Stellplatzgröße laut GarVO NRW: Gibt es Ausnahmen bei Unterschreitung der Maße?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die GarVO NRW schreibt eine Mindestgröße von 5x2,3m für Stellplätze vor. Der Thread diskutiert, ob es Ausnahmen von diesen Stellplatzmaßen gibt, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen. Die bayerische LBO wird als Vergleich herangezogen.
Stellplatzgröße laut GarVO NRW: Gibt es Ausnahmen bei Unterschreitung der Maße?
laut GarVo NRW § 6 muss ein Stellplatz mind. 5 m lang sein und 2,3 m breit. Unser Bauträger unterschreitet diese Maße (4 x 1,95 m) und begründet dies damit, dass sich der Stellplatz an einer verkehrberuhigten Straße befindet. Ist das so? Gibt es da wirklich ein Ausnahme? Wenn ja, wo kann ich die nachlesen.
Noch zur Info: Der Stellplatz verläuft parallel zur Straße.
Danke!
Viele Grüße, Werner Hampel
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Die Stellplatzmaße von 4,0 m × 1,95 m unterschreiten die gesetzlichen Mindestmaße der GarVO NRW (§ 6 Abs. 1: 5,0 m × 2,3 m) um 1,0 m Länge und 0,35 m Breite – eine solche Unterschreitung ist ohne vorherige, schriftliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtswidrig.
🔴 KRITISCH: Die Lage an einer verkehrsberuhigten Straße rechtfertigt keinerlei Abweichung von den Stellplatzmaßen – dies ist weder in der GarVO NRW noch in der Bauordnung NRW vorgesehen.
⚠️ WICHTIG: Die fehlende Nutzbarkeit für gängige Pkw (z. B. Mittelklasse mit bis zu 4,8 m Länge) birgt konkrete Risiken für Fahrzeugschäden, Ein- und Ausstiegssicherheit sowie mögliche Ablehnung der Bauabnahme.
⚠️ WICHTIG: Jede Nutzung eines nicht genehmigten Stellplatzes kann zu Rückbauaufforderungen, Bußgeldern oder Haftungsansprüchen führen – insbesondere bei Unfällen oder Schäden im Manövrierraum.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Ihr Bauträger die Stellplatzmaße gemäß GarVO NRW unterschreitet und dies mit der Lage an einer verkehrsberuhigten Straße begründet.
🔴 Gefahr: Die Unterschreitung der Mindestmaße kann zu Problemen bei der Nutzung des Stellplatzes führen (z.B. Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen, Beschädigung des Fahrzeugs).
Meiner Einschätzung nach ist es wichtig, die genauen Bestimmungen der GarVO NRW zu prüfen. In einigen Fällen können Ausnahmen für Stellplätze in verkehrsberuhigten Bereichen oder bei bestimmten Bauweisen vorgesehen sein. Diese Ausnahmen sind jedoch in der Regel an spezifische Bedingungen geknüpft.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Prüfung der GarVO NRW: Suchen Sie nach spezifischen Regelungen oder Ausnahmeregelungen für Stellplätze in verkehrsberuhigten Bereichen.
- Kontaktaufnahme mit der Baubehörde: Klären Sie mit der zuständigen Baubehörde, ob die Begründung des Bauträgers zulässig ist und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
- Einholung einer Rechtsberatung: Ein Anwalt für Baurecht kann die Situation rechtlich bewerten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte zu wahren und die Rechtmäßigkeit der Stellplatzgröße zu klären.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Mindestmaße von Stellplätzen nach der Garagenverordnung Nordrhein-Westfalen (GarVO NRW). Der Bauträger unterschreitet die gesetzlichen Vorgaben von 5 m Länge und 2,3 m Breite deutlich mit Maßen von 4 x 1,95 m.
❌ Widerspruch: Die Behauptung des Bauträgers, dass eine verkehrsberuhigte Straße eine Ausnahme von den Stellplatzmaßen rechtfertigt, ist rechtlich nicht haltbar. Die GarVO NRW § 6 definiert verbindliche Mindestmaße, die unabhängig von der Straßenart gelten. Eine verkehrsberuhigte Straße ändert nichts an den Anforderungen an die Stellplatzgröße.
➕ Ergänzung: Die GarVO NRW sieht in § 6 Abs. 2 lediglich Ausnahmen für Stellplätze vor, die ausschließlich für bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. Motorräder) oder in besonderen baulichen Situationen (z.B. bei nachgewiesener Unmöglichkeit) vorgesehen sind. Eine pauschale Reduzierung aufgrund der Straßenart ist nicht vorgesehen.
