ist leider Ihr Niveau und ein Fahrradunterstand ist nun mal kein "Fliegender Bau" nach LBOAbk.. Und provozieren lasse ich mich von Ihnen nicht: denn Ihre Zeilen bestätigen was ich längst vermutet habe: viele derjenigen, die meinen, sie bekämen schön anonym eine Antwort sind leichter zu entdecken, als sie meinen  -  danke Herr B., dass endlich einmal klar wird, was sich bei der Nutzung dieser Seite abspielen kann.
  16. Bau-Forum: Kampf gegen Verkrustung im Amt

    lesen
    Oder schon im Ex-Amt versaut? Er kann es sehr wohl sein! Mann, der Kampf gegen Windmühlen war einfacher als gegen diese Verkrustung.
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Bau-Forum: Wer gewinnt die Diskussion?

    Sauber
    Und der Hirsch röhrt! Aber wer gewinnt?
  18. Tipp: Netbus-Suche bei Belästigung im Forum

    Mal ein Tipp
    Wer sich von Herrn B. belästigt fühlt: mit der Windows Suche Funktion nach Netbus suchen. Wenn da was gefunden wird, wird sich der Herr B. wundern.
  19. Bitte keine Beleidigungen auf dieser Seite!

    Bitte nicht hier ...
    Herr Beisse, wenn Sie mich beleidigen wollen oder in dieser Frage sich vielleicht fachlich mit mir auseinander setzen wollen  -  bitte nicht auf dieser Seite. Die hat derartige Beiträge von Ihnen wirklich nicht verdient.
  20. Bau-Forum: Streit und fehlende Fachbeiträge

    Was nun wieder los?
    Abgesehen von dem blödsinnigen Eintrag oben. Warum, Herr Zuell, sollte ich mich mit Ihnen streiten? Sie haben mich beleidigt, nicht umgekehrt. Nur, mir macht das nichts.
    Nur, fachlich haben Sie zu der Fragestellung nun definitiv nichts beigetragen. Offensichtlich sind einiege Anonyme nur zum Streit suchen hier unterwegs. Den Eindruck konnte man hier aber von Ihnen aber auch leicht bekommen. Wie gesagt, außer Beleidigungen keine fachliche Beantwortung der Frage.
    PS: Mit dem Netbus hat der anonyme Spinner nicht unrecht, sollten Sie prüfen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. Fliegende Bauten: Keine juristische Grundlage?

    Sie weichen aus ...
    Sie weichen aus Herr Beisse: Ihre Antwort "FLIEGENDE BAUTEN" ist weder hilfreich noch juristisch belegt; wo habe ich SIE beleidigt. Wie war Ihre eigene Überschrift? lesen. Und endgültig: auf diesen Seiten äußere ich mich  -  wenn überhaupt  -  fachlich. Alles andere kann auf anderen Wegen geklärt werde (so fürs EGO), aber das erfolgt ja eh nicht, weil das nur dann andere lesen können, wenn es kopiert wieder ins Netz gelangt. Und der Hinweis mit Netbus interessiert mich nicht: wenn ich ANONYM eine Antwort auf diesen Seiten gegeben habe, dann konnte ich sie vom fachlichen auch vertreten: aber ich muss nicht immer meinen Namen oder mein Kürzel dabei lesen.! Für mich: Ende der Beteiligung zu diesem Thema, denn auch von einem Zelt an der Grenze gehen Wirkungen wie von einem Gebäude aus. Die diese Seiten besuchenden Juristen mögen mich widerlegen. Im Sinne der Fort- und Weiterbildung (Fortbildung, Weiterbildung) bin ich an der Widerlegung meiner Aussage sehr interessiert.
  22. LBO-Link: Konstruktive Beiträge statt Beleidigungen!

