VOB-Fassung im Werkvertrag von 2003: Welche gilt bei Abnahmeverzug mit Mängeln?
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VOB-Fassung im Werkvertrag von 2003: Welche gilt bei Abnahmeverzug mit Mängeln?
in meinem Werkvertrag von Mai 2003 steht in den AGB, dass "die VOBAbk. in ihrer neuesten gültigen Fassung" Vertragsbestandteil sei.
Unser Haus (Standort Baden-Württemberg) ist immer noch nicht abgenommen worden, da gravierende Mängel existieren.
Nun meine Frage: welche Fassung der VOB (und hier ist für mich hauptsächlich die VOB/C interessant, da sich in einzelnen Normen, z.B. DINAbk. 18355 Änderungen zu meinen Gunsten ergeben haben) gilt denn nun zum Zeitpunkt der (vielleicht in 2006 stattfindenden) Abnahme?
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses?
Die zum Zeitpunkt der Abnahme?
Oder etwas ganz anderes?
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Im Werkvertrag von 2003 wurde die Geltung der "VOB in ihrer neuesten gültigen Fassung" vereinbart. Da die Abnahme aufgrund von Mängeln noch nicht erfolgt ist, stellt sich die Frage, welche VOBAbk.-Fassung anzuwenden ist.
Grundsätzlich ist die VOB-Fassung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Mai 2003) die "neueste gültige Fassung" war. Spätere Änderungen der VOB werden in der Regel nicht automatisch Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
Es ist wichtig zu prüfen, ob im Vertrag eine Klausel enthalten ist, die auf spätere VOB-Fassungen verweist. Fehlt eine solche Klausel, gilt die VOB 2002 (VOB/B 2002) als die im Jahr 2003 aktuelle Fassung. Die DINAbk. 18355 bezieht sich auf Unterputzarbeiten und ist hier nur indirekt relevant.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Werkvertrag von einem Baurechtsexperten prüfen, um die genaue Geltung der VOB-Fassung und deren Auswirkungen auf die Mängelbeseitigung zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Regelwerk für Bauverträge, das aus den Teilen A, B und C besteht. Sie dient als Grundlage für faire und transparente Vertragsbedingungen im Bauwesen.
Verwandte Begriffe: BGBAbk., Werkvertrag, Bauvertrag. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, BGB. - Abnahme
- Die Abnahme ist die Entgegennahme des Werks durch den Besteller, wodurch die Gewährleistungsfrist beginnt und die Vergütung fällig wird.
Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Bauabnahme. - Mängel
- Mängel sind Abweichungen des Werks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadenersatz. - AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Klausel, Individualvereinbarung. - BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Das BGB ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts und regelt unter anderem Vertragsverhältnisse.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Schuldrecht. - DIN 18355
- DIN 18355 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung, die technische Regelungen für Unterputzarbeiten im Bauwesen festlegt. Sie ist Teil der VOB/C.
Verwandte Begriffe: VOB/C, Norm, Bauwesen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche VOB-Fassung gilt, wenn im Vertrag "die neueste Fassung" steht?
Es gilt die VOB-Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die neueste war. Spätere Änderungen sind nur relevant, wenn dies explizit vereinbart wurde. - Was passiert, wenn die Abnahme sich verzögert?
Die Verzögerung der Abnahme ändert nichts an der Geltung der VOB-Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell war. - Wie finde ich heraus, welche VOB-Fassung im Jahr 2003 aktuell war?
Die VOB/B 2002 war die im Jahr 2003 aktuelle Fassung. - Was ist, wenn im Vertrag keine VOB-Fassung genannt wird?
Dann gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). - Kann die VOB auch durch AGB geändert werden?
Ja, die VOB kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Vertrag geändert oder ergänzt werden. - Was bedeutet DIN 18355?
DIN 18355 ist eine Norm, die spezifische Anforderungen an Unterputzarbeiten regelt. - Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B die Ausführung von Bauleistungen und VOB/C enthält technische Vertragsbedingungen. - Was mache ich, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt?
Sie sollten den Auftragnehmer schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und ihm eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.
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zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige VOBAbk. ist maßgebend. Wie sollte etwas Vertragsbestandteil sein, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht existiert? -
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VOB-Bestandteil: Aushändigungspflicht für Gültigkeit!
