Dachgeschoss als Vollgeschoss? Definition, Kriterien & Folgen in BW
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Dachgeschoss als Vollgeschoss? Definition, Kriterien & Folgen in BW

Baden Württemberg. Als Besitzer eines über hundert Jahre alten, nicht unterkellertem, 2 geschossigen Bauernhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, spitzwinklig, ca. 80 Grad, habe ich folgendes Problem: Bei der Abwasserbeitragsermittlung wurde unser ausgebautes, mit Dachfenstern versehenes Dachgeschoss als Vollgeschoss eingestuft. Als ich beim Bauamt Widerspruch einlegte, wurde mir folgendes mitgeteilt: Da sich über dem Dachgeschoss im Dachspitz ein Hohlraum befindet, dessen lichte Höhe 2,20 m über mehr als der Hälfte der Grundfläche beträgt, ist dieser als Aufenthaltsraum nutzbar und ist somit als oberstes Geschoss zu werten. (§ 34 LBOAbk.) Dadurch gilt das Dachgeschoss automatisch als Vollgeschoss, da es nicht das oberste Geschoss ist. (§ 2 Abs. 6 Satz 4 und Satz 3 Nr. 2)

Nun sind bei besagtem "Aufenthaltsraum" lediglich ein kleines Fenster, ca. 60 x 60 cm, in der Giebelwand und ein Oberlicht, 45 x 50 cm, vorhanden, bei einer Grundfläche von ca. 40 m². Dieser Raum wird nur als Speicherraum genutzt, hat keine Heizung und wird durch diese Fenster nicht ausreichend beleuchtet.

Mit diesem Bescheid bin ich nicht einverstanden. Was kann ich nun tun?

  • Name:
  • Johann-Egon
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    Ich verstehe, dass Sie als Besitzer eines Bauernhauses in Baden-Württemberg ein Problem mit der Einstufung Ihres Dachgeschosses als Vollgeschoss bei der Abwasserbeitragsermittlung haben. Die entscheidenden Kriterien sind:

    • Höhe: Die lichte Höhe des Raumes muss über eine bestimmte Mindesthöhe verfügen.
    • Grundfläche: Ein gewisser Prozentsatz der Grundfläche muss die Mindesthöhe aufweisen.
    • Aufenthaltsraum: Der Raum muss als Aufenthaltsraum geeignet und nutzbar sein.

