Schadenersatz bei fehlerhaft eingebauten Fenstern: Höhe, Berechnung & Vorgehen?
BAU-Forum: Neubau

Schadenersatz bei fehlerhaft eingebauten Fenstern: Höhe, Berechnung & Vorgehen?

Guten Tag!

Bei unserem Neubau steht die Endabnahme mit dem Generalübernehmer an und wir wollen einen "Schadenersatz" fordern. Konkret geht es um 4 Fensterelemente. Alle vier Elemente wurde leider in unterschiedlichen "Höhen" (ca. 1  -  2 cm) eingebaut und der Höhenunterschied ist sowohl von innen als auch von außen zu sehen. Beheben kann man das ganze nun leider nicht mehr, aber eine Reduzierung des Gesamtpreises erscheint uns hier angebracht. Lange Rede, kurzer Sinn ... was sind vier falsch eingebaute Fensterelemente "Wert"? Wie ermittelt man das? Danke für Ihre Antworten!

Beste Grüße

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Schadenersatz bei fehlerhaft eingebauten Fenstern: Höhe, Berechnung & Vorgehen?" im BAU-Forum "Neubau"
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  • Name:
  • Sebastian
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie aufgrund von fehlerhaft eingebauten Fenstern in Ihrem Neubau Schadenersatz vom Generalübernehmer fordern möchten. Die unterschiedlichen Höhen der Fensterelemente (1-2 cm) stellen einen Mangel dar, der Ihren Anspruch auf Schadenersatz begründet.

    Die Höhe des Schadenersatzes kann auf verschiedene Arten berechnet werden:

    • Mangelbeseitigungskosten: Die Kosten, die für die fachgerechte Korrektur der Fenster entstehen würden.
    • Minderung des Kaufpreises: Eine Reduzierung des Gesamtpreises aufgrund des Mangels. Die Minderung wird oft prozentual zum Wert der mangelhaften Leistung (hier: der Fenster) berechnet.
    • Wertminderung: Wenn der Mangel den Wert des Hauses dauerhaft mindert, kann auch eine Wertminderung als Schadenersatz geltend gemacht werden.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Mangel dokumentieren: Erstellen Sie Fotos und ein detailliertes Protokoll der Mängel.
    • Frist setzen: Setzen Sie dem Generalübernehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung von einem Fensterbaubetrieb ein.
    • Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schadenersatz
    Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadenersatz bei Mängeln an einem Bauwerk gefordert werden. Der Schadenersatz soll den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigungskosten, Preisminderung, Gewährleistung
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im Baurecht kann ein Mangel beispielsweise ein fehlerhafter Einbau von Fenstern sein. Ein Mangel berechtigt den Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel
    Generalübernehmer
    Ein Generalübernehmer ist ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für die Errichtung eines Bauwerks übernimmt. Der Generalübernehmer koordiniert alle beteiligten Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn. Der Generalübernehmer haftet für Mängel am Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bauvertrag
    Preisminderung
    Die Preisminderung ist eine Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises aufgrund eines Mangels. Die Preisminderung soll den Wertverlust ausgleichen, der durch den Mangel entstanden ist. Die Preisminderung wird oft prozentual zum Wert der mangelhaften Leistung berechnet.
    Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Mängelbeseitigungskosten, Wertminderung
    Mängelbeseitigungskosten
    Mängelbeseitigungskosten sind die Kosten, die für die Beseitigung eines Mangels anfallen. Die Mängelbeseitigungskosten umfassen die Kosten für Material, Arbeitszeit und sonstige Aufwendungen, die zur Behebung des Mangels erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Preisminderung, Reparaturkosten
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Bei der Abnahme sollten alle Mängel protokolliert werden, um spätere Ansprüche geltend machen zu können.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Mängelprotokoll
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Das Baurecht regelt unter anderem die Genehmigung von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Bauausführung und die Haftung für Baumängel. Das Baurecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich in öffentliches und privates Baurecht unterteilt.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauvertrag, Architektenrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie berechnet sich die Höhe des Schadenersatzes bei Baumängeln?
      Die Höhe des Schadenersatzes kann sich aus den Mängelbeseitigungskosten, der Minderung des Kaufpreises oder einer Wertminderung des Objekts ergeben. Es ist wichtig, die Kosten für die Mängelbeseitigung durch einen Fachbetrieb schätzen zu lassen und gegebenenfalls ein Wertgutachten einzuholen.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Mängelbeseitigungskosten und Preisminderung?
      Mängelbeseitigungskosten sind die tatsächlichen Kosten, die für die Behebung des Mangels anfallen. Die Preisminderung ist eine Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises, die den Wertverlust aufgrund des Mangels ausgleicht. Die Preisminderung wird oft prozentual berechnet.
    3. Welche Frist sollte ich dem Generalübernehmer zur Mängelbeseitigung setzen?
      Die Frist sollte angemessen sein, um dem Generalübernehmer ausreichend Zeit zur Organisation und Durchführung der Mängelbeseitigung zu geben. Eine Frist von 2-4 Wochen ist in der Regel angemessen, kann aber je nach Umfang der Mängel variieren.
    4. Was passiert, wenn der Generalübernehmer die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt?
      Wenn der Generalübernehmer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Generalübernehmer zurückfordern, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    5. Benötige ich einen Anwalt, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
      Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen und durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Rechtslage zu beurteilen, die notwendigen Schritte einzuleiten und Ihre Interessen gegenüber dem Generalübernehmer zu vertreten.
    6. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Dokumentieren Sie die Baumängel detailliert mit Fotos, Videos und einem schriftlichen Protokoll. Beschreiben Sie die Mängel genau und halten Sie fest, wann und wie Sie die Mängel festgestellt haben. Bewahren Sie alle Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Verträge und Rechnungen, sorgfältig auf.
    7. Was ist ein Wertgutachten und wann ist es sinnvoll?
      Ein Wertgutachten ist eine unabhängige Bewertung des Wertes einer Immobilie durch einen Sachverständigen. Ein Wertgutachten ist sinnvoll, wenn der Mangel den Wert der Immobilie dauerhaft mindert und die Höhe des Schadenersatzes strittig ist.
    8. Kann ich auch Schadenersatz fordern, wenn die Mängel bereits bei der Abnahme bekannt waren?
      Ja, auch wenn die Mängel bei der Abnahme bekannt waren, können Sie Schadenersatz fordern, sofern die Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden und Sie sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten haben.

