Die bestehende 2,5 geschossige Wand aus Hochlochziegeln entspricht dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 von 1981. Aktualisierungen dieser Norm schreiben heute wohlbegründet höhere Temperaturwiderstandswerte vor. Die EnEVAbk. 2014 § 7 lässt bei Neuerrichtung bei aneinandergereihter Bebauung für solche Gebäudetrennwände weiterhin Mindestwärmeschutz zu.
Welchen U-Wert oder Temperaturwiderstandswert muss ich bei einer Sanierung bei Putzarbeiten, Dämmputz oder WDVSAbk. für die Trennwand beachten? Falls das Nachbargrundstück bebaut wird, muss ich die Außendämmung zurückbauen. Innendämmung bei gefliesten Badezimmern ist keine Lösung. Euer guter Rat ist gefragt, wie soll ich sanieren? Gruß Josef Engelbertz