DIN-Normen für Bauherren: Kostenloser Download, Gültigkeit & Bezugsquellen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Kostenpflichtigkeit von DIN-Normen, den Urheberrechtsschutz und die Frage, ob ein freier Zugang für Bauherren und Fachleute gewährleistet sein sollte. Die Initiative IDIN von Bruno Stubenrauch wird mehrfach erwähnt und gelobt für ihren Einsatz. Es wird zur Beteiligung an einer Petition und zum Schreiben an Bundestagsabgeordnete aufgerufen. Die Verfügbarkeit von DIN-Normen in Bibliotheken und die Rolle des Beuth-Verlags werden thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

DIN-Normen für Bauherren: Kostenloser Download, Gültigkeit & Bezugsquellen?

Foto von Martin Outl

Auch als angehender Bauherr wird man ja immer wieder auf viele DINAbk. Normen verwiesen, die den Stand der Technik wiedergeben sollen. Einige Bau-Gesetze beziehen sich ja auch wohl darauf und ein Bauträgervertrag bezieht sich ja in der Regel auch auf gültige DIN Bauvorgaben.
Bei meiner kurzen Suche hier im Forum BAU.DE habe leider bisher keine Download Area für die aktuellen (und geplanten) DIN-Normen gefunden. Bitte um einen kurzen Hinweis und ich schlage gleich vor, die DIN in der neuen BAU.DE Linkliste aufzunehmen.
Denn spätestens wenn es zur fachgerechten Ausführung kommt, sollte jeder Bauherr ja an Hand der DIN überprüfen können, ob und wie es DIN-gerecht aussehen sollte.
Bei den Bundesministern hatte ich vor einiger Zeit auch schon mal gesucht und nichts gefunden.  -  Wo leben wir denn, wenn nicht mal die wichtigsten Bauregeln im Netz zu finden sind?
Auf Papier möchte ich die gar nicht haben, weil man da u.a. nicht vernünftig suchen / zitieren kann.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse: DINAbk.-Normen: Download, Gültigkeit & Bezugsquellen für Bauh...

    Als angehender Bauherr ist es wichtig, sich mit DIN-Normen auseinanderzusetzen, da diese den Stand der Technik definieren und oft in Baugesetzen und Bauträgerverträgen referenziert werden. Ich empfehle, DIN-Normen nicht einfach "herunterzuladen", da kostenlose Angebote oft veraltet oder illegal sind.

    Bezugsquellen:

    • Beuth Verlag: Die offizielle Bezugsquelle für DIN-Normen. Hier können Sie die Normen kostenpflichtig erwerben.
    • DIN-Bibliotheken: Viele Hochschulbibliotheken oder öffentliche Bibliotheken bieten Zugriff auf DIN-Normen an.

    Gültigkeit prüfen: Achten Sie immer auf das Ausgabedatum der Norm, um sicherzustellen, dass Sie die aktuelle Version verwenden. Veraltete Normen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.

    👉 Handlungsempfehlung: Kaufen Sie DIN-Normen ausschließlich bei autorisierten Anbietern wie dem Beuth Verlag, um sicherzustellen, dass Sie die aktuelle und rechtlich gültige Version erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN-Norm
    Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die von der Deutschenm Institut für Normung (DIN) erarbeitet wurde. Sie legt Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen fest, um Qualität, Sicherheit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: EN-Norm, ISO-Norm, Stand der Technik
    Stand der Technik
    Der Stand der Technik beschreibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung feststeht. Er wird durch wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Erfahrungen und bewährte Praktiken bestimmt.
    Verwandte Begriffe: DIN-Norm, Bauregeln, Fachregeln
    Beuth Verlag
    Der Beuth Verlag ist der offizielle Verlag des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und vertreibt DIN-Normen, VDIAbk.-Richtlinien und andere technische Regelwerke.
    Verwandte Begriffe: DIN, Normenbezug, Regelwerke
    Bauregeln
    Bauregeln sind Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das Bauen regeln. Sie werden von den Bundesländern erlassen und können auf DIN-Normen verweisen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Landesbauordnung, DIN-Norm
    Bauträgervertrag
    Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Bauträger verpflichtet, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen und das Eigentum daran auf den Erwerber zu übertragen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag
    Normenbezug
    Der Normenbezug ist die Bezugnahme auf eine bestimmte Norm in einem Vertrag, einer Verordnung oder einem Gesetz. Dadurch wird die Norm zum Bestandteil des jeweiligen Dokuments.
    Verwandte Begriffe: DIN-Norm, Bauregeln, Vertragsklausel
    Gültigkeit
    Die Gültigkeit einer Norm bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Norm als aktuell und anwendbar gilt. Normen werden regelmäßig überarbeitet, um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Ausgabedatum, Aktualität, Normenrevision

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind DIN-Normen und warum sind sie für Bauherren wichtig?
      DIN-Normen sind technische Regeln, die den Stand der Technik in verschiedenen Bereichen, einschließlich des Bauwesens, definieren. Sie sind für Bauherren wichtig, da sie in Baugesetzen und Bauträgerverträgen referenziert werden und somit die Grundlage für eine fachgerechte Bauausführung bilden.
    2. Wo kann ich aktuelle DIN-Normen beziehen?
      Aktuelle DIN-Normen können kostenpflichtig beim Beuth Verlag erworben werden, der die offizielle Bezugsquelle ist. Alternativ bieten einige Hochschulbibliotheken oder öffentliche Bibliotheken Zugriff auf DIN-Normen an.
    3. Wie erkenne ich, ob eine DIN-Norm noch gültig ist?
      Die Gültigkeit einer DIN-Norm erkennen Sie am Ausgabedatum. Es ist wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob es eine neuere Version der Norm gibt, da sich der Stand der Technik weiterentwickeln kann.
    4. Was passiert, wenn ich veraltete DIN-Normen verwende?
      Die Verwendung veralteter DIN-Normen kann dazu führen, dass die Bauausführung nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben und zu Mängeln am Bauwerk führen.
    5. Sind DIN-Normen kostenlos erhältlich?
      DIN-Normen sind in der Regel kostenpflichtig und können beim Beuth Verlag erworben werden. Kostenlose Angebote im Internet sind oft veraltet oder illegal.
    6. Was ist der Unterschied zwischen DIN-Normen und Bauregeln?
      DIN-Normen sind technische Regeln, während Bauregeln Gesetze und Verordnungen sind, die von den Bundesländern erlassen werden. Bauregeln können auf DIN-Normen verweisen, um den Stand der Technik zu definieren.
    7. Was bedeutet "Stand der Technik" im Zusammenhang mit DIN-Normen?
      "Stand der Technik" bedeutet, dass eine Vorgehensweise oder ein Produkt dem aktuellen Wissensstand und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. DIN-Normen definieren diesen Stand der Technik in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich.
    8. Wie finde ich die richtige DIN-Norm für mein Bauvorhaben?
      Die relevanten DIN-Normen für Ihr Bauvorhaben können Sie in den Baugesetzen, Verordnungen und Ihrem Bauträgervertrag finden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Architekten oder Bauingenieur konsultieren.