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    • Mediation bei Baustreitigkeiten
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  2. Minderwert Fenster: Berechnung Optik-Anteil am Schadenersatz

    Foto von wiki

    Nicht viel!
    ohne Gewähr, aber so könnte die Ermittlung des Minderwertes aussehen : Kosten Fenster 3000 EUR Anteil Funktion 70v. h. Anteil Optik 30 v. h. 30 v.H. X 3000 € sind 900 EUR

    Gewichtung optischer Mangel 20 v. h.

    20 v.H. X 900 € sind 180 EUR

    Wie gesagt, ohne Gewähr nur als Beispiel zur Minderwertermittlung. Besser : so nicht abnehmen! Bis zur Abnahme besteht Erfüllunganspruch! Bis dahin Sicherheit einbehalten!

    Aber im Vorfeld über Toleranzen informieren, auf dem Foto sehe ich nämlich nichts.

  3. Fenster Einbaufehler: Toleranzen, Messung & Schadenersatz-Anspruch

    Foto von

    2 cm sind es nicht
    und 1 cm ist handwerkliche Trance oder wie das heißt. 😉

    Wo haben Sie, oder wer hat das, gemessen? Was sagen die Beteiligten? Fenster mit Aufsatzelementen? Gab es für den Monteur einen Meterrisse im Rohbau.

    Ihr Baubegleiter hätte rechtzeitig einschreiten können!? Sorry, ich sehe auf dem Bild keinen Anspruch auf "Schadenersatz"!

    Die beiden rechten Fenster sollen etwas tiefer sein als die Linken? Oder sind die alle etwas schief drin und die Ecken "ecken an"?

  4. Fenstereinbau: Handarbeit vs. Präzision – Was ist zumutbar?

    Foto von

    Ergänzung
    Immer im Auge behalten : es handelt sich um Handarbeit!
  5. Sichtbarer Einbaufehler: Schadenersatz trotz Toleranzen möglich?