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die VOB ist auszuhändigen um sie Vertragsbestandteil werden zu lassen, oder habe ich das falsch in Erinnerung. Auch auf meinen letzten Angebot der Zimmerei steht unten der Satz. Wenn ich die VOB nicht ausgehändigt bekomme, ist sie nicht Vertragsbestandteil und es greift das BGBAbk., abgesehen von der Rechtsmeinung, die VOBAbk. gilt gegenüber Verbrauchern sowieso nicht. -
VOB-Anwendung: Aktuelle Normen bei Bauausführung bindend
für diesen Fall nicht relevant,
Herr Jähn - gottseidank nicht.
In der Frage ging es - wenn ich richtig verstanden habe - darum, dass die Ausführung von Arbeiten der zurzeit der Arbeiten geltenden Norm unterworfen sein soll. Und das ist immer der Fall, egal ob die VOBAbk. vereinbart ist oder nicht.Aber prinzipiell haben Sie Recht, die VOB kann gegenüber Privatpersonen, die keine Ahnung vom Bau haben, nur wirksam durch Übergeben vereinbart werden. Übergeben von Teil B, wohlgemerkt.
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VOB-Abnahme: Qualitätsstandards zum Fertigstellungszeitpunkt
Nachfrage
1. Die VOBAbk./B ist mir mit Vertragsabschluss ausgehändigt worden.
2. Soweit ich es mir zusammengegoogelt habe, muss "das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme (!) diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards (Qualitätsstandards, Komfortstandards) erfüllen, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen".
3. Gemäß BGH: "DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben"
Und nun? -
Werkvertrag: Regeln der Technik zum Ausführungszeitpunkt
Der Auftragnehmer
hat das zu berücksichtigen, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurde. Er hat das Werk nach den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Regeln der Technik zu erstellen. Ändern sich DINAbk. Normen nach der Ausführung schuldet der Unternehmer die Einhaltung dieser Normen nicht. Worum geht es eigentlich konkret? Welche Mängel? Welche Normen? -
DIN 18355: Änderung nach Vertragsabschluss relevant?
DIN 18355
wurde im Januar 2005 geändert. Ihr Vertrag stammt aus 2003, Ausführung also vermutlich in 2003 bzw. 2004. Wollen Sie nun allen Ernstes die Einhaltung der im Januar 2005 geänderte DINAbk. 18355 fordern? -
Bauausführung: Anerkannte Regeln der Technik (aRdT) maßgeblich
also
Moin,Soviel zum Thema DINAbk.. Die Ausführungen müssen den aRdT entsprechen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Grundsätzlich gilt erst einmal das, was Sie vertraglich vereinbart haben. Wird bei den Ausführungen davon abgewichen, stellt der Jurist den Mangel fest und zwar unabhängig davon, ob es fachtechnisch richtig oder falsch ist.
Stellt eine Norm oder eine Fachregel die aRdT dar, muss entsprechend ausgeführt werden. Eine Norm kann hinter dem Stand herhinken. Ist dieser Umstand bekannt, kann es sogar sein, dass der AN sich an zukünftig dort beschriebene Ausführungsarten halten muss. Das ist oftmals dann der Fall, wenn z.B. die jeweiligen Gelbdrucke bereits einige Zeit vorliegen.
Aus meinem Verständnis heraus gilt die jeweilige Norm, die bei Ausführung Gültigkeit hat, es sei denn, es wurde explizit vereinbart, dass die Vorgängernorm Gültigkeit haben soll.
Zur Wirksamkeit der VOBAbk.: Die VOB kann selbstverständlich auch mit Privatleuten vereinbart werden, Herr Jähn.
Entscheidend ist m.E. aber, dass sie nicht nur durch einfache Übergabe des Teils B wirksam vereinbart ist. Der AN muss dem AGAbk. (wenn der nachweislich absoluter Baulaie ist) diese im Zweifel auch noch erklären.
Wann ist nun Jemand absoluter Laie? Da habe ich Gestern von einem Fall gehört, der wirklich interessant ist.
Es streiten ein Anwalt und eine Versicherung über einen abgeschlossenen Vertrag bzw. über eine Leistungserbringung seitens der Versicherung. Der Vertrag beinhaltet eine Klausel, die der Anwalt nach eigenen Angaben nicht verstanden haben will. Die Versicherung argumentiert, dass ein Anwalt sehr wohl in der Lage sein sollte, Verträge zu lesen und auch zu interpretieren.
Der Hammer: das Gericht gibt dem RA Recht, die Versicherung muss zahlen.Hier lesen Sie noch etwas über die Notwendigkeit und Gestaltung eines guten Vertrags.
Grüße
Stefan Ibold -
VOB/B: Ausführung nach Vertrag & Regeln der Technik!
dunkle Gesinnung?
