Ich habe in Rheinland Pfalz ein Haus in Haus-Hofbauweise gekauft. Zwischen dem Haus meines Nachbarn und meinem Haus ist ein Hof von ca. 4 m Breite.
Ist es denn richtig, dass dann die angrenzende Wand meines Nachbarn eine Brandschutzwand ist und deswegen keine Öffnung zu meinem Hof haben darf?
Die jetzigen Fenster meines Nachbarn sind ganz normale Badezimmerfenster (also nicht durschschaubar) und lassen sich komplett öffnen.
Des Weiteren stellt sich auch noch die Frage der Störung der Intimsphäre, wenn mein Nachbar die Fenster komplett öffnen kann.
Gruß