    Guten Abend! Danke für die Beiträge. Vielleicht ...
    Guten Abend! Danke für die Beiträge. Vielleicht Guten Abend!

    Danke für die Beiträge. Vielleicht kann man es auf dem Foto (leider) nicht sehen. In Natura aber schon; selbst Besucher, die von der Straße her auf das Haus zugegangen sind haben mich direkt darauf angesprochen?

    Zum Thema "Handarbeit" habe ich allerdings nur ein müdes Lächeln übrig! Ist sooo schwer, zwei Elemente, die noch keine 50 cm auseinander eingebaut sind auf gleicher Höhe zu installieren? Für mich ist das Pfusch! Aber wir mussten leider schon mehrfach lernen, dass viele Handwerker leider nicht sorgfältig arbeiten ... aber Geld kassieren sie alle wie die Echten! ☹

    Gruß Sebastian

  6. Fenster-Abstände prüfen: Sturzmitte, Sachverständiger & Gewährleistung

    zum Thema
    schlechte Handarbeit: Ihre Bilder sind es dann wohl aber auch 😉 Aber ich glaube Sie und Ihre Besucher übertreiben etwas. Messen Sie mal die Abstände von Sturzmitte zur Decke! (Aber wenn es geht auf der Leiter und auf den Millimeter!)

    Nehmen Sie einen Sachverständigen zur (Vor) Abnahme mit! Der wird sich noch andere Sachen ansehen, festhalten und bis zum Gewährleistungsablauf beobachten.

    Grüße (von Wiki2, auch wenn Sie meine Fragen nicht beantworten)

  7. Ironie: Hohe Baukosten – Anspruch auf korrekten Einbau?

    Sie haben Recht ...
    Sie haben Recht ... wir übertreiben sicherlich und für ein paar hunderttausend € kann man von Handwerkern auch nicht mehr verlangen! Thema kann geschlossen werden, Danke.
  8. Baumängel: Rechtzeitige Mängelanzeige vs. Schadenersatzforderung

    Foto von

    Genau!
    Genauso kann aber auch die Baufirma erwarten, das berechtigte Mängel rechtzeitig bemängelt werden. Am Ende gucken was noch rauszuholen ist, (weil vielleicht das Geld ausgeht ) ist nicht sehr fair. Gibt es denn keinen Architekten? Oder eine externe Bauüberwachung, wenn es ein Bauträger  -  oder Generalunternehmer  -  Vertrag war?
  9. DIN-Toleranzen im Hochbau: Fenster-Abweichung – Kein Mangel?

    Guckst Du
    Das wird der Unterhmer sagen:

    "Maßtoleranzen im Hochbau" Toleranz bei Öffnungen z.B. Fenster mit Oberflächenfertigen Leibungen = 1 cm.

    Du schreibst selbst ca. 1-2 cm Differenz zwischen 2 Fenstern. Das eine 1 cm zu hoch, das andere 1 cm zu niedrig. Toleranzen eingehalten. Nix Mangel.

    • Name:
    • M.P.
  10. Laie erkennt Mangel: Schludrige Handarbeit trotz Toleranz?

    Foto von

    Ich finde, er hat Recht
    Meine Herren Sachverständigen, ich als Laie sehe auf den Fotos eine Höhendifferenz, die ich für nicht tolerierbar halte. Wenn die entsprechende Norm +- 1 cm zulässt, mag das so sein, aber Tatsache bleibt, dass der Handwerker schludrig gearbeitet hat. Wieso sind die Kommentare hier so bissig? Tut mir leid, ich versteh"s nicht.
  11. Optische Korrektur: Fensterbänke angleichen gegen Höhenversatz?

    Ein leichter Versatz ist zu erkennen
    Haben Sie denn noch nicht probiert diese Toleranz anderweitig zu korrigieren? Man sieht anhand der Fotos ja das die Linie welche von den Fensterbänken gebildet wird einen entscheidenden Einfluss auf die Optik hat  -  u.a. auch deshalb weil das menschliche Sehen für starke Kontraste besonders empfindlich ist.

    Nun könnte man diese Fensterbänke untereinander angleichen wenn man handwerklich einigermaßen geschickt ist. Das löst zwar nicht die Ursache, doch wenn ansonsten die Funktion der Fenster einwandfrei ist (was man natürlich anhand von Bildern kaum beurteilen kann) wäre die Optik zumindest wiederhergestellt.

