Ich besitze ein zweigeschossiges Einfamilienhaus, welches ich in der Wohnfläche erweitert habe, im Zuge eines Erweiterungsanbaus (2016). Hierzu wurde auf der Rückseite des Althauses ein Teil der Wand (auf einer Länge von ca. 5 m) eingerissen und an einen eingeschossigen Neubau (Breite ca. 5 m) mit Flachdach angeschlossen. Diese beiden Gebäude sind durch eine sogenannte Setzungsfuge von 2-3 cm getrennt - Altgebäude ist unterkellert, Anbau ist nicht unterkellert.
Nun musste ich nach einem stärkeren Regenfall im Keller des Altgebäudes eine Durchnässung der Kelleraußenwand an zwei Stellen mit "Tröpfchenbildung" feststellen. Genau an jener Seite , welche zum Anbau, nebst Setzungsfuge, gerichtet ist.
Dieses Problem schilderte ich meinem Bauplaner, welcher auch gleich einen Vorort Termin mit der Baufirma (befreundetes Verhältnis) vereinbarte. Während der Besichtigung wurde festgestellt, dass sich offenbar Sickerwasser innerhalb der Setzungsfuge festgesetzt hatte und die alte Hauswand durchfeuchtete. Der Bauunternehmer hat sich bereit erklärt, nachträglich die Abdichtung der Setzungsfuge vorzunehmen. Allerdings soll ich an beiden Gebäudeseiten auf einer Tiefe von ca. 1,10 m den verdichteten Erdraum so freilegen, dass die Abdichtung durch den Bauunternehmer an der Setzungsfuge möglich ist.
Nun meine Frage, welche ich von meinem ehemaligen Bauplaner nicht beantwortet bekommen habe:
Ich bin der Auffassung, dass die Abdichtung schon während der Bauphase hätte erfolgen müssen und eine unerlässliche Leistung gewesen wäre? Muss nicht der Bauunternehmer nachträglich dafür Sorge tragen, dass er die Setzungsfuge ordnungsgemäß abdichten kann und den Erdaushub selber erledigen? Hätte nicht auch während der Bauphase die Hausaußenwand des Altgebäudes im Kellerbereich nochmals mit einem Feuchtigkeitsschutz behandelt werden müssen?