    Nochmal lesen
    Und zwar Ihre eigenen Beiträge! Der Fragesteller war eigentlich längst zufrieden. SIE haben NICHT weitergeholfen, sondern nur nicht verwerbare Zeilen gepostet. Daraufhin habe ich einen Link zur LBOAbk. angegegen. Das HILFT wenigsten etwas. Der Begriff "Fliegende Bauten" ist auch in der Statik definiert. Spielt hier keine große Rolle, was ich auch werwähnt habe.
    Wie wäre es mal mit konstruktiven Beiträgen Ihrerseits? Dazu ist das Forum nämlich da. Aber das interessiert Sie vermutlich nicht.
    Lesen Sie bitte Ihre eigenen Beiträge und denken Sie noch mal über Beleidigungen nach.
    • Name:
    • Martin Beisse
  23. Falsche Fährte: Kritik an 'Fliegender Bau'-Theorie

    Leider ...
    Leider konnte ich dem Fragesteller nicht weiter helfen, weil SIE ihn mit Ihrem "FLIEGENDEN BAU" auf eine falsche Fährte geführt haben. Wenn Sie es als "Beleidigung" verstehen, dass Ihre Beratung im Sinn angezweifelt oder zumindest hinterfragt wird: einverstanden: dann habe ich Sie beleidigt, weil Sie den Fragesteller und andere baufachliche Laien auf falsche Fährten führen, durch den Steuerzahler bezahlte Bedienstete von Bauaufsichtsbehörden wieder begründen müssen, warum von einem an der Grenze stehendes für Räder, Autos oder als Hauseingangsüberdachung aufgestelltes Partyzelt Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. So: und jeder Außenstehende kann nun beurteilen, ob ich eine fachliche Beurteilung abgegeben habe oder nur vor mich hinblubbere  -  und diesem fachlichen Urteil kann ich mich getrost stellen. Sie mit Ihrer Meinung FLIGENDER BAU aber nicht.
  24. Bau-Forum: Sinnlose Einmischung in erledigtes Thema?

    Das ist leider Ihr Niveau
    kann ich dazu nur sagen. Soviel zu Beleidigungen und fehlendem Humor.
    Können Sie Ihre eigenen Beiträge aus technischen Defekten nicht lesen, Herr Zuell?
    Soll ich jetzt meine Titel auch noch drunterschreiben? Oder noch ein paar Urteile zitieren, oder gar Statik Grundkurs geben? Das Thema war längst erledigt, als Sie sich völlig sinnlos eingemischt haben. Auch das sollten Sie mal sehen.
    Hier werden Antworten erwartet, nicht Vorlesungen oder Selbstdarstellungen. Witzig ist, dass ausgerechnet Sie mir Selbstdarstellung vorwerfen ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. Erfahrungsaustausch im Bau-Forum: Sinn oder Unsinn?

    Foto von Robert Worsch

    Mit den Hirschen röhren ...
    Sehr geehrter Herr Zuell, als Nichting. und neuerer Forumsteilnehmer habe ich leider keine aktuellere Beteiligung Ihrerseits im Forum lesen können, oder Sie leider nicht erkennen können. Es mag ja sein, dass Sie diese Form von Erfahrungsaustausch zeitweilig verwerflich finden, so z.B. endlose Grundsatzdiskussionen. Stimmt ja teilweise auch. Aber an der zunehmenden Anzahl der Meinungsäußerer erkennt man doch das Interesse an Erfahrungsaustausch. Und ohne dem Gegenüber in die Augen sehen zu müssen. Das führt, zugegebener Weise, sicherlich auch manchmal zu recht derben Äußerungen. Aber hier liegt doch der Reiz. Wie weit kann ich gehen? Wenn's zu viel wird, dann gibt es halt mal was auf die Finger. Aber richtig böse miteinander sein? Nein, soviel Anstand untereinander herrscht hier schon. Außerdem finde ich es schon gut, wenn ständig einer röhrt, auch wenn er nicht's endgültig Aufschließendes dazu beitragen kann. Der Frager weiß dann, hier wird Ihnen vielleicht geholfen, da wartet sich's ein wenig leichter, bis die richtigen Antworten kommen. Und die E-Mails untereinander, mit dem Hinweis, vielleicht doch mal die Frage xyz anzugucken, denn der Rest kommt nicht weiter, funktionieren doch. Ich habe's in der Praxis ausprobiert. Abschließend rein persönliche Worte: Keiner kann alles, jeder weiß was, diese Teile werden in der Diskussion zusammengetragen, und am Ende steht meist ein Ergebnis. Wenn ich Angst haben müsste, bei einer fachlich nicht richtigen Antwort, sofort Zuelle-Prügel 😉 beziehen zu müssen, dann würde ich tunlichst die Schnauze halten. Insbesondere, weil es mich befremden würde, derart "angerülpst" zu werden, nur weil ich mal Scheiße erzählt habe. Ich gehe davon aus, dass mich bei einer vollständigen Verfehlung jemand sehr wohl freundlich "anröhren" würde. Da steh'ich nun ich armer ... Bitte Herr Zuell, verzeihen Sie Herrn Beisse seine Verfehlung und ich darf Sie bitten, die Frage sachlich und fachlich abschließend zu beantworten. Keine Sorge, bei einer nicht richtigen Aussage werde ich Ihnen keinen Abmahnverein auf den Hals hetzen. Aber Vorsicht, ein guter Freund von mir ist Baurechtsanwalt (nicht Herr Schotten ).
  26. Anmerkung: Alle im selben Boot – Bau-Forum