VOBAbk./B: "Der Auftragnehmer hat die Leistung ... nach dem Vertrag auszuführen. Dabei [= als Untermenge, Anm. ] hat er die anerkannten Regeln der Technik ... zu beachten". Sinngemäß weiter in der VOB/B: Lassen sich mit dem vertraglich Vereinbarten die anerkannten Regeln der Technik nicht einhalten, muss der AN Bedenken anmelden.
Das ist hier nicht der Fall, denn die alte, mit dem Passus "die VOB in ihrer neuesten gültigen Fassung" selbstverständlich vereinbarte DINAbk. 18355 _ist_ anerkannte Regel der Technik. Von der neuen kann man das noch nicht behaupten, siehe z.B. Gerd Motzke, Hans-Ulrich Litzner, Lars Meyer in "Beton", Heft 7+8 2002:
"Wegen der fehlenden Identität zwischen schriftlichem Normenwerk und anerkannten Regeln der Technik bedeutet die Ersetzung einer Altnorm durch einen Weißdruck nicht automatisch für die Altnorm den Verlust der Qualität als anerkannte Regel der Technik. Das wäre so nur dann der Fall, wenn sie inhaltlich von der großen Zahl der anerkannten Fachleute nicht mehr als richtig anerkannt und akzeptiert worden wäre. Eine Regel der Technik verliert ihre bisherige Anerkennung nicht allein mit der Ersetzung der Altfassung der schriftlich niedergelegten Norm, die bisher Ausdruck der anerkannten Regel der Technik war, durch eine Neufassung. Auch als Weißdruck gilt für diese Vorschrift, dass sie sich gerade erst noch einführen soll. Selbst wenn also das Regelwerksetzungsverfahren des DIN, wie es in der DIN 820 niedergelegt ist, durchlaufen wurde, steht an dessen Ende nicht automatisch eine anerkannte Regel der Technik. Die Norm muss vielmehr noch über den Kreis der am Regelwerksetzungsverfahren unmittelbar Beteiligten hinaus bei sonst betroffenen Fachleute akzeptiert wie auch in der Überzeugung der Richtigkeit angewendet werden. Dazu muss auch noch eine praktische Bewährung kommen".
Um was geht es eigentlich? Bis weitere Informationen vorliegen, unterstelle ich zunächst dunkelste Gesinnung: der AN soll für die vereinbarte Vergütung im Nachhinein mehr abliefern als er kalkuliert hat und als er - mangels Kenntnis einer zukünftigen Norm - überhaupt kalkulieren konnte. Und das Forum soll es hinbiegen. -
Bauvertrag: Mängel und mögliche Auseinandersetzungen
im dunkeln ist gut munkeln
jo - der Eindruck drängt sich auf. eventuell wird dem pösen bösen Bauunternehmer - der nur Mängel abliefert - jetzt so richtig einen mitgegeben! Vermutung! solange keine genauere Darstellung!
MfG
jens -
Werkvertrag: Schiedsgutachten & Klage wegen Baumängel
In dubio PRO reo ...
In dubio PRO reo und nicht CONTRA (um mal meine noch rudimentär vorhandenen Lateinkenntnissen anzubringen 😉 )
Natürlich habe ich mich etwas kurz gefasst und nicht ausführlich beschrieben, welche Probleme zu meiner Frage geführt haben.
Da ich mich bereits nach einem Schiedsgutachterverfahren befinde (dessen Ergebnis die Baufirma nicht anerkennt), ebenfalls nach einem privaten Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen, kurz vor der Klageerhebung bei einem Landgericht und mitten in einem selbständigen Beweisverfahren, möchte ich auf Anraten meines Anwaltes keineswegs hier Stimmung verbreiten (es handelt sich hier um eine große, international tätige Blockhausfirma).
Der Kern meiner Frage war doch, wenn in den AGB steht:
"Vertragsbestandteile ergänzend zum vertragsformular sind:
a) das Angebot
b) die Bauzeichnungen
c) diese AGB
d) die VOBAbk. in ihrer neuesten gültigen Fassung",
was heißt dann "neueste"? Mir persönlich sind Verträge bekannt, in denen ausdrücklich der Stand der VOB/C bei Abnahme vereinbart ist (selbst im VOB-Mustervertrag hier aufZu den "Unterstellungen", dass ich den "bösen Bauunternehmer" (Zitat!) "so richtig einen mitgeben" möchte: nein, dem ist definitiv nicht so! Ich habe derzeit soviel zu tun, um nur ein Mindestmaß an Bausubstanz nach den anerkannten Regeln der Technik zu erhalten, dass mir jeglicher Gedanke an "Rache" o.ä. abgeht.
