WC-Benutzung im Neubau vor Abnahme: Wer haftet für Schäden & Reinigungskosten?
BAU-Forum: Neubau
WC-Benutzung im Neubau vor Abnahme: Wer haftet für Schäden & Reinigungskosten?
ich hätte gerne einmal die Expertenmeinungen zu meinem Problem gehört.
Es handelt sich um einen Neubau. Die Sanitärartikel wurden schon eingebaut, eine Abnahme erfolgte noch nicht.
Bei einer Begehung musste ich leider feststellen, dass beide WCs schon benutzt wurden (Kot- und Urinreste (Kotreste, Urinreste)). Den Bauträger interessierte es wenig, als ich ihn darauf ansprach und so waren die WCs über einen Zeitraum von über zwei Wochen verdreckt.
Der Klempner sagte mir, er hätte die WCs beim Einbau mit Schutzfolie versehen und ich sollte mich an den Bauträger wenden, da er die Aufsicht hat.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Fall? Ich persönlich hätte gerne neue und unbenutzte WCs, allein schon vor dem Hintergrund, dass die WCs über zwei Wochen verdreckt waren und es niemanden interessiert hat.
Gruß
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Ich verstehe, dass Sie sich über die Benutzung der WCs vor der Bauabnahme ärgern. Grundsätzlich gilt: Bis zur Abnahme trägt der Bauträger die Verantwortung für das Bauwerk. Das bedeutet, dass er auch für Schäden oder Verunreinigungen verantwortlich ist, die bis dahin entstehen.
🔴 Gefahr: Durch die Benutzung der WCs vor der Abnahme können Schäden entstehen, die später schwer zu beheben sind (z.B. Verstopfungen, Beschädigungen der Sanitärkeramik). Auch hygienische Probleme sind nicht auszuschließen.
Ich empfehle Ihnen, den Bauträger schriftlich auf die Verunreinigungen hinzuweisen und ihn aufzufordern, die WCs fachgerecht reinigen zu lassen. Dokumentieren Sie den Zustand der WCs (Fotos, Videos) als Beweismittel. Klären Sie, wer die Kosten für die Reinigung trägt.
Es ist ratsam, die Abnahme zu verweigern, bis die Mängel beseitigt sind. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die offizielle Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie markiert den Übergang der Verantwortung vom Bauträger zum Bauherrn. Nach der Abnahme trägt der Bauherr die Gefahr für Mängel und Schäden.
Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Bauvertrag - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist verantwortlich für die Errichtung des Bauwerks gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Bis zur Bauabnahme trägt der Bauträger die Verantwortung für das Bauwerk.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bauvertrag - Sanitäranlagen
- Sanitäranlagen umfassen alle Einrichtungen, die der Hygiene und der Wasserversorgung dienen, wie z.B. WCs, Waschbecken, Duschen und Badewannen. Sie müssen fachgerecht installiert und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
Verwandte Begriffe: Klempner, Wasserinstallation, Abwasserentsorgung - Haftung
- Haftung bedeutet die rechtliche Verantwortung für Schäden oder Verunreinigungen. Im Baurecht haftet der Bauträger bis zur Bauabnahme für Mängel und Schäden am Bauwerk. Nach der Abnahme geht die Haftung auf den Bauherrn über.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Mängelrüge - Mängelrüge
- Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauträger über festgestellte Mängel am Bauwerk. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Die Mängelrüge muss detailliert und nachweisbar sein.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Gewährleistung, Schadenersatz - Klempner
- Ein Klempner, auch Sanitärinstallateur genannt, ist ein Handwerker, der für die Installation und Wartung von Sanitäranlagen zuständig ist. Er ist verantwortlich für den fachgerechten Einbau von WCs, Waschbecken, Duschen und anderen sanitären Einrichtungen.
Verwandte Begriffe: Sanitäranlagen, Wasserinstallation, Abwasserentsorgung - Neubau
- Ein Neubau bezeichnet ein neu errichtetes Gebäude. Im Gegensatz zu einem Altbau wurde der Neubau erst vor kurzem fertiggestellt. Bei einem Neubau gelten besondere Gewährleistungsbestimmungen.
