mir liegt eine Baubeschreibung vor, bei der das Setzen der Arbeitsräume keine Gewährleistung darstellt. Ist das heutzutage normal in den Baubeschreibungen?
Vielen Dank und viele Grüße, SAT
Hier sind Sie:
mir liegt eine Baubeschreibung vor, bei der das Setzen der Arbeitsräume keine Gewährleistung darstellt. Ist das heutzutage normal in den Baubeschreibungen?
Vielen Dank und viele Grüße, SAT
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe Ihre Frage so, dass in Ihrer Baubeschreibung die Gewährleistung für die Arbeitsräume ausgeschlossen ist. Das ist ungewöhnlich, aber nicht per se unzulässig.
Wichtig: Prüfen Sie, was genau unter "Arbeitsräume" gefasst wird. Sind es z.B. nur Räume für Handwerker während der Bauphase oder auch später genutzte Räume wie Hobbykeller oder Homeoffice?
Ein genereller Gewährleistungsausschluss ist unüblich und könnte unwirksam sein, besonders wenn er versteckt formuliert ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Baubeschreibung und den Bauvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um die Tragweite des Gewährleistungsausschlusses zu verstehen und Ihre Rechte zu sichern.
ja klar. Hier ist der Textabschnitt, der mich stutzig macht:
Erdaushub
abschieben des Mutterbodens und setiliche Zwischenlagerung, Baugrubenaushub im Bereich des Hausgrunds und der Arbeitsräume, Abfuhr des überschüssigen Aushubmaterials. Aushub des Knanalgrabens mit anschließender Wiederverfüllung. Wiederverfüllung der Arbeitsräume mit vorhandenem Erdreich inkl. Verdichtung. Trotz der ordnungsgemäßen und fachgerechten Verdichtung sind Setzungen, die sich im Bereich der Arbeitsräume oder im Bereich von sonstigen Auffüllungen ergeben, nicht ausgeschlossen und unterliegen deshalb auch nicht der vertraglich vereinbarten Gewährleistung.
Ich wundere mich, was so ein Absat zin einer Baubeschreibung sucht, da dort ja aufgelistet ist, wie die Leistungen aussehen.
Ist dieser Ausschluss der Gewährleistung rechtens. Ich kann doch als Käufer nichts dafür, wenn durch das Bauvorhaben was passiert.
MfG Sanne
vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG Sanne
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Baubeschreibung, die keine Gewährleistung für die Arbeitsräume vorsieht. Dies wirft Fragen hinsichtlich der üblichen Praxis und der Bedeutung für Bauherren auf. Ein wichtiger Punkt ist der mögliche Ausschluss der Gewährleistung im Zusammenhang mit Erdarbeiten und späteren Pflasterarbeiten. Die Antworten zielen darauf ab, die Klausel in der Baubeschreibung zu interpretieren und die Risiken für den Bauherrn zu bewerten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Formulierung in der Baubeschreibung bezüglich der Gewährleistung für Arbeitsräume sollte genau geprüft werden, wie in Baubeschreibung: Unklare Gewährleistung für Arbeitsräume gefordert. Unklare Formulierungen können zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen.
✅ Zusatzinfo: Der Gewährleistungsausschluss kann sich auf Setzungen im Bereich der Arbeitsräume beziehen, die später zu Problemen mit Pflasterarbeiten führen könnten. Dies wird im Beitrag Gewährleistungsausschluss: Arbeitsräume und Pflasterarbeiten erläutert. Es ist wichtig, die möglichen Folgen eines solchen Ausschlusses zu verstehen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Baubeschreibung sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen. Es ist ratsam, die Klausel zur Gewährleistung für Arbeitsräume mit dem Bauunternehmen zu besprechen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Eine klare und eindeutige Formulierung schützt beide Parteien vor späteren Auseinandersetzungen. Die ursprüngliche Frage zur Baubeschreibung ohne Gewährleistung für Arbeitsräume sollte als Anlass genommen werden, den Bauvertrag und die zugehörigen Dokumente gründlich zu prüfen.
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Baubeschreibung, Gewährleistung" oder verwandten Themen zu finden.
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Baubeschreibung ohne Gewährleistung für Arbeitsräume: Ist das üblich & was bedeutet das?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baubeschreibung: Keine Gewährleistung für Arbeitsräume – üblich?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baubeschreibung, Gewährleistung, Arbeitsräume, Bauvertrag, Bauherr, Architekt, Mängelhaftung, Bauwesen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!