Wenn ein von mir mittlerweile eingeschalteter ö.b.u.v. Gutachter zu dem schriftlichen Ergebnis auf seinen Eid (!) hin kommt, dass die Wärmebrückenwerte im von der Baufirma erstellten Energieeinsparnachweis gemäß EnEVAbk. um den Faktor 5 bis 10 (!) zu niedrig angesetzt wurden (gemäß der Berücksichtigung von Wärmebrücken mit differenziertem Nachweis im Energiebedarfsausweis): Zitat: "Bei der energetischen Qualität der wärmeübertragenden Gebäudehülle ist jedoch fahrlässig - bei der Luftdichtheit- oder vorsätzlich - bei den Wärmebrücken - "gemogelt" worden mit der Folge von: erheblichen Energiemehrverbrauch und damit erhöhte Energiekosten und einer Wertminderung des Hauses" Zitat Ende, dann ergibt dies möglicherweise einen Eindruck der Gesamtsituation wieder.
Ich habe "nur" ein Haus von per Werkvertrag gekauft, die Baufirma ist aber nicht in der Lage, auch nur ein Mindestmaß an Normen- und aaRdTAbk.-Einhaltung aufzubringen. kleines Beispiel: das Dach wurde inzwischen zwei Mal nachgebessert (also insgesamt drei Mal gedeckt). mein Gutachter schreibt: "Es ist schon erstaunlich, dass nach mehreren kompletten Nachbesserungsversuchen an der Dachziegeleindeckung diese Leistung bisher immer noch nicht Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) hergestellt werden konnte.
Es liegt die Vermutung nahe, dass hier wenig ausgebildetes bzw. qualifiziertes Personal eingesetzt wurde ... "
Wenn es nun im Laufe dieses Jahres zu einer Nachbesserung der Wärmebrücken kommt (mein Gutachter: Mängel sind: " ... Keine lückenlose, setzungssichere durchgehende Wärmedämmung in den Bauteilanschlussfugen. Sämtliche äußere Verkleidungen der Fenster und Türen sind zu demontieren, eine ordnungsgemäße Schlagregendichtheit herzustellen und anschließend wieder Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) zu montieren ... "), dann möchte ich natürlich wissen, ob ich denn dann die Novellierung der DINAbk. 18355 3.5.3 ("Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen. ") als geltende Norm bzw. aaRdT verlangen kann.
Uff! -
DIN 18355: Punkt 3.5.3 bereits in VOB 2002 enthalten!
-
VOB/C 2002: Dämmstoffe statt Mineralfaserdämmstoffe
Sorry für das Doppelposting, aber ...
Sorry für das Doppelposting, aber ich habe keine Ahnung, wie es dazu kam (ist der Bauer ertrunken, war die Badehose schuld 😉 )
Zu Ralf Dühlmeyer:
in der DINAbk. 18355 der VOBAbk./C von 2002 steht eben NICHT, dass mit Mineralfaserdämmstoffen, sondern (viel allgemeiner) mit Dämmstoffen auszufüllen ist (vgl.Kennt jemand die 2005er Änderungen der DIN 18334?
Und: was bedeutet denn nun die Formulierung mit der "neuesten" VOB-Fassung?
Gruß
Jochen -
Dämmstoffe: Mineralwolle vs. andere – Vollständigkeit wichtig!
Und wo ...
Werter Fragesteller
ist der Unterschied zwischen Mineralwolle und anderen Dämmstoffen? Mal abgesehen davon, das Mineralwolle als Dämmstoff nicht unumstritten ist.
Wichtig ist das Vollständige Füllen. Und mit Wolle kann genauso gepfuscht werden wie mit Stoffen gut gedämmt werden kann! -
Montagefehler: Mineralfaser-Dämmung vs. Montageschaum
Wie vermeide ich diese Doppelpostings?
Hallo Herr Dühlmeyer,
vollkommen richtig ist, dass mit Mineralfaserdämmstoffen genauso fehlerhaft montiert werden kann. Und dass ein ausgeschäumtes Fenster durch den Montageschaum zusätzlich stabilisiert wird, leuchtet mir ein. Zu Ihrer Frage verweise ich aufGruß
Jochen -
Forum-Tipp: Doppelpostings durch Reload vermeiden!
