VOB oder BGB beim Fertighausbau: Was ist besser für Bauherren? Vor- & Nachteile
BAU-Forum: Neubau
VOB oder BGB beim Fertighausbau: Was ist besser für Bauherren? Vor- & Nachteile
Nun sagt uns der befreundete Bau-Ingenieur, dass wir auf jeden Fall auf einen Vertrag nach dem BGBAbk. bestehen sollen und außerdem auf einen Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerordnung.
Der Libella-Berater sagt, dass uns der VOBAbk. Vertrag aber viel besser stellen würde und der von ihnen entwickelte Zahlungsplan auch.
Ich sitzte total zwischen den Stühlen und weiß nicht mehr, wem ich glauben soll - kann mir jemand weiter helfen?
Die Konkrete Aussage des Libella-Beraters war: nach VOB haben wir 4 Jahre Gewährleistung, aber Libella muss beweisen, dass alles stimmt, falls wir das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt. Beim BGB müssten wir beweisen, dass etwas nicht stimmt.
Außerdem verlängert sich nach VOB die Gewährleistung wenn tatsächlich Mängel aufgetreten sind.
Stimmen diese Aussagen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe!
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Ungeprüfte Bauverträge können zu erheblichen finanziellen Risiken und Rechtsstreitigkeiten führen.
GoogleAI-Analyse
Ich empfehle, die Vor- und Nachteile von VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) bei einem Fertighausbauvertrag sorgfältig abzuwägen.
VOB:
- Detaillierte Regelungen, die viele Eventualitäten abdecken.
- Oft für Bauunternehmen vorteilhafter, da Bauherr mehr Pflichten hat (z.B. Abnahme).
- Wichtig: VOBAbk. muss explizit im Vertrag vereinbart werden.
BGB:
- Weniger detailliert, dafür mehr Schutz für den Bauherrn.
- Gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren.
- Bessere Position bei Mängeln und Streitigkeiten.
🔴 Gefahr: Unklare Formulierungen im Vertrag können zu Streitigkeiten und finanziellen Risiken führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte als Bauherr zu sichern.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Regelwerk für Bauverträge, das detaillierte Bestimmungen zu Bauleistungen enthält. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Die VOB muss im Vertrag vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Werkvertrag - BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Das BGB ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland und regelt auch Bauverträge. Es enthält allgemeine Bestimmungen zu Verträgen, Gewährleistung und Schadensersatz. Im BGB sind die grundlegenden Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmen festgelegt.
Verwandte Begriffe: VOB, Werkvertrag, Schuldrecht - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller (Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag finden sich im BGB (§§ 631 ff.).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, BGB - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Mängel an seinem Werk. Im BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist hat der Bauherr Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Verwandte Begriffe: Mängel, Mängelanzeige, Verjährung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Bauträgerprojekte unterliegen besonderen rechtlichen Regelungen, insbesondere der Bauträgerverordnung (MaBV).
Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, MaBV, Bauherr - Bauträgerverordnung (MaBV)
- Die Bauträgerverordnung (MaBV) dient dem Schutz von Erwerbern beim Kauf von Immobilien von Bauträgern. Sie regelt unter anderem die Zahlungsmodalitäten und die Absicherung der Bauherren bei Insolvenz des Bauträgers.
Verwandte Begriffe: Bauträger, Zahlungsplan, Sicherheitseinbehalt - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Vor der Abnahme sollte das Werk sorgfältig auf Mängel geprüft werden.
Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Abnahmeprotokoll
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB?
VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Es handelt sich um ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen im Bauwesen standardisiert. Die VOB muss explizit im Bauvertrag vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen. - Was bedeutet BGB im Zusammenhang mit Bauverträgen?
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die allgemeinen zivilrechtlichen Beziehungen in Deutschland, einschließlich Bauverträge. Im BGB sind die grundlegenden Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmen festgelegt, insbesondere im Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). - Welche Gewährleistungsfrist gilt beim BGB-Bauvertrag?
Beim BGB-Bauvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. Innerhalb dieser Frist haftet das Bauunternehmen für Mängel am Bauwerk. - Welche Gewährleistungsfrist gilt bei einem VOB-Bauvertrag?
Bei einem VOB-Bauvertrag kann die Gewährleistungsfrist individuell vereinbart werden, beträgt aber in der Regel zwei Jahre für Bauleistungen und fünf Jahre für Bauwerke. Es ist wichtig, die vereinbarten Fristen im Vertrag genau zu prüfen. - Was ist die Bauträgerverordnung (MaBV)?
Die Bauträgerverordnung (MaBV) schützt Erwerber von Immobilien, die von Bauträgern errichtet werden. Sie regelt unter anderem die Zahlungsmodalitäten und die Absicherung der Bauherren bei Insolvenz des Bauträgers. - Was ist ein Zahlungsplan nach MaBV?
Ein Zahlungsplan nach MaBV legt fest, in welchen Raten der Bauherr die Baukosten an den Bauträger zahlt. Die Raten sind an den Baufortschritt gebunden, um sicherzustellen, dass der Bauherr nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlt. - Was sollte ich bei der Abnahme eines Fertighauses beachten?
Bei der Abnahme sollten Sie das Fertighaus sorgfältig auf Mängel prüfen und diese im Abnahmeprotokoll festhalten. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Sachverständigen unterstützen. Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit ihr die Gewährleistungsfrist beginnt. - Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?
Nach der Abnahme festgestellte Mängel müssen Sie dem Bauunternehmen unverzüglich schriftlich mitteilen (Mängelanzeige). Fordern Sie das Unternehmen zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig, idealerweise mit Fotos.
