Architektenhonorar zurückfordern: Wann ist eine Rückforderung bei Planungsfehlern möglich?
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Architektenhonorar zurückfordern: Wann ist eine Rückforderung bei Planungsfehlern möglich?
ich hoffe irgendwer kann mir helfen, bevor ich mich evtl. beim Anwalt zum Idioten mach.
Mein Problem ist folgendes. Unser Architekt für den Anbau an eine Doppelhaushälfte hat da glaube ich etwas falsch gemacht. Zum ersten will er jetzt insgesamt 31 % mehr Gehalt als in seinem Kostenvoranschlag angegeben. Ist das noch im Rahmen des Rechts? Zum anderen war von Anfang an ein Holzofen mit Kamin an der Außenseite geplant. In dem Bauplan den wir am Anfang gekommen haben ist der Kamin, inkl. Außenkamin auch eingezeichnet. Plötzlich hieß es (Bau des Kamins begann erst ca. 5 Monate nach Planerstellung), wir haben keine Genehmigung hierfür und es muss erneut ein Bauplan gezeichnet werden. Zusätzliche Wartezeit, zusätzliche Kosten? Ist das nicht das Verschulden des Architekten? Und das letzte ist. Die Küche wurde mit einer Breite von 2,66 m in den Plan eingezeichnet. Jetzt ist die Küche nur 2,13 m breit. Eine Nische sollte 0,96 m sein und ist jetzt ca. 30 cm, also überhaupt nicht zu gebrauchen. Ich muss auch noch sagen, dass der Architekt meist erst nach mehrmaligen Mängelanzeigen unsererseits bezüglich der Baufirma, tätig wurden. Lohnt es sich für das ganze überhaupt einen Anwalt zu konsultieren oder ist dies zu gering um Geld zurück zu bekommen? Vielen Dank im Voraus von einer verzweifelten Münchnerin /Bayern
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Ein falsch geplanter Kamin kann zu einem Brand führen. Lassen Sie die Planung umgehend von einem Fachmann überprüfen.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob Sie einen Teil des Architektenhonorars zurückfordern können. Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, beispielsweise durch Planungsfehler oder erhebliche Kostenüberschreitungen.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Planung, wie z.B. ein falsch positionierter Kamin, kann zu erheblichen Folgeschäden und zusätzlichen Kosten führen.
Wichtige Kriterien für eine erfolgreiche Rückforderung sind:
- Nachweisbare Planungsfehler: Die Fehler müssen klar dokumentiert sein (z.B. durch Mängelanzeigen).
- Erhebliche Kostenüberschreitung: Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von über 20 % kann ein Rückforderungsgrund sein.
- Verschulden des Architekten: Der Architekt muss die Pflichtverletzung zu verantworten haben.
Ich empfehle Ihnen, zunächst eine detaillierte Mängelanzeige an den Architekten zu senden und ihn zur Nachbesserung aufzufordern. Dokumentieren Sie alle Mängel und die daraus resultierenden Kosten. Sollte der Architekt nicht reagieren oder die Mängel nicht beheben, ist es ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Planung von einem unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen prüfen, um die Fehler und deren Auswirkungen zu dokumentieren. Klären Sie dann mit einem Anwalt die Erfolgsaussichten einer Honorar-Rückforderung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest und dient als Grundlage für die Honorarberechnung. Die HOAI ist jedoch nicht zwingend, individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung. - Mängelanzeige
- Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten oder Bauunternehmer, in der Mängel am Bauwerk oder an den erbrachten Leistungen gerügt werden. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Sie sollte den Mangel detailliert beschreiben und eine Frist zur Beseitigung setzen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz. - Planungsfehler
- Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung des Architekten nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt oder die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt. Planungsfehler können zu erheblichen Schäden und Mehrkosten führen.
Verwandte Begriffe: Bauplanung, Ausführungsplanung, Architektenvertrag. - Kostenvoranschlag
- Ein Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Schätzung der Baukosten, die der Architekt oder Bauunternehmer vor Baubeginn erstellt. Der Kostenvoranschlag ist für den Ersteller bindend, es sei denn, es treten unvorhergesehene Umstände auf, die eine Überschreitung rechtfertigen.
Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Baukosten, Honorar. - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Architekten oder Bauunternehmers, einen von ihm verursachten Mangel zu beseitigen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben, bevor er andere Rechte, wie z.B. Schadensersatz, geltend machen kann.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten des Architekten und des Bauherrn regelt. Der Architektenvertrag sollte die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Haftung des Architekten detailliert beschreiben.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, HOAI. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bauwesens. Bausachverständige werden häufig zur Begutachtung von Bauschäden oder zur Bewertung von Immobilien herangezogen. Sie können auch bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten oder Bauunternehmern hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensgutachten, Baubegleitung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann liegt ein Planungsfehler des Architekten vor?
Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung des Architekten nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt oder die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt. Beispiele sind fehlerhafte Statikberechnungen, unzureichende Bauzeichnungen oder die Nichteinhaltung von Brandschutzbestimmungen. - Welche Rechte habe ich bei einer Kostenüberschreitung durch den Architekten?
Wenn der Architekt den vereinbarten Kostenrahmen ohne Ihre Zustimmung überschreitet, haben Sie das Recht, die Zahlung des zusätzlichen Honorars zu verweigern. Eine erhebliche Kostenüberschreitung (in der Regel über 20 %) kann auch einen Schadensersatzanspruch begründen. Wichtig ist, dass Sie den Architekten frühzeitig auf die Kostenüberschreitung hinweisen und eine schriftliche Erklärung verlangen. - Wie muss ich eine Mängelanzeige an den Architekten formulieren?
Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen und den Mangel detailliert beschreiben. Geben Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Bewahren Sie eine Kopie der Mängelanzeige als Beweis auf. Es ist ratsam, die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. - Kann ich den Architektenvertrag kündigen, wenn er seine Pflichten verletzt?