    Foto von

    Anmerkung: Wir sitzen doch wohl alle in einem Boot ...
    denn ansonsten hätten wir doch massenhaft Aufträge und müssten unsere viele Zeit hier nicht totschlagen 😉
  27. Bau-Forum: Wo bleibt die Registrierung?

    Wo bleibt die Registrierung?
    Herr Worsch ist natürlich gemeint. Sie haben es auf den Punkt gebracht. Mehr ist eigentlich nicht zu sagen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  28. Nebensächlichkeiten im Bau-Forum: Adelung!

    Neben dem Thema
    Vielen Dank für die Adelung! *schelmischgeehrtgrins* Ich konnte bisher leider nicht meine 50-fachlichen Beiträge erfüllen, weil ich mich zu viel mit Nebensächlichkeiten beschäftigt habe 🙂 ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Anonym, da der Beitrag vielleicht sonst zählen würde.
  29. Fliegende Bauten: Polemik ohne Hilfestellung?

    Ähm
    Überschtrigt: Fliegende Bauten
    "heißen die Dinger. Und genau das ist der Trick 🙂 Der Beitrag "Kein Scherz" hat es eigentlich genau geschildert. Also einfach leicht abbaubar gestalten, also zeltähnlich 🙂
    Habe ich geschrieben. Was ist daran der Haken, um derart polemisch und ohne weitere konkrete Hilfestellung für den Fragesteller zu agieren? Ist das Zeichen 🙂 nicht bekannt?
    Übrigens, das mit dem "Platzhirsch habe ich immer noch nicht verstanden.
    • Name:
    • Martin Beisse
  30. Grenzabstand: Streit um Fahrradunterstände unter 3m

    Guten Morgen, Deutschland
    Jetzt streiten wir über "Fahradunterstände" unter 3 m Grenzabstand. Na herzlichen Glückwunsch!
    • Name:
    • Martin Beisse
  31. Bau-Forum: Keine Platzhirsch-Allüren erkennbar

    Hallo Herr Beisse!
    Also ich kann da nichts platzhirschmäßiges ausmachen. Bei der Azahl Ihrer Beiträge lassen sich wohl eher lasteneselähnliche Merkmale erkennen (*g*).
    Ansonsten sollten Sie es mit der Eiche halte. Die stört es nämlich auch nicht wenn sich jemand an ihr schabt!
    Viele Grüße aus Hamburg, wo sich gerade die ersten Sonnestrahlen zögern über meine Tastatur ergießen (das Wetter macht poetisch).
  32. Fahrradunterstand: Rechtliche Durchsetzung fraglich?

    Ich bedanke mich für die "Flut" von Beiträgen
    Auch wenn ich das Gefühl nicht loswerde, dass hier ganz andere Schlachten ausgetragen werden, danke ich doch den Beitragsschreibern. Wenn ich mich nicht sehr täusche, habe ich rechtlich keine Möglichkeit, meinen "Bau" durchzusetzen. Sollte sich das Bauaufsichtsamt mit der Deklaration zum fliegenden Bau zufrieden geben, wäre mir dennoch sehr geholfen. Ansonsten bitte ich die Beiteragschreiber, sich wieder zu vertragen. MfG___Carsten L.
  33. Bau-Forum: Keine Provokation – Frieden schließen!

    nur nicht provozieren lassen, MB
    ... lass Herrn Zuell doch ruhig das letzte Wort haben und gut 😉 Es wird eben immer Leute geben, die auf Ihrer Meinung beharren (ohne Wertung an dieser Stelle ob richtig oder falsch) und immer einfach nur weiter streiten wollen. Es hat doch keinen Sinn, hier Zwistigkeiten auszutragen, die sowieso kein Ergebnis liefern. Ist in keinem Falle nützlich für dieses Forum.
    Ich denke, die meisten hier schätzen MB's fachlichen Antworten sehr, genauso wie auch die humorigen Sprüche und auch mal die kleinen (aber meist treffenden) Sticheleien (mach ich ja auch mal) und dabei soll es doch bleiben, oder? 🙂
    Ich weiß, manchmal platzt einem schon mal der Kragen und es gibt auch die ein oder andere bissige Antwort. Aber bitte lasst doch diese Kleinkriege hier bleiben, es bringt eh nichts ... lieber die Energie umwandeln in kompetente Antworten. OK?
  34. Bau-Forum: Keine Panik – Locker bleiben!

