- Mein Baugrundstück grenzt an ein mehrere hundert Meter ausgedehntes Wiesengrundstück, dass als landwirtschaftlicher Außenbereich gilt.
- An dieses Grundstück habe ich eine kleine Hecke gepflanzt. Die Stämme der Hecke haben zur Grenze noch 50 cm Abstand, wie auch im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg für Abstände für Hecken kleiner 1,80 m geregelt.
- Der Bauer, der die Wiese gepachtet hat, moniert nun die Hecke. Nach seinen Äußerungen sei nicht der Stamm der Hecke maßgebend für den Abstand, sondern die äußersten Zweige. Er hätte zudem einen halben Meter Trittrecht auf mein Grundstück, das sich aus der landwirtschaftlichen Nutzung der Wiese ableite.
- Beides kann ich aber nirgends finden. Zum einen habe ich keine Lust, die Hecke nun 1 m hinein in mein Grundstück zu setzen. Zum anderen wäre ich höchst unerfreut, wenn er im Sommer in die Blumen auf meinem Grundstück tritt.
Hat irgend jemand schon mal was von einem Trittrecht gehört? Oder sonst eine Meinung dazu?
Viele Grüße!