Baufachmann für Bauantrag in Süddeutschland gesucht: Architekt, Bauingenieur, Kosten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baufachmann für Bauantrag in Süddeutschland gesucht: Architekt, Bauingenieur, Kosten?
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Ich verstehe, dass Sie einen Baufachmann für die Erstellung Ihres Bauantrags in Süddeutschland suchen. Es ist wichtig, einen Experten mit Erfahrung in der Erstellung von Bauanträgen und idealerweise mit Kenntnissen der lokalen Bauvorschriften zu finden.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Recherche: Suchen Sie online nach Architekten, Bauingenieuren oder Bautechnikern in Ihrer Region (z.B. Neu-Ulm).
- Qualifikation prüfen: Achten Sie auf Qualifikationen wie eine Planvorlageberechtigung.
- Referenzen einholen: Fragen Sie nach Referenzen und Beispielen von bereits erstellten Bauanträgen.
- CAD-Kenntnisse: Wenn Sie Wert auf die Nutzung von Arcon/e-Lines legen, klären Sie dies im Vorfeld ab.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu mehreren Baufachleuten auf, um Angebote und Leistungen zu vergleichen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Informationen und Unterlagen zum geplanten Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauordnung. - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und technische Umsetzung von Bauwerken verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bautechniker, Bauzeichner. - Bauingenieur
- Ein Bauingenieur ist ein Fachmann, der sich mit der Planung, Konstruktion und dem Bau von Bauwerken befasst. Er ist für die Standsicherheit, Tragwerksplanung und technische Umsetzung von Bauprojekten verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Architekt, Bautechniker, Statiker. - Bautechniker
- Ein Bautechniker ist ein Fachmann, der Bauingenieure und Architekten bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten unterstützt. Er erstellt Bauzeichnungen, führt Berechnungen durch und überwacht die Bauausführung.
Verwandte Begriffe: Bauzeichner, Bauleiter, Polier. - CAD
- CAD steht für Computer-Aided Design und bezeichnet den Einsatz von Computerprogrammen zur Erstellung von technischen Zeichnungen und Modellen. CAD-Software wird in der Architektur, im Ingenieurwesen und in vielen anderen Bereichen eingesetzt.
Verwandte Begriffe: BIMAbk., CAM, CAE. - Planvorlageberechtigung
- Die Planvorlageberechtigung ist die Befugnis, Baupläne bei der Baubehörde einzureichen. Sie wird in der Regel an Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation vergeben.
Verwandte Begriffe: Bauvorlageberechtigung, Unterschriftsberechtigung, Genehmigungsplanung. - Baumeister
- Ein Baumeister ist ein Handwerksmeister im Baugewerbe, der über umfassende Kenntnisse in der Bauausführung verfügt. Er ist für die Organisation und Überwachung von Baustellen verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Polier, Bauleiter, Handwerksmeister.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Planvorlageberechtigung?
Eine Planvorlageberechtigung erlaubt es bestimmten Fachleuten (z.B. Architekten, Bauingenieuren) Baupläne zu erstellen und bei der Baubehörde einzureichen. Sie ist ein Nachweis der Qualifikation und Erfahrung des Planers. - Welche Qualifikationen sollte ein Baufachmann für einen Bauantrag haben?
Ein Baufachmann sollte über eine entsprechende Ausbildung (Architekt, Bauingenieur, Bautechniker, Baumeister) und Erfahrung in der Erstellung von Bauanträgen verfügen. Kenntnisse der lokalen Bauvorschriften sind ebenfalls wichtig. - Was kostet die Erstellung eines Bauantrags?
Die Kosten für die Erstellung eines Bauantrags variieren je nach Umfang des Projekts und dem Honorar des Baufachmanns. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. - Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
Die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag können je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens variieren. Typische Unterlagen sind Baupläne, Lageplan, Baubeschreibung, Nachweise zum Brandschutz und zur Standsicherheit. - Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?
Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags kann je nach Gemeinde und Komplexität des Vorhabens variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer zu informieren. - Was ist der Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauanzeige?
