Bodenplatte abdichten: DIN 18195 Teil 4 vs. Teil 6 – Was ist bei aufstauendem Sickerwasser zu beachten?
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Bodenplatte abdichten: DIN 18195 Teil 4 vs. Teil 6 – Was ist bei aufstauendem Sickerwasser zu beachten?

Guten Tag, wir bauen zurzeit ein Einfamilienhaus ohne Keller. Für das Baugebiet gibt es ein Baugrundgutachten, das klar aussagt die Abdichtung der Bodenplatte nach Teil 6 (zeitweise aufstauendes Sickerwasser) auszuführen ist.
Unser Bauunternehmer hat aber nur nach Teil 4 abgedichtet. Er begründet das wie folgt:
1. Es gibt eine Stellungnahme vom "Hausbodengutachter" der auf Grund des vorhandenen Gutachtens zu dem Schluss kommt das Teil 4 ausreicht?!?!
2. Darauf basierend wird argumentiert das die DINAbk. die Bauwerksabdichtung regelt und das eigentliche Bauwerk oberhalb der Bodenplatte liegt und somit nicht im Bereich von aufstauendem Sickerwasser liegt und somit eine Abdichtung nach Teil 4 reicht.
Hierzu ist anzumerken das OK-Bodenplatte = OK-Gelände ist. OK-Fertigfußboden ist noch + 17,5 cm.
Das Haus wird verklinkert, die Vormauerschale ist auf die verbreiterte Frostschürze aufgesetzt, die ersten 3 Reihen sind aus (Kalksandstein) KS-Stein das entspricht dann ungefähr OK-Bodenplatte.
Unser Fragen:
1. Fällt die Bodenplatte in unserem Fall unter die DIN 18195? bzw. ist die Argumentation der Bauunternehmers haltbar?
2. Würde im Nachhinein eine Dränung ausreichen um die Anforderungen von Teil 6 zu erfüllen?
Vielen Dank schon im Voraus, für hoffentlich viele informative Antworten.
Grüße!
  • Name:
  • HuF
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine fehlerhafte Abdichtung kann zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen. Dies kann die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen und die Bausubstanz schädigen.

    🔴 Kritisch: Bei aufstauendem Sickerwasser ist der Wasserdruck auf die Bodenplatte höher. Eine Abdichtung nach DINAbk. 18195 Teil 4 ist möglicherweise nicht ausreichend, um diesen Druck standzuhalten.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Ihr Bauunternehmer die Bodenplatte Ihres Einfamilienhauses nach DIN 18195 Teil 4 abgedichtet hat, obwohl das Baugrundgutachten eine Abdichtung nach Teil 6 (zeitweise aufstauendes Sickerwasser) fordert. Das ist ein Problem, das ich sehr ernst nehmen würde.

    🔴 Gefahr: Eine nicht fachgerechte Abdichtung der Bodenplatte kann zu Feuchtigkeitsschäden im Haus führen, die die Bausubstanz gefährden und hohe Sanierungskosten verursachen können.

    Die DIN 18195 regelt die Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser. Teil 4 bezieht sich auf Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser, während Teil 6 die Anforderungen an Abdichtungen gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser beschreibt. Der wesentliche Unterschied liegt in der höheren Beanspruchung durch den Wasserdruck bei aufstauendem Sickerwasser.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie das Baugrundgutachten genau: Welche Wasserdruckhöhe wird für das aufstauende Sickerwasser angegeben?
    • Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme des Bauunternehmers an: Warum wurde von den Vorgaben des Baugrundgutachtens abgewichen?
    • Lassen Sie die Ausführung der Abdichtung von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen: Entspricht die Ausführung den Anforderungen nach DIN 18195 Teil 4? Ist sie ausreichend, um das Risiko von Feuchtigkeitsschäden auszuschließen?

