wir sind ein Mittelstädischer Betrieb der sich mit Großküchen auseinandersetzt. Wir haben ein Problem mit der Einbringung eines großem Kochblock! Der Kochblock muss für die Einbringung vom Hersteller aufgerichtet und umbaut werden! Wir haben den Auftrag unterschrieben und ab dem ersten Bautag darauf hingewiesen, dass es zu Schwierigkeiten kommen kann. Wir haben die Mehrkosten angemeldet, der Planer will sie aber nicht durchlassen. In der Ausschreibung steht zwar, dass der AN die Baustelle zu Besichtigen hat (kompletter Neubau, konnte mal also nur auf dem Plan "besichtigen") aber müssen wir wirklich die Zusatzkosten (ca. 1.000 €) alleine tragen? Was ist mit dem Paragraph § 7 in der VOBAbk.🔴 Der Planer hat auf keinster Weiße darauf hingewiesen!
Ich hoffe ihr könnt mir/uns helfen.
