Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am 1.02.2002 fällt die seit 1994 gezahlte Ökozulage für Neubauten weg. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wird die Zusatzförderung für den Einbau energiesparender Anlagen (z.B. Lüftung mit WRG) von bis zu 500 DM jährlich sowie die Zusatzförderung für NE-Häuser von 400 DM jährlich über den Zeitraum von 8 Jahren aber noch gezahlt, wenn vor dem 1.02.02 der Bauantrag gestellt wird. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist der Beginn der Bauausführung maßgebend.
Mit freundlichem Gruß
Ullrich Jahn
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