Ein Bauantrag ist ein förmliches Verfahren, das für größere Bauvorhaben erforderlich ist. Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Bauvorhaben, bei denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. - Was bedeutet "Arcon/e-Lines" im Zusammenhang mit Bauplanung?
Arcon/e-Lines ist ein CAD-Programm (Computer-Aided Design), das von Architekten und Bauplanern zur Erstellung von Bauplänen und Visualisierungen verwendet wird. Es ermöglicht die digitale Planung und Darstellung von Gebäuden. - Was ist ein Lageplan?
Ein Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung des Baugrundstücks mit den geplanten baulichen Anlagen. Er enthält wichtige Informationen wie die Grundstücksgrenzen, die Lage des Gebäudes, Zuwegungen und Freiflächen.
🔗 Verwandte Themen
- Baugenehmigung einholen
Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen für eine Baugenehmigung. - Architekten finden und beauftragen
Tipps zur Auswahl des richtigen Architekten für Ihr Bauvorhaben. - Kosten für Bauplanung
Überblick über die Kosten, die bei der Planung eines Bauprojekts entstehen. - Bauantrag online stellen
Informationen zu den Möglichkeiten, einen Bauantrag online einzureichen. - Regionale Bauvorschriften
Hinweise zu den unterschiedlichen Bauvorschriften in den einzelnen Bundesländern.
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Architektenleistung: Suche nach günstiger Lösung
Mal kurz übersetzen:
... Herr Müller sucht also Architektenleistung für kleines Geld ... -
Bauantrag: Anonyme Antworten im Forum
Jetzt war ich so gespannt ...
x|wer aus unserer Riege als erster antwortet, und nun ist es anonym *enttäuschtguck* -
Bauantrag: Architekt optimiert Fertighaus-Plan – Kosten
Geht schon, aber nicht zu diesem Preis ...
Wir haben es ja auch so gemacht. Der Verkäufer der Fertighausfirma (jetzt Konkurs) hat's am PC mit Arcon gezeichnet und den Plan (wohl auf Papier) dem Architekten gegeben. Der hat es dann noch optimiert und ein Baugesuch daraus gemacht. Aber leider nicht zum Schnäppchenpreis. Sondern halt nach der HOAIAbk.. Also nicht nur ein "hunni". Ein paar Tausend waren es schon. Nach einer Nachgenehmigung und einem weiteren Baugesuch denke ich mal ob es nicht evtl. auch anders gegangen wäre. OK, durch Konkurs mussten wir anders Planen. Sonst wäre es schon gut gewesen. Naja, der Architekt hat auch noch mit der Baubehörde verhandelt und noch mehr gemacht. Daher war er sein Geld Wert. Hätte ich den Architekten schon vorher gekannt, hätte ich mir den Weg über Fertighaus sparen können und gleich mit dem ein Massivbau erstellen können. Naja, so sind wir jetzt über Umwege zum Holzhaus gekommen. Mit 2 Baugesuchen und einer Nachgenehmigung dürfte er wohl dann auch sein Geld verdient haben. Und die erste Holzbaufirma hatte mit einem Planungsauftrag auch nichts umsonst gemacht.
Fazit 1: Gute Leistung gibt es nicht zum Schnäppenpreis. Zumindest habe ich keinen gefunden. Nur gut dass die jetzige Holzbaufirma die vorhandenen Pläne nur leicht an die eigene Statik anpassen musste. Und das ist kostenlos. Dafür kostet ja auch dann das Haus eine Stange Geld. 🙂
Fazit 2: Erst die Bau-Firma suchen, dann mit dieser Planen. Hätte mir damit wohl ein paar Mark sparen können. Gut, gegen Konkurs hilft das auch nicht. Hoffe jetzt nur, dass mit dieser Firma alles gut geht. Bislang klappt es ganz gut. Änderungswünsche werden besprochen und wo möglich realisiert. Auch nach Vertragsunterschrift! . Achja, heute soll Erdaushub sein. Und nächste Woche Kellerbeginn. Bis dann -
Bauantrag: Preisangabe fehlt – Was kostet es?
Ääähm, zu welchem Preis?
