mein Haus wurde vor knapp 5 Jahren von einem Generalübernehmer (Einzelunternehmen) in Bremen erbaut.
Vertraglich (BGBAbk.) wurde ein Sicherheitseinbehalt über 5 Jahre auf ein Speerkonto vereinbart.
Das Haus ist aus unserer Sicht mangelfrei (jubel!). Der Generalübernehmer ist seit mehreren Jahren pleite, er hat zwischenseitlich andere Baugesellschaften (neue Gesellschaftsformen) gegründet (leider auch erfolglos!) Mittlerweile ist er Angestellter bei einem Bauunternehmen.
Meine eigentliche Frage:
Wem steht der Sichereinbehalt zu?
- dem ehemaligen Generalübernehmer? (jetzt quasi Privatperson)
- evtl. vorhandenem Insolvenzverwalter?
- mir als Bauherren?
Grüße
Klaus