    Keine Panik!
    Ich nehme das schon locker. Aber so wissen wir wenigstens woran wir sind.
    • Name:
    • Martin Beisse
  35. LBO NRW: Fliegende Bauten – Genehmigung riskant?

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Nachdem sich
    der Pulverdampf hier etwas gelegt hat, versuch ich es auch noch mal.
    Quelle: LBOAbk. NRW, 5. Teil-Verwaltungsverfahren § 79 Abs. 1-11
    Ich mag das jetzt nicht alles abtippen, also verkürzt:
    Die Idee ist ebenso wenig neu wie wirksam. Wenn Sie auf einen halbwegs trittfesten Sachbearbeiter treffen, lässt der Ihnen Ihr "Bauwerk" um die Ohren fliegen 😉 Schon der erste Absatz des § 79 reicht eigentlich zur Erklärung  -  " ..., die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden ... "
    Das heißt, Sie müssen im Zweifelsfalle beide hier angesprochenen Eigenschaften (Eignung UND Bestimmung) glaubhaft darlegen können.
  36. Definition: Fliegende Bauten laut Gesetzgeber

    Danke ...
    Danke Herr Lappe. Sie und ich werden auch wissen, was der Gesetz- und Verordnungsgeber mit "Fliegenden Bauten" meinte; ich gebe den Text ein! § 79 Fliegende Bauten (1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten. (2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. § 54 Abs. 2 Nrn. 4 bis 12,21 und 23 gilt entsprechend. Dies gilt nicht für Fliegende Bauten bis zu 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden sowie für Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 m². (3) Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung oder ihre oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Hat die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung oder ihre oder seine gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll. Ausführungsgenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen. Kommentar Temme u.a. ergänzt: Legaldefinition für "FLIEGENDE BAUTEN: Beispiele für Fliegende Bauten sind: Karusselle, Luftschaukeln, Riesenräder, Rollen-Gleit- und Rutschbahnen, Tribünen, Buden Zelte Bauten für Wanderausstellungen bauliche Anlagen für artistische Vorführungen. So einfach wäre die erste Antwort auf die Spaßdefinition von MB zum Thema FLIEGENDE BAUTEN gewesen.
  37. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fahrradunterstand an Grundstücksgrenze: Baurecht & Nachbarrecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit eines Fahrradunterstands an der Grundstücksgrenze in Hessen. Kernfragen sind der einzuhaltende Grenzabstand, die Notwendigkeit einer Baugenehmigung und die Rechte des Nachbarn. Einige Teilnehmer diskutieren, ob der Unterstand als "Fliegender Bau" deklariert werden kann, um Genehmigungen zu umgehen. Es wird auf die Landesbauordnung (LBOAbk.) verwiesen und der Umgangston im Forum kritisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Deklaration als "Fliegender Bau" ist riskant, wenn der Sachbearbeiter die tatsächlichen Eigenschaften und die Eignung des Bauwerks anders beurteilt, wie im Beitrag LBO NRW: Fliegende Bauten – Genehmigung riskant? erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Pavillon ohne Baugenehmigung kann zu Problemen mit dem Bauamt führen, wie im Beitrag Grenzbebauung: Pavillon ohne Genehmigung – Risiken & Folgen beschrieben.

    📊 Fakten/Zahlen: Der diskutierte Fahrradunterstand hat eine Grundfläche von 1,80 x 1,40 Metern und eine Höhe von 1,50 bis 2,00 Metern.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Baubeginn sollte man sich beim zuständigen Bauamt über die geltenden Bestimmungen informieren und gegebenenfalls eine Baugenehmigung einholen. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um Konflikte zu vermeiden. Siehe auch Dank für Baurecht-Hinweise – HBO §6 Abs. 11 Interpretation.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Fahrradunterstand: Grenzabstand & Genehmigung
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