Da steht doch gar nix. Aber sonst schon OK -
HOAI vs. PC: Architektenleistung – Kosten sparen?
Hatte mich nur auf den ersten Beitrag
bezogen wo steht, ... Herr Müller sucht also Architektenleistung für kleines Geld ... Klar, steht kein Preis drin. Aber bei den Preisen der HOAIAbk. würde ich auch versuchen das ganze billiger zu bekommen. Zumal der Architekt heute PC hat und der viel Arbeit abnimmt. Mit einem guten Programm ist das Baugesuch wohl nicht so viel Arbeit. Ein Teil macht ja auch der Vermessungstechniker. Die "eigentliche" Arbeit ist ja die "Planung". Aber die bekäme er ja in diesem Fall (oder wie bei mir) ja abgenommen. Ist dann zwar nicht mehr so Kreativ (wozu viele Jahre Studieren ...), aber bringt auch Geld.
Ich war trotzdem froh, dass der Architekt wohl als erster erkannt hatte das es im Treppenhaus "eng" werden könnte. Daher konnte noch was geändert werden. In der Bauphase wäre es zu spät gewesen. Und auch dass er mir ein Bebauungsplanverfahren erspart hat (§§ über Einfügung in Bestehendes Baugebiet). Die Gemeinde hätte sonst wohl ein Bebauungsplan für 1 Gebäude aufgestellt (klar, bingt ja Geld). Soviel noch als Ergänzung. -
HOAI: Preiswerte Planung – Ist das möglich?
Tja, HOAIAbk. ist eben Banane
Das könnte glatt ein neuer Beitrag werden. Aber mal ernsthaft, wie soll ein Architekt preiswert (nicht billig!) planen, wenn er an jeder Mark der Bausumme verdient? Das ist für mich schlichtweg pervers. Und wer wehrt sich dagegen? Das sollten doch wohl die Bauherren (oder Baudamen natürlich) tun. Aber Sie machen es nicht. Wie auch? Dieser Versuch war wirklich nur ein Versuch, das kann nicht funktionieren. x|
Wer die HOAI kennt, weiß auch, dassm an der Bauleitung am meisten "verdient" wird. Aber das wäre ja auch wirklich Arbeit, und die scheint wohl gescheut zu sein. Huhu Werner! -
HOAI: Interessante Infos im Bau.net Forum
Tja, die HOAIAbk.
habe es mir mal selber durchgelesen. Ist schon Interessant was da so alles drinsteht. Nette Beitrag unter -
HOAI: Flächensparendes Bauen – Anpassung nötig?
Bin einverstanden!
Das die Ausrichtung der HOAIAbk. in der heutigen Zeit "bauherrenfeindlich" ist, sehe ich ein. Wenn auf der einen Seite von allen propagiert wird "flächen- und kostensparend (flächensparend, kostensparend)" zu bauen, die Baukosten und Grundstückspreise ebenfalls diese Tendenz unterstützt, dann sollte konsequenter Weise auch die HOAI entsprechende Richtungen vorweisen. Das die Bauherren deshalb eine Architektenverdrossenheit verspüren, ist doch klar. Und dann werden den Bauherren noch mehr Kosten aufgedrückt, wie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) zu beauftragen, dessen Honorierung 'nach HOAI auch schon in den Startlöchern liegt, oder gibt es mittlerweile klare Honorarfestlegungen (ich kenne bislang nur die Vorschläge). Auf der anderen Seite Stelle ich aber auch ganz klar fest, dass Personengruppen mit einer entsprechenden Ausbildung und entsprechender Verantwortung auch eine gute Mark verdienen darf. Das will doch normalerweise jeder. Man arbeitet sich nun mal - egal in welcher Branche - und möchte dann auch seine Gehaltsvorstellungen entsprechend aufstocken. Hier ist ja auch keiner bereit, Nachlässe zu geben, oder? Ein Meister verdient nun mal mehr als ein Geselle oder ein Azubi. Letztlich ist die Philosophie der HOAI zu überdenken. Übrigens, klar hat der Architekt ein CAD-Programm - aber haben Sie eine Ahnung, was sowas kostet (Anschaffung, Vorhaltung, Softwarepflege etc.) Trotzdem ist es eine Arbeitserleichterung, die auch kalkulatorisch erfasst werden kann. Auch hier muss die HOAI angepasst werden. -
Architekten: Ausbildung vs. Leistung – Qualitätssicherung
Ein zweischneidiges Schwert
Keine Frage: Ausbildung und Können soll bezahlt werden. Das gilt für Meister, Ingenieure, Ärzte, Bauunternehmer, Kaufleute etc.
