Taubenplage durch Bauruine: Was tun gegen Nistplätze & Dreck vom Nachbarn?
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Taubenplage durch Bauruine: Was tun gegen Nistplätze & Dreck vom Nachbarn?
ich habe einige rechtliche Fragen bezüglich meines Nachbarn. Vor mittlerweile sage und schreibe 15 Jahren bat er um Unterschriften für die Genehmigung einer Aufstockung, er wollt sein sehr flaches Dach minimal aufstocken um einen begehbaren Speicher zu haben. Schon damals hat er uns betrogen - und die Höhe um ca. einen Meter überzogen - anders wäre es nicht möglich gewesen dort 2 große Wohnungen einzubauen. Kurz nachdem die beiden Wohnungen soweit fertig waren das jemand einziehen konnte (also Steine, Dach, Fenster drin) wurde aufgehört zu bauen - und so steht dieses Haus nun seit 15 Jahren mit einem unverputzten obersten Stockwerk neben uns - das schlimmste daran, sonst wäre es ja nur eine optische Sache, das Dach ist nicht verkleidet, es haben sich über die Jahre immer mehr Tauben dort niedergelassen da die Nischen ideale Nistplätze sind. Einige Jahre hat ein Mieter in dem Haus gewohnt der sich etwas um die Tauben gekümmert hat - will meinen er hat die Nischen mit Holz verbarrikadiert und in regelmäßigen Abständen Tauben abgeschossen. Dieser Herr wohnt nun nicht mehr hier, und seit einiger Zeit haben die Tauben es auch noch auf meinen Balkon abgesehen, was wirklich absolut widerlich ist. Bei 60-80 Tauben die in der Regel auf dem Dach sitzen und in der Gegend rumfliegen kann man sich vorstellen was für ein Dreck auf und um das Haus herum entsteht, auch Federn und anderes was in meinem Gemüsegarten herumfliegt ist sehr störend, und bei Tauben nicht gerade ungefährlich. Der Besitzer des Nachbarhauses ist offensichtlich so Pleite dass seit Jahren versucht wird ein Teil des Hauses zangsmäßig zu versteigern, was offenbar nicht gelingt. Gute Lage, riesige Wohnungen, aber wer will schon ein Haus wo die Renovierungsarbeiten schon mit den Fahnen winken nur zum Teil übernehmen, und für eine gesamte Pfändung reicht es wohl noch nicht.
Ich habe leider keine Ahnung und finde auch keine rechtlichen Hilfen wie man damit umgeht - man wird nicht viel erzwingen können wenn kein Geld da ist, aber wer sorgt für den Schutz der Bürger? Man kann hier nichts mehr rumstehen lassen und Kinder sind meiner Meinung nach durch den übermäßig vielen Dreck stark gefährdet.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten denen eine Pflicht zur Verhinderung der Tauben aufzuzwingen? Immerhin gehen aus den 6 Wohnungen die sich nun in dem Haus befinden auch irgendwo Mieteinnahmen hin - etwas müsste da ja zu holen sein.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Tipps und Anregungen
Gruß
Dominik Pfeifer
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Taubenkot kann gesundheitsschädliche Erreger übertragen. Schützen Sie sich bei der Reinigung mit Handschuhen und Maske.
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Ich verstehe, dass Sie unter der Taubenplage leiden, die von der unfertigen Aufstockung des Nachbarhauses ausgeht. Die lange Bauzeit und der Zustand des Hauses scheinen die Situation zu verschärfen.
🔴 Gefahr: Taubenkot kann gesundheitsschädliche Erreger enthalten und Bausubstanz angreifen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Dokumentation: Sammeln Sie Beweise für die Taubenplage (Fotos, Videos, Zeugenaussagen von Mietern).
- Gespräch mit dem Nachbarn: Suchen Sie das Gespräch, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Anzeige beim Ordnungsamt: Melden Sie die Situation beim zuständigen Ordnungsamt oder der Baubehörde. Diese können den Nachbarn zur Beseitigung der Missstände verpflichten.
- Mieterverein/Rechtsberatung: Als Vermieter sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Mieter können sich an den Mieterverein wenden.