    🔗 Verwandte Themen

    • VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
      Regelt die Vergabe von Bauleistungen und die Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
    • Bauordnung der Länder
      Enthält die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für das Bauen in den einzelnen Bundesländern.
    • Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) / Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude.
    • Technische Baubestimmungen
      Konkretisieren die Anforderungen der Bauordnung und legen technische Details fest.
    • Sachverständiger für Bauwesen
      Unterstützt Bauherren bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Bauleistungen.
  2. DIN-Normen Bezug: Urheberschutz und Beuth-Verlag Kosten

    Alle Wege führen über Beuth ☹((...
    ... leider kein (mir bekannter) Weg daran vorbei. Leider genießen die DINAbk.-Normen Urheberschutz und das lässt man sich über den o.g. Verlag gut bezahlen.
    Bruno Stubenrauch versucht sich hier am Kampf gegen (Behörden- / Organisations/Kommerz-) Windmühlen (siehe Link 3). Auf seiner Homepage hat er auch eine Umfrage durchgeführt und die Auswertung veröffentlicht.
    • Name:
  3. ETB-Normen: Freier Zugang vs. Beuth-Verlag DIN-Online

    Foto von Robert Worsch

    Ein Teil
    ist ja frei zügängig, sofern sie als technische Baubestimmungen eingeführt sind. Irgendjemand hat erst mal vor kurzem ein Liste hierzu im Forum eingestellt.
    Ansonsten bleibt nur der Weg zum Beuth-Verlag. Ich z.B. habe DINAbk.-online, kostet € 360 im Jahr zzgl., geht eigentlich.
    Oder das neue Frühjahrsangebot vom Müller-Verlag, Planen und Bauen, da sind sogar die neuesten DIN's drin, 14 Ordner. Z.Z. keine € 300 netto, geht auch.
  4. ETB-Normen: Gemeinfreiheit durch Technische Baubestimmungen?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Anschlag auf die Gemeinfreiheit der ETB-Normen
    Hier ist die Liste der Eingeführten Technischen Baubestimmungen ETB:

    neuer Absatz 3:
    "Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. "
    Kommt der Absatz 3 ins Gesetz, ist Schluss mit freien ETBs. Morgen spreche ich vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. "Kontrahent" ist der Direktor des DINAbk. e.V. Torsten Bahke. Ich bin gespannt wer die besseren Argumente findet. Dem DIN geht es um die finanzielle Sicherung der Normungsarbeit, mir geht es um das demokratische Grundprinzip des freien Zugangs zu Rechtssätzen.

  5. DIN-Normen Kosten: Bauherreninteressen vs. Fachplaner

    jeder will alles umsonst ...
    aber traurig ist das:
    viele sind nicht mal bereit, für den erhalt eines bestehendes rechtsgutes einzutreten.
    dabei sind von drohenden Kostensteigerungen durch teurere Normen nicht nur die Fachplaner,
    sondern am Ende die Bauherren betroffen.
    zahlreiche Kollegen vertreten leider die Auffassung, Normen könnten gar nicht
    noch teurer werden und wenn doch: dann zahlt's eben der Bauherr!
    aber gerade die Bauherren interessiert's anscheinend nicht ...
  6. Bauherren-Sicht: DIN-Normen, Verantwortung und Kosten

    Und Tragwerksplaner fressen kleine Kinder 😉
    Sorry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Aber die Aussage " ... aber gerade die Bauherren interessiert's anscheinend nicht ... " hat mich zu einer Reaktion verleitet.
    Woher nimmt ein MLS die Grundlage für diese Aussage? Hat er häufig Bauherren auf diese Thematik aufmerksam gemacht und die geschilderte Reaktion erfahren. Worum sollen sich die Bauherren bitte denn noch alles kümmern (ohne es zu wissen). Bekanntermaßen gehört diese Gruppe i.d.R. zur Spezies der Erwerbstätigen die nebenher auch noch eine lästigen Arbeitgeber haben, der Ihre Zeit und Gedanken in Anspruch nimmt.
    Oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
    • Name:
  7. DIN-Normenausschüsse: Kostenbeteiligung statt Entgeltung?

    Foto von Stefan Ibold

    ähh?
    Moin,
    die Mitglieder der Normenausschüsse bekommen n.m. Kenntnisstand schon länger kein Entglet für ihre Tätigkeiten. Im Gegenteil, nach deren Aussage müssen die Geld mitbringen.
    Ich mein: man muss ja auch berücksichtigen, dass das vielzählig Vertreter der Industrie und weniger des Handwerks sind. Mithin haben die alle einen Job, der so in Richtung Angestelltenverhältnis ist.
    Das diese Arbeit nervig sein kann und auch zeitaufwändig ist, ist hingegen unberstritten.
    Trotzdem sind mir die Kosten pro exemplar etwas zu hach, vor allem dann, wenn man mal eben 90 € für drei DINa 4 Blätter ausgeben soll : ((
    Bruno drücke ich für Morgen feste die Daumen.
    MfG
    Stefan Ibold
  8. Urheberrechtsgesetz: Lobbyeinfluss auf DIN-Normen Regelung

    für mich
    war die Geschichte des § 5 im geplanten urheberrechtsgesetz sehr interessant. da konnte man mal live miterleben, wie unsere Gesetzgebung funktioniert. Fazit: wer die größte Lobby hat, bestimmt, wie etwas reglementiert wird und wo Geld verdient wird. OK, das wusste man im Prinzip schon vorher 😉, aber hier wurde es mehr als deutlich. Ich weiß, das bruno denen morgen Nachmittag einen ordentlichen schuss vor den bug geben wird, ich zweifle aber daran, das die Leute im rechtsausschuss die ganze tragweite dieses § 5 überhaupt erkennen (wollen). der DINAbk. spielte der Regierung zahlen zu, die völlig absurd sind. und unsere volksvertreter laufen damit los, ohne sie nachzuprüfen oder zumindest kritisch zu hinterfragen. brunos Internet-Seite, auf der das ganze geschehen dokumentiert ist, sollte eigentlich jeder bundestagsabgeordnete studieren, bevor er abstimmt. lückenlos und sehr objektiv recherchiert! vielleicht kommen ja morgen noch ein paar Berliner Kollegen (und Bauherren?) dazu, um der öffentlichen Sitzung des rechtsausschusses beizuwohnen. Ich bin jedenfalls gespannt, wie das alles verläuft. siegt der funktionierende rechtsstaat oder die strippenzieher vom DIN?
    @rs: sicherlich kann man das wissen um die DIN-Normen beim Bauherren nicht voraussetzen, wenn man allerdings mal guckt, zu welchen Beiträgen hier einige Bauherren ganze orgien schreiben, kann ich markus' Frust schon etwas verstehen. Aufklärung tut not, bruno hat das mit dem Aufbau der Seite

    ein Urheberrecht auf Normen wird also schlussendlich auch Einfluss auf die Weiterentwicklung unserer Gebäude haben. Stillstand ist angesagt.
    sollte es dazu kommen, das im Gesetz steht, das eingeführte technische Bestimmungen keinen urheberrechtsschutz genießen, dann wäre das der richtige Schritt. Information ist wissen und nur mit diesem wissen kann sich eine Gesellschaft weiterentwickeln.
    viel Glück für morgen, bruno!