🔗 Verwandte Themen
- Bauvertrag prüfen lassen
Warum eine rechtliche Prüfung des Bauvertrags vor Unterschrift wichtig ist. - Zahlungsplan nach Bauträgerverordnung
Wie die MaBV die Zahlungen beim Bauträgervertrag regelt. - Gewährleistungsansprüche beim Hausbau
Ihre Rechte bei Mängeln und wie Sie diese geltend machen. - Bauabnahme richtig durchführen
Tipps und Checkliste für eine erfolgreiche Bauabnahme. - Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen
Wie Sie Konflikte vermeiden und lösen können.
-
VOB/B vs. BGB: Bauvertrag – Gewährleistung und Mängelansprüche
VOB/B
berücksichtigt gegenüber dem BGBAbk.-Vertrag gerade bauspezifische Belange ausführlicher. Es ist die übliche Vertragsform bei Werkverträgen. Gewährleistungsdauer beträgt n. VOBAbk./B 4 Jahre, beim BGB 5 Jahre. Es ist aber durchaus auch üblich, dass einer Gewährleistungsdauer von 5 Jahren bei VOB Verträgen vom Verkäufer zugestimmt wird. Also verhandeln.
Bei beiden Vertragsarten muss der Unternehmer VOR Abnahme die Mängelfreiheit beweisen. NACH Abnahme muss bei beiden Vertragsarten der Bauherr einen behaupteten Mangel auch beweisen.
Richtig ist, dass eine Mangelrüge beim VOB Vertrag die Gewährleistung unterbricht, beim BGB Vertrag nicht.
Die Makler- / Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) kommt nur dann zum Tragen, wenn Sie mit einem Bauträger bauen, d.h. der Bauträger baut auf einem Grundstück, welches ihm gehört und verkauft Ihnen Haus und Grundstück in einem notariell zu beurkundenden Vertrag. Trifft bei Ihnen nicht zu.
Der Zahlungsplan sollte Zahlungen nach Baufortschritt regeln, dabei ist zu beachten, dass keine Überzahlungen entstehen, also immer nur so viel bezahlt wird, wie auch an Leistung erbracht ist.
Ihr Bauingenieur scheint in diesen Dingen nicht besonders erfahren zu sein.
Tipp:
Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. -
Zusatzinfo: Mängelbeseitigung – Neubeginn der Verjährungsfrist
Ergänzung:
Ja, § 13 Mängelansprüche; Pkt. 5. (1):
"Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese Leistung eine Verjährungsfrist von 2 Jahren neu, die jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach ... endet.
Grüße -
VOB-Vertrag: Speziell für Bau – Vorteile gegenüber BGB
bei VOBAbk.
abstrakte abnahmemöglich - beim bgb fraglich, könnteman von dem Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ableuten!
am besten sie lesen malbeide durch, werden sie dann feststellen, das der eine halt genau für den baubereich geschrieben wurde, und der andere so allgemein ausgelegt ist, das er auch für den morgendlichen Brötchenkauf gilt!
Was möchten sie jetzt, einen Vertrag der sich für den baubereich geschrieben wurde, oder allgemein gehalten wurde!?
Wie oben schon gesagt, Änderungen über die 4 oder 5 Jahre kann man auch im DINAbk. 1962 Vertrag ändern, und er bleibt als ganzes (AGB Gesetzte) bestehen! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB oder BGBAbk. beim Fertighausbau: Vertragswahl für Bauherren
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vor- und Nachteile von VOBAbk.- und BGB-Verträgen beim Fertighausbau. VOB berücksichtigt bauspezifische Belange detaillierter, während BGB allgemeiner gefasst ist. Die Gewährleistungsdauer kann bei VOB-Verträgen verhandelt werden. Bei Mängelbeseitigung beginnt eine neue Verjährungsfrist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf die Gewährleistungsfristen und verhandeln Sie diese gegebenenfalls im VOB-Vertrag, wie im Beitrag VOB/B vs. BGB: Bauvertrag – Gewährleistung und Mängelansprüche erläutert wird. Die standardmäßige Gewährleistungsdauer nach VOB/B beträgt 4 Jahre, während das BGB 5 Jahre vorsieht.
✅ Zusatzinfo: Nachbesserungen von Mängeln können eine neue Verjährungsfrist auslösen, wie im Beitrag Zusatzinfo: Mängelbeseitigung – Neubeginn der Verjährungsfrist dargelegt wird. Dies kann für Bauherren ein wichtiger Aspekt sein, um ihre Rechte zu sichern.
👉 Handlungsempfehlung: Lesen Sie beide Vertragsarten (VOB und BGB) sorgfältig durch, um die Unterschiede und spezifischen Regelungen für den Fertighausbau zu verstehen. Der Beitrag VOB-Vertrag: Speziell für Bau – Vorteile gegenüber BGB betont, dass der VOB-Vertrag speziell für den Baubereich geschrieben wurde, was ihn für Bauherren oft vorteilhafter macht. Klären Sie alle Unklarheiten mit einem Baurechtsexperten, um die optimale Vertragsgestaltung für Ihr Fertighausprojekt sicherzustellen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, BGB, Fertighausvertrag, Bauvertrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen?