ABER! es kann nicht sein, dass eine 54 v. Chr. erworbene Ausbildung ohne jegliche Fortbildung bezahlt wird, wenn dann auch noch eine Leistung schlichtweg verweigert oder gar nicht erbracht werden kann. Das dem so ist, sieht man in diesem Forum. Oder einfach ausgedrückt: auf Lorbeeren ausruhen ist nicht!
Womit wir wieder beim Thema Qualitätssicherung wären. Übrigens rechnet die Planungsgruppe Dach grundsätzlich nach Aufwand ab, nie nach HOAIAbk.. Aber das nur am Rande -
HOAI vs. Stundenaufwand: Abrechnung im Einfamilienhausbau
Da hätte sich
aber so mancher meiner Bauherren schwer gewundert, wenn ich nach Stundenaufwand abgerechnet hätte.
Zumindest im Einfamilienhaus-Bereich kommt dabei viel mehr rum als nach HOAIAbk., vor allem weil dann die Änderungswünsche der Bauherren und das Handwerkerzurbaustelletragen bezahlt würde. Gut, ich gebe zu: das letzte Einfamilienhaus (ein Holzhaus) ist in der Werkplanung mit 16 DINAbk. A1 Plänen etwas üppig geraten, das muss ja nicht unbedingt. Wenn ich das nach Stunden abgerechnet hätte, haua haua. -
PC-Einsatz: Mehraufwand bei 3D-Planung im Bauwesen
Ach noch was ...
zur These - PC spart Aufwand.
Ich kenne noch keinem, dem das gelungen wäre.
Bisher führt das immer noch zu erheblichem Mehraufwand, vor allem weil wir mittlerweile jedes Projekt 3D bearbeiten. Mit der Hand bin ich allemal schneller. Nur bei Änderungen gibt's tatsächlich einen Vorteil. (Und bei der Ausschreibung)
Wenn man hinzurechnet, was ein PC-Arbeitsplatz kostet: PC mit Periferie rd. 6.500,- CAD (VW) 8.300,- Rendering (Artl) 3.500,- Bibliotheken 3.000,- Corel 800,- Forma 50,- AVA 9.000,- diverses für Schreibkram etc. rd. 400,- dann sind das gut 32.000,- DM. - und das ist noch nichts teures!
Von Wartung, Updates und Datensicherung will ich gar nicht erst anfangen zu erzählen ...
Vor einigen Jahren kostete mich der Eiermanntisch 450,- Rapies 200,- div. Kleinkram 150,- Schreibmaschine 500,- Zeichenschiene und Lineale 350,- macht 1.650,- DM.
Und dann meinen einige noch, man drückt den berühmten Knopf und die Planung kommt aus dem Plotter.
Übrigens habe ich vor 2 Jahren für 2.500,- DM Arcon 4+ gekauft. Man hat mir (ich kann den Krempel nicht gebrauchen) letztens 80,- DM dafür geboten. Abgeschrieben habe ich so ein Programm nach 3-5 Jahren. Wertlos ist es nach 6 Monaten. Das nur zur steuerlichen Seite.
Wo ist hier der Vorteil, den ich an den Bauherren weitergeben kann? -
Bauplan: Werkpläne und Baugesuch – Architekt ausreichend?