    • Name:
    • Herr Rossi
  9. SV-Kollegen: DIN-Normen Update als Kostenproblem

    Foto von

    rot im Kalender ankreuzen
    Moin,
    (schon das zweite mal in diesem, noch jungen, Jahr muss ich den Architekten Recht geben *fg*)
    richtig, rossi, nicht nur Ihr Architekten habe die Kosten und die Probs damit, fragt mal Eure sachverständigen Kollegen, die müssen ja ständig auf dem Stand sein und können nicht sagen: hammwerimmerschonsojemacht.
    Und bei den SV der anderen Berufsgruppen sieht es ja mind. genauso aus. Und wenn man dann die Endgeltung der SV bei Gericht berücksichtigt, dann kommen einem echt die Tränen und teilweise ein Riesenfrust.
    Grüße
    Stefan Ibold
  10. DIN-Normen Kosten: Vergleich WEKA vs. Beuth-Verlag

    Foto von

    Nicht wieviel Normen kosten, sondern dass sie überhaupt etwas kosten
    das ist m.E. die entscheidende Frage. Trotzdem ein paar Zahlen:
    • Sammlung eingeführter technischer Baubestimmungen (ca. 600 DINAbk.-Normen):

    WEKA u. andere ca. 148 €, DIN/Beuth 280 € Normen zur EnEVAbk. (ca. 20 DIN-Normen):
    Loseblattsammlung DIN/Beuth 138 €, keine Lizenzerteilung an Dritte. Das lange erwartete Buch gleichen Inhalts von T. Schoch für 40 €, Bauwerk-Verlag darf nicht erscheinen.

    • 350 Baunormen online:

    DIN/Beuth Lizenz 399 € p.a., kein Konkurrenzprodukt

    • alle Normen aus dem Baubereich (ca. 2.000 Normen):

    CD-ROM DIN/Beuth 7.904 €, kein Konkurrenzprodukt Das Letztere greife ich gar nicht an. Wer alle Normen haben möchte, auch die unverbindlichen, wird seine Gründe haben. Jedenfalls wird er nicht gezwungen. Das 10- bis 20-fache Preisniveau zeigt allerdings, wo es hin gehen kann wenn DIN das Urheberrecht an den ETB zurückbekommt. Diese Normen und die EnEV-Normen muss man nämlich kaufen um als Planer und Sachverständiger arbeiten zu können und um keine Rechtsnachteile zu erleiden (Bußgelder, verlorene Schadensersatzprozesse).

  11. DIN-Normen: Kostenpflichtiges Handwerkszeug für Planer

    Kein Verständnis, Herr Stubenrauch ...
    BGBAbk. und HGB kaufen Sie ja auch im dtv- / Beck-Verlag. Kostet zwar nicht die Welt, aber muss gekauft werden. Wenn Planungsleistungen zwingend Papierunterlagen erforderlich machen, dann ist das Handwerkszeug. Rechtsanwälte müssen sich auch Ihr Fachgebiet teuer zusammenkaufen, Speditionskaufleute haben auch eine riesige Bibliothek im Nacken.
    Das Problem sehe ich nicht darin, dass das Zeug Geld kostet, sondern das ein Monopol im DINAbk.-Bereich vorherrscht und somit die Preise überzogen sind. An dem Tag, an dem das Monopol fällt, fallen auch die Preise für Normen in den Keller.
    Alternativ: Der Weg in die öffentl. Bibliothek; Bequemlichkeit (zu Hause lesen) hat eben seinen (noch teuren) Preis.
  12. DIN-Normen Gemeinfreiheit: Bundesregierung vs. IDIN-Initiative

    Foto von

    aah ein Gegner 😉
    Danke für den Beitrag Herr Taschner.
    > BGBAbk. und HGB kaufen Sie ja auch im dtv- / Beck-Verlag.
    • Sie argumentieren wie die Bundesregierung: der Bundesanzeiger ist auch nicht kostenfrei. Es ist aber so, dass ich in allen Fällen, in denen es um Gesetze geht, nur das Medium bezahle, nicht die Information. Ist das Trägermedium billig oder umsonst, wird das ersichtlich:
    • http://dejure.org/alphabetisch.html

    > Wenn Planungsleistungen zwingend Papierunterlagen erforderlich machen, dann ist das Handwerkszeug.

    • Machen sie nicht. Bei mir geht es weitestgehend papierlos zu.

    > Alternativ: Der Weg in die öffentl. Bibliothek; Bequemlichkeit (zu Hause lesen) hat eben seinen (noch teuren) Preis.

    • In keiner öffentlichen Bibliothek werden Sie DINAbk.-Normen finden, die urheberrechtlich geschützt sind. Allerdings verweist die Bundesregierung auch darauf, dass es 40 DIN-Auslegestellen gibt, die die Gemeinfreiheit der Normen sicherstellen. Ein krasser Gegensatz zum eigenen Vorgehen, denn es ist geplant, sämtliche Gesetze und Verwaltungsvorschriften im Internet frei zugänglich zu machen. Mit dem Argument der Normenauslegungsstellen könnte ich sagen, Zeitungen sind gemeinfrei, denn sie liegen bei MacDonalds aus. Niemand muss sie kaufen.

    > Rechtsanwälte müssen sich auch Ihr Fachgebiet teuer zusammenkaufen.

    • Wieder wird nur das Trägermedium bezahlt. Sowohl Gesetze als auch Urteile (da rechtssetzend) sind frei von Urheberrechten, so steht es im UrhG.
  13. Kurze Pause

    kinderfresser hat auch e. Gegner . -)
    mir gibt das schon zu denken, deshalb geh ich mal "frische Luft schnappen".
    bis in 5 Minuten  -  outside 😉
  14. Dank an Bruno Stubenrauch für DIN-Normen Einsatz

    Foto von

    DIN Normen .. online => viel Erfolg
    Da habe ich ja wohl ein heißes Eisen angefasst. Und da rollt ja schon eine richtige Lavine.
    => Erst mal 1000-Dank an "Bruno Stubenrauch" für seinen GROSSEN Einsatz <==
    Als NAIVER Bauherr stehe ich noch etwas unter Schock: Dass allgemein verbindliche Regeln so kommerziell ausgeschlachtet werden  -  unfassbar für mich! Werde mich erstmal etwas unter

    Aber da zufällig morgen schon diese wichtige Anhörung in Berlin stattfinden soll, MUSS doch dringend mobilisiert werden:
    Hr. Rossi bekommt 100 Punkte von mir, wenn er schreibt:
    "brunos Internet-Seite, auf der das ganze geschehen dokumentiert ist, sollte eigentlich jeder bundestagsabgeordnete studieren, bevor er abstimmt. lückenlos und sehr objektiv recherchiert! "
    Sind denn die Bundestagsabgeordnete überhaupt darüber informiert? Ich habe bisher NICHTS in den Medien (Fernsehen, Radio) über diesen DINAbk.-Missstand gehört. Wie erreicht man die Bundestagsabgeordnete am besten? Sollte nicht jeder Forumsteilnehmer, der dies unterstützt, mithelfen diese Abgeordneten entsprechend zu unterrichten? Gibt/Gab es schon eine solche Aktion, eine EMail/Fax-Vorlage, ...? Wo sind die Adressen ...?
    Ist das ein rein deutsches Problem? Können wir da mal von anderen Ländern lernen (oder von Europa?) oder gibt es so etwas wie DIN-Normen sowieso nur in Deutschland? Kann Westdeutschland da mal von Ostdeutschland lernen?

