ich habe ein Problem. Kurz vor der Bauabnahme stellte sich heraus, dass ich keine Kellerdämmung habe. Wer soll sie jetzt bezahlen?
- ich, da es mein Haus ist
- der Architekt, da er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist? (obwohl in der Ausführungsplanung die Perimeterdämmung 6 cm und die Drainageplatten vorgesehen Ware, in von Ihm geprüften Bauvertrag nur Dränplatten von 6 cm und Vlies sind, und unter seiner Bauleitung Drainageplatten von ca. 2,5 cm Dicke angebracht sind)
- der BU, da sein Angebot und LVAbk. nicht der Ausführungsplanung entspricht oder er keine Bedenken angemeldet hat?
Kann ich die Bauabnahme verweigern, da hier wesentlicher Fehler vorliegt? Es ist zurzeit nur Rohbauphase, jedoch die anderen Handwerker wollen auch ran.
Danke für die konstruktive Gedanken, ich habe auch ein Termin beim RA, das dauert jedoch ein paar Tage
MfG Thomas Grünbeck