    Da Ihr Dachgeschoss ausgebaut ist, Dachfenster und möglicherweise sogar eine Heizung hat, könnte das Bauamt es als Vollgeschoss einstufen, auch wenn es sich um einen spitzwinkligen Dachspitz handelt. Entscheidend ist, ob die genannten Kriterien erfüllt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die genauen Kriterien für Vollgeschosse in der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBOAbk. BW) zu prüfen und gegebenenfalls einen Architekten oder Baurechtsexperten zu konsultieren, um die Einstufung zu überprüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat. Die genauen Anforderungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Dachgeschoss, Geschossfläche, Gebäudehöhe.
    Dachgeschoss
    Ein Geschoss, das sich unmittelbar unter dem Dach eines Gebäudes befindet. Es kann als Vollgeschoss gelten, wenn es die entsprechenden Anforderungen an Höhe und Nutzung erfüllt.
    Verwandte Begriffe: Spitzboden, Gaube, Drempel.
    Landesbauordnung (LBO)
    Das Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer, das die baurechtlichen Anforderungen an Gebäude und Grundstücke regelt. Es enthält unter anderem Bestimmungen über Vollgeschosse, Abstandsflächen und Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Abwasserbeitrag
    Eine Gebühr, die von Grundstückseigentümern für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgung erhoben wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich unter anderem nach der Größe des Grundstücks und der Anzahl der Vollgeschosse.
    Verwandte Begriffe: Kanalanschlussbeitrag, Gebührenbescheid, Entwässerung.
    Aufenthaltsraum
    Ein Raum, der zum Wohnen, Schlafen, Arbeiten oder für ähnliche Zwecke bestimmt ist und eine bestimmte Mindestgröße und Belichtung aufweisen muss.
    Verwandte Begriffe: Wohnraum, Schlafraum, Arbeitszimmer.
    Grundfläche
    Die Fläche, die ein Gebäude auf dem Grundstück einnimmt. Sie wird in der Regel durch die Außenwände des Gebäudes begrenzt.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Nutzfläche.
    Bauamt
    Die Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung des Baurechts zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen, führt Baukontrollen durch und ahndet Verstöße gegen das Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Baugenehmigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Vollgeschoss?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt und das eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat. Die genauen Anforderungen können je nach Landesbauordnung variieren.
    2. Wie wird die Höhe eines Dachgeschosses als Vollgeschoss gemessen?
      Die Höhe wird in der Regel als mittlere Höhe über der Grundfläche des Raumes gemessen. Dabei werden nur Flächen berücksichtigt, die eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen.
    3. Welche Rolle spielt die Nutzung des Raumes bei der Einstufung als Vollgeschoss?
      Wenn der Raum als Aufenthaltsraum genutzt wird oder dafür geeignet ist, spricht dies eher für die Einstufung als Vollgeschoss. Ein reiner Speicherraum ohne Ausbau wäre in der Regel kein Vollgeschoss.
    4. Was sind die Folgen, wenn ein Dachgeschoss als Vollgeschoss eingestuft wird?
      Die Einstufung als Vollgeschoss kann Auswirkungen auf die Berechnung von Abwasserbeiträgen, Grundsteuer und anderen Gebühren haben. Außerdem können sich baurechtliche Anforderungen ändern.
    5. Kann man gegen die Einstufung eines Dachgeschosses als Vollgeschoss Widerspruch einlegen?
      Ja, Sie haben das Recht, gegen einen Bescheid des Bauamts Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder Architekten beraten zu lassen.
    6. Wo finde ich die genauen Definitionen und Kriterien für Vollgeschosse in Baden-Württemberg?
      Die genauen Definitionen und Kriterien finden Sie in der Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das vollständig über der Geländeoberfläche liegt und die Anforderungen an die Höhe und Nutzung erfüllt. Ein Dachgeschoss liegt unter dem Dach und kann, muss aber nicht als Vollgeschoss gelten.
    8. Welche Rolle spielen Dachfenster bei der Einstufung als Vollgeschoss?
      Dachfenster können ein Indiz dafür sein, dass der Raum als Aufenthaltsraum genutzt wird und somit eher als Vollgeschoss gilt.

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  2. Abwasserbeiträge BW: Architekt klärt Vollgeschoss-Status!

    Foto von wiki

    Abwasser
    bezüglich Abwasserbeiträge ... also eine Dachneigung von 8O Grad hast du ... das Haus möchte ich mal sehen .. was sagt denn die Flugaufsicht dazu? aber mal nun ernsthaft : da solltest du mal einen Fachmann (Architekten o.ä.) bemühen, der dir genau ausrechnet, ob das Dachgeschoss wirklich ein Vollgeschoss ist ... wie groß ist denn diese Dachfläche? ... in welchem Land bzw. Stadt wohnst du denn, wo man knapp bei Kasse ist und die Steuern unbedingt benötigt und solche Gesetze entwickelt hat ... lol ... und bitte was ist denn, wenn man das Abwasser / Regen in die eigene Gartenbewässerungsanlage einleitet, fallen dann bei euch auch Steuern an?
    @der Bauberater:
    Aber ich bin es doch nur, der "wiki" mit dem IQ eines Knäckebrotes!

    @"wiki"
    ... guckst Du?
    @"Admin"
    Die konstruktiven "Wikis" verlieren das Interesse!