- … Architekt, Haftung, Rechnungsprüfung, Fehler, Neubau, Frist, Beweis, Honorar, VOBAbk., BGBAbk. …
- … BGBAbk.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland.Verwandte …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen.Verwandte Begriffe: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen
- … Rechnungsprüfung, Elektriker, Massen, Betrug, Bauherr, Honorar, VOBAbk., Nachtrag, Abrechnung, Gutachter …
- … es wichtig, die vertraglichen Grundlagen zu prüfen. Wurden die Leistungen nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder nach BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) vereinbart …
- … Die VOBAbk. regelt beispielsweise Nachträge und geänderte Leistungen. …
- … VOBDie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist …
- … das die Bedingungen für Bauverträge festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: …
- … BGBAbk., Bauvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … BGBDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist …
- … deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem Vertragsbeziehungen, Eigentumsrechte und Schadensersatzansprüche.Verwandte Begriffe: VOBAbk., Schuldrecht, Sachenrecht …
- … notwendig, wenn sich der Leistungsumfang ändert oder unvorhergesehene Umstände auftreten.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsänderung, Mehrkosten …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk. und BGBAbk. im Baurecht?Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen, …
- … das vor allem im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Das BGBAbk. regelt allgemeine Vertragsbeziehungen und kommt zum Tragen, wenn keine VOBAbk. vereinbart wurde. …
- … im Baurecht?Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Vereinbarung zu einem bestehenden Bauvertrag, die notwendig wird, wenn sich der Leistungsumfang ändert oder unvorhergesehene Umstände …
- … Zur WERKLOHN-Schlussrechnung des Unternehmers heißt es im VOBAbk./B Kommentar bei Ingenstau/Korbion; 15. Aufl. § 14, Rz. 17: …
- … zur Schlussrechnung stellt nicht stets ein treuwidriges Verhalten nach § 242 BGBAbk. dar. Es müssen in jedem Einzelfall die Interessen des Architekten und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel melden: An wen Rohbaumängel melden? Zuständigkeit & Vorgehen
- … Baumängel, Mängelanzeige, Rohbaumängel, Bauleiter, Architekt, Gewährleistung, BGBAbk., VOBAbk. …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge regelt. …
- … Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Leistungsbeschreibung …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk. und BGBAbk.?VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk …
- … für Bauverträge, das vor allem bei öffentlichen Aufträgen verwendet wird. BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, die auch für Bauverträge gelten, insbesondere wenn keine VOBAbk. vereinbart wurde. …
- … Bauvertrag prüfen lassenVor Baubeginn den Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, um Risiken zu minimieren. …
- … Baumängel effizient zu beheben und Folgeschäden zu vermeiden. Die Einhaltung der VOBAbk. und des BGBAbk. ist hierbei von großer Bedeutung, um die Rechte …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Scheuerleisten lösen sich nach 4 Jahren: Mangel oder Verschleiß nach VOB? Ansprüche?
- … Ist das ein Mangel oder Verschleiß? Welche Ansprüche habe ich nach VOBAbk.? Jetzt informieren! …
- … Scheuerleisten, Sockelleisten, Mangel, Verschleiß, VOB, BGBAbk., Gewährleistung, …
- … Baurecht, Mängel, Gewährleistung, VOBAbk., Holz …
- … Scheuerleisten lösen sich nach 4 Jahren: Mangel oder Verschleiß nach VOB? Ansprüche? …
- … 2 Jahren fallen diese nun großflächig ab. Wir haben noch Garantie (BGBAbk. 5 Jahre), aber nach Regeln der VOBAbk.. Der Bauträger meint …
- … der Bauträger dies als Verschleiß abtut. Da Sie eine Gewährleistung nach VOBAbk. haben, ist entscheidend, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. …
- … mangelhafte Vorbereitung des Untergrunds oder ungeeignetes Material für die Raumbedingungen. Die VOBAbk./B definiert Mängel als Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit. …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk für Bauverträge. Sie besteht aus drei …
- … Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Ausführung) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Werkvertrag …
- … BGBAbk.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt …
- … und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftrag …
- … Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen sind im BGBAbk. geregelt.Verwandte Begriffe: Gewährleistungsfrist, Anspruch, Rechtsverlust …
- … Was bedeutet Gewährleistung nach VOBAbk.?Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Gewährleistung für …
- … Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk.?In der Regel 5 Jahre für Bauwerke, sofern nichts anderes vereinbart …
- … Die VOBAbk./B im DetailWas Sie über die Vertragsbedingungen wissen sollten. …
- … Die VOBAbk. sagt in der DINAbk. 18365 Bodenbelagsarbeiten, Sockelleisten sind materialentsprechend zu befestigen …
- … VOBAbk.-konforme Sockelleisten: Kleber ungeeignet auf Putz/Tapete! …
- … Wie gesagt, VOB sagt: mit geeignetem Befestigungsmaterial. Und Kleber sind für Holzleisten, da …
- … Nageln wäre nach VOBAbk. i.O. …
- … Scheuerleisten lösen sich: Mangel oder Verschleiß nach VOBAbk.? …
- BAU-Forum - Dach - Stirnbrett Montage: Anleitung, Befestigung & Material für langlebige Giebel?