Ja, bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Architekten, wie z.B. groben Planungsfehlern oder einer erheblichen Vertrauensstörung, können Sie den Architektenvertrag fristlos kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung detailliert darlegen. - Welche Rolle spielt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei der Honorarberechnung?
Die HOAI regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen im Architektenvertrag abgewichen werden. - Was ist eine Nacherfüllung und wann muss ich sie dem Architekten gewähren?
Die Nacherfüllung ist das Recht des Architekten, einen von ihm verursachten Mangel zu beseitigen. Sie müssen dem Architekten grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben, bevor Sie andere Rechte, wie z.B. Schadensersatz, geltend machen können. Eine Frist zur Nacherfüllung sollte angemessen sein und den Umfang des Mangels berücksichtigen. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel am Bau anzuzeigen?
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am Bau beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. - Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einer Kostenberechnung?
Ein Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Schätzung der Baukosten, während eine Kostenberechnung eine unverbindliche Schätzung darstellt. Der Architekt ist an den Kostenvoranschlag gebunden, es sei denn, es werden unvorhergesehene Umstände bekannt, die eine Überschreitung rechtfertigen.
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Architektenhonorar-Rückforderung: Honorar vs. Gehalt
durchgängig?
irgendwie ist die Geschichte schlüssig und durchgängig erzählt. auch das Drama in die Rubrik "Normen" zu stellen spricht eine deutliche Sprache.
doch zur Sache:
a der Architekt bekommt keinen Gehalt! sondern ein Honorar. oder haben sie ihn angestellt und führen sozialversicherungs- und steuerbeiträge ab? wohl kaum! ungerechtfertigte Honorare und Zahlungen kann man immer zurückfordern.
b wie schaut denn der Vertrag mit dem Architekten aus? welche anrechenbaren kosten, Honorarzone, Honorarsatz wird berechnet? mit der Aussage Erhöhung des Honorars um 31 proz kann man erst mal gar nichts anfangen.
c wann wurde der Kamin, die Küche etc. geplant? wann wurde die gen. Planung eingegeben? wurden die Pläne mit dem gebauten stand freigegeben? 2,13 ist deutlich zu schmal für eine zweireihige Küche (DINAbk. 18xxx)
was soll man da sagen!? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar Rückforderung bei Planungsfehlern – So geht's!
💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Möglichkeiten der Rückforderung von Architektenhonorar bei Planungsfehlern und Kostenüberschreitungen. Es wird der Unterschied zwischen Honorar und Gehalt erläutert und die Bedeutung der Honorarzone und des Honorarsatzes im Architektenvertrag hervorgehoben. Die korrekte Vorgehensweise bei ungerechtfertigten Honorarforderungen wird ebenso thematisiert wie die Relevanz der DINAbk.-Normen in der Planung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar-Rückforderung: Honorar vs. Gehalt wird klargestellt, dass Architekten ein Honorar und kein Gehalt erhalten. Dies ist wichtig für die korrekte juristische Einordnung bei einer Rückforderung.
💰 Kosten Zusatzinfo: Eine Erhöhung des Architektenhonorars ist nicht automatisch rechtens. Die Grundlage für die Berechnung bildet der Architektenvertrag, in dem die Honorarzone und der Honorarsatz festgelegt sind. Eine Kostenüberschreitung von 31% sollte kritisch geprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag sorgfältig auf die vereinbarte Honorarzone und den Honorarsatz. Bei ungerechtfertigten Honorarforderungen sollten Sie diese schriftlich beanstanden und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Beachten Sie die Hinweise im Thread bezüglich der korrekten Vorgehensweise bei einer Mängelanzeige und der möglichen Rückforderung des Architektenhonorars.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Rückforderung, Planungsfehler, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist …
- … ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung des Architekten regelt. Er sollte …
- … enthalten, wie beispielsweise die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung des Architekten.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die Leistungsphasen im Architektenvertrag sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung …
- … Architektenvertrag. Er dient dazu, die grundlegenden Vorstellungen des Bauherrn zu konkretisieren …
- … erste Skizzen, Grundrisse und Ansichten des geplanten Bauwerks.Verwandte Begriffe: Entwurf, Bauplanung, Architektenvertrag …
- … bis der Schuldner seine Gegenleistung erbracht hat. Im Baurecht kann der Architekt ein Zurückbehaltungsrecht an den Bauplänen geltend machen, wenn der Bauherr noch …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure …
- … (HOAIAbk.) regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie enthält detaillierte Bestimmungen über die Berechnung des Honorars und die verschiedenen Leistungsphasen.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphase, Vergütung …
- … Welche Unterlagen muss der Architekt herausgeben?Der Architekt muss alle Unterlagen herausgeben, die im Rahmen des …
- … Architektenvertrags erstellt wurden, insbesondere Pläne, Berechnungen und Gutachten. Dies gilt auch …
- … Darf der Architekt die Herausgabe verweigern, wenn ich noch nicht alle Rechnungen bezahlt habe …
- … Ja, der Architekt kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn noch Honorarforderungen offen sind. Allerdings muss die Forderung berechtigt sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zurückbehaltenen Unterlagen stehen. …