Trotzdem etwas unrealistisch
Ich Stelle nicht alles der o.g. Beiträge in Frage. Aber die meisten suchen keine Architekten, welcher die komplette Baubetreuung übernimmt, sondern einen Baufähigen Plan mit Werkplänen und Baugesuch, das war es dann meistens. Beim Rest kann man sich mit etwas Mühe und dem Fachwissen seiner Handwerker durchwurschteln. (man will ja schließlich sparen wo's geht) Für die o.g. Pläne (der Bauherr hat ja meistens genaue Vorstellungen) und die Bauvoranfrage sind dann meiner Meinung nach die ca. 10000,- DM (Freundschaftspreis) schon üpping. Die Bauplan vergrößern, fast schon fertig ist der Werkplan. Ich habe keine klare Kenntnis über den Planungsaufwand, aber ein üppiger Stundenlohn springt da schon raus. Das ganze auf Stundenbasis mit einem klar def. Stundenlohn wäre mir lieber, oder bezahlt hier jemand die Rep. seines Autos nach dem Neuwert des Wägelchens 😉. Nicht's für Ungut, aber ich werden nach Leistung bezahlt und finde das auch gut so. (ich bin kein Taxifahrer, sondern Informatiker und musste mir auch so manches Fachwissen aneignen. Für die abgelieferte Arbeit trage ich auch hohe Verantwortung, hier geht es mind. um so hohe Summen wie bei den Herren Architekten) Wie gesagt, nichts für ungut, ich lasse mich auch vom Gegenteil überzeuge (in Punkto Stundenlohn). -
Stundenlohn: EDV-Branche vs. Bauwesen – Abrechnung
Stundenlohn
bei den in der EDV-Branche übliche Stundenlöhnen von 300-500 DM kann ich auch nach Zeitaufwand abrechenen ... Irgendwie habe ich das Gefühl: Bauen kann jeder. Und wenn es dann noch eine Forum gibt, wo ich mir das bisschen, was ich nicht weiß holen kann ... -
Planung: Stundenlohn, HOAI und Festpreis – Vergleich
Stunden, HOAIAbk. und Festpreis
Ich muss wohl doch noch etwas ergänzen. Gutachten werden ja ohnehin im Stundenlohn abgerechnet. Planungen bei uns aber auch.
Das heißt aber nicht, dass wir jetzt hingehen und sagen: "Eine Stunde kostet 185 DM, ein Kilometer 1,05 DM. Gib mal Auftrag, wirst dann schon sehen, wieviel es kostet". Das würde wohl kaum ein Kunde mitmachen. Es ist doch klar, dass wir vorher abschätzen und eine Höchstgrenze setzen.
Beispiel bei der Dachplanung:
1.) Einfamilienhäuschen mit Flachdachaufbau wird saniert. Baukosten rund 70.000 DM. Planungsaufwand etwa 3 Tage a 8 Stunden zzgl. Ortsbesichtigung etc.
2.) 30.000 m² Flachdachsanierung, Planungsaufwand rund 1 h zzgl. Ortsbesichtigung. Baukosten 450.000 DM x|
Nach HOAI hätte ich den ersten Fall mit einem Stundenlohn von ca. 3,50 DM bearbeitet, den zweiten mit rund 10.000 DM Stundenlohn. -
Bauwesen: Planung und Überwachung – Handwerker-Angebot
Klar Herr Beisse
die Geschichte kenn ich.
Den Vorstoß machen in meiner Region auch einige Handwerker.
Sie brauchen keine weiteren Planungs und Überwachungskosten berechnen, Sie überwachen sich selbst. Die Kosten für eine Ausschreibung werden so auch gespart und die Planungskosten gehen in Ihrem Angebot auf, Sie haben ja so auch keine Konkurrenz mehr bei der Projektakquiese. Tolle Sache - Für Sie! Nicht für den Bauherren.
Ausführung UND Planung / Überwachung GEHÖREN NICHT IN EINE Hand.