- … wir wissen, welchen Vertrag der Fragesteller als Auftraggeber geschlossen hat. Einen VOBAbk.-Vertrag oder einen BGBAbk.-Vertrag? …
- … Es ist vollkommen unerheblich, ob ein BGBAbk.- oder VOBAbk.-Vertrag vorliegt. Dies insbesondere unter dem Aspekt, ob es …
- … Bei einem VOBAbk. Vertrag ist der Verstoß gegen eine Regel schon gleich ein Mangel. …
- … Dies alleine deswegen, weil Sie mit der VOBAbk. vereinbaren, dass Sie nach den Regeln arbeiten. Verstoßen Sie gegen eine Regel begründet dies alleine schon einen bzw. den Mangel. Auch dann, wenn gar keine sonstige Beeinträchtigung mit dem Regelverstoß einhergeht. …
- … Bei einem BGBAbk. Vertrag ist das anders. Da begründet ein Verstoß gegen die …
- … die richtige Frage um darzustellen warum es in der Mangelbewertung zwischen BGBAbk. und VOBAbk. zu unterscheiden gilt. …
- … Wir haben einen BGBAbk.-Vertrag, im vorliegenden Nachtrag Korrektur Stirnbretter bezieht man sich auf die …
- … VOBAbk.. …
- … Das Sie einen VOBAbk. Vertrag haben, dass möchte ich bezweifeln. Um die VOB Vertrag vereinbaren …
- … Kaufmann sein, dem unterstellt werden kann, dass er sich mit der VOBAbk. auskennt. Auch wenn sie selbst Jurist oder Juristin (Notar, Anwalt, Staatsanwalt …
- … Vollmacht von einem Architekten (oder sonst wem, der sich mit der VOBAbk. auskennt) bei der Vergabe des Auftrages vertreten worden wären, dann wäre …
- … es möglich, dass Sie einen VOBAbk. Vertrag haben. Eine weitere Möglichkeit - für Sie als unterstellten Verbraucher und Laien- einen VOB Vertrag abschließen zu können wäre der Fall, in dem Sie …
- … hätten oder haben würden, dass Sie ausdrücklich auf die Vereinbarung der VOBAbk. bestehen. Wenn alles dies nicht gegeben war und auch nicht vorliegt, …
- … dann haben Sie sicher keinen VOBAbk. Vertrag. …
- … Für einen VOB Vertrag würde sich die Frage stellen, wie viel die Maßabweichung der Anbringung der Stirnbretter denn dann schlussendlich in Zentimeter ausmachen würde und wie lang Ihr Dach (die Traufe, die Regenrinne) denn schlussendlich tatsächlich ist. Dementsprechend könnte dann darüber entschieden werden, ob gegen eine allgemein anerkannte Regel der Technik - und in dem Fall sodann auch gegen die DINAbk. 18202 (Maßtoleranzen) - verstoßen worden ist, die der Unternehmer ja nach den Vertragsvereinbarungen einhalten wollte. Wenn dies so ist, wäre bei einem VOB Vertrag ein Rückbau und eine Neuanbringung der Stirnbretter erforderlich, sodann …
- … eine Regel verstoßen wurde, die der Unternehmer bei der Vertragsvereinbarung als VOBAbk. Vertrag versprochen hat einzuhalten (wenn das nach den Vertragsvereinbarungen zu liefernde …
- … wäre entsprechend der Regel alles in Ordnung. Im Hinblick darauf einen VOBAbk. Vertrag vereinbart zu haben und im Hinblick darauf, dass die (Maß-) …
- … Bei einem BGBAbk. Vertrag ist dieser vorstehend genannte Sachverhalt ein klein wenig anders (in …
- … Urteilen der Gerichte zumindest derzeit noch). Sodann die Maßtoleranzen bei einem BGBAbk. Vertrag - von dem ich ausgehe, dass Sie einen derartigen vereinbart …
- … den Minderwert ersetzt zu bekommen. Einen Rückbau werden Sie bei dem BGBAbk. Vertrag sodann es an einer zweiten - mit dem Regelverstoß einhergehenden …
- … VOBAbk./BGBAbk.: Unverhältnismäßigkeit bei Mängelbeseitigung? …
- … die Sauberkeitsschicht hat fehlen lassen. Da ist es egal welcher Vertrag (BGBAbk./VOBAbk.) geschlossen wurde. Und es macht auch überhaupt keinen Sinn, …
- … dass eine Mangelerkennung in technischer Sicht zwischen VOBAbk. und BGBAbk. unterschiedlich sein kann. …
- … Ich habe bislang nicht anderes geschrieben. Natürlich fehlt das, was der unbeteiligte Dritte und neutrale Betrachter von dem Dach sieht. Den optischen Mangel hatte ich ebenfalls bereits angeregt, wenn es denn dann so wäre, dass ein BGB Vertrag vorliegen würde und die Toleranzen überschritten worden wären, was …
- … den Beiträgen von Herrn Wortmann ebenfalls darum, was die Vereinbarung der VOBAbk. anbetrifft und was er seinen Kunden bzw. Mandanten rät, wo hier …
- … immer noch einschägige sachkundige Leute davon ausgehen, dass die VOBAbk. immer noch - ohne Nachteile und ohne AGB Prüfung - vereinbart werden kann, was an dem nicht so ist. …
- … Zudem habe ich in einem eigenen Gerichtsprozess ein dahingehendes Urteil erstritten, dass ohne die negative Beeinträchtigung kein Mangel vorliegt, dies bei einer vorausgegangenen BGBAbk.-Vertragsvereinbarung. …