  3. LBO Baden-Württemberg: Vollgeschoss-Definition vs. Wiki-Kritik

    In
    Baden-Württemberg gibt es eine Landesbauordnung und es wurde dem TE mit §§ belegt, dass es so ist. Dann kommt ein Wiki daher und zieht die LBOAbk. ins lächerliche und macht Witze auf Wiki Kosten weil er zu feige ist sich mit seinem Namen ins Netz zu stellen. Lieber (wiki) Feigling, es ist keine Stadt die Geldnot hat, sondern es war die Landesregierung, die diesen § 34 in der Landesbauordnung (LBO) als Gesetz verabschiedet hat. Da es ein Landesgesetz ist, so gilt das in ganz Baden-Württemberg. @ Johann-Egon: Das Gesetz ist eben so und du hast somit die Möglichkeit den Dachspitz aus zu bauen. Selbst wenn darin überhaupt keine Fenster wären, würde das darunter liegende Geschoss als VG angerechnet werden und du musst damit eben für zwei VGs die gesplittete Abwassergebühr bezahlen.

    @ Wiki-Feigling: Lies dir mal die Abwassersatzung in deinem Ort nach. In der Zeit belästigst du schon hier Niemand ***Mega LOL***

    Du kannst gegen den Bescheid innerhalb der Frist natürlich Einspruch einlegen. Der wird aber aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt, weil es die Gesetzeslage so hergibt.

  4. Dachgeschossausbau: Gebührenreiterei bei Abwasserbeiträgen?

    berechtigt
    Es ist schon berechtigt, sich über den Vorgang aufzuregen. Bis jetzt werden Nutzungsbereiche nur durch Umbau und Umnutzung legal, wie beschrieben würde der Spitzbogen umzubauen sein mit Fluchtwegen und natürlicher Belichtung sowie Versorgungsanschlüssen. Das ist nicht der Fall und würde vermutlich auch nicht genehmigt. Die Argumentation mit dem Abwasser ist Gebührenreiterei und erinnert an die Zeiten, als Stromtarife noch mit der Anzahl der Steckdosen begründet wurden. Hilft da ein Bauantrag über die Unmöglichkeit des Ausbaues weiter? Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Dachgeschoss als Vollgeschoss in BW: Baurecht & Abwasserbeiträge

    💡 Kernaussagen: Die Einstufung eines Dachgeschosses als Vollgeschoss in Baden-Württemberg (BW) ist entscheidend für die Berechnung von Abwasserbeiträgen. Die Landesbauordnung (LBOAbk.) BW definiert die Kriterien, wobei ein Architekt bei der genauen Berechnung helfen kann. Die Diskussion dreht sich um die Auslegung der LBO und die Frage, ob die Abwasserbeiträge in diesem Fall gerechtfertigt sind. Ein Umbau zur Legalisierung als Nutzungsbereich wäre aufwendig und möglicherweise nicht genehmigungsfähig.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg ist maßgeblich für die Definition eines Vollgeschosses. Beachten Sie die Details im Beitrag LBO Baden-Württemberg: Vollgeschoss-Definition vs. Wiki-Kritik bezüglich der korrekten Auslegung und Anwendung der LBO.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachmann (Architekten o.ä.) zu konsultieren, um den Status des Dachgeschosses bezüglich der Vollgeschoss-Definition gemäß LBO BW zu klären, wie im Beitrag Abwasserbeiträge BW: Architekt klärt Vollgeschoss-Status! erläutert wird. Dies kann helfen, die Berechnung der Abwasserbeiträge zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

    💰 Kosten: Die Einstufung als Vollgeschoss kann zu erheblichen Abwasserbeiträgen führen. Es ist wichtig, die Kriterien genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Argumentation mit dem Abwasser wird im Beitrag Dachgeschossausbau: Gebührenreiterei bei Abwasserbeiträgen? kritisch hinterfragt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Kriterien für ein Vollgeschoss gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Lassen Sie die Berechnung der Abwasserbeiträge von einem Architekten oder Baurechtsexperten überprüfen. Prüfen Sie, ob ein Widerspruch gegen die Einstufung als Vollgeschoss möglich ist.

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