Das sollte unter an Qualität interessierten Fachleuten eigentlich nichts neues sein. Ich weise auch nochmal (ich bin's bald leid) auf die HOAIAbk. hin:
Zeithonorar für den Zeichner: 60 bis 85,- DM, dafür bekomme ich grad Ihren Lehrling, bestenfalls den Junggesellen auf die Baustelle. Zeithonorar für den Büroinhaber: 75 bis 160,- DM also im Mittel 117,50. Arbeiten Sie persönlich für so einen Stundensatz? Ich schon für deutlich weniger, bei sehr viel höherem Risiko, weil ich für Arbeiten die die Handwerker verbockt haben mithafte, und zwar bis zu 30 Jahren. Von wegen 2 Jahre nach VOBAbk.. Echt - manchmal könnte man schreien vor Verzweiflung : -0 -
Planungsgruppe Dach: Aufgaben und HOAI-Zeithonorare
Herr Lappe? Was falsch verstanden?
Ähm, wir sind keine ausführenden Handwerker. Die Planungsgruppe Dach führt Planungen im Bereich Dach-Wand- und Abdichtungstechnik aus. Aber wir führen doch die Arbeiten nicht aus. Zu unseren Aufgaben gehört aber auch sehr wohl die qualitätsichernde Baubegleitung bzw. Bauleitung/Bauüberwachung. Warum auch nicht?
Natürlich gibt es in der HOAIAbk. auch Zeithonorare. Aber ich habe es ja oben versucht zu erläutern. Bei beiden Projektenhatte ich nur Ausschreibung und Vergabe sowie Endabnahme. Ausgeführt habe ich da nix. Hätte ich im 2. Fall nach HOAI abgerechnet, so wäre die anrechenbare Summe eben 450.000 DM gewesen. Den Rest können Sie selber ausrechnen (die 25 % Aufschlag für Sanierung nicht vergessen).
Ach übrigens: die Planungen der Handwerker sind meist besser als die der Architekten ... -
Architekten/Fachingenieure: Wissen um die Details im Bau
Gut so
denn dann gehören Sie zu den Leuten, die um die Dinge hinter den Dingen wissen - Fachleute (Planer) eben.
Nein, ich wusste nicht dass Sie nicht ausführen.
Wie Sie ja auch sagen führt die HOAIAbk. dazu, dass kleinere Aufträge (Einfamilienhaus's) sich i.d.R. bei guter Leistung überhaupt nicht rechnen, und Fabrikhallen zu tollen neuen Autos für die gesamte Belegschaft führen (könnten). Deshalb ist eine Abrechnung nach Stunden bei kleinen Bauvorhaben für Bauherren unattraktiv (immer vorausgesetzt es wird ordentliche Arbeit abgeliefert) und ich mach's sofort gern, wenn gewünscht..
Ich kenne auch keinen einzigen Handwerker der in der Lage wäre den Bau eines Gebäudes in seiner Gänze zu erfassen, aber tolle Leute auf ihrem Gebiet. Jedoch von Ausführungsalternativen haben die meisten seit 'zig Jahren nichts mehr gehört.
Haben wir doch schon immer so gemacht!
Haben wir ja noch nie so gemacht!
Sagen wir übrigens nicht Architekten, sagen wir ruhig Fachingenieure. Dann behaupten Sie also tatsächlich, die Planungen der Handwerker seien meist besser als Ihre? -
Ausschreibungen: Handwerker vs. Architekt – Gewerkebezogen
Nein, so nicht 🙂
Moment! Also mal langsam, natürlich kann ein Handwerker nur für sein Gewerk ausschreiben. Lange nicht alle Handwerker, sondern nur eine Handvoll. Die Gesamtheit kann natürlich nur der Planer (jetzt noch nicht Fachplaner) haben. Der wiederum kann sich aber gar nicht in allen Gewerken auskennen. Aus diesem Grunde sind gewerkebezogene Ausschreibungen von pfiffigen Handwerkern oft besser als von Architekten, die Gesamtplanerisch tätig sind. Aber wie Sie auch wissen, werden Fachingenieure viel zu wenig eingesetzt.