- … Was kann ich tun, wenn der Architekt die Pläne nicht herausgibt?Sie sollten den Architekten schriftlich …
- … Darf ich die Pläne des Architekten ohne seine Zustimmung an andere weitergeben?Nein, das Urheberrecht des …
- … Architekten an seinen Plänen bleibt bestehen, auch wenn Sie die Pläne …
- … Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist ohne Zustimmung des Architekten nicht erlaubt. …
- … Kann ich den Architekten verklagen, wenn der Vorentwurf mangelhaft ist?Ja, wenn der Vorentwurf …
- … mangelhaft ist und nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, können Sie den Architekten auf Schadensersatz verklagen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass der Mangel …
- … Was ist ein Architektenvertrag?Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des …
- … Architekten und die Vergütung des Architekten regelt. Er sollte schriftlich …
- … enthalten, wie beispielsweise die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung des Architekten. …
- … Welche Leistungsphasen gibt es im Architektenvertrag?Die Leistungsphasen im …
- … Architektenvertrag sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Architektenvertrag kündigen: Rechte und PflichtenInformationen zu den Rechten und Pflichten bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Mangelhafte Architektenleistung: SchadensersatzansprücheWie Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, …
- … wenn die Leistung des Architekten mangelhaft ist. …
- … Honorarstreit mit Architekt: Was tun?Tipps und Ratschläge, wie Sie bei einem Honorarstreit mit Ihrem Architekten vorgehen sollten. …
- … Architektenhaftung: Wer haftet für Fehler?Informationen zur Haftung des Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Architekt muss Baupläne herausgeben – …
- … Der Architekt muss die Unterlagen herausgeben, auch bei Honorarstreitigkeiten. Ob er Honoraransprüche hat steht auf einem anderen Blatt. Ohne Detailkenntnis kann das nicht beantwortet werden. Beauftragt war er wohl. …
- … Honoraranspruch Architekt: Entstehung ohne schriftlichen Vertrag? …
- … ersten Entwurf? Der zweite wurde von uns nicht angefordert, hat der Architekt allerdings auf Grund seiner Missverständnisse selbst erstellt! …
- … Honorar Architekt: Anspruch ab erstem Vorentwurf? …
- … Ein erstes Beratungsgespräch wird meist unter Akquise laufen, aber ab dem ersten Entwurf entsteht ein Honoraranspruch. Dass dieser Vorentwurf schon exakt Ihren (anscheinend weder konkreten noch vollständig mitgeteilten) Vorstellungen entspricht, dürfen Sie nicht erwarten. Entwerfen ist ein Prozess, für beide Beteiligten. Der Architekt wird dabei auch versuchen, Ihre Gedanken zu verdichten und Sachverstand …
- … Architektenrechnung: HOAIAbk.-Berechnungsgrundlage und Honorarhöhe …
- … Wir haben heute Abend die Rechnung erhalten. Abgerechnet wurden Punkt 1,2 und 3 nach HOAI Honorarzone III mit je 3/100 für 1,7/100 für 2 und 11/100 davon anrechenbar 6/100 für 3, basierend auf einen vom Architekten geschätzten Volumen von 863,18 m³ mit einem Wert von …
- … den Beginn der Honorargültigkeit noch über die Höhe der Berechnung vom Architekten vorab informiert. …
- … Zurückbehaltungsrecht Architekt: Wann Unterlagen herausgegeben werden müssen …
- … Herrn Stubenrauch zitierte Entscheidung betrifft einen Fall, bei dem die vom Architekten erstellten Unterlagen für die Durchführung eines Bauvorhabens dringend erforderlich waren …
- … im allgemeinen eher zurückhaltend. Es spricht daher einiges dafür, dass der Architekt Ihre Unterlagen nicht zurückbehalten darf. Aber es wäre gut, wenn Sie …
- … dass Sie Ihre Unterlagen zur Fortsetzung der Planung mit einem anderen Architekten benötigen, dürfte wohl nicht reichen. …
- … Dennoch spielt der Architekt ein …
- … Ob der Architekt in Ihrem Falle das von ihm geforderte Honorar in dieser Höhe …
- … selbstverständlich kann ein Architekenauftrag auch mündlich erteilt werden. Zwar kann der Architekt in diesem Falle nur die Mindestsätze nach der Honorartafel verlangen (was …
- … in Ihrem Fall vermutlich berücksichtigt hat). Außerdem muss jeder, der einen Architekten beauftragt, grundsätzlich davon ausgehen, dass er erbrachte Leistungen auch bezahlen …
- … muss. Aber der Architekt muss sowohl den Auftragsumfang als auch die erbrachten Leistungen und natürlich auch beweisen, dass seine Leistungen vom Bauherren im wesentlichen so gewünscht wurden, wie er sie erbracht hat. Gänzlich unbrauchbare oder völlig anders gewollte Leistungen müssen u.U. gar nicht bezahlt werden. Bei Ihnen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Architekt über Ihre Wünsche hinaus geplant hat, was ihm zum Nachteil …
- … vollen Erfolg vor Gericht rechnen können. Sie sollten sich mit dem Architekten einigen, wobei es kostengünstiger für Sie wäre, wenn Sie ohne …
- … nur der Gang zum Anwalt und evtl. zu Gericht. Aber Vorsicht: Architektenhonorarprozesse um die hier im Raum stehenden Beträge können krass …
- … werden meistens Honorargutachten eingeholt, die nicht billig sind. Wenn Sie dem Architekten am Ende eines Rechtsstreites 50 % des geforderten Honorars bezahlen müssen …
- … Honorarrechnung voll bezahlt hätten. Auf der anderen Seite geht es dem Architekteb nicht viel besser: Wenn er von Ihnen 50 % seiner Forderung …
- … Nachbesserungsanspruch: Architekt muss mangelhafte Planung korrigieren …