Verwandte Begriffe: Altbau, Bauabnahme, Bauvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer haftet für Schäden an den Sanitäranlagen vor der Bauabnahme?
Bis zur Bauabnahme liegt die Verantwortung und somit die Haftung beim Bauträger. Er muss für Schäden oder Verunreinigungen aufkommen, die bis dahin entstehen. Dies gilt auch, wenn Dritte die Schäden verursacht haben. - Was kann ich tun, wenn die WCs vor der Abnahme benutzt wurden?
Dokumentieren Sie den Zustand der WCs (Fotos, Videos) und informieren Sie den Bauträger schriftlich über die Verunreinigungen. Fordern Sie ihn auf, die WCs fachgerecht reinigen zu lassen und die Kosten dafür zu übernehmen. Verweigern Sie gegebenenfalls die Abnahme, bis die Mängel beseitigt sind. - Kann ich die Abnahme verweigern, wenn die Sanitäranlagen nicht in Ordnung sind?
Ja, Sie haben das Recht, die Abnahme zu verweigern, wenn Mängel vorliegen. Die Sanitäranlagen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, bevor Sie die Abnahme erklären. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Rechte zu wahren. - Welche Rolle spielt der Klempner in diesem Fall?
Der Klempner ist für den fachgerechten Einbau der Sanitäranlagen verantwortlich. Wenn die Verunreinigungen auf mangelhaften Einbau zurückzuführen sind, kann er haftbar gemacht werden. Klären Sie mit dem Bauträger und dem Klempner, wer für die Beseitigung der Mängel zuständig ist. - Wie kann ich mich vor solchen Problemen schützen?
Vereinbaren Sie mit dem Bauträger klare Regeln für die Nutzung der Baustelle während der Bauphase. Sorgen Sie dafür, dass die Sanitäranlagen bis zur Abnahme geschützt sind (z.B. durch Abdeckungen oder Absperrungen). Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand der Baustelle. - Was sind Kotreste und Urinreste?
Kotreste sind feste Ausscheidungen des menschlichen Verdauungstrakts, die im WC zurückbleiben können. Urinreste sind flüssige Ausscheidungen, die ebenfalls im WC zurückbleiben können. Beide Arten von Rückständen können hygienische Probleme verursachen und sind vor der Bauabnahme zu beseitigen. - Was bedeutet Bauabnahme?
Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme geht die Verantwortung für das Bauwerk auf den Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt trägt er die Gefahr für Schäden und Mängel. - Welche Rechte habe ich als Bauherr vor der Bauabnahme?
Vor der Bauabnahme haben Sie als Bauherr das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Sie können den Bauträger auffordern, Mängel zu beseitigen und die Abnahme verweigern, bis die Mängel beseitigt sind. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Rechte zu wahren.
🔗 Verwandte Themen
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Informationen zu den Rechten des Bauherrn bei Vorliegen von Baumängeln. - Reinigungskosten nach Bauarbeiten: Wer zahlt?
Klärung der Kostentragungspflicht für die Reinigung nach Bauarbeiten.
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Bautoilette vorhanden? – Klärung der Ausgangslage
Gegenfrage ...
Gegenfrage gab es eine Bautoilette? -
Kontrollierter Zugang: Bauträger haftet für WC-Nutzung
Bautoiletten waren/sind vorhanden und das Haus war schon ...
Bautoiletten waren/sind vorhanden und das Haus war schon abschließbar. Der Zugang wurde somit vom Bauträger kontrolliert. -
Forum-Diskussion: WC-Nutzung vor Abnahme – ähnlicher Fall
alter Thread dazu
Zu einem Vorfall wie diesem gab es im Forum bereits schon einmal eine (sehr kontrovers geführte) Diskussion.