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf einer Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 6, wenn das Baugrundgutachten dies vorschreibt. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und fordern Sie gegebenenfalls Nachbesserungen vom Bauunternehmer.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18195
    Die DIN 18195 ist eine deutsche Norm, die die Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser regelt. Sie unterteilt sich in verschiedene Teile, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Abdichtung stellen.
    Verwandte Begriffe: Bauwerksabdichtung, Abdichtungsnorm, Lastfall.
    Bodenplatte
    Die Bodenplatte ist die tragende Grundlage eines Gebäudes, die direkt auf dem Erdreich aufliegt. Sie dient dazu, die Lasten des Gebäudes gleichmäßig auf den Baugrund zu verteilen.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Gründungsplatte, Sohlplatte.
    Aufstauendes Sickerwasser
    Aufstauendes Sickerwasser entsteht, wenn das Wasser im Boden nicht ausreichend versickern kann und sich dadurch ein Wasserdruck auf die Bodenplatte aufbaut.
    Verwandte Begriffe: Grundwasser, Bodenfeuchtigkeit, Wasserdruck.
    Baugrundgutachten
    Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, die vor Baubeginn durchgeführt wird. Es enthält Informationen über die Beschaffenheit des Bodens, den Grundwasserspiegel und die Tragfähigkeit des Baugrunds.
    Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnischer Bericht, Baugrunduntersuchung.
    Bauwerksabdichtung
    Die Bauwerksabdichtung umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, ein Gebäude vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Wasser zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Abdichtungstechnik, Feuchtigkeitsschutz, Wasserdichtung.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
    Lastfall
    Der Lastfall beschreibt die Art und Intensität der Beanspruchung, der ein Bauteil oder ein Bauwerk ausgesetzt ist. Bei der Abdichtung von Bodenplatten sind die Lastfälle "Bodenfeuchtigkeit", "nicht stauendes Sickerwasser" und "aufstauendes Sickerwasser" relevant.
    Verwandte Begriffe: Beanspruchung, Einwirkung, Belastung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen DIN 18195 Teil 4 und Teil 6?
      DIN 18195 Teil 4 regelt die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser, während Teil 6 die Anforderungen an Abdichtungen gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser beschreibt. Teil 6 berücksichtigt den zusätzlichen Wasserdruck.
    2. Was bedeutet "aufstauendes Sickerwasser"?
      Aufstauendes Sickerwasser entsteht, wenn das Wasser im Boden nicht ausreichend versickern kann und sich dadurch ein Wasserdruck auf die Bodenplatte aufbaut. Dies kann beispielsweise bei lehmigen Böden oder bei hohem Grundwasserspiegel der Fall sein.
    3. Was passiert, wenn die Bodenplatte nicht ausreichend abgedichtet ist?
      Wenn die Bodenplatte nicht ausreichend abgedichtet ist, kann Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen. Dies kann zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und einem unangenehmen Raumklima führen.
    4. Wer ist für die korrekte Abdichtung der Bodenplatte verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Bauunternehmer für die fachgerechte Ausführung der Abdichtung verantwortlich. Er muss sich an die Vorgaben des Baugrundgutachtens und die geltenden Normen halten.
    5. Was kann ich tun, wenn der Bauunternehmer die Abdichtung falsch ausgeführt hat?
      In diesem Fall sollten Sie den Bauunternehmer schriftlich auffordern, die Abdichtung gemäß den Vorgaben des Baugrundgutachtens und der DIN 18195 Teil 6 nachzubessern. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzu.
    6. Wie erkenne ich, ob die Bodenplatte richtig abgedichtet ist?
      Eine korrekte Abdichtung ist von außen nicht immer erkennbar. Ein Sachverständiger kann jedoch die Ausführung der Abdichtung überprüfen und feststellen, ob sie den Anforderungen entspricht.
    7. Welche Materialien werden für die Abdichtung der Bodenplatte verwendet?
      Für die Abdichtung der Bodenplatte werden verschiedene Materialien verwendet, wie z.B. Bitumenbahnen, Kunststoffdichtungsbahnen oder mineralische Dichtungsschlämmen. Die Auswahl des geeigneten Materials hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab.
    8. Was kostet eine Abdichtung der Bodenplatte nach DIN 18195 Teil 6?
      Die Kosten für eine Abdichtung der Bodenplatte nach DIN 18195 Teil 6 hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe der Bodenplatte, dem verwendeten Material und dem Aufwand der Ausführung. Holen Sie sich am besten mehrere Angebote von Fachfirmen ein.

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  2. Bodenplatte: Abdichtung bei OK Gelände – Drückendes Wasser?

    Naja  -  wenn OK Bodenplatte = OK Gelände ...
    dann müsste ja ein oberirdischer See entstehen, damit die Abdichtung der Bodenplatte drückendem Wasser ausgesetzt wäre.
    Dann müssten aber auch die Vertikalabdichtungen und alle Anschlüsse von Öffnungen an die Abdichtung auch nach Teil 6 abgedichtet werden.
    Außerdem müssten die Öffnungen entweder mit druckwasserdichten Türen und Fenstern ausgestattet sein oder 30 cm über angenommenem Höchstwasserstand liegen.