- … Ihnen liegen, kann dem Architekten in Ansehung einer etwa mangelhaften Planung noch ein Nachbesserungsanspruch zustehen, der nicht übersehen werden darf. Denn so lange eine Planung noch nichr realisiert ist, ist sie grundsätzlich noch nachbesserungsfähig. Wird der Nachbesserungsanspruch nicht beachtet, kann dies dazu führen, dass Sie das Honorar in der Höhe bezahlen müssen, die sie für eine einwandfreie Leistung zu bezahlen hätten. Auch dieser Gesichtspunkt spricht dafür, sich trotz Ihrer Verärgerung mit dem Architekten zu einigen. Ärger ist immer ein schlechter Ratgeber. …
- … Mein Nachbar erteilt mir als Architekt mit dem Satz Machen Sie einen Entwurf für ... einen mündlichen …
- … Architektenauftrag bis Leistungsphase 3 HOAIAbk. 'Entwurf'. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung …
- … Ob Sie die aus einem mangelhaften Vorentwurf ableiten können, ohne dem Architekten die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben zu haben, müssen Sie selbst …
- … Architektenvertrag: Freie Kündigung und Vertragsbeziehung prüfen …
- … Herr Stubenrauch hat vollkommen recht (wenngleich es nicht verboten ist gleichzeitig zwei Architekten zu beschäftigen, die Sache mit der angenommenen freien Kündigung …
- … der Bauherr die Vertragsbeziehung als beendet ansieht). Abgesehen davon sollte der Architekt immer, wohlgemerkt: immer, auf einem schriftlichen Architektenvertrag bestehen, damit der …
- … kann, der - möglicherweise auch noch befreundete oder irgendwie bekannte - Architekt habe lediglich akquirieren bzw. eine Probe seines Könnens ganz unverbindlich zeigen …
- … weil man sich ja so gut kenne ... Andererseits gibt es Architekten, die ohne schriftlichen Vertrag schon mehr oder weniger ausgearbeitete Entwürfe …
- … Architekt Ex-Nachbar: Vorvertrag oder Vertrag notwendig? …
- … Ich kann mich auf Grund Ihrer Angaben schon in die Sichtweise des Architekten versetzen. Da ich mich schon als seriösen Bauherren bezeichnen …
- … der Fall - lediglich auf Grund der Tatsache entstanden, weil dieser Architekt ein langjähriger Bekannter und Ex-Nachbar meiner Frau ist. Beim ersten Treffen …
- … Ich denke bei einem fremden Architekt wäre uns das wohl nicht passiert. …
- … wir schon nach diesem ersten Vorentwurf der Meinung waren, mit diesem Architekt nicht zusammen arbeiten zu können. Trotz unserer wirklich konkret dargelegten Wünsche …
- … nicht entgegenkam (Riesige Glasfronten, die an Bürohochhäuser erinnerten). Die Aussage des Architekten: Ich werde euch das schönste Haus in dieser Straße hinstellen …
- … ja vermutlich schon bemerkt haben, hätte uns - nach Plan des Architekten - unser Anbau über 300.000 kosten sollen!) …
- … - wenn wir schon 5.700 zahlen - nicht das Recht, den Architekten auf Grund dieser abgerechneten Leistungen 1-3 zur Nachbesserung zu bitten. …
- … Rechtliche Auseinandersetzung mit Architekt: Aspekte vor Einlassung …
- … solche nicht bestreiten wollen, aber auch keine gütliche Einigung mit dem Architekten möglich ist, wäre evtl. daran zu denken, einen Teilbetrag auf …
- … zahlen - mit der ausdrücklichen Erklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und Rückforderung vorbehalten -, und es danach darauf ankommen zu lassen, ob der …
- … Architekt wegen des Restes klagen will oder nicht. Denn auch seine Position …
- … auch noch wissen sollten: Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Architekten, den Kostenrahmen des Bauherren so früh wie möglich abzustecken. Wenn …
- … der Architekt an den finanziellen Möglichkeiten des Bauherren vorbeiplant, kann er seinen Honoraranspruch u.U. vollständig einbüßen, weil eine Planung, deren Umsetzung man nicht bezahlen kann, möglicherweise vollständig unbrauchbar ist. U.a. hat das OLG Düsseldorf entschieden: …
- … Ein Architekt, der mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt ist (§ …
- … Ihre Frage nach dem Cbm-Preis können Ihnen die Architekten hier sicherlich besser beantworten als ich (ich bin Jurist). Meines …
- … Wissens schätzen die Architekten solche Beträge Aufgrund ihrer Erfahrung. Die Angabe des Cbm-Preises allein ist freilich keine ordnungsgemäße Kostenschätzung nach DINAbk. 276, zu deren Erstellung der Architekt aber im Rahmen der von ihm abgerechneten Vorplanung, , also …
- … ist. Hat er diese Kostenschätzung nicht oder mangelhaft erstellt, ist sein Architektenwerk auch aus diesem Grund zu beanstanden, mit der Folge, dass …
- … Selbstverständlich können (und sollten) Sie die Nachbesserung des Architektenwerkes verlangen und zwar auch in Bezug auf die Kosten. Wenn …
- … ein Architekt den finanziellen Rahmen des Bauherren überschritten hat, hat er Anspruch darauf, sein Architektenwerk im Wege der Nachbesserung auf die finanziellen Möglichkeiten des …
- … abzustimmen. Wenn Sie Nachbesserung verlangen, müssen Sie freilich die Mangelhaftigkeit des Architektenwerkes und den Inhalt der Bauaufgabe beweisen können. Ein zur Nachbesserung …
- … berechtigender Mangel des Architektenwerks liegt nur vor, wenn der Architekt nachweislich entweder an Ihren Vorgaben vorbeigeplant hat oder seine Pläne aus anderen Gründen falsch sind. Wenn der Architekt geplant hat, was Sie wollten, und es Ihnen danach nur …
- … nicht gefällt, ist das Architektenwerk nicht mangelhaft, sodass auch kein Nachbesserungsanspruch besteht. Außerdem ist natürlich in Ihrem Falle sehr genau zu prüfen, ob der Architekt die voll abgerechneten Teilleistungen der LPAbk. 1 und 2 auch …
- … Sichtweise Bauherr: Vorentwürfe und Akquise durch Architekten …
- … des fiktiven Szenarios aus Architektenperspektive schon nachvollziehen. Da ich im grafischen Gewerbe tätig bin, sind mir gestalterische Vorentwürfe aus Sicht des Dienstleisters nichts Fremdes. …
- … Dies nur am Rande, damit Sie nicht dass Gefühl haben, dies als Kritik aufzufassen. Was jedoch in diesem Forum allerseits zu lesen ist, dass die Chemie zwischen Bauherr und Architekt stimmen muss. …