Zum Nachlesen: s. Link unten -
WC-Schäden vor Abnahme: Bauträger zur Reinigung verpflichtet!
wer immer dafür verantwortlichi ist, dass das Haus ...
wer immer dafür verantwortlichi ist, dass das Haus bis zur Übergabe an Sie nicht zweckentfremdet genutzt wird sollte die "Schäden" beseitigen, d.h. reinigen. Falls das Haus bis zur Abnahme dem Bauträger gehört, würde ich es so nicht abnehmen. Falls sie selbst dafür verantwortlich sind die Baustelle zu beaufsichtigen dann müssen halt Sie selbst ran. Auch wenn ich genug Gründe finde das Verhalten des Verursachers zu entschuldigen, wenn ich ein Klo benutze ist es hinterher sauber. Aber es gibt leider auch Mitmenschen die gerade auf fremden Klos hausen wie die Vandalen. Bei mir neben dem Haus ist ein Lkw Parkplatz für Anlieferer eines Betriebes. Erst als ich mit Fotos beweisen konnte, dass die Fahrer bei mir nachts über den Zaun kletterten und in den Garten gesch ... haben, hat der Betrieb ein Mobilklo aufgestellt. Insofern verstehe ich Ihre Wut, würde mir nicht anders gehen. Es gibt ein paar sehr private und intime Dinge, die man einfach nicht mit jedem (nicht abwertend gemeint) teilen möchte (oder wozu haben wohl viele Häuser Gästeklos?). -
Neubau-Anspruch: Unbenutzte Sanitärkeramik bei Übergabe!
Wenn ich ein neues Haus
bestellt habe möchte ich das auch haben. Dazu gehören auch unbenutzte WC. Auch im Autohaus würde niemand beim Neuwagenkauf beschmutzte und dann mit Polster-Reiniger gereinigte Sitze tolerieren. Keine Diskussion, wäre es meins, würde ich auf neue Sanitärkeramik bestehen. -
Reinigung statt Austausch? – Diskussion zur WC-Hygiene
Toller Vergleich ...
Toller Vergleich der auch wunderbar zutrifft. Denn, wie viele km hat denn so ein fabrikneues Auto denn gelaufen? Eben, einige. Abgesehen davon, dass es eine Sauerei ist, aber mehr wie eine Desinfektion wird wohl nicht herauskommen. Über die Aussage: Abnahme verweigern möcht ich mich lieber nicht auslassen ... -
Abnahme trotz WC-Mangel? – Recht auf Nachbesserung!
das Haus kann man ja abnehmen aber das ...
das Haus kann man ja abnehmen aber das Klo auch? Wenn es nicht mal mehr erlaubt ist auf Mängel oder Unzulänglichkeiten (ist es doch oder?) bei der Abnahme hinzuweisen und Nachbesserung zu ermöglich, wozu dann noch der Luxus? Kaufe Haus, zahle Geld, Zustand egal? Mag etwas kleinkariert sein, aber ich bin eher geneigt einen falsch eingebauten Lichtschalter (Installation/2062) zu tolerieren als das mit dem Klo, ist halt subjektiv und dazu stehe ich! Oder gibt es hier im Forum Bauträger, Bauüberwacher, Architekten usw. die vor Übergabe nicht den Zustand des von Ihnen verantworteten Werkes kontrollieren? Was würden die tun, Reinigung (von Austausch war ja nicht die Rede) veranlassen und Klappe halten oder dem Eigentümer sagen: sorry, shit happens, reg Dich nicht auf, sieh zu wie Du damit klar kommst. Sicher, eh sich der eine oder andere Häuslebauer aufregt, putzt er selber, macht die Sache an sich aber damit nicht besser. Der Fragesteller ärgert sich (zu Recht), rechtlich beraten kann Ihn hier keiner, aber etwas Mitgefühl ist sicher angebracht. Meines hat er jedenfalls.
Gruß
Karsten -
Abnahme vs. Übergabe: Klärung des aktuellen Bauzustands
Moment, wer redet denn hier von Übergabe? ...
Moment, wer redet denn hier von Übergabe? wir sind noch nicht mal bei der Abnahme! Und selbstferfreilich war von "neu" die Rede. Oder habe ich was auf den Döppen? Ansonsten möge man mir den letzten Satz des Fragestellers doch mal genauer erklären ... -
Rege Beteiligung: Meinungen zur WC-Nutzung im Neubau
Vielen Dank für die schnelle und rege Beteiligung ...