  15. DIN-Normen: Vergütung der Leistung vs. freier Zugang

    Foto von

    Preis für erbrachte Leistung sind ok
    Ich habe nichts dagegen, dass erbrachte Leistungen vergütet werden. Die Fachleute, die die DINAbk. ausarbeiten und aktuell halten, sollten angemessen finanziell entschädigt werden. Wenn es nicht anders geht, dann per Steuern o. ähnliches.
    Wer seine DIN-Normen auf Hochglanzpapier gedruckt haben möchte, soll dafür einem Verlag auch zahlen. Wer mit der Online-Version zufrieden ist, soll sie halt jederzeit kostenlos einsehen können. DAS ist doch gerade ein wesentlicher FORTSCHRITT des Internets. Die Web-Server sollte ein Bauministerium unterhalten.

    Bruno schreibt, "denn es ist geplant, sämtliche Gesetze und Verwaltungsvorschriften im Internet frei zugänglich zu machen. "
    Ist das wirklich noch nicht der Fall? ich werde verrückt!

  16. IDIN-Initiative: Aufruf zur Beteiligung an Bundestagsabgeordneten

    an alle! einige bundestagsabgeordnete
    wurden bereits angeschrieben, zumindest von bruno Stubenrauch, ein zwei anderen betroffenen und mir. es wäre natürlich schön, wenn jeder Forumsteilnehmer sich mal eben seine (N) bundestagsabgeordnete (n) heraussucht (die meisten werden den Namen kennen) und ihn oder sie auf die IDIN-Initiative aufmerksam macht und gegen EIN URHEBERRECHT AUF Normen votiert. Ihr müsst auf die geplante Änderung des URHEBERRECHTSGESETZES, hier: § 5 Bezug nehmen. es ist dabei auch egal, welche Partei das ist. es geht um die Sache! also ran an die tastatur, in 3 Minuten einen kleinen Text schreiben und ab dafür an [email protected]! so einfach ist das!
    die Sitzung ist morgen, Mittwoch 29.1.03 um 15.00 Uhr (Rechtsausschuss des Bundestages). wenn da heute oder morgen früh noch jeder bundestagsabgeornete etwas auf dem Tisch hat, wäre das für die Sache sehr schön! : ---)
    mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt: DINAbk. und BEUTH-VERLAG mit eindeutig kommerziellen absichten oder die Bürger? schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  17. E-Mail an Kampeter: DIN-Normen Endgeltung und Anhörung

    Foto von

    habe mal ...
    Moin,
    ... eine E-Mail geschickt 🙂 )
    Sehr geehrter Herr Kampeter,
    ich möchte Sie auf eine interessante Diskussion im Internet hinweisen. Es geht hier um die Endgeltung der DINAbk.-Werke.
    Ich habe nunmehr Kenntnis erhalten, dass am 29.01.03 eine Anhörung für diesen Bereich stattfinden soll.
    Wie viele Diskussionsteilnehmer auch, halte ich die Preise, die für die Normen verlangt werden, für völlig überzogen.
    Bauen in Deutschland ist sowieso nicht ganz preiswert. Warum muss man allein durch die erheblichen Kosten, für am Bau
    einzuhaltene Normen, noch unnötig erhöhen?
    Und unter dem Aspekt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk betrachtend, ist die
    Endgeltung bei Gericht derart niedrig, dass die Kosten der Normenwerke einen sehr unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.
    Nachfolgend darf ich Ihnen zwei links ans Herz legen, mit der Bitte, diese Fragen durchzulesen, bzw. den Argumenten nicht verschlossen zu sein.

    Über eine noch so kurze Antwort würde ich mich freuen.
    MfG
    Stefan Ibold
    Mal gucken, ob Herr Kampeter antwortet.
    Grüße
    Stefan Ibold

  18. DIN-Normen: Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Urheberrecht

    Foto von

    danke Herr Outl
    für den Aufruf an die Forenteilnehmer. Aber bitte nicht blind folgen, so einfach ist das Thema nicht! Beide Seiten haben gute Argumente und die Abgeordneten im Rechtsausschuss müssen abwägen und den Gesetzentwurf ggf. umformulieren  -  oder auch nicht. DINAbk. soll als e.V. zwar nicht Gewinne machen aber die Normungsarbeit im öffentlichen Interesse muss sichergestellt sein. Dagegen steht das demokratische Prinzip  -  höchstrichterlich bestätigt -, dass niemand an Gesetzen und Rechtssätzen Eigentumsrechte haben kann und diese ungehindert zugänglich sein müssen. Nach meiner Meinung muss die Finanzierung der Normungsarbeit schon sehr in Gefahr sein, um das demokratische Grundprinzip zu opfern. Die Gefahr sehe ich nicht, der Normenoutput ist steigend, Deutschland hat die meisten Normen in Europa und die Geschäftszahlen des DIN sind positiv, trotz fehlendem Urheberrecht an ETB.
    Wäre in den letzten Monaten eine echte und objektive Diskussion in Gang gekommen, wäre nichts auszusetzen, egal wie diese ausgegangen wäre. Mein Hauptkritikpunkt ist, das dies nicht der Fall war. Seit drei Tagen weiß ich offiziell, dass die Ministerien nur mit DIN und VDE diskutiert haben, also mit Betroffenen auf der profitierenden Seite. Die Zahlenden wurden nicht einbezogen. Dass ich als Einzelkämpfer, unterstützt von 40 Bekennern zu meiner Initiative, in Berlin die Interessen einer ganzen Branche vertrete und dort nicht der Kammerpräsident, oberste Bauverbandspräsidenten und Bauverlage sitzen, sagt doch alles. So darf ein Gesetzgebungsverfahren nicht laufen, die Geschäftsordnung schreibt es auch ganz anders vor.
    So ist die derzeitige Haltung der Fraktionen:
    SPD: hält verbissen am Entwurf fest und verstrickt sich dabei immer mehr in Widersprüche
    Grüne: gegen den Entwurf aus demokratischem Grundverständnis heraus
    CDU/CSU: prinzipiell gegen den Entwurf, eben Opposition
    FDP: liberal nach dem Motto Urheberrecht vielleicht, aber es darf nicht teurer werden, zum Jahreswechsel Umschwenken gegen den Entwurf
    Noch zur Frage: Normung ist ein weltweites Phänomen. DIN ist Mitglied im CEN (europäische Ebene) und ISO (weltweit).
  19. DIN-Normen: Unhaltbarer Zustand für Bauschaffende und Bauherren

    viellciht einäugig, jedoch nicht blind ...
    viellciht einäugig, jedoch nicht blind habe ich nachfolgende E-Mail verfasst. Ich vermute nur, dass das ganze etwas zu spät kommt:
    Guten Tag Frau Vogt,
    durch eine Diskussion im BAU.DE-Forum