- … Es ist vollkommen unerheblich, ob ein BGBAbk.A- oder VOBAbk.A-Vertrag vorliegt. Dies insbesondere unter dem Aspekt, ob …
- … es ein paar anderslautende Gerichtsurteile bzw. die gleichen Gerichtsurteile wie beim BGBAbk. Vertrag gibt und davon ca. vier oder fünf an der Zahl, …
- … in der Zukunft weiterhin würdigen und beurteilen werden, jedenfalls sieht die VOBAbk. die ausdrückliche Einhaltung der allgemein anderkannten Regeln der Technik vor und …
- … ohne die negative Beeinträchtigung kein Mangel vorliegt, dies bei einer vorausgegangenen BGBAbk.-Vertragsvereinbarung. [Zitatende] …
- … richtig oder falsch sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBAbk. ab. …
- … Sieht denn das BGBAbk. KEINE mangelfeie Leistungserbringung vor? Das könnte man nämlich Ihren Auslegungen entnehmen. …
- … ohne die negative Beeinträchtigung kein Mangel vorliegt, dies bei einer vorausgegangenen BGBAbk.A-Vertragsvereinbarung. [Zitatende] …
- … AUCH richtig geliefert WURDEN bzw. vollständig geliefert WURDEN, WENN MAN beim BGBAbk.-Vertrag NEBEN einem BEGANGEGENEN Regelverstoß DEN Mangel AUCH begründen möchte. WIE …
- … richtig oder falsch sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBAbk.A ab. Wo genau (bitte Quellenangabe aus der …
- … SO, UND GENAU IN DEM Fall GREIFT DIE Unterscheidung VON BGBAbk. ZU VOBAbk. Vertrag (VON anderen ODER VERALLGEMEINERNDEN fällen habe ICH IM …
- … WAS ICH GESCHRIEBEN habe HINEIN INTERPRETIEREN ZU MÜSSEN. DENN, wäre EIN VOBAbk. Vertrag GESCHLOSSEN, DANN wäre dies bereits schon EIN Mangel, WEIL DIE …
- … VOBAbk. ausdrücklich VORSIEHT NACH DEN Regeln ZU ARBEITEN, WAS DENN DANN NICHT …
- … UND WENN nun EIN BGBAbk. Vertrag vereinbart IST, DER ZUGRUNDE LIEGEN hat ... BRING mir DAS …
- … MIT DEM Regelverstoß EINHERGEHEN, DA DER EINFACHE (BLOß) Regelverstoß BEI einem BGBAbk. Vertrag NOCH KEINEN Mangel begründet. WEIL DER RICHTER wird AUCH Fragen …
- … Sieht denn das BGBAbk. KEINE mangelfeie Leistungserbringung vor? Das könnte man nämlich Ihren Auslegungen entnehmen. …
- … DER Vergangenheit URTEILE HINSICHTLICH DER Bitumendickbeschichtung ZUSTANDE GEKOMMEN, UND DAS IM BGBAbk. Vertrag, DAS BEISPIELSWEISE EINE Dickbeschichtung AUCH BEI DRÜCKENDEM Wasser VERWENDET KEIN …
- … DER Keller DICHT bleiben würde. wieder andere URTEILE begründeten - beim VOBAbk. Vertrag- bereits DESWEGEN DEN Mangel BEI DER Verwendung einer Bitumendickbeschichtung BEI …
- … habe IMMER DAVON GESPROCHEN, dass alleine DIE Vermutungshegung, beim ODER IM BGBAbk.-Vertrag, NEBEN DEM Regelverstoß DEN Mangel begründet. …
- … Beeinträchtigung HINAUS läuft. SIE sagen JA DIE Regeln sind EINZUHALTEN IM BGBAbk. Vertrag UND DAS ES AUF EINE weitere SONSTIGE Beeinträchtigung NICHT ANKOMMT. …
- … wäre, WENN UND ABER vielleicht ABGEGEBEN UND DAS IN beide Richtungen, VOBAbk. UND BGBAbk. UM DIE UNTERSCHIEDE DARZULEGEN, VON DENEN SIE BEHAUPTEN, dass …
- … MAN KANN EIN GERADES Dach UND STIRNBRETT ERWARTEN. WENN ES beim BGBAbk. Vertrag TROTZDEM SCHIEF IST UND ES NICHT BZW; UND dies NICHT …
- … EINE OPTISCHE Beeinträchtigung HINAUS LAUFEN. dies schon DESWEGEN, WEIL ES EIN BGBAbk. Vertrag IST UND ES sodann ES KEINE weitere negative Beeinträchtigung gibt …
- … GREIFENDEN OPTISCHEN Beeinträchtigung. dies sicher DESWEGEN, WEIL AUS Meiner Sicht EIN BGBAbk. Vertrag VORLIEGT, BEI DEM DER REINE Regelverstoß -OHNE EINE DAMIT EINHERGEHENDE …
- … negative Beeinträchtigung (IM BGBAbk. Vertrag) - dies alleine KEINEN Mangel begründet (SO AUCH PROF. DR. MOTZKE). (klar Herr Ibold, diese Aussage GILT NUR IM VORLIEGENDEN Fall UND MITHIN DAHINGEHEND DENN DANN NUR DANN UND IN DEN fällen, IN DENEN DAS VertragLICH ZU LIEFERNDE LEISTUNGSSOLL AUCH geliefert UND ERBRACHT WURDE UND ES NUR UM EINEN Regelverstoß geht) …
- … DAS STELLT sich mir DANN DIE BERECHTIGTE FRAGE, WIE VORLIEGENDES IM VOBAbk. Vertrag, IN DEM HALT eben NACH DEN Regeln GEARBEITET werden …
- … NICHT GESCHEHEN IST ODER wäre, (WENN DIE Regel DESwegen, wegen DEM VOBAbk. Vertrag ANZUWENDEN wäre), WIE dies DENN DANN nun IM Fall DER …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Parkett Astlöcher mangelhaft verkittet: Ursachen, Risiken & Sanierungskosten?
- BAU-Forum - Keller - Sauberkeitsschicht aus Kies: Funktion, Aufbau & Alternativen im Fundamentbau?