Vielen Dank für die schnelle und rege Beteiligung. Hatte mir auch den alten Thread angeschaut. Die Meinungen zu diesem Thema sind ja sehr unterschiedlich, wie zu vermuten war.
@Familie Berg: die WCs sind bzw. waren neu und die Abnahme hat noch nicht stattgefunden. -
Produktvergleich: Neuwertiger Ersatz bei Gebrauchsspuren
Noch eine Anmerkung von mir: Wenn man ein ...
Noch eine Anmerkung von mir:
Wenn man ein Produkt kauft und zu Hause feststellt, dass die Verpackung geöffnet ist und das Produkt Gebrauchsspuren hat, dann ist es doch selbstverständlich, dass man dieses Produkt zurückgibt und neuwertigen Ersatz fordert. Wenn der Verkäufer dann einfach die Gebrauchsspuren vor den Augen des Kunden wegpolieren würde und dann sagt: "hier bitte, ist wieder wie neu", wie würde man wohl reagieren? Mal ganz davon abgesehen, um was für eine Art von "Gebrauchsspuren" es sich handelt. -
Gebrauchsspuren-Argument: Sanitärkeramik vs. Beschädigungen
Argument "Gebrauchsspuren" ist falsch.
Gebrauchsspuren z.B. bei Handys sind Beschädigungen. Ein Auto, das beim Händler schon mal Probe gefahren wurde, weist aber keine Beschädigungen auf. Eine Sanitärkeramik noch viel weniger. Ich empfehle Menschen, die sich für so einmalig halten, dass sie unter allen Umständen kein Klo mit anderen Menschen teilen möchten, weder zu heiraten noch zu verreisen und beim Einkaufen nie zu müssen. Wenn es aber nicht anders geht, empfehle ich Sagrotanspray für den eigenen Hintern, damit andere Leute hinter einem noch das Klo benutzen können.
So, das war jetzt etwas provokativ. Aber wir sollten in unserem verwöhnten Selbstverständnis vielleicht mal froh sein, dass wir nicht mehr im Mittelalter leben. Um es auf den Punkt zu bringen: Selbstverständlich hat der für die einwandfreie Übergabe der Sanitärobjekte Verantwortliche die betreffenden Bereiche gründlich zu reinigen, ich würde auch sagen, zu desinfizieren. Aber das war's dann auch schon. Darüber hinausgehende Ansprüche sind nach meiner Überzeugung unangemessen und haben auch keine Chance. -
Definition: Gebrauchsspuren ≠ Beschädigungen – Klärung!
Hallo Herr Stodenberg, wer sagt, dass Gebrauchsspuren = ...
Hallo Herr Stodenberg,
wer sagt, dass Gebrauchsspuren = Beschädigungen sind? Es wird natürlich häufig als Synonym für leichte Beschädigungen genutzt (z.B. bei eBay), aber aussagen tut dieser Begriff nur, dass Spuren eines Gebrauches vorhanden sind. 😉 Wie diese Spuren aussehen wird mit diesem Begriff nicht definiert.
Sie können z.B. schon einmal getragene Kleidungsstücke auch nicht zurückgeben, selbst wenn diese keine Beschädigungen aufweisen.
Jetzt aber mal weg von Provokationen und Klugschitterei 😉
Der Knackpunkt ist doch, dass man neue WCs bezahlt hat und für den Neupreis auch Neue erwarten kann, ansonsten hätte ich mir Gebrauchte oder Ausstellungsstücke für weniger Geld kaufen können.
Die unterschiedlichen Argumente der Forumsteilnehmer sind wirklich interessant und es scheint doch ein sehr subjektives Thema zu sein. Menschen sind eben doch einmalig. 😉 -
Funktionstest-Szenario: Probesitzen des Klempners – Zulässig?
Es gibt. z.B. .
... gerade in Sachen Neuwagen und Lackschäden genügend Urteile. Da ist auch nichts mit neue Teile. Und genauso trifft es hier zu. Saublöde Gegenfrage: wenn der Klempner jetzt mal nen Probeschi ... gemacht hat, um zu sehen obs funktioniert, was sagt Ihr dann? Funktionstest, und nun? -
WC vs. Auto: Unterschiedliche Maßstäbe bei Mängeln
So ein komplexes, teures und großes Produkt wie ...