    Zwar bin ich als (ehemaliger) Bauherr in der Sache im Moment nicht direkt tangiert, dennoch ist es für mich ein unhaltbarer Zustand, wenn Normen, die unmittelbar aus der Gesetzgebung referenziert werden (und damit nach meiner zugegebenermaßen laienhaften Rechtsauffassung Bestandteil des Gesetzes werden) Urheberrechtsschutz genießen sollten.
    Wenn man schon dahin gehend argumentiert, dass Normungsarbeit (eines e.V.) Geld kostet, so mag das richtig sein, nicht aber zu dem Schluss führen, dem Urheber alle Rechte  -  insbesondere die der Preisgestaltung zu belassen und einelne Betroffene (hier die Bauschaffenden und ggf. die interessierten, kontrollierenden Bauherren) dafür aufkommen zu lassen. Wenn es sich der Gesetzgeber hier schon leicht macht, geistige Werke Dritter (kann man die DINAbk.-Normen wirklich so auffassen?) arbeitserleichternd zu referenzieren, müsste eher der Staat in die Tasche greifen und für den Ausgleich der finanziellen Interessen des Vereins sorgen.
    Herzliche Grüße
    Ralf Stoll

    • Name:
  20. Aktion: Schreiben Sie an Ihren Bundestagsabgeordneten!

    Foto von

    @ ALL: Schreiben Sie an Ihren Bundestagsangeordneten  -  jetzt!
    Toll, wie es hier abgeht!
    Ich werde hier die Email von Ralf Stoll aufgreifen und gleich meinem Bundestagabgeordneten auch so schreiben.
    Wer dies auch machen möchten, findet auf dieser Website leicht seinen Bundestagsabgeordneten:

    Also auf geht's. Wäre nett wenn jeder, wenn er sich beteiligt, sich hier auch kurz einträgt oder dem tollen Bruno eine Email schickt.
    Schon jetzt viel Erfolg in Berlin!
    Wie können wir sonst noch helfen?

  21. E-Mail an MdB Stefan Mayer gesendet

    Foto von Martin G. Halbinger

    Bin dabei
    Ich habe an MdB Stefan Mayer (Ebersberg Altötting) ein E-Mail geschickt ...
  22. Bibliotheken: DIN-Normen als Handbücher verfügbar?

    @bruno Stubenrauch
    öffentliche Bibliotheken OHNE DINAbk.-Normen? Wann waren sie zuletzt in einer solchen? lose Blätter gibt's freilich nicht, aber handbücher.
  23. Aufforderung zum Handeln

    Foto von Lieselotte Tussing

    @FPT
    diskutier nicht, schreib
    ;-)
    • Name:
  24. Link: Mitglieder des Rechtsausschusses im Bundestag

    Foto von

    schreibt wenigstens an die Abgeordneten im Rechtsausschuss
    Als Ergänzung hier noch der Link auf die Mitglieder des Rechtsausschusses:

    ... auf geht es.

  25. DIN 4108: Urheberrechtsschutz in öffentlichen Bibliotheken?

    Foto von

    @FPT
    Urheberrechtlich geschützte DINAbk.-Normen in öffentlichen Bibliotheken? Glaube ich erst wenn ich Beweise sehe. Ich hätte gern DIN 4108 Beiblatt 2, wenn Sie wieder mal in die Bibliothek gehen. ETBs gibt es vielleicht (noch), aber die sind nicht urheberrechtlich geschützt (noch nicht). Original-Normen gibt es nicht als Handbücher, sondern nur als A4-große Weißdrucke und nicht zum Ausleihen, sondern nur bei Beuth zum Kaufen. Die vom DIN betriebenen Auslegestellen leihen auch nichts aus.
  26. IDIN-Liste: Fehler bei Eintragungsversuch

    @Bruno: IDIN-Liste
    Eintragungsversuch iefert bei mir folgende Fehler:
    Warning: fopen ("liste. txt", "a")  -  Permission denied in /Home/confixx/web338/html/idin/liste/liste.php on Line 481
    Warning: Supplied Argument ist not a valid File-Handle resource in /Home/confixx/web338/html/idin/liste/liste.php on Line 482
    Warning: Supplied Argument ist not a valid File-Handle resource in /Home/confixx/web338/html/idin/liste/liste.php on Line 483
    • Name:
  27. Rechtsausschuss: Liste der Sachverständigen zur DIN-Normen Anhörung

    Foto von

    Liste der Sachverständigen
    Immerhin ist der Bundestag schon so transparent, dass die "Öffentliche Anhörung für die 7. Sitzung des Rechtsausschusses" im Internet steht unter

    Mittwoch, dem 29. Januar 2003,15.00 Uhr
    Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Raum 1302
    Achtung!  -  Abweichender Sitzungsort!
    Zur Liste der Sachverständigen (Stand: 21.1.2003) gehören:
    1. Dr. -Ing. Thorsten Bahke Direktor des DINAbk., Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin
    2. Prof. Dr. Jürgen Becker Stellvertr. Vorsitzender des Vorstandes und Chefsyndikus der GEMA, München

    8. Till Kreutzer Institut für Rechtsfragen der Freien und
    Open Source Software (IFROSS), Hamburg
    SEHR INTERESSANT!
    Meine Vorstellung war bis gestern, dass die DIN-Normen auch eine Art "Open Source" sind  -  zu deren fortlaufender Verbesserung zig Leute (oder vielleicht mal  -  tausende) beitragen.
    Wie wäre LINUX sonst heute ein so erfolgreiches Betriebssystem?

    Und natürlich auch unser lieber ...
    15. Dipl. -Ing. Bruno Stubenrauch Initiative IDIN, Bonstetten
    => Die Sache ist öffentlich! Also Berliner Baufamilien, Architekten & Co ... auf geht es.  -  Leider alles etwas kurzfristig.

  28. DIN 4108: Einsicht und Kopieren in Uni-Bibliotheken

    @Bruno Stubenrauch
    DINAbk.-Normen liegen als DIN-A4-Blätter in Uni-Bibliotheken aus.
    Ich selber habe die DIN 4108 letztes Jahr dort in Hannover eingesehen. Ob das genannte Beiblatt dabei war, kann ich allerdings nicht sagen.
    Man kann sie dort sogar für Studienzwecke kopieren ... obwohl man das wohl eigentlich gar nicht darf.
  29. IDIN-Liste: Dateirechte angepasst

    Foto von

    @RS
    Die Liste sollte wieder funktionieren bzw. überhaupt funktionieren. Ich habe vorsorglich die Dateirechte nochmal angepasst.
  30. DIN 4108: Technische Baubestimmung ohne Urheberrechte?