- Schädlingsbekämpfer: Beauftragen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer, um die Taubenpopulation einzudämmen und Nistplätze zu beseitigen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Belästigung und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie das Ordnungsamt, um den Nachbarn zur Beseitigung der Zustände zu bewegen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Taubenplage
- Eine übermäßige Vermehrung von Tauben in einem bestimmten Gebiet, die zu Belästigungen und Schäden führt.
Verwandte Begriffe: Schädlingsbefall, Vogelabwehr, Taubenkot. - Nistplätze
- Orte, an denen Tauben ihre Nester bauen und brüten.
Verwandte Begriffe: Brutplatz, Unterschlupf, Nistmaterial. - Taubenkot
- Die Exkremente von Tauben, die gesundheitsschädliche Erreger enthalten und Bausubstanz angreifen können.
Verwandte Begriffe: Exkremente, Fäkalien, Guano. - Schädlingsbekämpfung
- Maßnahmen zur Bekämpfung und Abwehr von Schädlingen, einschließlich Tauben.
Verwandte Begriffe: Schädlingsabwehr, Desinfektion, Hygiene. - Ordnungsamt
- Eine kommunale Behörde, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist.
Verwandte Begriffe: Polizei, Baubehörde, Umweltamt. - Unterlassungsklage
- Eine Klage, mit der man von einer anderen Person verlangen kann, eine bestimmte Handlung zu unterlassen.
Verwandte Begriffe: Klage, Rechtsstreit, Gericht. - Mietminderung
- Eine Reduzierung der Miete aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mängelanzeige, Schadensersatz.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich als Anwohner bei einer Taubenplage?
Als Anwohner haben Sie das Recht auf eine ungestörte Nutzung Ihres Eigentums. Wenn die Taubenplage vom Nachbargrundstück ausgeht und eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, können Sie Unterlassung und Schadensersatz fordern. Die genauen Ansprüche hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. - Was kann ich tun, wenn der Nachbar nichts gegen die Taubenplage unternimmt?
Wenn der Nachbar trotz Aufforderung nichts gegen die Taubenplage unternimmt, können Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Baubehörde einschalten. Diese können den Nachbarn zur Beseitigung der Missstände verpflichten. Im Extremfall können Sie auch eine Unterlassungsklage vor Gericht erheben. - Kann ich die Miete mindern, wenn meine Wohnung von der Taubenplage betroffen ist?
Ja, wenn die Taubenplage eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellt, können Sie die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Ich empfehle Ihnen, sich an den Mieterverein zu wenden, um die Höhe der Mietminderung einschätzen zu lassen. - Wer ist für die Beseitigung von Taubenkot verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Verursacher der Verschmutzung für die Beseitigung verantwortlich. Wenn die Taubenplage vom Nachbargrundstück ausgeht, ist der Nachbar für die Beseitigung des Taubenkots verantwortlich. Wenn der Taubenkot auf öffentlichem Grund anfällt, ist die Gemeinde für die Beseitigung zuständig. - Welche Möglichkeiten gibt es, Tauben dauerhaft zu vertreiben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Tauben dauerhaft zu vertreiben, z.B. das Anbringen von Taubenabwehrspitzen, Netzen oder Elektrosystemen. Auch das Entfernen von Nistplätzen und die Reduzierung des Nahrungsangebots können helfen. Ich empfehle Ihnen, sich von einem professionellen Schädlingsbekämpfer beraten zu lassen. - Welche gesundheitlichen Risiken bestehen durch Taubenkot?
Taubenkot kann gesundheitsschädliche Erreger wie Bakterien, Pilze und Parasiten enthalten. Diese können zu verschiedenen Erkrankungen führen, z.B. Salmonellose, Ornithose oder Histoplasmose. Ich empfehle Ihnen, bei der Reinigung von Taubenkot Handschuhe und eine Maske zu tragen. - Was ist eine Unterlassungsklage?
Eine Unterlassungsklage ist eine Klage, mit der man von einer anderen Person verlangen kann, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Im Fall einer Taubenplage kann man mit einer Unterlassungsklage vom Nachbarn verlangen, Maßnahmen zur Beseitigung der Taubenplage zu ergreifen. - Wie kann ich mich vor einer Taubenplage schützen?
Sie können sich vor einer Taubenplage schützen, indem Sie keine Essensreste im Freien liegen lassen und keine Tauben füttern. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass keine Nistplätze in der Nähe Ihres Hauses entstehen.
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