Nüscht auf de Knöpkes drücken
... die sin' nur de Egspertän ... Doppelpostings passieren wenn man nach dem Abschicken die foumsseite sieht und dann nach einiger Zeit RELAOD drückt, um zu sehen, ob es neuere Einträge gibt. dann werden die Daten "nochmals" gesendet (einige Browser fragen sogar "Soll ich nochmal senden? ". Das erkennt man daran, dass dann oben was mit ... -
Dämmstoffe: Montageschaum unzulässig nach VOB-Norm!
@ jochen
Moin,
Montageschaum war und ist nie ein Dämmstoff im Sinne der Normen und Zulassungen. Das einzige - mir bekannte - Material ist von Illbruck und hat eine WLG von 040.
Auch hin der alten Fassung der Norm ist geschrieben, das mit DÄMMSTOFFEN ausgefüllt werden muss. Schaum aus der Dose ist also nicht.
In der Neufassung (Ergänzungsband 2005) ist Mifa als einzige Möglichkeit gelistet.
Das, zumindest ist das mein Wissenstand, entspricht dem seit geraumer Zeit als aRdT erkannten RAL-Einbau, wobei die luftdichte Ausführung auf der Innenseite eine besondere Leistung darstellt.
Grüße
Stefan Ibold -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB-Fassung im Werkvertrag: Gültigkeit bei Abnahmeverzug mit Mängeln
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, welche Fassung der VOBAbk. bei einem Werkvertrag von 2003 gilt, wenn die Abnahme aufgrund von Mängeln verzögert wird. Es wird erörtert, ob die VOB-Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder die zum Zeitpunkt der Bauausführung bzw. Abnahme gültige Fassung maßgeblich ist. Die Aushändigung der VOB wird als Voraussetzung für ihre Wirksamkeit betont. Zudem wird die Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik (aRdT) hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die VOB muss dem Auftragnehmer ausgehändigt werden, damit sie Vertragsbestandteil wird. Andernfalls greift das BGB. Siehe dazu VOB-Bestandteil: Aushändigungspflicht für Gültigkeit!.
✅ Zusatzinfo: Für die Bauausführung ist Teil C der VOB relevant, wobei der Erstellungszeitpunkt der Leistung maßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Normen anzuwenden sind, unabhängig davon, ob die VOB vereinbart wurde oder nicht. Beachten Sie den Beitrag VOB-Anwendung: Aktuelle Normen bei Bauausführung bindend.
📊 Fakten/Zahlen: Die DIN 18355 wurde im Januar 2005 geändert. Bei einem Vertrag aus 2003 und einer Ausführung in 2003/2004 stellt sich die Frage, ob die Einhaltung der geänderten DIN 18355 gefordert werden kann. Details dazu im Beitrag DIN 18355: Änderung nach Vertragsabschluss relevant?.
🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zu beachten. Weicht die Ausführung von den vertraglichen Vereinbarungen ab, liegt ein Mangel vor, unabhängig davon, ob es fachtechnisch richtig oder falsch ist. Dies wird im Beitrag Bauausführung: Anerkannte Regeln der Technik (aRdT) maßgeblich erläutert.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Einzelfall, welche VOB-Fassung und welche DIN-Normen konkret anzuwenden sind. Beachten Sie die Ausführungen zu Dämmstoffen und Montageschaum im Beitrag Dämmstoffe: Montageschaum unzulässig nach VOB-Norm!. Bei Unklarheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Gültigkeit der VOB im Werkvertrag zu prüfen und die Einhaltung der aktuellen Baurecht-Bestimmungen sicherzustellen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Werkvertrag, Baurecht, Mangel". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Mängel, Risse, Nachbesserung, Gewährleistung, Abnahme, Baurecht, Renovierung, Sanierung …
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- … Trockenbau-Mängel nach VOBAbk.: Welche Rechte habe ich bei Rissen & Nachbesserungen? …
- … Wenn nach Trockenbauarbeiten Mängel wie Risse auftreten, ist die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) relevant, sofern sie vereinbart wurde. Entscheidend …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk für Bauverträge. Sie besteht aus …
- … drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der Bauleistung. Sie beginnt mit der Abnahme und dauert in der Regel fünf Jahre (bei VOB-Verträgen).Verwandte Begriffe: Mängel, Nachbesserung, Verjährung …
- … vorhanden sind. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Nachbesserung …
- … Auftragnehmer in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung einräumen.Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Minderung …
- … WandlungDie Wandlung ist die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags oder Werkvertrags aufgrund von Mängeln. Sie ist eine Möglichkeit, wenn die Nachbesserung fehlschlägt …
- … Was bedeutet VOBAbk.?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge, …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten?Wenn die VOBAbk. vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf …
- … Jahre. Ohne VOBAbk. gelten die Fristen des BGBAbk., die je nach Mangelart variieren können. …
- … Baurechtliche Beratung bei MängelnInformationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Baumängeln. …
- … VOBAbk.-Vertrag: Was Sie wissen müssenWichtige Aspekte und Klauseln im VOB …
- … VOBAbk.: Recht auf Nachbesserung bei Trockenbau-Mängeln …
- … Trockenbau-Mängel nach VOB: Ihre Rechte bei Rissen & Nachbesserung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvertrag VOB: Fertigstellung verzögert – Schadenersatzansprüche & Fristverlängerung?