    Foto von

    @Werner Aselmeyer
    Der Großteil der DINAbk. 4108 (Teil 2 bis 5) ist eingeführte technische Baubestimmung und (noch) frei von Urheberrechten. Vielleicht steht sie deshalb zur Verfügung.
  31. E-Mail an MdB's Eckhart von Klaeden und Bernhard Brinkmann

    so, ich auch
    email an MdB's Eckhart von Klaeden und Bernhard Brinkmann (Wahlkreis Hildesheim) geschickt ...
  32. Hochschulbibliotheken: DIN-Normen Verfügbarkeit und EnEV

    "öffentliche Bibliotheken OHNE DINAbk.-Normen? "
    das war, genaugenommen, die Frage.
    aber auch hochschulbibliotheken halten keineswegs immer alle Normen (z.B. aus dem
    komplex EnEVAbk./Wärme/feuchte) präsent. teils sin die einfach nicht vorhanden, teils
    "brüten" die Profs. drauf 😉
  33. IDIN-Liste: MySQL-Fehler beim Aufruf

    @Bruno: verschlimmbessert ☹
    Warning: mysql_query (): supplied Argument ist not a valid MySQL-Link resource in /usr/local/

    An Error Occured!
    Please try to press reload!
    Warning: mysql_num_rows (): supplied Argument ist not a valid MySQL result resource in /usr/local/

    Jetzt schon beim Aufruf von

    • Name:
  34. Rechtsausschuss: Begrenzte Zuschauerplätze und Ausweispflicht

    Foto von

    großer Andrang
    Wie ich vom Sekretariat des Rechtsausschusses erfahren habe, sind die Zuschauerplätze begrenzt und der erwartete Andrang groß. Schließlich geht es nicht nur um DINAbk.-Normen, sondern u.a. um das Recht zur Privatkopie im digitalen Zeitalter. Seit dem "11. September" sind Ausweispapiere von Vorteil!
  35. IDIN-Liste: Funktioniert wieder

    Foto von

    nochmal @RS
    Bei mir geht es, bei Dir jetzt anscheinend auch 🙂
  36. IDIN-Liste: Problem gelöst

    hat sich erledigt, ...
    hat sich erledigt, war wohl nur nochmals ein reload notwendig
    • Name:
  37. DIN-Normen: Vervielfältigung an Universitäten erlaubt?

    Foto von

    DIN und Universitäten
    Es kommt darauf an ob die Uni Mitglied im DINAbk. ist. Wenn ja dann gilt:
    "Ist die Lehranstalt Mitglied des DIN, und hat sie für das laufende Jahr eine pauschale Gebühr für die Vervielfältigung von DIN-Normen entrichtet, dann ist sie berechtigt, DIN-Normen sowohl in überarbeiteter Form als auch unverändert für den innerschulischen Bedarf zu vervielfältigen. Innerschulischer Bedarf liegt vor, wenn die Vervielfältigung von den Angehörigen der Lehranstalt als Arbeitsunterlage verwendet wird. Die Vervielfältigungen dürfen nur innerschulisch verwendet und weder entgeltlich noch unentgeltlich an Außenstehende abgegeben werden.
    Die Vervielfältigungen müssen mit dem Namen der Lehranstalt gekennzeichnet sein und auf ihrer ersten Seite den Vermerk tragen:
    "Nur für Unterrichtszwecke laut Merkblatt 4 des DIN". "
    (kurzes und damit laut demselben Merkblatt erlaubtes Zitat aus dem mit Copyright versehenen Merkblatt 4 "Vervielfältigung von DIN-Normen für Unterrichtszwecke"), Quelle:
  38. E-Mail an Gunter Weißgerber gesendet

    Foto von Martin Malangeri

    me too, Bruno!
    Herr Gunter Weißgerber hat gerade von mir eine E-Mail erhalten.
    Grüße aus Wahlkreis Leipzig II
  39. Ausschussbesuch: Ausweis erforderlich für Anmeldung

    einen ausweis
    braucht ihr, wenn ihr in den Ausschuss wollt. Ich habe mich über das Büro "meiner" bundestagsabgeodneten angemeldet, das scheint dann zu funktionieren. bin mal gespannt, wie das morgen läuft ... : --)
    • Name:
    • Herr Rossi
  40. E-Mail an MdB Dr. Michael Luther gesendet

    Foto von

    bauworsch ist auch dabei
    Auch wenn er nicht im Gremium sitzt, habe ich unserem Bundestagsabgeordnetem, Herrn Dr. Michael Luther (*winkewinke* aus seinem Wahlkreis Zwickau Stadt ) eine entsprechende E-Mail geschickt.
  41. Antwort von MdB Feibel: Salomonische Entscheidung erwartet

    Foto von

    Auchauch
    und ich habe sogar schon eine Antwort  -  leider meint Herr Feibel nur, dass er dem Rechtsausschuss nicht angehört, will aber  -  wenn das Thema ihm anderweitig begegnet  -  nach Rücksprache mit mir, eine vernünftige Entscheidung treffen.
    Kommt mir salomonisch vor ...
    Frau Ferner, SPD, hat sich nicht gemeldet.
    • Name:
  42. Feedback von MdB Kampeter: Weiterleitung der Anregungen

    Foto von

    Antwort
    Moin,
    ich Stelle mal rein 🙂 )
    Sehr geehrter Herr Ibold,
    vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe. Ich habe Ihre  -  wie ich finde  -  sinnvollen Anregungen gerne an meine für
    das Thema zuständigen Fraktionskollegen weitergegeben und sie gebeten, diese bei den anstehenden Beratungen zu berücksichtigen.
    In der Hoffnung, Ihnen damit ein Stück weit geholfen zu haben, stehe ich Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung
    und verbleibe für heute
    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen Kampeter
    Grüße
    Stefan Ibold
  43. Abgeordneten-Feedback: Architektenkammern und Bauherren betroffen

    Foto von

    Danke für das Feedback der Abgeordneten
    @Stefan Ibold: Danke für Einstellen des Feedbacks dieser Abgeordneten.
    Ich habe vier Abgeordneten geschrieben und bisher keine Reaktion erhalten.  -  Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat leider eine nicht funktionierende EMail-Adresse. Wahrscheinlich ist die abgestellt worden  -  wegen Überlastung 😉
    Der Rechtsausschuss wird wohl eine Empfehlung für den Bundestag aussprechen, aber die eigentliche Abstimmung kommt ja wohl noch später (wann?). Wieviel Zeit bleibt uns noch alle Abgeordneten zu überzeugen?  -  Wo bleiben eigentlich die Architektenkammern  -  die sind doch noch mehr betroffen als der kleine Bauherr oder?
  44. DIN-Vorschriften: Betroffenheit von Handwerksbetrieben

    Foto von

    @ Martin
    nicht nur die Architektenkammern! Betroffen sind alle kleinen großen supergroßen Handwerksbetriebe. Auch die brauchen freigegebene DINAbk.-Vorschriften, um danach arbeiten zu können.
    Mit der Erreichbarkeit: bei mir hat es auch 3 Anläufe gebraucht, bis ich tatsächlich die richtigen hatte.
    • Name:
  45. Abgeordneten geschrieben: Bisher keine Antwort