    Ein Schadenersatz wird Ihnen nur eine geistige Befriedigung bieten, denn wenn Sie der Höhenversatz wirklich stört dann ärgern Sie sich auch noch in 5 Jahren darüber. Würde mir zumindest so gehen.

  12. Dank für Verständnis: Bauherr kritisiert Handwerker-Vorgehensweise

    Danke für Ihr Verständnis ...
    Guten Tag!

    Eigentlich wollte ich gar nicht mehr auf diesen Beitrag Antworten, tue es jetzt aber doch. Ich möchte mich hiermit ausdrücklich bei "Alex S" und dem "letzten Wiki"-Beitragsschreiber bedanken. Es macht mir etwas Hoffnung, dass es doch noch Menschen hier gibt, die mich verstehen können. Es tut mir leid es so deutlich sagen zu müssen ... aber, dass Handwerker (zumindest bei unserem Bau in 90 % aller Fälle) nicht "genau" arbeiten können, musste wir schmerzlich lernen. Ich kenne so etwas aus meinem Job nicht ☹ Aber der Kommentar von Herrn Manfred Peters verdeutlicht genau die Vorgehensweise der Handwerker ... "ich kann es halt nicht besser, darf mich aber auf Toleranzen berufen". Jeder Besucher sieht, dass die Elemente unterschiedlich hoch eingebaut wurden ... Toleranzen hin oder her, hier hat jemand sein Handwerk nicht gekonnt (im wahrsten Sinne des Wortes) und für mich ist das Pfusch!

    So Schwachsinns-Kommentare wie "Am Ende gucken was noch rauszuholen ist, (weil vielleicht das Geld ausgeht ) ist nicht sehr fair. " können Sie sich sparen ... das ist vielleicht Baustellen-Niveau in der Mittagspause und hat mit dem Fall hier nichts zu tun!

    Danke an alle "normalen" hier im Forum.

    Gruß

    • Name:
    • Sebastian
  13. Gutachter-Erfahrung: Schadenersatzforderung vs. Fairness am Bau

    Foto von

    Baustellenniveau
    Lässt doch eine gewisse Überheblichkeit mitklingen ... soviel nur zur Fairness. Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, so habe ich in meiner gutachterlichen Tätigkeit oft die Erfahrung gemacht, dass am Ende eines Bauvorhabens die ausführenden Firmen "gemolken" werden sollen. Sollte ich Ihnen damit zu nahe getreten sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Nichts desto trotz sollte beachtet werden, dass wir hier nicht über ein Industrieprodukt sprechen, sondern um ein von Menschen bei Wind und Wetter hergestelltes Werk, welches natürlich sorgfältig zu bauen ist, bei dem jedoch auch die Toleranzen mit einem realistischen Auge betrachtet werden müssen. Den Eindruck von Pfusch habe ich anhand der eingestellten Bilder nicht.
  14. Toleranz vs. Optik: Bauherr muss Werk nicht abnehmen!

    Toleranzen sind das eine, die Optik etwas anderes
    Sehr geehrte (r) Herr/Frau Wiki, Toleranzen sind unbedingt wichtig, doch ein Bauherr muss ein Werk nicht gezwungenermaßen abnehmen nur weil die Toleranzen erfüllt sind.

    Insgesamt geht es hier vielleicht auch nicht um einen großen Schaden, sondern um eine Unregelmäßigkeit die störend wirkt.

    Eine Fassade hat auch noch andere als die rein technischen Funktionen. Sie kann repräsentativ wirken und beeinflusst das Erscheinungsbild des Gebäudes ganz erheblich. Wenn man nach Architektenplänen arbeitet, so übernimmt man auch das Erscheinungsbild was sich der Planer für dieses Gebäude erdacht hat.

    In diesem Fall wird die Optik beeinträchtigt, dies sieht man auf Bildern und vermutlich wird man es auch in der Realität sehen. Man muss damit nicht einverstanden sein, sondern kann dies bemängeln. Selber mit handwerklichem Hintergrund ausgestattet kann ich mir leicht vorstellen das man diese Fenster auch optisch passend hätte einbauen können  -  und zwar ohne Mehrkosten.

