ich haben einen Vertrag zum Bau einen Hauses geschlossen.
Im Vertrag steht "Die Fertigstellung der Gesamtleistung und Übergabe erfolgt 6 Monate und 3 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung durch die Behörden. " Weiterhin ist ausgeführt, dass der "Auftragnehmer verpflichtet ist, die vertraglichne Leistungen 6 Monate nach Baubeginn fertig zu stellen. "
Diese Frist ist am 01.11.2011 abgelaufen. Ich bin der Meinung die Frist sei nach dem Kaldender bestimmt und fordere ab dem 02.11.2011 Schadensersatz und die vereinbarte Vertragsstrafe. Das Bauunternehmen meint es müsse erst in Verzug gesetzt werden. Das heißt erst ab letzten Fr. bekomme ich die o.g. Entschädigungen.
Hat der Bauunternehmer recht?
VG
Udo