- … Bauvertrag VOBAbk.: Was tun bei Bauzeitverzug? …
- … Bauvertrag nach VOB nicht eingehalten? Infos zu Schadenersatz, Fristverlängerung & Ihren Rechten. Jetzt …
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- … Bauvertrag VOB: Fertigstellung verzögert – Schadenersatzansprüche & Fristverlängerung? …
- … einem Bauunternehmen einen Bauvertrag für ein schlüsselfertiges Haus nach VOBAbk. abgeschlossen. Als Fertigstellungstermin wurde der 14.12.2002 vereinbart. Es gab keine besonderen Vereinbarungen für den Fall, dass der Termin nicht eingehalten wird. Nach neueren Entwicklungen wird es aber Ende Februar 2003 oder noch später werden. …
- … Frage 1: Gibt es dennoch Möglichkeiten, den Bauunternehmer für die von ihm verschuldeten Verzögerungen zu belangen? Frage 2: Die VOB sehen meines Wissens vor, dass der Bauunternehmer Schadenersatz zu leisten …
- … Wenn der Fertigstellungstermin im Bauvertrag nach VOBAbk. nicht eingehalten wird, obwohl keine besonderen Vereinbarungen für diesen Fall getroffen …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk für Bauverträge. Sie besteht aus …
- … drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag. …
- … Geschädigten zum Ausgleich des entstandenen Schadens erbringen muss. Im Baurecht kann Schadenersatz bei Bauzeitverzug, Mängeln oder anderen Vertragsverletzungen gefordert werden.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Verzugsschaden. …
- … FristverlängerungEine Fristverlängerung ist die Verlängerung einer ursprünglich vereinbarten Frist. Im Baurecht kann eine Fristverlängerung gewährt werden, wenn der Bauunternehmer den Verzug …
- … WerkvertragEin Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, ein …
- … Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Bauvertrag ist eine spezielle Form des Werkvertrags.Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag. …
- … den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGBAbk.) unterliegt. Im Gegensatz zur VOBAbk./B sind die Regelungen des BGB zwingend und können nicht durch individuelle Vereinbarungen abbedungen werden.Verwandte Begriffe: VOB-Bauvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag. …
- … Welche Rolle spielt die VOBAbk. im Bauvertrag?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein …
- … Bauvertrag nach BGBAbk.?Ein Bauvertrag nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Werkvertrag, bei dem sich der Bauunternehmer verpflichtet, ein Bauwerk herzustellen und der …
- … VOBAbk.-Vertrag: Wirksame Einbindung prüfen – Rechtlicher Rat …
- … Auch wenn VOB drinsteht, …
- … ist es wirklich ein Vertrag nach VOB. Ist …
- … z.B. die VOBAbk. wirksam eingebunden (haben Sie z.B. ein Exemplar der VOB bekommen)? …
- … Schadenersatz bei Bauverzug: BGBAbk.-Ansprüche statt VOBAbk. nutzen …
- … VOB nicht entscheidend …
- … In der VOB steht es zwar schön drin (§ 5 Nr. 4 und …
- … nicht geltend machen können. Der Verzug des Unternehmers tritt sowohl nach VOBAbk. als auch nach BGBAbk. automatisch ein, wenn die kalendermäßig bestimmte Fertigstellungsfrist …
- … noch Fragen zum Thema, mal angenommen die Eigentumswohnung ist bewohnbar und mangelfrei erstellt, aber am Gemeinschaftseigentum sind noch Mängel die sich auch …
- … auf die Wohnung auswirken. z.B. mangelhafter Schallschutz, eingeschränkte Nutzbarkeit des Balkons. …
- … Bauvertrag VOBAbk.: Schadenersatz & Fristverlängerung bei Verzug …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - VOB Teil C Kommentar: Welches Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten?