Langsam werden wir uns wieder einig. Ich könnte Ihnen ja mal Ausschreibungen für das Gewerk Dachdeckerhandwerk raussuchen, die so entstanden sind. Da sträuben sich die Nackenhaare: "Pos 1 1 Stck. Dach fachgerecht mit allen erforderlichen An- und Abschlüssen (Anschlüssen, Abschlüssen) fachgerecht herstellen. Dämmung und Statik nach Bauleitung" x|
Sowas kommt dauernd vor. Gerade per Fax gekommen: PURAbk.-Dämmung, WLG025, B1, als Gefälledämmung lose verlegen, Neigung 0 °. Die Grundplatten dazu sollen in 50 % der Fläche Heißbitumen verlegt werden. da brauchen Sie dann 5 man für: einen, der verlegt, und vier, die die Ecken runterhalten ... -
Ausschreibung: Vorbehalte gegenüber Handwerker-Ausschreibungen
JA JA 🙂
wir werden uns am Ende doch noch einig.
Aber gegen die Ausschreibung von Handwerkern habe ich, aus Erfahrung, nun doch so meine Vorbehalte.
Gerade in der letzten Woche habe ich wegen sowas eine Auseinandersetzung mit dem Elektriker eines Bauträgers vom Zaun gebrochen. Leider war ich bei Baubeginn noch nicht dabei, sonst hätte ich ihm den Mist gleich um die Ohren geschlagen.
Ich will's nicht vertiefen, nur soviel: bei dieser Ausschreibung konnte nur der mitbietende Verfasser ordentlich kalkulieren. Darüber hinaus einige Positionen mit Mindermengen, natürlich angeboten zu horrenden Sätzen, schlug ja auch bei der Angebots-Endsumme nicht groß zu Buche. Aber dann kam die Schlussrechnung mit den tatsächlichen (vorhersehbaren) Massen - ASTREIN. Ich habe ihm diese Positionen in Stunden umgerechnet, kamen zwischen 400 und 550,- DM/Std. raus. Aber was hilft's, der Auftrag kam mit diesen Sätzen als Einheitsvertrag zur Unterschrift, die Sache ist gelaufen.
So, und nun habe ich mich abreagiert und hau mich zu Hause auf die Couch. Servus zusammen $#124;-+ -
SiGeKo: Baufirma bietet SiGeKo ohne Mehrpreis an
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) macht jetzt die Baufirma ohne Mehrpreis ...
dazu (bzw. ist halt in den Kosten drin enthalten). Von allen in der Evaluierung angefragten Firmen hat mir alleine die Fa. Wochner Betonwerk erklärt, dass es einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) braucht. Alle anderen nicht. Nicht mal die Baubehörde hat mir einen Hinweis gegeben. Also doch nicht so wichtig der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)? Egal, meine jetzige Firma macht es jetzt automatisch gleich mit. Oder gehört der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) zu den "üblichen" Baunebenkosten dazu? Oder wie ist es bei anderen Firmen üblich? Einfach mal aus Interesse gefragt. -
Was ist denn Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)?
Nix kapier -
SiGeKo: Neue Baustellenverordnung – Aufgaben des Koordinators
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ist ein ...
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ist ein Seit gut zwei Jahren gilt die "neue Baustellenverordnung", und mittlerweile hat der Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz ...
Der muss einen netten Plan machen, damit die Sicherheit auf der Baustelle eingehalten werden kann. Könnten ja auch der Bauherr machen, ist aber schon viel zu umfangreich. Daher muss es der "Spezialist" machen. Also Bauleiter, Architekt etc. Natürlich nicht Kostenlos. Ist ja klar.
Nun alles klar? 🙂 -
Aküfi: Abkürzung für Sicherheitskoordinator?
Ach so, Aküfi
War gestern zu spät, um darauf noch zu kommen 🙂 -
SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Nein, kein Fi (mmel)
Der heißt wirklich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo), jetzt wundert mich aber das Ihnen noch kein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator) untergekommen ist *grinsendkratzamkopf* -
Baustellenverordnung: Strafgesetzbuch bei Sicherheitsmängeln
' Netter Plan ' und 'doch nicht so wichtig' ist gut
die Baustellenverordnung ist eine gesetzliche EU Regelung, im Ernstfall, wenn jemand zu Schaden kommt, ist im Gegensatz zur Luftdichten Schicht oder zur DINAbk. 4108 das Strafgesetzbuch 'zuständig' und verantwortlich für die Bestellung eines Koordinator ist der Bauherr (!). Es achtet nicht das Bauamt drauf, sondern (wenn überhaupt) die Unfallberufsgenossenschaft. 'Unwichtig' ist dies nur, solange nichts passiert, wenn doch, dann ist, wie gesagt, neben dem Unternehmer auch der Bauherr für die Einhaltung der Sicherheitsregeln insbesondere in der Koordination der Handwerker verantwortlich. Einen Koordinator braucht es praktisch ab 2 Firmen auf der Baustelle. -
SiGeKo: Unterschiedliche Bezeichnungen – Was ist üblich?