🔴 Gefahr: Die Unterschreitung der Maße kann zu erheblichen praktischen Problemen führen: Normale Pkw (z.B. Mittelklasse-Limousinen mit ca. 4,7 m Länge) passen nicht in den Stellplatz. Dies könnte zu Behinderungen im Verkehrsraum, Schäden am Fahrzeug oder rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Bauaufsicht führen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauträger eine schriftliche Bestätigung der Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage konkret benennen. Parallel dazu sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren, um Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls eine Baueinstellung zu erwirken.
KI-Analyse (Qwen)
Die Garagenverordnung Nordrhein-Westfalen (GarVO NRW) regelt verbindlich die Mindestmaße für Stellplätze im öffentlichen und privaten Raum, wobei § 6 Abs. 1 die Mindestabmessungen von 5,0 m Länge und 2,3 m Breite für einen Standard-Stellplatz festlegt.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Bauträgers, dass eine Unterschreitung dieser Maße zulässig sei, weil der Stellplatz an einer verkehrberuhigten Straße liegt, ist rechtlich unzutreffend — die GarVO NRW kennt keine solche Ausnahme für verkehrberuhigte Bereiche.
➕ Ergänzung: Ausnahmen von den Mindestmaßen sind nur in eng begrenzten Fällen möglich, z. B. bei nachweislich besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß § 6 Abs. 3 GarVO NRW, jedoch stets nur im Einzelfall und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
🔴 Gefahr: Ein Stellplatz mit nur 4,0 m × 1,95 m unterschreitet die gesetzlichen Mindestmaße um 1,0 m in der Länge und 0,35 m in der Breite — dies birgt erhebliche Risiken: fehlende Nutzbarkeit für gängige Pkw-Klassen, erhöhte Unfallgefahr beim Ein- und Ausparken sowie mögliche Ablehnung der Bauabnahme oder spätere Rückbauaufforderung.
❌ Widerspruch: Die Lage parallel zur Straße stellt keine Rechtfertigung für die Unterschreitung dar; vielmehr erfordert diese Anordnung oft sogar größere Manövrierräume, da das Einparken ohne Wendemöglichkeit erschwert ist.
✅ Zustimmung: Die Recherche des Fragestellers nach der konkreten Rechtsgrundlage ist vollkommen richtig — die GarVO NRW ist die maßgebliche Rechtsgrundlage, und § 6 ist hier zentral.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauträger unverzüglich die schriftliche Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde für die Abweichung an; falls diese nicht vorliegt, wenden Sie sich umgehend an die zuständige Gemeindebauaufsicht oder einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Rechte im Rahmen der Bauabnahme und Gewährleistung durchzusetzen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die GarVO NRW § 6 Abs. 1 setzt verbindliche Mindestmaße von 5,0 m × 2,3 m fest.
- Alle drei betonen eindeutig: Eine verkehrsberuhigte Straße ist keine Rechtsgrundlage für eine Ausnahme.
- Alle drei identifizieren die konkrete Unterschreitung (4,0 m × 1,95 m) als rechtlich und praktisch problematisch.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die rechtliche Lage vorsichtiger („könnte Ausnahmen vorsehen“), während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass § 6 Abs. 2/3 keine Straßenart-basierte Ausnahme kennt.
- GoogleAI erwähnt keine konkrete Rechtsgrundlage für Ausnahmen (§ 6 Abs. 3), Qwen und DeepSeek benennen diese explizit.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um die entscheidende Differenzierung: § 6 Abs. 3 GarVO NRW erlaubt Ausnahmen nur bei nachweislich besonderen örtlichen Gegebenheiten und nur nach schriftlicher Genehmigung – kein pauschaler Verweis auf „verkehrsberuhigt“ reicht aus.
- Qwen ergänzt die praktische Risikoeinschätzung um die Manövriersituation bei parallel zur Straße angeordneten Stellplätzen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI lässt Raum für Interpretation („könnte Ausnahmen vorsehen“), während DeepSeek und Qwen eindeutig widersprechen: „rechtlich nicht haltbar“ (DeepSeek) bzw. „rechtlich unzutreffend“ (Qwen). Der sicherere Konsens nach dem Vorsichtsprinzip ist die klare Ablehnung einer Straßenart-basierten Ausnahme.