- … Inhalt der Akquise sein? Dies soll weder bedeuten, dass man zehn Architekten um einen Vorentwurf bittet und sich den besten raussucht, noch …
- … sich den Architekten zum Zeichenknecht machen will. Doch nur über den Vorentwurf Stelle ich doch die - wie in meinem Fall - riesige Diskrepanz der Vorstellungen zwischen Bauherr und Architekt fest, oder sehe ich das verkehrt? …
- … Herr Roth für Ihre ausführlichen Tipps, wir werden vorab mit dem Architekt versuchen, uns außergerichtlich zu einigen und hoffen auf sein Verständnis! …
- … Architekt verweigert Baupläne: Rechte der Bauherren …
- … 1776640520,/forum/alternat/10845.php,/forum/alternat/10738.php,/forum/alternat/10714.php,/forum/alternat/10139.php,/forum/alternat/10011.php,/forum/architektur/11424.php,/forum/architektur/11419.php,/forum/architektur/11418.php, …
- … forum/architektur/11417.php,/forum/architektur/11412.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenversicherung Schadensersatz: Wann zahlt die Versicherung? Ansprüche & Vorgehen
- … Architektenversicherung: Schadensersatzansprüche …
- … Wann zahlt die Architektenversicherung Schadensersatz? Welche Ansprüche habe ich? Erfahren Sie mehr über Vorgehen …
- … Architektenversicherung, Schadensersatz, Versicherung zahlt, Ansprüche, Architekt, Haftung, Klaus, Geld …
- … Architektur, Versicherung, Schadensersatz, Baurecht, Haftung …
- … Architektenversicherung Schadensersatz: Wann zahlt …
- … bezahlt und sich dann das Geld ggfs. vom Architekten …
- … Ich verstehe, dass Sie Informationen zur Begleichung von Schadensersatzforderungen durch die Architektenversicherung suchen. Es ist wichtig zu klären, wann die Versicherung eintritt …
- … Grundsätzlich deckt die Architektenversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) Schäden ab, die durch Fehler des Architekten bei der Planung oder Bauleitung entstehen. Dies können beispielsweise …
- … Planungsfehler, Bauaufsichtsfehler oder Beratungsfehler sein, die zu finanziellen Schäden beim Bauherrn führen. …
- … Architektenversicherung (Berufshaftpflichtversicherung)Die Architektenversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Sie deckt …
- … Vermögensschäden ab, die durch berufliche Fehler des Architekten entstehen. Die Versicherung ist für Architekten in vielen Bundesländern Pflicht.Verwandte Begriffe: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Vermögensschadenversicherung …
- … für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise aufgrund von Planungsfehlern, Bauaufsichtsfehlern oder Vertragsverletzungen gefordert werden.Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Wiedergutmachung …
- … Bauaufsicht ist die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten oder Bauleiter. Sie umfasst die Kontrolle der Einhaltung der Bauvorschriften, der Pläne und der technischen Regeln. Fehler bei der Bauaufsicht können zu Schäden und Schadensersatzforderungen führen.Verwandte Begriffe: Bauleitung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle …
- … HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und kann bei Schadensersatzforderungen eine Rolle spielen.Verwandte Begriffe: …
- … Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsbild …
- … Wann zahlt die Architektenversicherung Schadensersatz?Die Architektenversicherung zahlt Schadensersatz, wenn nachweislich ein Fehler …
- … des Architekten (Planungsfehler, Bauaufsichtsfehler etc.) zu einem finanziellen Schaden beim Bauherrn geführt hat. Die Versicherung prüft jeden Fall individuell und berücksichtigt die Vertragsbedingungen. …
- … Welche Schäden sind durch die Architektenversicherung abgedeckt?Abgedeckt sind in der Regel Vermögensschäden, die durch …
- … berufliche Fehler des Architekten entstehen. Dazu können beispielsweise Mehrkosten durch Planungsfehler, Schäden durch Bauaufsichtsfehler oder Beratungsfehler gehören. Personenschäden und Sachschäden sind meist …
- … tun?Im Schadensfall sollten Sie den Schaden unverzüglich und detailliert Ihrer Architektenversicherung melden. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, wie z.B. Verträge, …
- … Welche Rolle spielt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) bei Schadensersatzforderungen?Die HOAI regelt die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen. Bei Schadensersatzforderungen kann die HOAIAbk. eine Rolle spielen, da sie die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bildet. Fehlerhafte Leistungen können zu einer Minderung des …
- … Was ist der Unterschied zwischen einer Architektenversicherung und einer Bauherrenhaftpflichtversicherung?Die Architektenversicherung deckt Schäden ab, die durch Fehler des Architekten …
- … Architektenhaftung bei PlanungsfehlernWelche Konsequenzen hat ein Planungsfehler des Architekten? …
- … Verjährung von Mängelansprüchen im BaurechtWie lange haften Handwerker und Architekten für Mängel? …
- … Architektenhaftung: Ausschlusskriterien der Versicherung – Vorsatz & …
- … Ich habe nochmals recherchiert. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen der Architekt zwar haftet, die Versicherung aber nicht leistet (auch nicht vorleistet und …
- … klar sein. Fall 2 bzw. 3 liegt dann vor, wenn der Architekt mit Absicht etwas falsch macht, eine Regel oder Vorschrift zwar kennt, …
- … Architektenversicherung: Leistungsanspruch & Rückforderung – Haftpflicht-Details …
- … Architektenversicherung Schadensersatz: Ansprüche und Haftung …
- … 1776628835,/forum/architektur/10950.php,/forum/architektur/10279.php,/forum/architektur/10278.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt plant fehlerhaft: Kann ich Bauantrag nachträglich ändern & Honorar zurückfordern?