- … VOBAbk. Teil C Kommentar: Standardwerk finden …
- … Suche VOB Teil C Kommentar für Parkettleger, Estrichleger & Architekten. Welches Standardwerk …
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- … VOB Teil C Kommentar: …
- … bin auf der suche nach dem! standardwerk eines VOBAbk.-Kommentars, vorzugsweise für Teil C. …
- … verstehe, dass Sie auf der Suche nach einem Standardwerk für den VOBAbk. Teil C Kommentar sind, insbesondere im Hinblick auf Ihre Tätigkeit als …
- … Parkettleger, Estrichleger oder Architekt. Da die VOBAbk./C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sehr umfangreich ist, ist ein guter Kommentar unerlässlich. …
- … Ich empfehle Ihnen, bei der Auswahl eines VOB/C Kommentars auf folgende Kriterien zu achten: …
- … sollte die neueste Fassung der VOBAbk./C berücksichtigen. …
- … Vollständigkeit: Der Kommentar sollte alle wichtigen Paragraphen der VOB/C ausführlich erläutern. …
- … VOBAbk./C …
- … Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C) ist …
- … ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und dient der Qualitätssicherung. Verwandte Begriffe: VOBAbk./A, VOB/B, ATV. …
- … steht für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie sind Bestandteil der VOBAbk./C und beschreiben detailliert die technischen Anforderungen an die Ausführung von …
- … Bauleistungen. Verwandte Begriffe: VOBAbk./C, Baunormen, Richtlinien. …
- … Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Ausführung von Bauleistungen regelt. Er enthält u.a. Angaben zu den auszuführenden Leistungen, dem Preis und den Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Architektenvertrag. …
- … Was ist die VOBAbk./C?Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil …
- … Warum ist ein VOBAbk./C Kommentar wichtig?Ein VOB/C Kommentar erläutert die einzelnen Paragraphen …
- … der VOBAbk./C und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung. Er hilft, Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zu vermeiden und eine reibungslose Bauausführung zu gewährleisten. …
- … Wie finde ich den passenden VOB/C Kommentar für meine Bedürfnisse?Achten Sie bei der Auswahl …
- … eines VOBAbk./C Kommentars auf Aktualität, Praxisbezug, Verständlichkeit und Vollständigkeit. Recherchieren Sie Rezensionen und Empfehlungen und fragen Sie Kollegen nach ihren Erfahrungen. …
- … Was sind die Vorteile eines VOB-Kommentars speziell für Parkettleger oder Estrichleger?Ein spezialisierter Kommentar geht …
- … Wo finde ich die aktuelle Fassung der VOBAbk.?Die aktuelle Fassung der VOB kann beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss …
- … (DVA) bezogen werden. Auch viele Fachverlage bieten die VOBAbk. in gedruckter oder digitaler Form an. …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?Die VOB besteht aus …
- … drei Teilen: VOBAbk./A (Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). …
- … VOB/B – …
- … Mängelansprüche nach VOBAbk.Was tun bei Baumängeln und wie werden diese geltend gemacht? …
- … VOB/C Kommentar: Gesamtkommentar vs. Einzel-ATV – Unterschiede …
- … Wissens gibt es bislang nur einen gesamtKommentar zur VOBAbk./c. in diesem werden aber die angesprochenen detailfragen nicht beantwortet. danben bestehen eine Vielzahl Kommentare zu den einzelnen atv'en der VOB/c. dieses Jahr erscheint zustätzlich ein VOB/c-Kommentar im beck-Verlag. …
- … erwarten ist, dass auch Haftungsfragen behandelt werden, die eigentlich in der VOBAbk./c nicht Gegenstand sind. …
- … VOBAbk. Teil C: Standardwerk für Parkettleger, Estrichleger & Architekten …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fototapete anbringen: DIN 18364 Abzug von Öffnungen? Abrechnung, Aufmaß & VOB-konforme Lösung
- … Fototapete, DINAbk. 18364, Öffnungsabzug, Abrechnung, Aufmaß, VOBAbk., Malerarbeiten, Ausschreibung, Vliestapete …
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- … DIN 18364 Abzug von Öffnungen? Abrechnung, Aufmaß & VOBAbk.-konforme Lösung …