    Das weitere Vorgehen zu bestimmen liegt nicht in der Hand des Forums. Hier kommt es auch ganz stark darauf an, was zwischen Bauherr, Planer und Ersteller überhaupt vereinbart worden ist.

  15. Schadenersatz: Generalunternehmer beruft sich auf DIN-Toleranzen

    Zitat
    TE: "Aber der Kommentar von Herrn Manfred Peters verdeutlicht genau die Vorgehensweise der Handwerker ... "ich kann es halt nicht besser, darf mich aber auf Toleranzen berufen". "

    Die Eingangsfrage war: "was ist da an Schadenersatz möglich"

    Meine Antwort bezieht sich auf das, worauf sich der Generalunternehmer berufen wird bzw. berufen kann. Nämlich auf zulässige Toleranzen nach DINAbk.. Und ob es einem gefällt oder nicht, diese Toleranzen hat der Bauunternehmer eingehalten und deshalb wird das Ganze nicht als Mangel eingestuft werden.

    Was nutzen Beiträge "die Hoffnung machen" oder "die mich verstehen"?

    Dass der Höhenunterschied ärgerlich ist kann ich verstehen, aber deshalb grundlos "Hoffnung machen"?

    • Name:
    • M.P.
  16. Werkvertrag: Qualitätsvereinbarung über Industriestandard möglich?

    Sehr geehrter Herr Peters,
    Sehr geehrter Herr Peters,

    Toleranzen sind Industriestandard, dennoch kann in einem Werkvertrag auch eine andere Qualität ausgehandelt worden sein. Und wie die Verträge in diesem Fall aussehen ist hier unbekannt.

    Doch auch bei üblichen Standards gilt: die Fenster hätten bei sorgfältiger Ausführung in gerader Flucht zueinander ausgerichtet werden können. Zudem hätte dies keine Mehrkosten verursacht.

    Entscheidend für die Bewertung könnte zudem der Grad der optischen Beeinträchtigung (unsichtbar bis deutlich sichtbar), in Abhängigkeit von der Gewichtung des optischen Erscheinungsbildes (sehr wichtig bis unwichtig) werden.

    Da das Kostenvolumen aber absolut gering ist, wird sich niemand erbarmen darüber ein Gutachten anzufertigen.

    Mich wundert in diesem Fall eigentlich nur, dass es nicht schon vorher bemängelt worden ist  -  denn es gab sicherlich im Bauverlauf die Möglichkeit, den Mangel ohne viel Aufwand zu beseitigen.

    Beste Grüße, Alex

  17. Fensterbank anheben? Maßtoleranzen, Fenster & Anordnung prüfen!

    Moin, Moin,
    zum Tag der (Hand) Arbeit! Mich würde es auch stören. Ich hätte es bei der Ausführung beobachtet und würde es auch ändern (lassen), wenn ich wüsste voran es liegt und wieviel es ist. Man könnte die (zu tiefere Fensterbank) anheben. Sind es wirklich auch die Fenster oder nur die Bänke? Ich warte noch auf die Sturzmaße innen zur Decke.

    Grüße aus Hamburg! Ab heute ist hier Kirchentag! Also, seid friedlich! Diese (unmittelbar über- und nebeneinander angeordnete) Fenstergruppe hat in meinen Augen auch einen höheren Anspruch auf die Einhaltung von allgemeinen Maßtoleranzen. Diese Fenster laden ja regelrecht dazu ein, sich an der korrekten Anordnung zu erfreuen.

  18. Sorgfältige Ausführung: Anwaltliche Schlacht um Toleranzen?

    Zitat A. Schrör "hätten bei sorgfältiger ...
    Zitat A. Schrör "hätten bei sorgfältiger Ausführung in gerader Flucht zueinander ausgerichtet werden können"

    Dazu:

    Bei sorgfältiger Ausführung kann alles mögliche besser als nach zulässigen Toleranzen erstellt werden.

    Und? Was hilft es dem TE? Nix.

    Mit o.a. Formulierungen (.. hätten bei sorgfältiger ..) ziehen Anwälte in die Schlacht, deren erfolgreichen Ausgang sie nicht garantieren müssen.