- … Fehlerhafte Architektenplanung: Rechte & Optionen …
- … Architekt hat fehlerhaft geplant? Bauantrag ändern, Honorar zurückfordern? Ihre Rechte, Optionen …
- … Architekt, Bauantrag, Honorar, Fehlerhafte Planung, Baumängel, Gewährleistung, Baurecht, Architektenhaftung, Baugenehmigung, Nachträgliche Änderung …
- … Architektur, Baurecht, Honorarrecht, Bauwesen, Bauplanung …
- … Architekt plant fehlerhaft: Kann ich Bauantrag nachträglich ändern & Honorar zurückfordern? …
- … Ich habe von einem Architekten mein Einfamilienhaus planen und zeichnen lassen. Er machte für mich auch den kompletten Bauantrag im Gemehmigungsfreistellungsverfahren. …
- … Ist es irgendwie möglich, mir meinen genehmigten Bauantrag im Nachhinein wieder von dem Architekten entziehen zu lassen? …
- … Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Planung Ihres Architekten haben. Es ist wichtig, die Situation genau zu analysieren und …
- … Sammeln Sie alle Unterlagen, Pläne, E-Mails und sonstige Korrespondenz mit dem Architekten. Lassen Sie die Planung gegebenenfalls von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen. …
- … Bezüglich des Honorars haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung oder Rückforderung, wenn die Architektenleistung mangelhaft war. Dies hängt von den konkreten …
- … Das Honorar ist die Vergütung, die ein Architekt oder Ingenieur für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet …
- … sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Vergütung …
- … die Leistung eines Architekten oder Handwerkers nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht. Mängel können zu Gewährleistungsansprüchen führen.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Baumangel, Sachmangel …
- … Was tun, wenn der Architekt einen fehlerhaften Bauantrag eingereicht hat?Dokumentieren Sie die Fehler, holen …
- … Kann ich das Honorar des Architekten zurückfordern, wenn die Planung fehlerhaft ist?Unter Umständen ja. Wenn …
- … die Architektenleistung mangelhaft ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung oder Rückforderung des Honorars. Dies hängt von den Vertragsbedingungen und dem Umfang …
- … Wie kann ich mich vor fehlerhafter Planung durch einen Architekten schützen?Wählen Sie einen erfahrenen und qualifizierten Architekten, der …
- … Was mache ich, wenn der Architekt nicht auf meine Beschwerden reagiert?Setzen Sie dem Architekten eine …
- … Kann ich den Architekten für Schäden haftbar machen, die durch seine fehlerhafte Planung entstanden …
- … sind?Ja, wenn die Schäden nachweislich auf die fehlerhafte Planung des Architekten zurückzuführen sind, kann er haftbar gemacht werden. …
- … Architektenvertrag: Rechte und PflichtenWas Sie bei einem Architektenvertrag beachten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen und Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Architektenhaftung: Behörden-Meldung bei Baumängeln? …
- … Lassen wir mal außen vor, ob der Architekt evtl. noch Ansprüche hat. Dazu müsste man den Vertrag kennen …
- … Zur eigentlichen Frage: direkte Möglichkeiten hat der Architekt natürlich nicht. Er ist weder Bauordnungsamt noch Bauaufsichtsbehörde. Ich spiele jetzt …
- … mal böswilliger Architekt. Das würde mir einfallen: …
- … Alle Punkte spiegeln im Grunde genommen verdeckte Mängel der Architektenleistung wider: falsch geplant, Leistungen nicht erbracht, Fachingenieure nicht hinzugezogen …
- … HOAIAbk.-Rechnung: Architektenhonorar – Aufschlüsselung prüfen! …
- … Kann sich doch kein Architekt leisten, sowas. …
- … Architekt Mitglied in der Architektenkammer ... …
- … Ist der Architekt Mitglied in …
- … der Architektenkammer vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen. …
- … Schlussrate Architekt: Zusätzliche Leistungen erforderlich? …
- … Architektenkonventionen: Verstoß & Vorgehen bei Problemen …
- … Mit der Ausführung der Bauleistung in eigener Verantwortung haben Sie Ihrem Architekt die Butter vom Brot genommen. Ich denke, dass er sich …
- … Gehen Sie schnell mit Ihrem Anliegen zur Architektenkammer, denn hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Architektenkonventionen …
- … Honorarstreit: Architekt meldet Leistung beim Bauamt? …
- … Architekt plant fehlerhaft – Honorar zurückfordern? …
- … 1776619343,/forum/alternat/10845.php,/forum/alternat/10738.php,/forum/alternat/10637.php,/forum/architektur/11423.php,/forum/architektur/11421.php,/forum/architektur/11420.php, …
- … forum/architektur/11417.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11414.php,/forum/architektur/11411.php …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage bei Bauplanänderung: Anspruch sichern & Architekt Nachtrag?