- … Bei einem VOBAbk. Vertrag wäre ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik …
- … bereits ein Mangel, bei einem BGBAbk. Vertrag jedoch sicherlich nicht, sodann man nicht - was bei einem BGB Vertrag um einen Mangel zu begründen, hinzu kommen muss - …
- … Sauberkeitsschicht: Mangel bei Werkvertrag und BGBAbk.-Vertrag? …
- … wirklich gleichwertig ist, denn ein Mangel eines Werkes liegt, egal, ob BGBAbk.-Vertrag oder VOBAbk.-Vertrag, immer bereits dann vor, wenn das Werk …
- … ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk. oder VOBAbk.. Zunächst würde ich das als juristischen Mangel bezeichnen. …
- … ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk.A oder VOBAbk.A. …
- … eben wieder mal kein Mangel sein - Ausnahme, es wäre ein VOBAbk. Vertrag, wobei grundsätzlich wieder eine Sauberkeitschicht zu erstellen wäre (dann also …
- … denn dann bei einem VOBAbk. Vertrag doch ein Mangel, auch ohne weitere negative Beeinträchtigung). …
- … Da gebe ich Ihnen Recht dahingehend, dass die Zielbaummethode meistens oder eigentlich immer nur wenig bares bringt, obgleich ich nochmals anmerken möchte, dass die Zielbaummethode im Falle des Fragestellers - aus meiner Sicht- nicht greifen wird, weil sich der Unternehmer - ebenfalls nur aus meiner laienhaften Sicht - nicht auf die Unverhältnismäßigkeit berufen kann. Selbst dann nicht, wenn es ein BGBAbk. Vertrag wäre, was es ja wahrscheinlich zu sein scheint, weil …
- … somit alle erforderlichen Paparameter zur Begründung eines Mangels auch nach dem BGBAbk. vorhanden und gegeben sind, sodann sich die Unterschreitung der Betondeckung - …
- … damit einhergehenden weiteren negativen Beeinträchtigung fehlt, sodann es sich um einen BGBAbk. Vertrag handelt. Denn ohne negative Beeinträchtigung beim Regelverstoß beim BGB Vertrag, …
- … würde eben gerade deswegen trotzdem mal interessieren ob der Vertrag als BGBAbk. oder als VOBAbk. Vertrag geschlossen wurde und wie die vorgesehene Nutzung …
- … hier nicht auf eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung (§ 635 Absatz 3 BGBAbk.) berufen kann, weil hier offenbar ganz bewusst vom LVAbk. abgewichen wurde. …
- … den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beheben. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, haben Sie einen solchen Anspruch gemäß § 4 Absatz …
- … 7 VOBAbk./B unmittelbar. Beim BGBAbk.-Vertrag lohnt sich ein solches Schreiben aber ebenfalls, da Sie dann für einen späteren Prozess etwas eindeutiges vorweisen können. Sie sollten in dem Schreiben auch den derzeitigen Bautenstand kurz beschreiben. …
- … Details zum BGB-Vertrag ohne Sauberkeitsschicht …
- … Hallo Herr Reinartz, es handelt sich um einen BGBAbk. Vertrag bei uns. …
- … fällt da jetzt kein weitergehender beeinträchtigender Faktor ein, der dann im BGBAbk. Vertrag den Mangel begründen würde, wenn die Tragsicherheit - der Noppenbahn …
- BAU-Forum - Neubau - VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen?
- … VOBAbk.: Definition & Bedeutung …
- … Was ist die VOB? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen einfach erklärt: Grundlagen, Anwendungsbereiche …
- … VOBAbk., Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Ausschreibung, Bauwesen, Bauvertragrecht, Bauablauf …
- … Baurecht, Bauvertrag, …
- … VOBAbk. einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen? …
- … VOB …
- … Die VOBAbk. steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein dreiteiliges Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Die VOB ist kein Gesetz, wird aber häufig in Bauverträgen vereinbart, insbesondere …
- … Die drei Teile der VOBAbk. sind: …
- … VOB/A: Regelt die Vergabe von Bauaufträgen. …
- … VOB/B: Enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die …
- … Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische Bedingungen).Verwandte Begriffe: …
- … BGBAbk.-Bauvertrag, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis. …
- … VOBAbk./A …
- … Die VOB/A regelt …
- … VOBAbk./B …
- … Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie regelt die Rechte …
- … und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, AGB, Gewährleistung. …
- … VOBAbk./C …
- … Die VOB/C enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) für …
- … bestimmte Bauleistung abzugeben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VOBAbk./A.Verwandte Begriffe: Submission, Leistungsverzeichnis, Angebot. …
- … Bauvertrag …
- … Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, …
- … Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: VOBAbk./B, BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … für Mängel an der erbrachten Bauleistung. Die Gewährleistungsfristen sind in der VOBAbk./B geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.Verwandte …
- … Was ist der Unterschied zwischen VOBAbk./B und BGBAbk.-Bauvertrag?Die VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für …
- … Bauverträge, während das BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) die gesetzliche Grundlage für alle Verträge in Deutschland bildet. Die VOBAbk./B wird oft zusätzlich zum BGB vereinbart, um spezifische Regelungen …
- … Ist die VOBAbk. Pflicht?Nein, die VOB ist nicht per Gesetz Pflicht. Sie wird jedoch häufig in Bauverträgen vereinbart, besonders bei öffentlichen Bauvorhaben. Private Bauherren können die Anwendung der VOB ebenfalls vereinbaren. …
- … Was regelt die VOB/A?Die VOB/A …
- … Was sind Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der VOBAbk./C?Die ATV in der VOB/C beschreiben die fachgerechte Ausführung …
- … Was bedeutet vertragliche Vereinbarung der VOBAbk. ?Wenn die VOB vertraglich vereinbart wird, bedeutet dies, dass die Bestimmungen …
- … der VOBAbk. (insbesondere VOB/B) Bestandteil des Bauvertrags werden. Dies hat zur Folge, dass die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer durch die VOB-Regelungen ergänzt oder modifiziert werden. …
- … der VOBAbk.?Die VOB bietet den Vorteil, dass sie einheitliche und erprobte Regelungen für Bauverträge bereitstellt. Dies kann Streitigkeiten vermeiden und die Abwicklung von Bauprojekten erleichtern. Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. …
- … Was ist bei der Abnahme nach VOB zu beachten?Bei der Abnahme nach VOB ist es wichtig, …