    Ich habe
    meinen Abgeordneten ebenfalls geschrieben. Bisher noch keine Antwort.
  46. IDIN-Initiative: Erwähnung auf Heise.de

    Bruno sogar bei Heise.de erwähnt
  47. Heise.de: DIN-Normen Streit um Kosten und Urheberrecht

    Foto von

    danke für den Link
    Moin,
    habe es gerade gelesen.
    War klar, geht denen nur um die Kohle : ((und zwar offensichtlich um die eigene. Denn die Kosten für Satz und Druck sind verschwindend gering.
    Was kommt denn letztlich raus? Hat es denn eine Abstimmung oder sowas gegeben?
    Grüße
    Stefan Ibold
  48. Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Briefes erhalten

    Foto von

    habe eben die erlaubnis bekommen ...
    Moin,
    den im Link angegebenen Brief zu veröffentlichen.
    das Problem ist also durchaus bekannt.
    Über die Formatierung und das Schriftbild bitte hinwegsehen 🙂 ) ) )
    Grüße
    si
  49. Günter Krings: Frühe Unterstützung der DIN-Normen Initiative

    Foto von

    Krings hat sich schon früh geäußert
    Günter Krings, CDU, war der erste, der sich meine Stellungnahme schon im November zu Herzen genommen hat. Er hat auch damals in der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag dazu gesprochen (Link). Das war damals seine allererste Rede, die er im Bundestag gehalten hat.
    Ich bin eben erst aus Berlin zurück und werde später noch ein paar Takte zur Anhörung beim Rechtsausschuss schreiben.
    Schon mal ein Link:
  50. DIN-Normen Anhörung: Verfassungsrechtler unterstützen Stubenrauch

    Berlin
    war sehr interessant!
    nachdem alle sachverständigen zu ihren Themen Stellung nehmen konnten, wurden von den abgeordneten in zwei runden gezielte fragen gestellt, die dann von den sachverständigen beantwortet wurden. bezüglich des § 5 III war interessant, das zwei Verfassungsrechtler (prof. dr. schack, uni kiel und prof.  -  in dr. stickelbrock, uni Bielefeld) bruno Stubenrauchs Position teilen und identisch argumentierten. Herr bahke vom DINAbk. konnte keine schlüssigen Argumente vorweisen und wiederholte seine bereits bekannten, dünn gestrickten und widersprüchlichen Thesen. Ich nehme an, das die abgeordneten nun den Empfehlungen der sachverständigen Stubenrauch, schack und stickelbrock sowie dem ja bereits bestehenden BGH-Urteil von 1990 folgen werden und den § 5 III aus dem gesetzentwurf entfernen.
    • Name:
    • Herr Rossi
  51. Stellungnahme zur Anhörung: § 5 (3) streichen?

    Anhörung
    Hallo,
    ich habe gerade Brunos Stellungnahme vom 24.01.03 zur Anhörung gelesen. Sehr stark. Nur denke ich, dass der § 5 (3) nicht umgeschrieben, sondern lediglich aus dem Entwurf gestrichen werden müsste. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
    Von meinen beiden MdBs (einer davon im Rechtsausschuss) habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Mich würde interessieren, wie es mit der Antwortfreudigkeit anderer MdBs aussieht.
    Viele Grüße
  52. DIN-Normen: Klarstellender Absatz zum Urheberrecht nötig?

    Foto von

    § 5 Abs. 3 nur streichen oder umschreiben
    @Marion: ich halte das Einfügen eines klarstellenden Absatzes, sinngemäß 'Normen, auf die amtliche Werke Bezug nehmen, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz' für wichtig. Die Rechtsprofessoren im Ausschuss hielten das zwar für nicht nötig, aber es existiert z.B. bei den EnEV-Normen Unsicherheit. Das BGH-Urteil bezieht sich nämlich nur auf eingeführte technische Baubestimmungen. Die EnEV-Normen sind nicht vom DIBtAbk. bautechnisch eingeführt. DINAbk. e.V. ist deshalb der Auffassung, dass sie geschützt sind, obwohl für die Rechtsprofessoren und nach meiner Auffassung der selbe und entscheidende Sachverhalt der In Bezugnahme vorliegt. Die Unsicherheit wird vom DIN e.V. derzeit genutzt, um auf Nachdrucke dieser Normen Einfluss zu nehmen bzw. diese nicht zu lizensieren, um den eigenen Verkauf zu fördern. Klarheit bringt nur ein Prozess, oder eben die Einfügung des klarstellenden Absatzes ins Gesetz.
  53. DIN 13829: Luftdurchlässigkeit als PDF-File verfügbar

    Entsprechend dem geltenden Recht
    habe ich den Benutzern meiner Internet-Seite die für meine Tätigkeit wichtige Norm DINAbk. 13829 ("Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden") als PDF-File zur Verfügung gestellt (s. Link 1).
    Auf diese DIN wird in der EnEVAbk. Bezug genommen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben.
    Warum haben wir von diesem sehr sinnvollen Recht, das man jetzt zu bescheiden versucht, bisher eigentlich so wenig Gebrauch gemacht?
  54. DIN-Normen: Abschreiben gegen Urheberschutz?

    Muss ich die DINAbk.
    jetzt abschreiben, damit sie nicht doch noch unter den Urheberschutz fällt?
  55. DIN-Normen: Inhalt vs. Layout Urheberrecht

    ja
    musst du, Herbert! das layout ist urheberrechtlich geschützt, nicht aber der Inhalt. : --)
    aber was soll's, der Beuth-Verlag hat uns jahrelang etwas falsches bzgl. des Urheberrechts vorgegaukelt, da werden sie dich ja wohl nicht gleich verklagen ... ;--) schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  56. DIN-Normen: Meinung der Rechtsexperten zur Streichung

    @ Bruno
    Hallo Bruno,
    ich stimme Dir zu, wenn es noch Unsicherheit gibt, was zu eingeführten technischen Baubestimmungen zählt und das BGH-Urteil nicht so weit reicht, dies zu klären. Mich würde die Meinung der an der Anhörung beteiligten Rechtsexperten zu dieser Feinheit interessieren und warum ihrer Ansicht nach die Streichung des Absatzes III ausreichen würde.
  57. Stellungnahme von Prof. Dr. Stickelbrock zur DIN-Normen Problematik

    Foto von

    @Marion
    Leider liegt mir nur eine kurze Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Stickelbrock, Uni Bielefeld vor. Ich werde Frau Stickelbrock noch kontaktieren. Ihre Stellungnahme vom 23.1.03:
    "Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des BGH zur Freistellung solcher DINAbk.-Normen vom Urheberschutz, die in eine amtliche Verlautbarung einbezogen und der Verwaltung daher als eigene Willensäußerung zuzurechnen sind, bedarf es einer Klarstellung dieses Umstandes in einem separaten § 5 Abs. III (wie dies von IDIN alternativ zur Streichung der Ergänzung vorgeschlagen wird) nicht. "
  58. Dank für die DIN-Normen Info