- … Bauplanänderung nach Bauantragstellung (2003) & Eigenheimzulage? Infos zu Anspruch, Fristen & Architekten-Nachtrag. Jetzt informieren! …
- … Eigenheimzulage, Bauplanänderung, Bauantrag, Architekt Nachtrag, Förderanspruch, Fristen, Baukosten …
- … Bauplanung, Eigenheimzulage, Architektenrecht …
- … Eigenheimzulage bei Bauplanänderung: Anspruch sichern & Architekt Nachtrag? …
- … Im Dezember 2003 haben mein Mann und ich den Bauantrag gestellt, um die Eigenheimzulage nach altem Recht 2003 zu bekommen. Heute, es wurde noch nichts am Grundstück getan, möchten wir einige erhebliche Veränderungen am Bauplan vornehmen. Aber wie ist das mit der Eigenheimzulage? Ist sie dann hinfällig? Ein Architekt sagte uns, dass man einen Nachtrag machen kann ... …
- … prüfen. Wesentliche Änderungen am Bauplan könnten den ursprünglichen Förderanspruch gefährden. Ein Architekten-Nachtrag ist in diesem Fall unerlässlich, um die Änderungen zu dokumentieren …
- … sind, um den Förderanspruch nicht zu verlieren. Ein Gespräch mit Ihrem Architekten ist ebenfalls ratsam, um die Änderungen baurechtlich zu prüfen und …
- … Architekten-NachtragEine Ergänzung oder Änderung zu einem bestehenden Architektenvertrag, die notwendig wird, wenn sich die Planung oder Ausführung …
- … Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten und den Zeitplan.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen. Dazu gehören Materialkosten, Arbeitskosten, Architektenhonorare und sonstige Nebenkosten.Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Rohbaukosten, Ausbaukosten …
- … Frage: Benötige ich einen Architekten-Nachtrag, wenn ich den Bauplan ändere?Antwort: Ja, ein Architekten-Nachtrag …
- … Antwort: Wenn das Finanzamt die Änderungen nicht akzeptiert, kann dies zur Rückforderung der bereits gezahlten Eigenheimzulage führen. Es ist daher wichtig, die Änderungen …
- … wenn ich den Bauplan ändere?Antwort: In der Regel sind ein Architekten-Nachtrag, geänderte Baupläne und eine detaillierte Beschreibung der Änderungen erforderlich. Das …
- … Eigenheimzulage RückforderungInformationen zu möglichen Gründen und Vorgehensweisen bei der Rückforderung der Eigenheimzulage. …
- … Architektenvertrag kündigenUnter welchen Bedingungen kann ein Architektenvertrag gekündigt werden? …
- … Was Ihre erheblichen Änderungen da drunter fallen, kann Ihnen evtl. Ihr Architekt, ganz sicher aber das Bauamt sagen. …
- … 10564.php,/forum/alternat/10425.php,/forum/alternat/10360.php,/forum/alternat/10155.php,/forum/architektur/10783.php …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEV 2007: Kosten, Rechte & Vorgehen?
- … Architektenhonorar bei Falschberatung? Ihre Rechte! …
- … Architektenhonorar, Falschberatung, EnEVAbk. 2007, Honorarberechnung, Architektenhaftung, Baumängel, Energieberatung, KfW Effizienzhaus …
- … Architektenrecht, Baurecht, Energierecht, Honorarrecht …
- … Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEV …
- … Absicht unser Einfamilienhaus energietechnisch zu optimieren setzten wir uns mit einem Architekten in Verbindung. …
- … Im ersten Gespräch mit dem Architekten, stellte dieser klar, dass wir das ohne WDVSAbk. nicht erreichen könnten. …
- … Der Fairness halber sprachen wir nochmal mit dem Architekten, machten z.B. auf ausreichende Luftschicht zwecks Kerndämmung aufmerksam. …
- … Es geht uns überhaupt nicht darum, dem Architekten seine Arbeit nicht zu bezahlen (eben keine Geiz-Ist-Geil-Mentalität), aber der …
- … Ich verstehe, dass Sie aufgrund einer möglicherweise fehlerhaften Beratung durch einen Architekten bezüglich der EnEVAbk. 2007 und dem Ziel, ein KfW Effizienzhaus …
- … 100 zu erreichen, nun Fragen zum Architektenhonorar haben. Da eine Außendämmung aufgrund der Altbausubstanz kritisch hinterfragt wurde und ein Bauingenieur hinzugezogen wurde, ist die Situation komplex. …
- … HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Prüfen Sie, ob die erbrachten Leistungen den vereinbarten Leistungsphasen entsprechen und ob die Beratung fachgerecht war. Lassen Sie die Berechnungen und Messungen des Architekten von einem unabhängigen Experten (z.B. einem anderen Architekten …
- … haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Dies könnte eine Reduzierung des Architektenhonorars oder sogar die Rückforderung bereits gezahlter Honorare umfassen. Ich …
- … HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone …
- … Wie wird das Architektenhonorar berechnet? …
- … Das Architektenhonorar wird in Deutschland über die …
- … HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt. Es basiert auf den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, der Leistungsphase und dem Schwierigkeitsgrad. …
- … Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass der Architekt mich falsch beraten hat? …
- … Holen Sie sich eine unabhängige Expertise ein, um die Beratung des Architekten zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt für …
- … Welche Rechte habe ich bei einer Falschberatung durch den Architekten? …
- … Bei einer Falschberatung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Dies kann eine Reduzierung des Architektenhonorars oder die Rückforderung bereits gezahlter Honorare umfassen. …
- … Architektenhaftung bei Planungsfehlern …
- … Informationen zu den Haftungsansprüchen bei Fehlplanung durch Architekten. …
- … Honorarstreitigkeiten mit Architekten …
- … Vorgehensweise bei Honorarstreitigkeiten mit Architekten. …
- … Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEVAbk. 2007 …
- … /architektur/10933.php,/forum/honorar/10526.php,/forum/sonst/10763.php,/forum/alternat/10738.php, …
- … forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11386.php …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Statikergebühren Rückforderung bei Nichtbau: Haftungsanteil & Möglichkeiten?
