Das Grundstück haben wir von einer "gemeinnützigen Landes-Gesellschaft" (also quasi dem Bundesland NDS) erworben. Es liegt in einem Neubaugebiet. Von dieser Gesellschaft wurde das Baugebiet erschlossen und auch die Kanalleitung geplant bzw. der Bau in Auftrag gegeben (ca. vor 5 Jahren). Wir vermuten, dass es schlicht und einfach vergessen wurde, die Grunddienstbarkeit für dieses Grundstück einzutragen.
Für uns ergibt sich ein Nachteil, da nach Rücksprache mit dem Kanalbetreiber ein Abstand von ca. 2 m einzuhalten ist. Dadurch verringert sich natürlich die bebaubare Fläche des Grundstücks wodurch unsere erste Planung nicht mehr umsetzbar ist. Im notariellen Kaufvertrag wird jedoch durch eine Klausel die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen. Auf deutsch: Pech gehabt ...
Jedoch steht auch im Vertrag, die Versorgungsleitungen im öffentlichen Straßenbereich verlegt werden und zum anderen sichert der Verkäufer zu, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind. Da jedoch die Leitung vom Verkäufer geplant und der Bau entsprechend der Planung erst vor wenigen Jahren durchgeführt worden ist, kann man aus unserer Sicht nicht von einem versteckten Mangel sprechen. (Was wäre zum Beispiel, wenn die Leitung quer über unser Grundstück verlaufen würde? Hätten wir dann einen Bauplatz gekauft auf dem man nicht bauen darf?!)