vor ca. einem Jahr habe ich den Kaufvertrag meiner Eigentumswohnung unterschrieben (Frankfurt/Hessen). Dabei wurde uns auch ein Doppelparker angeboten. Als wir die Frage stellten, ob dort auch ein Kombi Platz findet wurde diese sofort mit "ja" bestätigt. Ein Datenblatt des Doppelparkers haben wir bis heute nicht gesehen. In 6 Wochen ist der Einzug geplant. Nun hat die Firma Wöhr den Warnhinweis an ihrem Doppelparker (Modell 402) angebracht. Auf diesem steht, dass oben nur ein Auto mit einer Max. Höhe von 1,50 m parken darf (Kombi sind ebenfalls ausgeschlossen). Alle anderen Doppelparker (auch diejenigen die oben sind, haben eine zulässige max. Höhe von 1,65 m. Zwar sind dort oben auch Kombis nicht erlaubt, aber wenigsten haben die 15 cm mehr Spielraum. Hätte uns der Verkäufer auf diesen augenscheinlichen Mangel/Nachteil dieses speziellen Parkers hinweisen müssen? Zudem haben wir den gleichen Preis bezahlt wie die anderen für ihren Parkplatz.
Bringt es etwas einen Anwalt einzuschalten? Danke für ihre Antwort