    @ Bruno
    Hallo Bruno,
    vielen Dank für die Info.
    Ich werde mich weiterhin auf den IDIN-Seiten auf dem Laufenden halten.
    Viele Grüße
  59. DIN-Normen Anhörung: Bericht aus Berlin und Gesetzgebungsverfahren

    Foto von

    ausführlicher Bericht aus Berlin
    Ziel der 3-stündigen Sachverständigenanhörung beim Rechtsausschuss war die Meinungsbildung der Abgeordneten. Es waren 18 Sachverständige eingeladen. Ministerialdirektor Dr. Hucko aus dem Justizministerium begrüßte es, dass neben Universitätsprofessoren und Kapazitäten großer Interessenverbände auch ein "junger Wilder" anwesend war, wobei ich soo jung auch nicht mehr bin. Jeder konnte ein 5-minütiges Statement abgeben. Danach wurden Fragen der Abgeordneten gesammelt und in einer zweiten und dritten Runde von den Experten beantwortet.
    In einem nächsten Schritt wird jetzt der Gesetzentwurf im Ausschuss überarbeitet und anschließend mit Beschlussempfehlung an den Bundestag zur Abstimmung zurückgegeben. Dann fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Das Ganze wird m.E. in den nächsten Wochen geschehen. Das Gesetzgebungsverfahren steht unter Termindruck. Die entsprechende EU-Richtlinie wäre schon bis 20.12.02 umzusetzen gewesen.
    Mein Eindruck war, dass der Ausschuss den beanstandeten Paragraphen streichen wird, aber keinen gegenlautenden Absatz, wie von mir gewünscht, einfügen wird. Es bleibt wie es ist: zumindest kein Urheberrecht an ETB.
    Vom Direktor des DINAbk. e.V., Herrn Bahke, und vom Vorstandsvorsitzenden des VDE konnte ich nach der Sitzung erfahren, dass DIN noch nicht aufgegeben hat ("der Absatz muss unbedingt rein"). Argumente dafür hat DIN noch einige. Der VDE ist besonders betroffen. Dort sind nahezu alle Normen verbindlich und der VDE finanziert sich zu 90 % aus deren Verkauf.
    Ich glaube, DIN ist von der Entwicklung überrascht worden und hatte nicht damit gerechnet, noch einmal antreten zu müssen. Schließlich waren jahrelange Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium erfolgversprechend gelaufen. Es war ein Deal nach dem Schema "Subventionen runter, dafür Lizenz zum Abkassieren" geplant.
    Ich kann mir jetzt vorstellen, dass der Absatz in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ein zweites Mal eingebracht wird. Das Urheberrecht soll nämlich in einem zweiten Durchgang noch einmal geändert werden, weil das derzeitige Verfahren nicht alle, sondern zunächst nur die dringendsten Punkte der EU-Richtlinie umsetzt.
    Und noch etwas kann Einfluss haben. Das Gesetzgebungsvorhaben enthält viele Änderungen des Urheberrechts. Zwar ist der SPD in der Frage der DIN-Normen durch die IDIN-Aktivität der Koalitionspartner abspenstig geworden, ebenso die Opposition, aber Deals sind nie auszuschließen: "gibst du mir meinen Paragraphen gebe ich dir deinen Paragraphen".
  60. DIN-Normen: Bundesrat bringt § 5 in Vermittlungsausschuss!

    DIN muss auf den Prüfstand!
    Heute auf NDR -Info:
    " ... der Bundesrat hat heute beschlossen, den § 5 Abs. 3 des neuen Urheberrechtsgesetzes in den Vermittlungsausschuss zu bringen ... "
    Ein Erfolg für Brunos Initiative IDIN! Das Gute an der Sache ist, das der § 5 nun isoliert von den anderen Paragraphen noch einmal unter die Lupe genommen wird. Die Anregung, das Gesetz nochmal in den Vermittlungsausschuss zu schicken, kam überraschenderweise vom Rechtsausschuss, der ja eigentlich dafür gesorgt hatte, das der § unverändert vom Bundestag verabschiedet wurde. Was da wohl hinter den Kulissen los gewesen sein mag? 🙂 Jetzt kann man nur hoffen, das der Passus rausfliegt!
    Das Ganze ist nachzulesen auf der IDIN-Seite bzw. auf der Seite des Bundesrates (siehe Link)
    • Name:
    • Herr Rossi
  61. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    DIN-Normen für Bauherren: Kosten, Gültigkeit und Bezugsquellen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Kostenpflichtigkeit von DINAbk.-Normen, den Urheberrechtsschutz und die Frage, ob ein freier Zugang für Bauherren und Fachleute gewährleistet sein sollte. Die Initiative IDIN von Bruno Stubenrauch wird mehrfach erwähnt und gelobt für ihren Einsatz. Es wird zur Beteiligung an einer Petition und zum Schreiben an Bundestagsabgeordnete aufgerufen. Die Verfügbarkeit von DIN-Normen in Bibliotheken und die Rolle des Beuth-Verlags werden thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass die Kosten für DIN-Normen nicht nur Fachplaner, sondern letztendlich auch die Bauherren betreffen (siehe DIN-Normen Kosten: Bauherreninteressen vs. Fachplaner). Es wird angemerkt, dass viele nicht bereit sind, für den Erhalt eines bestehenden Rechtsgutes einzutreten.

    ✅ Zusatzinfo: Einige Teilnehmer berichten von ihren Erfahrungen mit dem Bezug von DIN-Normen über DIN-Online oder andere Verlage. Es wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Teil der Normen als technische Baubestimmungen frei zugänglich ist (siehe ETB-Normen: Freier Zugang vs. Beuth-Verlag DIN-Online).

    💰 Kosten: Die hohen Kosten für den Bezug von DIN-Normen werden kritisiert. Alternativen wie DIN-Online oder Angebote von anderen Verlagen werden diskutiert. Die Frage, ob die Normungsarbeit im öffentlichen Interesse durch Steuern finanziert werden sollte, wird aufgeworfen (siehe DIN-Normen: Vergütung der Leistung vs. freier Zugang).

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich an Bundestagsabgeordnete zu wenden und auf die Problematik des Urheberrechts auf Normen aufmerksam zu machen (siehe IDIN-Initiative: Aufruf zur Beteiligung an Bundestagsabgeordneten). Die IDIN-Initiative von Bruno Stubenrauch wird als wichtige Anlaufstelle genannt. Es wird auch geraten, die Verfügbarkeit von DIN-Normen in öffentlichen Bibliotheken zu prüfen (siehe Bibliotheken: DIN-Normen als Handbücher verfügbar?).

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die verschiedenen Aspekte rund um DIN-Normen, Bauregeln und Bauvorschriften, von den Bezugsquellen über die Gültigkeit bis hin zu den Kosten. Die Initiative IDIN wird als wichtiger Faktor im Kampf für einen freieren Zugang zu Normen gesehen. Die Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht und die Rolle des Beuth-Verlags sind zentrale Themen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen aus und geben konkrete Tipps zum Umgang mit DIN-Normen im Bauwesen.

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