- … Wie wirkt sich die VOBAbk. auf die Gewährleistung aus?Die VOB regelt die Gewährleistungsfristen für Bauleistungen. …
- … In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk./B fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für andere Bauleistungen. …
- … BGBAbk.-BauvertragDer BGB-Bauvertrag ist die gesetzliche Alternative …
- … zur VOBAbk. und basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch. …
- … VOB …
- … ://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOBAbk.-Vertraege_201010.pdf …
- … ist die VOB überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … VOB-Gültigkeit: Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen …
- … Natürlich kann die VOBAbk. auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die VOB …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren Klauseln …
- … Mittlerweile gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden (JEDENFALLS NICHT SO, DAS ALLE KLAUSELN Gültigkeit HÄTTEN ODE BEHALTEN würden/geht NICHT), EGAL ob SIE diese ÜBERGEBEN ODER NICHT! …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B …
- … vereinbart wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel Syst …
- … Syst VII Rn 17; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag Bd 1,4. Auflage Rn 146: Grauvogel, Jahrbuch Baurecht 1998 S. 315,331. …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk.-Verträge: Inhaltskontrolle und BGBAbk.-Ersatzregelungen …
- … VOBAbk./B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der Inhaltskontrolle und können unwirksam sein. Werden dann durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … Nach wie vor können aber VOB Verträge geschlossen werden …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist rechtlich klar und …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … VOBAbk.-Recht: Zusammenfassung zur Gültigkeit …
- … VOB-Vereinbarung: Rechtsgültigkeit und Verbraucherschutz …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft nicht zu. …
- … Ich bleibe dabei Herr Peters. Sie und auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOB nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine …
- … VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur …
- … ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOBAbk. halt eben nicht vereinbart. …
- … Außerdem hat Herr Ibold auch einen nützlichen Beitrag hierzu geleistet. Auch Prof. Motzke vertritt diese Auffassung das es nicht heißen kann Mängelhaftung (was Herr Ibold mit Gewährleistung bezeichnet hat, so wie es der Fragesteller angegeben hat) 5 Jahre nach BGBAbk.. …
- … VOBAbk.-Wirksamkeit: Voraussetzungen für private Bauherren …
- … -://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOB kann, wenn auch …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … VOBAbk.-Anwendung: Einzug als Inbenutzungnahme – Anwaltsrat …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOB rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … VOBAbk.-Abnahme: Ausdrückliche Erklärung erforderlich! …
- … Die Abnahme durch konkludentes Handeln (stillschweigende Abnahme) würde nach BGBAbk. dann eintreten, wenn der Besteller den Gegenstand in seine geplante …
- … unwirksam, sondern es werden die betreffenden Bestimmungen durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … 2008 nicht für die VOBAbk./B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern VOB/B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen unterliegen jedoch der Inhaltskotrolle/den Folgen wie unter 1) beschrieben. …
- … 4.) Die VOB/B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … unwirksam, sondern es werden die betreffenden Bestimmungen durch die Regelungen des BGBAbk.A ersetzt. …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … Stimmt nicht Herr Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
- … bei Gericht passiert, das einer der §§ heraus genommen wird. Die VOBAbk. ist ja dann als ganzes nicht mehr Gültig, weil einer der …
- … worden ist. Sie können dann nämlich nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gilt, sondern höchsten noch behaupten, dass Teile …
- … der VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gelten, sodann einer der §§ heraus genommen oder auch nur ersetzt worden ist. Insodern ist die VOB als ganzes denn dann auch nicht mehr vereinbart Herr Peters, …
- … falsch sodann ein §§ heraus genommen worden ist, weil dann die VOBAbk. nicht mehr in Gänze und ausnahmslos, sondern nur teilweise noch vereinbart …
- … VOBAbk.-Diskussion: Klarstellung zur Gültigkeit …
- … VOB-Gültigkeit: Einzelne Paragraphen und Gesamtvertrag …
- … Beitrag Nr. 10 vom 16.8. : ..., , , gilt die VOBAbk. als nicht vereinbart. …
- … Doch, die ist richtig, vorausgesetzt, die VOBAbk. wäre rechtsgülltig vereinbart. Und nur zur Klarstellung, nicht so vereinbart dass …
- … Fragesteller war nämlich mit seiner Angabe bei den Regelungen entsprechend einem VOBAbk. Vertrag. …
- … Protokoll etc.. Die Abnahme durch konkludentes Handeln (stillschweigende Abnahme) würde nach BGBAbk.A dann eintreten, wenn der Besteller den Gegenstand in seine geplante Nutzung …
- … Herr Ibold, vereinbart war die VOBAbk. und so lange hier nichts anderes vom Fragesteller eingestellt wird, wird …
- … bekannt ist und was man weiß und das ist die Vertragsgrundlage VOBAbk.. Auf die Nebenerscheinungen, wie Ungültigkeit einzelner §§ und in welchen Fällen …
- … doch nun hier auch schon wieder ausreichend hingewiesen. Und nach der VOBAbk. gibt es in Untätigkeit keine Verpflichtung zur Abnahme. Schauen Sie in …
- … keine Pauschalisierung Herr Ibold. Es war nur der Hinweis, dass die VOBAbk. mitunter als nicht vereinbart gilt. Wenn ich mich hier vielleicht missverständlich …
- … ist, weil ich schon im ersten Beitrag auf die Rechtsgültigkeit der VOBAbk. Vereinbarung hingewiesen hatte, dann sorry dafür. Wenn ich schreibe rechtsgültig, dann …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk.A (Teil B par 10,12, 13). Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … hier noch einmal der Fragesteller gefordert uns zu beantworten ob die VOBAbk. in Gänze vereinbart worden ist. …
- … zum Thema Mängelhaftung (Gewährleistung) wohl richtig ist und damit ohnehin die VOBAbk. (natürlich Herr Peters, zumindest teilweise ist hier gemeint und ggf. auch …