    Ein solches Szenario ist wohl doch eher unwahrscheinlich.

  3. Bodenplatte: Starkregen – Wasser Eintritt durch Türanschlüsse!

    Bei OK Bodenplatte = OK Gelände ...
    Bei OK Bodenplatte = OK Gelände kann das bei sommerlichen Starkregen schon mal kritisch werden, weil je nach Geländeprofil bei 30 mm Niederschlag in wenigen Stunden der See schon mal entstehen kann. Allerdings ist dann der Schwachpunkt weniger die Abdichtung der Bodenplatte, sondern das Wasser läuft durch die Anschlüsse von Haus- und Terrassentüren ins Haus, wo sich dann die Dämmschicht (i.d.R. Polystyrol-Schaum) vollsaugen kann. Diese Anschlüsse werden wohl kaum druckwasserdicht hinzubekommen sein.
  4. Baugrundgutachten ignorieren? Garantie & Versicherung fordern!

    Foto von Thorsten Bulka

    für was zahlen sie vorher ein
    Baugrundgutachten, wenn man sich nicht daran hält? Fragen sie den mal ... was er dazu meint! Sonst hätte ja auch der Hausbodengutachter gereicht ...!
    Oder sie sollen es mit einer Garantie, und Versicherung gegen Insolvenz absichern!
    Wurden sie vorher darauf hingewiesen?
    Wenn es eine Solche Forderung gibt, kann man vorher darüber reden, oder der Forderung widersprechen ... aber einfach dagegen arbeiten, ist arglistig!
    Ich würde den Gutachter damit nochmal Kontaktieren!
  5. DIN 18195-6: Baugrundgutachten – Nicht immer sinnvoll!

    Naja Herr Bulka, so ganz widerspruchslos ...
    Naja Herr Bulka, so ganz widerspruchslos kann ich Ihren Beitrag nicht stehen lassen. Je nach Qualifikation und Erfahrung des Baugrundgutachters kann da auch mal eine unsinnige Schlussfolgerung enthalten sein. Geologen sind nicht unbedingt die besseren Architekten oder Tragwerksplaner. Abdichtung nach Teil 6 bei einer mindestens geländegleichen Bodenplatte gehört dazu, so wie Forderungen, ein Keller sei als weiße Wanne herzustellen. Das sind doch nun wirklich Sachen, die ein Baugrundgutachter nicht zu entscheiden hat, weil ihm dazu i.d.R. einfach die Informationen fehlen.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bodenplatte abdichten: DINAbk. 18195 Teil 4 vs. Teil 6 bei Sickerwasser

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abdichtung einer Bodenplatte gemäß DIN 18195 bei aufstauendem Sickerwasser. Ein Baugrundgutachten fordert Teil 6, während der Bauunternehmer nach Teil 4 abdichtete. Es wird diskutiert, ob die Abdichtung nach Teil 6 notwendig ist, wenn die Oberkante der Bodenplatte gleich der Geländeoberkante ist und ob Starkregen ein Problem darstellen kann. Die Notwendigkeit einer Garantie und Versicherung wird ebenfalls thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bodenplatte: Starkregen – Wasser Eintritt durch Türanschlüsse! kann es bei sommerlichen Starkregen kritisch werden, wenn die Oberkante der Bodenplatte gleich der Geländeoberkante ist, da Wasser durch Türanschlüsse eindringen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DIN 18195-6: Baugrundgutachten – Nicht immer sinnvoll! weist darauf hin, dass Baugrundgutachten nicht immer sinnvoll sind und von der Qualifikation des Gutachters abhängen. Geologen sind nicht unbedingt die besseren Architekten oder Tragwerksplaner.

    🔴 Risiko: Das Ignorieren eines Baugrundgutachtens kann zu Problemen führen, wie im Beitrag Baugrundgutachten ignorieren? Garantie & Versicherung fordern! betont wird. Es wird empfohlen, eine Garantie und Versicherung gegen Insolvenz zu fordern, wenn vom Gutachten abgewichen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit der Abdichtung nach DIN 18195 Teil 6 mit einem unabhängigen Baugutachter. Fordern Sie gegebenenfalls eine Garantie und Versicherung vom Bauunternehmer, wie in Baugrundgutachten ignorieren? Garantie & Versicherung fordern! vorgeschlagen.

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