👉 Empfehlung:
- Die rechtlich sichere und praxisnahe Handlungsempfehlung folgt DeepSeek und Qwen: Keine Vertrauensstellung in die Begründung des Bauträgers – stattdessen schriftliche Genehmigung fordern oder Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtsgültigkeit der Stellplatzmaße (4,0 m × 1,95 m) ❌ Widerspruch Alle drei KI-Modelle stimmen darin überein, dass diese Maße die GarVO NRW unterschreiten – jedoch widersprechen sich GoogleAI (vorsichtig) und DeepSeek/Qwen (klar und unmissverständlich) hinsichtlich der Rechtfertigungsmöglichkeit. Der KI-Konsens folgt dem Vorsichtsprinzip: Keine Rechtfertigung ohne schriftliche Genehmigung. Relevanz der verkehrsberuhigten Straße als Ausnahmegrund ❌ Widerspruch DeepSeek und Qwen widersprechen GoogleAI eindeutig: Eine verkehrsberuhigte Straße ist keine gesetzlich anerkannte Ausnahme – dies wird von allen drei Modellen bestätigt, aber nur DeepSeek und Qwen als „rechtlich nicht haltbar“ bzw. „unzutreffend“ einstufen. Konsens: ❌ Ausnahmeregelungen nach GarVO NRW § 6 Abs. 3 ✅ Konsens Alle drei KI-Modelle stimmen darin überein, dass Ausnahmen nur im Einzelfall, bei besonderen örtlichen Gegebenheiten und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauaufsicht möglich sind. Praktische Nutzbarkeit des Stellplatzes ✅ Konsens Alle drei Modelle warnen vor erheblichen Nutzungseinschränkungen: fehlende Aufnahme gängiger Pkw, erhöhte Unfallgefahr, Beschädigungsrisiko und mögliche Ablehnung der Bauabnahme. Empfohlene Handlung ⚠️ Abwägung GoogleAI empfiehlt Rechtsberatung als Option; DeepSeek und Qwen fordern konkret die Vorlage einer schriftlichen Genehmigung oder – falls fehlend – sofortige juristische Durchsetzung. Konsens: Rechtsberatung ist unverzichtbar – doch der KI-Konsens priorisiert die Forderung nach dokumentierter Genehmigung als ersten Schritt. 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauträger unverzüglich die schriftliche Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde für die Abweichung nach § 6 Abs. 3 GarVO NRW an – liegt sie nicht vor, ist die Stellplatzgröße rechtswidrig und muss korrigiert werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Rechtswidrige Stellplatzgröße ohne Ausnahmegenehmigung Abnahmeverweigerung, Rückbauaufforderung, Bußgeld bis 50.000 € nach BauO NRW § 86 🔴 Risiko Nicht nutzbare Stellplätze für gängige Pkw Vertragliche Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Versicherungsausschluss bei Unfällen 🔴 Risiko Fahrzeugschäden durch zu geringen Freiraum Kosten für Reparaturen, Haftungsrisiko bei Dritten, Verschlechterung der Versicherungsbedingungen 🔴 Risiko Fehlende Manövriermöglichkeit bei paralleler Anordnung Erhöhte Unfallgefahr beim Ein- und Ausparken, Behinderung des öffentlichen Verkehrsraums 🔴 Risiko Unklare Verantwortung bei fehlender Baugenehmigung Haftung des Eigentümers trotz Bauträgervertrag, Verlust der Wertsteigerung durch nicht genehmigte Nutzung ✅ Chance Frühzeitige Klärung mit Bauaufsicht vor Abnahme Vermeidung von späteren Konflikten, geordnete Nachbesserung, Sicherstellung der Bauabnahme ✅ Chance Nachweis und Nutzung einer nach § 6 Abs. 3 zulässigen Ausnahme Rechtlich sichere Lösung bei sachgerechter Begründung (z. B. topografische Zwänge) ✅ Chance Fachanwaltliche Durchsetzung der Gewährleistungsrechte Erfolgreiche Nachbesserung oder Minderung, Kostenersatz, Vermeidung langfristiger Mängel ✅ Chance Einigung mit Bauträger über alternative Stellplatzlösung Z. B. Tiefgarage, Stellplatztausch, Kompensation – ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten ✅ Chance Aktive Mitwirkung bei der Genehmigungserstellung Schnellere, transparente Klärung mit Behörde – statt bloßer Abwälzung auf den Bauträger Orientierungshilfen
- Sofortige Genehmigungsanfrage stellen: Fordern Sie vom Bauträger schriftlich die offizielle Ausnahmegenehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 6 Abs. 3 GarVO NRW an – inkl. Aktenzeichen, Datum und Unterschrift der Behörde.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – nicht erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags oder Abnahme.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Dokumente: Verträge, Baubeschreibung, Bebauungsplan, GarVO NRW-Auszug (§ 6), Fotos des Stellplatzes mit Maßband.