- … Statikergebühren: Rückforderung bei Nichtbau? …
- … Statikergebühren bei Nichtbau: Ist eine Rückforderung des Haftungsanteils möglich? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren! …
- … Rückforderung, Nichtbau, Haftungsanteil, Statikberechnung, Baugenehmigung, Architekt, Honorar …
- … Statikergebühren Rückforderung bei Nichtbau: Haftungsanteil & Möglichkeiten? …
- … wir wollten an ein bestehendes Haus (2-stöckig) unser Haus anbauen. An dieses bestehende Haus ist ein Erdgeschossanbau angeschlossen (weiteres Zimmer) an welchen wir anbauen wollten (Unser Haus hätte den bestehenden Anbau an zwei Seiten umschlossen). Entsprechend wurde ein Architekt mit der Planung etc. beauftragt. Es erfolgte die Baugenehmigung anhand …
- … Ein Anspruch auf Rückforderung besteht möglicherweise, wenn die Statikerleistung mangelhaft war oder der Statiker seine …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) bei Statikerleistungen?Antwort: Die HOAI regelt die …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, einschließlich Statik. Sie dient als Richtlinie für die Berechnung der Gebühren, kann aber vertraglich abbedungen werden. …
- … Frage: Wie finde ich einen qualifizierten Statiker?Antwort: Sie können einen qualifizierten Statiker über die Ingenieurkammern der Bundesländer oder über Empfehlungen von Architekten und Bauunternehmen finden. Achten Sie auf die Qualifikation und …
- … Rückforderung ArchitektenhonorarMöglichkeiten und Voraussetzungen für die Rückforderung von Architektenhonorar bei Planungsfehlern oder Nichtbau. …
- … Projektstorno: Architekt, Statiker & Baugenehmigung – Kosten? …
- … Nein, es gibt keine weiteren Fakten, bis auf dass, dass der Architekt anfangs von einer anderen Bausumme ausgegangen ist, welche sich dann, als …
- … Haus flatterte erheblich verteuert hat. Wir haben uns deshalb mit dem Architekt in aller Güte geeinigt und das Projekt fürt nichtig erklärt. …
- … aber hierbei doch Kapital (Architekt, Baugenehmigung, Statiker, Vermesser, etc.). in den Sand gesetzt wurde, welches wir jetzt brauchen könnten, kam mir der Gedanke, zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, analog dem Film 40 Wagen westwärts doch noch etwas aus dem Sand herauszufischen :-). Was dem wohl nicht so zu sein scheint :-(. …
- … Statikergebühren Rückforderung bei Nichtbau: Haftungsanteil & Möglichkeiten? …
- … forum/honorar/10478.php,/forum/architektur/11381.php,/forum/architektur/11057.php,/forum/architektur/10850.php,/forum/architektur/10836.php,/forum/architektur/10819.php, …
- … forum/architektur/10585.php,/forum/architektur/10512.php,/forum/architektur/10446.php,/forum/architektur/10279.php …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar vorziehen: Mehrwertsteuer sparen? Vor- und Nachteile im Überblick
- … Architektenhonorar & MwSt: Vorziehen? …
- … Architektenhonorar vorziehen, um Mehrwertsteuer zu sparen? Risiken & Vorteile. Jetzt informieren und …
- … Architektenhonorar, Mehrwertsteuer, Baufinanzierung, Steuer sparen, Bauplanung, Zahlungsplan, Architekt …
- … Architektur, Steuerrecht, Baufinanzierung …
- … Architektenhonorar vorziehen: Mehrwertsteuer sparen? Vor- …
- … Unser Architekt hat uns angeboten die letzten Raten (LPAbk. 6,7, 8 und 9) noch in diesem Jahr zu bezahlen, damit wir die Mehrwertsteuer sparen! Das Haus wird wohl im April 2007 bezugsfertig. Ist das eine gute Idee? Ich bin da kritisch. …
- … Die Idee, das Architektenhonorar vorzuziehen, um Mehrwertsteuer zu sparen, klingt auf den ersten …
- … Vertragliche Vereinbarungen: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag auf Klauseln bezüglich vorzeitiger Zahlungen und eventuelle Konsequenzen. …
- … Sie das (geringe) Risiko, dass der Architekt insolvent gehen könnte, bevor er alle Leistungen erbracht hat. In diesem Fall könnte es schwierig werden, Ihr Geld zurückzubekommen. …
- … Architektenhonorar …
- … Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Ingenieurleistungen in Deutschland.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten. …
- … Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Bauplanung. …
- … Frage: Was ist der Vorteil, das Architektenhonorar vorzuziehen?Antwort: Der Hauptvorteil wäre die potentielle Einsparung der Mehrwertsteuer, …
- … Frage: Welche Risiken gibt es beim Vorziehen des Architektenhonorars?Antwort: Ein Risiko besteht darin, dass sich Ihre steuerliche …
- … nicht mehr lohnt. Ein weiteres Risiko ist die mögliche Insolvenz des Architekten, bevor alle Leistungen erbracht wurden. …
- … meines Architekten annehmen?Antwort: Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Holen Sie sich unbedingt steuerlichen Rat und prüfen Sie Ihren Architektenvertrag sorgfältig. …
- … Frage: Was passiert, wenn der Architekt nach der …
- … mit einem Steuerberater besprochen werden. Es ist nicht garantiert, dass eine Rückforderung möglich ist. …
- … Frage: Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei der …
- … Entscheidung?Antwort: Der Architektenvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten und sollte Klauseln bezüglich vorzeitiger Zahlungen enthalten. Prüfen Sie, ob es Konsequenzen hat, wenn Sie die Raten vorzeitig bezahlen. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung Ihres Architektenvertrags achten …
- … Zahlungsplan im ArchitektenvertragWie ein fairer Zahlungsplan im Architektenvertrag aussehen sollte. …
- … Architektenhonorar: Steuerhinterziehung – Haftungsrisiko für Architekten …
- … Wenn Sie gerne vorauszahlen wollen und Ihr Architekt Ihnen 200 sparen will, kann er ja die Rechnung korrekt stellen …
- … Architektenhonorar: Vorauszahlung – Risiko nicht erbrachter Leistungen …
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- … ur/11082.php,/forum/architektur/11061.php,/forum/architektur/10818.php,/forum/architektur/10749.php, …
- … forum/architektur/10547.php,/forum/architektur/10530.php,/forum/architektur/10521.php,/forum/architektur/10520.php,/forum/architektur/10506.php,/forum/architektur/10355.php …
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