wir haben einen Vertrag über den Bau eines Bungalows mit Einliegerwohnung vereinbart. Diese Einliegerwohnung soll der offiziellen Vermietung dienen. Der Bauunternehmer und Architekt haben den Neubau geplant. In der Planungszeichnung sind nur 11,5 cm dicke Zwischenwände eingezeichnet und ebenso im Leistungsverzeichnis erwähnt. Zwischenzeitlich als noch nur die Grundmauern fertiggestellt waren, hatte ich den Bauunternehmer (auch Bauleiter) angesprochen, dass ich hörte, die Zwischenmauern zwischen Hauptwohnung und zu vermietender Einliegerwohnung dicker als 11,5 cm sein müssten. Darauf hat der Bauunternehmer abgewiegelt und gesagt man könne auch später z.B. beim Putz nacharbeiten. Als Baulaie gibt man sich zunächst mit der fachmännischen Aussage des Bauleiters zufrieden. Nun nach Fertigstellung (kurz vor der Abnahme, nur ) hat mir ein befreundeter Ingenieur gesagt, dass es definitiv Vorschriften (auch in der VOBAbk.) zu den Wanddicken gibt. Zumindest sollten die Zwischenwände tatsächlich dicker als 11,5 cm sein.
Meine Fragen:
Welche Vorschriften gibt es da? Wo finde ich Auszüge dazu im Internet? Wäre die 11,5 cm Wand ein Mangel? Welche vermietungsrechtlichen Folge hätte es für eine Vermietung (außer dass ich vermutlich das Schnarchen des Mieters hören werde), wenn die Dicke bei 11,5 cm bliebe? Welche Ausbesserungsmöglichkeiten gibt es jetzt noch nach Fertigstellung (Putz ist bereits fertig)?
LG,