- Behörde kontaktieren: Wenden Sie sich direkt an die zuständige Gemeindebauaufsicht (Abteilung Bauordnung) – mit der Bitte um schriftliche Bestätigung, ob die vorgesehenen Maße genehmigungsfähig sind.
- Abnahme zurückhalten: Verzichten Sie auf die vorläufige oder endgültige Abnahme, solange die Stellplatzgenehmigung nicht vollständig vorliegt und die Nutzbarkeit für Standard-Pkw nachweisbar ist.
- Alternativlösung prüfen: Fordern Sie vom Bauträger einen schriftlichen Vorschlag für eine rechtskonforme Ersatzmaßnahme (z. B. anderer Stellplatz, Tiefgaragenstellplatz, Mietstellplatz mit dauerhafter Nutzungszusage).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- GarVO NRW
- Die Garagen- und Stellplatzverordnung Nordrhein-Westfalen (GarVO NRW) regelt die Anforderungen an die Größe, Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen und Garagen. Sie dient der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Verwandte Begriffe: Stellplatz, Stellplatzverordnung, Baurecht. - Stellplatz
- Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Stellplätze können sich auf Privatgrundstücken, in Garagen oder im öffentlichen Raum befinden. Die Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Stellplatzverordnungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Garage, Parkplatz, Stellplatzverordnung. - Verkehrsberuhigte Straße
- Eine verkehrsberuhigte Straße ist ein Bereich, in dem die Geschwindigkeit reduziert ist und Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. In solchen Bereichen können besondere Regelungen für Stellplätze gelten.
Verwandte Begriffe: Spielstraße, Tempo-30-Zone, Verkehrsberuhigung. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen und die Nutzung von Grundstücken regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Nachbarn und anderen Beteiligten regelt.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Landesbauordnung, Bebauungsplan. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient der Sicherstellung, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht. Die Baugenehmigung wird von der zuständigen Baubehörde erteilt.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde. - Landesbauordnung
- Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das in jedem Bundesland die baurechtlichen Vorschriften regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und Grundstücken. Die LBO ist die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baurecht, Baugenehmigung. - Baubehörde
- Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung der baurechtlichen Vorschriften. Sie erteilt Baugenehmigungen, führt Baukontrollen durch und ahndet Verstöße gegen das Baurecht. Die Baubehörde ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt.
Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Mindestmaße gelten für Stellplätze laut GarVO NRW?
Laut GarVO NRW § 6 müssen Stellplätze mindestens 5 m lang und 2,3 m breit sein. Diese Maße gewährleisten, dass Fahrzeuge sicher abgestellt werden können und ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. - Gibt es Ausnahmen von den Mindestmaßen für Stellplätze?
In bestimmten Fällen können Ausnahmen von den Mindestmaßen zulässig sein, beispielsweise bei Stellplätzen in verkehrsberuhigten Bereichen oder bei besonderen baulichen Gegebenheiten. Diese Ausnahmen sind jedoch in der Regel an spezifische Bedingungen geknüpft und müssen von der Baubehörde genehmigt werden. - Was kann ich tun, wenn mein Stellplatz die Mindestmaße unterschreitet?
Wenn Ihr Stellplatz die Mindestmaße unterschreitet, sollten Sie zunächst die GarVO NRW und die Baugenehmigung prüfen. Klären Sie mit der Baubehörde, ob eine Ausnahme vorliegt oder ob der Stellplatz den Vorschriften entspricht. Gegebenenfalls können Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu wahren. - Was ist eine verkehrsberuhigte Straße?
Eine verkehrsberuhigte Straße ist ein Bereich, in dem die Geschwindigkeit reduziert ist und Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben. In solchen Bereichen können unter Umständen geringere Anforderungen an die Stellplatzmaße gestellt werden, dies ist jedoch von den jeweiligen Bestimmungen abhängig. - Wie kann ich die GarVO NRW einsehen?
