Für uns stellt sich die Frage, wie sich die "Zufahrtsschaffung an der Grundstücksgrenze" in exakten Grenzabständen definiert, d.h. die Zufahrt, wie wir sie planen, soll in den ersten 10 Metern rd. 1 Meter Abstand zur Grenze haben (in diesem Bereich wird auch nicht gepflaster, sondern begrünt), dann erfolgt auf ca. 10 Meter eine Pflasterung bis zur Grundstücksgrenze (da wir in diesem Bereich an unserem Haus vorbei müssen) und anschließend halten wir wieder rd. 1 Meter Abstand zur Grenze (wieder mit Begrünung).
Leider sind wir an die o.g. Zufahrtführung zum geplanten Carport aus Grundstücks- und Gebäudegründen gebunden.
Konkrete Fragen:
- hebelt der oben beschriebene "Streckenverlauf" die 15 Meter-Regel aus (wenn ja, gibt es Musterfälle, auf die wir uns beziehen könnten)?
- wenn nicht: welche Alternativen / kreativen Vorschläge gibt es (z.B. dass man dann ohne eine Zustimmungpflicht auskommt / dass der Nachbar zustimmen muss wenn man irdenwelche Nachweise erbringt / etc.)?
Für Antworten wären wir sehr dankbar.