    Zitat A. Schrör: "Toleranzen sind Industriestandard, dennoch kann in einem Werkvertrag auch eine andere Qualität ausgehandelt worden sein. "

    Dazu:

    Wäre eine bessere Ausführung als nach geltenden Normen vereinbart gewesen, hätte der TE dies sicher erwähnt.

    Da nichts anderes vereinbart wurde, ist also das "Übliche" geschuldet. Und das ist in der Regel den Normen zu entnehmen.

    • Name:
    • M.P.
  19. Vertragsvereinbarung unbekannt: Vermutungen zum Fenster-Schadenersatz

    Zitat M. Peters: "Da nichts anderes vereinbart wurde ... "
    Upps ... da vermutet aber jemand wild in den Thread hinein. Niemand hat hier je geschrieben was in dem Vertrag des TE vereinbart gewesen ist. Deswegen ist jede Vermutung in diese Richtung rein logisch betrachtet erst einmal unrichtig.

    Das sich ein Rechtsstreit allein Aufgrund des geringen Streitwertes nicht lohnen wird steht außer Frage. Dennoch kann man bei der Endabnahme vielleicht ein Wörtchen mit dem Generalübernehmer wechseln und ein paar Dinge anbringen. Vielleicht klebt er dann einen 50-€-Schein an jedes Fenster.

  20. DIN-Toleranzen: Vereinbarung anderer Toleranzen unwahrscheinlich?

    Wilde Vermutung
    wäre es, anzunehmen, es seien andere als die nach DINAbk. zulässigen Toleranzen vereinbart worden. Das nämlich wäre sicher vom TE erwähnt worden.
    • Name:
    • M.P.
  21. Interpretation der Frage: Peters' Vermutung zum Schadenersatz

    Was auch immer
    Was auch immer, Herr Peters  -  es bleibt schließlich Ihnen überlassen wie Sie die Frage interpretieren. Vielleicht haben Sie ja auch Recht mit Ihrer Vermutung  -  kann ich schwerlich entscheiden.

    Ohne das etwas Genaues angegeben ist werde ich jedenfalls weder das Eine noch das Andere als gegeben annehmen.

  22. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Schadenersatz bei fehlerhaft eingebauten Fenstern: Vorgehen & Berechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei einem Neubau Schadenersatz für fehlerhaft eingebaute Fenster geltend gemacht werden kann. Dabei spielen Toleranzen nach DINAbk.-Norm, die optische Beeinträchtigung und die vertragliche Vereinbarung eine entscheidende Rolle. Die Höhe des Schadenersatzes kann anhand des Minderwerts ermittelt werden, wobei sowohl funktionale als auch optische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Ein Sachverständiger kann bei der Beurteilung des Mangels und der Durchsetzung von Ansprüchen helfen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN-Toleranzen im Hochbau: Fenster-Abweichung – Kein Mangel? können Maßtoleranzen im Hochbau, insbesondere bei Fenstern mit oberflächenfertigen Leibungen, bis zu 1 cm betragen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen liegen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Optische Korrektur: Fensterbänke angleichen gegen Höhenversatz? wird vorgeschlagen, die Fensterbänke untereinander anzugleichen, um den optischen Eindruck des Höhenversatzes zu minimieren. Dies kann eine kostengünstige Alternative zum vollständigen Austausch der Fenster sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Berechnung des Minderwerts kann, wie im Beitrag Minderwert Fenster: Berechnung Optik-Anteil am Schadenersatz dargestellt, aufgeschlüsselt werden in Kosten für Fenster, Anteil für Funktion und Optik, sowie Gewichtung des optischen Mangels. Dies dient als Beispiel zur Ermittlung des Schadenersatzes.

    👉 Handlungsempfehlung: Messen Sie die Abstände von Sturzmitte zur Decke und ziehen Sie einen Sachverständigen zur (Vor-)Abnahme hinzu, wie im Beitrag Fenster-Abstände prüfen: Sturzmitte, Sachverständiger & Gewährleistung empfohlen. Klären Sie, ob eine spezielle Qualitätsvereinbarung im Werkvertrag getroffen wurde (siehe Werkvertrag: Qualitätsvereinbarung über Industriestandard möglich?).

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