Die GarVO NRW ist online auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar. Dort finden Sie die aktuelle Fassung der Verordnung sowie weitere Informationen zum Thema Stellplätze. - Was passiert, wenn ein Stellplatz nicht den Vorschriften entspricht?
Wenn ein Stellplatz nicht den Vorschriften entspricht, kann die Baubehörde Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften ergreifen. Dies kann beispielsweise die Anordnung zur Beseitigung des Mangels oder die Untersagung der Nutzung des Stellplatzes umfassen. - Kann ich einen zu kleinen Stellplatz selbst vergrößern?
Die eigenmächtige Vergrößerung eines Stellplatzes ist in der Regel nicht zulässig, da dies baurechtliche Genehmigungen erfordern kann. Wenden Sie sich an die Baubehörde, um die Möglichkeiten einer legalen Vergrößerung zu prüfen. - Welche Rolle spielt die Baugenehmigung bei der Stellplatzgröße?
Die Baugenehmigung legt die zulässigen Maße und die Anzahl der Stellplätze fest. Die Stellplatzgröße muss mit den Angaben in der Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen können zu Problemen führen.
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Regelungen zur Anzahl der erforderlichen Stellplätze pro Wohneinheit. - Garagenverordnung im Detail
Umfassende Informationen zu den Bestimmungen der GarVO NRW. - Rechte und Pflichten von Bauträgern
Welche Verpflichtungen haben Bauträger beim Bau von Stellplätzen? - Anfechtung einer Baugenehmigung
Wie kann man gegen eine Baugenehmigung vorgehen, die Stellplatzmaße betrifft? - Verkehrsrechtliche Aspekte von Stellplätzen
Welche verkehrsrechtlichen Vorschriften sind bei der Nutzung von Stellplätzen zu beachten?
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GarVO NRW: Mindestmaße für Stellplätze – LBO Bayern
Mindestgröße für Stellplätze :
Zitat :
"Nach § 1 Abs. 7 GarVO6 ist ein Einstellplatz eine Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer
Garage oder auf einem Stellplatz dient. Einstellplätze sind mindestens 5 m lang und mindestens 2,30 bis
2,50 m breit, sodass sie in der Regel für Personenkraftwagen und nicht für andere Kraftfahrzeuge ausgelegt sind (§ 5 GarVO). "
aus LBOAbk. Bayern :
" § 4 Einstellplätze und Fahrgassen
(1) 1 Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. ²Die lichte Breite eines Einstellplatzes muss mindestens betragen
1.2,30 m, wenn keine Längsseite,
2.2,40 m, wenn eine Längsseite,
3.2,50 m, wenn jede Längsseite des Einstellplatzes durch Wände,
Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist,
4.3,50 m, wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.
(2) Fahrgassen müssen, soweit sie unmittelbar der Zu- oder Abfahrt (Zufahrt, Abfahrt) von Einstellplätzen dienen, hinsichtlich ihrer Breite mindestens die Anforderungen der folgenden Tabelle erfüllen; Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten:
Anordnung der
Einstellplätze zur
Fahrgasse Erforderliche Fahrgassenbreite (in m)
bei einer Einstellplatzbreite von
2,30 m 2,40 m 2,50 m
90 ° 6,50 6,25 6,00
60 ° 4,50 4,25 4,00
45 ° 3,50 3,25 3,00" -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die GarVO NRW schreibt eine Mindestgröße von 5x2,3m für Stellplätze vor. Der Thread diskutiert, ob es Ausnahmen von diesen Stellplatzmaßen gibt, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen. Die bayerische LBOAbk. wird als Vergleich herangezogen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Unterschreitung der in der GarVO NRW festgelegten Stellplatzmaße (5x2,3m) ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegen explizite Ausnahmeregelungen vor. Beachten Sie den Beitrag GarVO NRW: Mindestmaße für Stellplätze – LBO Bayern.
📊 Zusatzinfo: Laut LBO Bayern sind Einstellplätze mindestens 5 m lang und 2,30 bis 2,50 m breit, ausgelegt für Personenkraftwagen. Dies dient als Vergleich zur GarVO NRW bezüglich der Stellplatzgröße.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Regelungen der GarVO NRW und suchen Sie nach expliziten Ausnahmeregelungen für verkehrsberuhigte Bereiche. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Baurechtsexperten, um die Zulässigkeit der Stellplatzmaße zu klären.
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