Schimpft doch nicht so mit mir ☹
Is ja gut, ich weiß ja was das ist. Sowas haben wir ohnehin schon am Hals. Nur hatte ich das so noch nie gelesen. Außerdem nenne ich die anders, wie verrate ich aber nicht 🙂 -
SiGeKo: Positive Effekte durch verbesserte Kostentransparenz
so wichtig wird es sein
Hallo zusammen,
kurz zum Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo), dieses wird offiziell wie folgt schön begründet:
Durch diese Maßnahmen können sich für den Bauherren positive Effekte ergeben, z.B. :- verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und ggfs. gemeinsam zu nutzende Einrichtungen verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern würde, (hmm..)
- Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminrisiko vermindert und die Qualität der Leistungen erhöht werden, (hmmhmm ...?)
- Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichigt und in einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage dokumentiert werden. (ahja )
Das Problem der Nichteinsichtigkeit besteht für mich darin, dass ein seriöser Architekt, Bauleiter sowieso auf die Sicherheit der Baustelle geachtet hat, unsere Billigheimer jedoch eh nicht.
Das ganze wird, um es dem Bauherren, denn ihm obliegt die alleinige Pflicht tätig zu werden, schmackhaft zu machen wie oben beschrieben begründet.
Allerdings finde ich die Informationspolitik hier etwas zu dünn. Veröffentlichungen ausschließlich in Publikationen der BauBGAbk. sind m.E. etwas wenig. Auch in den Fachzeitschriften wurde nur müßig darauf hingewiesen.
Mittlerweile habe ich mir auch so einen SiGe-Plan "zurechtgebastelt". Ist nicht problematisch, wenn man weiß worum es geht. Die Honorierung ist (bislang ) frei vereinbar. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufachmann für Bauantrag in Süddeutschland: Architekt vs. Bauingenieur – Kostenoptimierung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Suche nach einem kostengünstigen Baufachmann (Architekt, Bauingenieur) für die Erstellung eines Bauantrags in Süddeutschland. Dabei werden die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), alternative Abrechnungsmodelle (Stundenlohn, Festpreis) sowie die Rolle und Kosten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) thematisiert. Die Vor- und Nachteile von Handwerker-Ausschreibungen werden ebenfalls diskutiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baustellenverordnung: Strafgesetzbuch bei Sicherheitsmängeln wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Baustellenverordnung eine gesetzliche Pflicht des Bauherrn ist und bei Verstößen strafrechtliche Konsequenzen drohen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauantrag: Architekt optimiert Fertighaus-Plan – Kosten beschreibt, wie ein Architekt einen Fertighaus-Plan optimiert und ein Baugesuch erstellt hat, allerdings nicht zum Schnäppchenpreis.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer erörtern im Beitrag HOAI vs. PC: Architektenleistung – Kosten sparen?, ob und wie durch den Einsatz von CAD-Programmen Kosten bei der Architektenleistung gespart werden können.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich im Vorfeld genau über die verschiedenen Abrechnungsmodelle (HOAI, Stundenlohn, Festpreis) informieren und Angebote von verschiedenen Baufachleuten (Architekten, Bauingenieure) einholen, um die Kosten für den Bauantrag zu optimieren. Es ist ratsam, die Qualifikation und Erfahrung des Baufachmanns sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufachmann, Bauantrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Weitere Fragen richten Sie am besten an einen versierten Baufachmann, der ihnen im Rahmen einer Ankaufberatung all dies berücksichtigend Rede und …
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