- … Beim Aufmessen zur Bestellung der Tapeten stellte sich heraus, dass die ausgeschriebene Fläche 25 % Abzüge enthält. D.h. wir müssen ca. 512 m² Tapete bestellen (welche extra für dieses Objekt hergestellt wird und entsprechend teuer ist). Gemäß Auffassung des Architekten dürfen wir aber nur 382 m² abrechnen, da ja gemäß VOB/C alle Öffnungen ab 2,5 m² abzuziehen sind. …
- … Schließlich sollen die Festlegung in der VOBAbk. ja eine Hilfe und Vereinfachung bei der Abrechnung darstellen, den Ausschreibenden …
- … DIN 18364 (VOBAbk. Teil C, Maler- und Lackierarbeiten) regelt unter anderem die Ausführung und …
- … Abrechnung nach VOBAbk.: Wenn im LVAbk. nichts steht, gilt die VOB. DINAbk. 18364 …
- … DIN 18364 ist die VOBAbk. Teil C Norm für Maler- und Lackierarbeiten – Tapezierarbeiten. Sie regelt …
- … Ausführung und Abrechnung von Maler- und Lackierarbeiten, einschließlich Tapezierarbeiten. Verwandte Begriffe: VOBAbk., VOB/C, ATV. …
- … VOB …
- … VOBAbk.) ist das Standardwerk für Bauverträge in Deutschland. Sie besteht aus drei …
- … Teilen: VOBAbk./A, VOB/B und VOB/C. Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … Das hängt von den Vereinbarungen im Leistungsverzeichnis und den Regelungen der VOBAbk./C DINAbk. 18364 ab. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die …
- … Öffnungen gemacht werden?In diesem Fall gelten die üblichen Abrechnungsregeln der VOBAbk./C. Es ist ratsam, dies vorab mit dem Auftraggeber zu klären, …
- … Sie das Gespräch mit dem Architekten und verweisen Sie auf die VOBAbk./C und die DINAbk. 18364. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. …
- … Abrechnung von Malerarbeiten nach VOBAbk.Wie werden Malerarbeiten korrekt nach VOB abgerechnet? …
- … Abrechnung: Architekt vs. Auftraggeber – VOBAbk.-Konformität! …
- … VOBAbk.-Auslegung: DINAbk. 18366 bei Fototapeten – Diskussion! …
- … ... und ich weiß auch, dass die Abzüge dort so geregelt sind, wie es die Architektin sieht. Allerdings weiß ich auch, dass die VOB kein Dogma ist, dass keine Ausnahmen bzw. Auslegung kennt. Daher …
- … VOBAbk.-Gültigkeit: Keine Auslegung – Kommunale Prüfung! …
- … Wenn die VOB ... …
- … = eigene Revision = da wird geprüft und alles, was NICHT VOBAbk.-konform ist, abgeschmettert …
- … wir erst seit gestern öffentliche Aufträge bearbeiten. Und die Abrechnung nach VOBAbk. ist uns auch durchaus geläufig. …
- … VOBAbk.-Streit: Vergleichsfall finden oder Auftrag kündigen? …
- … Die Positionen sind abgesteckt. Egal was Sie noch ausgraben: Sie werden am Preis festgehalten werden. Sie können zwar versuchen, ob Sie bei der zuständigen VOB-Stelle bez. Vergleichsfall (DINAbk. 18299 und Tapete) fündig werden. Ich …
- … setzen Sie die richtigen Fristen und kündigen dann nach § 9 VOBAbk./B. Was kann passieren? Der Zweite bekommt den Auftrag, die Differenz …
- … Rechtsstreit: Erfolgschancen bei VOBAbk.-Abrechnung prüfen! …
- … ermittelt und alle Öffnungen sind abzuziehen und die Lieferung wird nach VOBAbk. DINAbk. 18366 5.1.9 nach tatsächlich verbrauchter Menge bei wirtschaftlicher Ausnutzung der …
- … Fototapete: Abrechnung ohne Abzug – Logik & VOBAbk. 5.1.9! …
- … Fototapete anbringen: DINAbk. 18364, Öffnungsabzug & VOBAbk.-konforme Abrechnung …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesenleger: Vorbereitungszeit abrechenbar? Angebot, Stundenlohn & Rechte
- … Fliesenleger, Vorbereitungszeit, Abrechnung, Angebot, Stundenlohn, Handwerkerrechnung, Baurecht, Fliesen verlegen …
- … Fliesenarbeiten, Handwerkerrechnung, Baurecht, Renovierung …
- … Bestandteile der Leistung und die Preise detailliert aufführen.Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Festpreisangebot, Werkvertrag …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge zwischen …
- … Auftragnehmern festlegt. Sie wird häufig bei größeren Bauvorhaben angewendet.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … seiner Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung …
- … WerkvertragEin Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Handwerker verpflichtet, ein …
- … Was bedeutet VOBAbk. und wann kommt sie zur Anwendung?VOB steht für Vergabe- und …
- … Rechte bei mangelhafter FliesenarbeitIhre Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. …
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