So ein komplexes, teures und großes Produkt wie ein Auto, ist nach meiner Meinung ein schlechter Vergleich, wenn wir von einem WC sprechen.
Den Funktionstest 🙂 hatten wir schon im alten Thread und ist doch etwas weit hergeholt.
Bei der Lufthansa gibt es z.B. eine Abteilung, die mit der Optimierung des Wasserhaushalts von Flugzeugen beschäftigt ist. Hierzu gehört auch die Klospülung. Was meinen Sie, wie diese getestet wird? Hmm? 😉 Bestimmt nicht mit echten Fäkalien ... -
Mängelrüge: Bauträger zur WC-Reinigung auffordern!
Anspruch
Sie haben Anspruch darauf, dass der Bauträger das WC reinigt und dafür sorgt, dass es nicht mehr benutzt wird, sodass keine Beeinträchtigung mehr vorliegt.
Einen Austausch des WC's werden Sie nicht durchbekommen, was aber nicht heißt, dass Sie es nicht versuchen können.
Schreiben Sie dem Bauträger eine Mängelrüge mit Aufforderung und Fristsetzung, ein neues WC einzubauen.
Dann berichten Sie hier bitte, was dabei herausgekommen ist.
Gruß -
Respektlosigkeit: WC-Nutzung trotz Bautoilette – Konsequenzen?
A ... Popo
"dampfoffen"
Waren da auch schon die Deckel drauf?
;-)
Unter den Umständen, dass da ein dixi stand,
und trotzdem, und auch noch alle beide neuen Töppe im Haus benutzt wurden,
war das sicher ein "starkes Stück", was die da "abgezogen" haben.
... und eine Art Respektlosigkeit, die mich Sie sicher auch gestört hätte.
Der Bauträger wird das vermutlich nicht Putzen lassen, sondern "Größe" zeigen
und beide austauschen lassen, wenn Sie drauf bestehen.
Dann wird's den Firmen, die zum Zeitpunkt da waren, einfach abgezogen werden.
Dann sind die Töppe aber woanders nicht mehr einbaubar,
weil sie ja jetzt bereits als gebraucht gelten und folglich auf die Deponie oder recycelt werden müssten.
Können Sie das mit Ihrem ökologischen Gewissen vereinbaren?
;-)
Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).WC-Benutzung im Neubau vor Abnahme: Haftung & Reinigung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Reinigung und eventuelle Schäden an den WCs in einem Neubau haftet, wenn diese vor der Bauabnahme benutzt wurden. Es wird argumentiert, dass der Bauträger in der Pflicht steht, die Sanitäranlagen in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Einigkeit besteht darin, dass die unbefugte Nutzung eine Respektlosigkeit darstellt. Die Meinungen gehen auseinander, ob ein Austausch der WCs gefordert werden kann oder eine gründliche Reinigung ausreichend ist. Die Notwendigkeit einer Mängelrüge wird betont.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag WC-Schäden vor Abnahme: Bauträger zur Reinigung verpflichtet! sollte der Bauträger die Schäden beseitigen, wenn er bis zur Übergabe für das Haus verantwortlich ist. Andernfalls könnte die Abnahme verweigert werden.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Im Beitrag Mängelrüge: Bauträger zur WC-Reinigung auffordern! wird empfohlen, dem Bauträger eine Mängelrüge mit Fristsetzung zum Einbau eines neuen WCs zu schreiben, auch wenn ein Austausch unwahrscheinlich ist.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Baustelle und die Kontrolle des Zugangs. Dokumentieren Sie den Zustand der Sanitäranlagen vor der Abnahme. Reichen Sie eine Mängelrüge beim Bauträger ein und fordern Sie die Beseitigung der Verunreinigungen. Beachten Sie auch die Diskussion im Beitrag Forum-Diskussion: WC-Nutzung vor Abnahme – ähnlicher Fall für weitere Perspektiven.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abnahme, Bauabnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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