- … ausgetragen werden würde, sodass sich die Frage nach der Vereinbarung der VOBAbk. als ganzes ohnehin nicht mehr stellt. …
- … VOB-Mängel: Akzeptanz durch Einzug …
- … Abnahme § 12 der VOBAbk. (besagt) …
- … VOBAbk.-Gültigkeit: Auswirkungen von Änderungen und Wegfall …
- … Die VOB gilt dann nicht mehr als vereinbart. …
- … noch die bestehen bleibenden Restteile der VOBAbk., nämlich die an denen nichts geändert und/oder ersetzt wird, haben dann ggf. noch Gültigkeit. …
- … In dem Fall, wo nur einer der §§ weg fällt oder auch nur schon ersetzt wird, können Sie nicht mehr behaupten, dass die VOB vereinbart ist oder sei, weil es ja nach der Änderung …
- … Sie können dann allenfalls höchstens nur noch behaupten, dass die VOBAbk. teilweise vereinbart ist, keinesfalls aber die VOB, und etwas anderes …
- … wenn Sie nach dem Wegfall oder dem Ersetzen von §§ der VOBAbk. nicht mehr einfach nur behaupten können, dass die VOB vereinbart sei, …
- … der verbleibt und nicht geändert oder ersetzt wird - mit der VOBAbk. (die 18 §§ aus der die VOB besteht) nichts mehr zu …
- … Sie nun zumindest teilweise durch die ersetzten anders lauten). Fazit, die VOBAbk. ist somit nicht mehr (unverändert) vereinbart Herr Peters. …
- … VOBAbk. einfach erklärt: Gültigkeit und Anwendung im Baurecht …
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Gewährleistungsfrist verlängert durch Betrug? Schadensersatzansprüche & Vorgehen
- … rechnet dieses ordnungsgemäß ab. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (egal ob nach BGBAbk. 5 Jahre oder VOBAbk. 2 Jahre) treten erhebliche Mängel auf. Bei …
- … ganz neu beginnen. Dies ist unabhängig von den regulären Fristen nach BGBAbk. oder VOBAbk.. …
- … einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Sie ist im BGBAbk. geregelt.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Garantie …
- … BGBAbk.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt …
- … VOBAbk.Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von …
- … häufig in Bauverträgen vereinbart und enthält spezielle Regelungen zur Gewährleistung.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Leistungsbeschreibung …
- … Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und können je nach Anspruch variieren.Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverlust …
- … Frage: Kann ich auch nach Ablauf der VOBAbk.-Gewährleistungsfrist Schadensersatz fordern?Antwort: Ja, wenn arglistige Täuschung vorliegt, kann Schadensersatz …
- … auch nach Ablauf der VOBAbk.-Gewährleistungsfrist gefordert werden. Die regulären Fristen gelten dann nicht. …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen BGBAbk.- und VOB-Gewährleistung?Antwort: Die BGB-Gewährleistung beträgt in …
- … der Regel fünf Jahre für Bauwerke, während die VOBAbk.-Gewährleistung zwei Jahre beträgt, sofern sie wirksam vereinbart wurde. Bei Betrug gelten diese Fristen jedoch nicht. …
- … Bauvertrag prüfen lassenDie wichtigsten Punkte, die in einem Bauvertrag enthalten sein …
- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - VOB Gewährleistung: Reparatur Fernwärme nach Rohrbruch – Wer zahlt nach 5 Jahren?
- … VOBAbk. Gewährleistung: Wer zahlt Reparatur? …
- … Fernwärme-Reparatur nach Rohrbruch: Gilt die VOB Gewährleistung auch nach 5 Jahren? Wer trägt die Kosten? Jetzt …
- … VOBAbk. Gewährleistung, Fernwärme, Rohrbruch, Reparaturkosten, Verjährungsfrist, Bauwerke, Gewährleistungsfrist, Heizungsanlage …
- … VOB Gewährleistung: Reparatur Fernwärme nach Rohrbruch – Wer zahlt nach 5 …
- … Rechnung. Das Angebot 2002 trug damals nur den Vermerk ... gem. VOBAbk.. Diese ist uns jedoch nicht bekannt bzw. wurde uns nicht ausgehändigt. …
- … Verjährungsfrist von 5 Jahren für Arbeiten an Bauwerken gem. § 638 BGBAbk. oder die VOBAbk., nach der die Gewährleistungsfrist bereits nach 4 …
- … 2002 schlampig verarbeitet, sodass jetzt Wasser ausgetreten ist. Da uns die VOBAbk. nicht ausgehändigt wurde, sind wir der Meinung, uns steht noch Gewährleistung …
- … Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) 5 Jahre. Da die Anlage im …
- … VOBAbk. …
- … Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für die Ausführung …
- … von Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOBAbk./A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvertrag …
- … Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk.?Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach VOB in der Regel 5 …
- … Was ist ein Bauwerk im Sinne der VOBAbk.?Ein Bauwerk ist eine mit dem Erdboden verbundene, durch menschliche Arbeit …
- … VOBAbk./B im DetailErklärung der einzelnen Paragraphen und deren Bedeutung für Bauherren. …
- … VOB Gewährleistung: Richtermeinung entscheidend bei Reparaturkosten …
- … Gewährleistung: Rechnungsrückweisung bei BGBAbk.-Fristverletzung! …
- … und schicken die Rechnung unter Hinweis auf die gem. BGBAbk. noch nicht abgelaufene Gewährleistung von 5 Jahren zurück. …
- … VOBAbk. ist (mit Baulaien) nur dann wirksam vereinbart, wenn diese ausgehändigt …
- … VOBAbk.: Kenntnis des Bauherrn entscheidend für Gewährleistung! …
- … wenn VOBnicht vereinbart wurde - beimanchen richtern reicht es aus, wenn …
- … Zählt BGBAbk.haben wir hier eine Einschränkung der Üblichen Gewährleistungsfriest von 10 Jahren. …
- … beweisen) vor, könnte man es auf das Maximalste das man imBGBAbk. findet auseiten das währen ... …
- … VOBAbk. Gewährleistung bei Fernwärme-Reparatur: Wer zahlt? …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "VOB, BGB, Fertighausvertrag, Bauvertrag" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "VOB, BGB, Fertighausvertrag, Bauvertrag" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "VOB, BGB, Fertighausvertrag, Bauvertrag" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "VOB, BGB, Fertighausvertrag, Bauvertrag" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: VOB oder BGB beim Fertighausbau: Was ist besser für Bauherren? Vor- & Nachteile
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: VOB vs. BGB: Fertighausvertrag prüfen!
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: VOB, BGB, Fertighausvertrag, Bauvertrag, Gewährleistung, Mängel, Zahlungsplan, Bauträgerordnung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!