Nun sind bei besagtem "Aufenthaltsraum" lediglich ein kleines Fenster, ca. 60 x 60 cm, in der Giebelwand und ein Oberlicht, 45 x 50 cm, vorhanden, bei einer Grundfläche von ca. 40 m². Dieser Raum wird nur als Speicherraum genutzt, hat keine Heizung und wird durch diese Fenster nicht ausreichend beleuchtet.
Mit diesem Bescheid bin ich nicht einverstanden. Was kann ich nun tun?
