Werkvertrag Neubau: VOB/B oder BGB bei Mängeln? Gewährleistung, Rechte & Nachteile
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob im Werkvertrag für einen Neubau die VOB/B oder das BGB bei Mängeln gelten. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass die VOB/B nur als Ganzes vereinbart werden kann. Einzelne BGB-Klauseln innerhalb eines VOB/B-Vertrags können zur Unwirksamkeit der VOB/B-Vereinbarungen führen. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren.
Werkvertrag Neubau: VOB/B oder BGB bei Mängeln? Gewährleistung, Rechte & Nachteile
wir stehen kurz vor der Unterschrift eines Werkvertrages mit einem Generalübernehmer für unseren Neubau (Bremen). Den Vertrag haben wir inzwischen prüfen und überarbeiten lassen, wobei unser Generalübernehmer auf die meisten Forderungen eingegangen ist.
Eine Formulierung ist jedoch noch drin, bei der wir unsicher sind: Unter der Überschrift "Gewährleistung": (1) Für Mängel am Bauwerk gelten die Bestimmungen der VOBAbk. Teil B jeweils in der neuesten Fassung. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Wandlung des Vertrages ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber hat nach erfolgloser Nachbesserung die Herabsetzung der Vergütung zu begehren.
Unser Rechtsberater hat zu der Formulierung "Für Mängel am Bauwerk gelten die Bestimmungen des Werkvertragsrechts des BGBAbk." geraten, worauf sich unser Generalübernehmer aber nicht einlassen will.
Ich habe in diesem Forum schon verschiedene Sachen dazu gelesen, die aber für mich noch einige Fragen offen lassen:
1. Habe ich gelesen, die VOB/B sei nur in Gänze vereinbar. Da z.B. die Gewährleistung laut Vertrag nach § 634a BGB vereinbart ist, wäre die Formulierung dann nicht ohnehin unwirksam? Es ist auch sonst keine Vereinbarung der VOB erwähnt.
2. Welche Nachteile kann die vom Generalübernehmer gewählte Formulierung für mich gegenüber BGB haben?
Danke im Voraus schon mal, viele Grüße, Thomas
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GoogleAI-Analyse: Werkvertrag: VOB/B oder BGBAbk. bei Baumängeln?
Ich verstehe, dass Sie vor der Unterzeichnung eines Werkvertrags für Ihren Neubau in Bremen stehen und Unsicherheiten bezüglich der Gewährleistungsregelungen bei Mängeln haben. Es ist wichtig zu klären, ob im Vertrag die VOBAbk./B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gelten soll, da dies erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten hat.
VOB/B: Die VOB/B ist ein Regelwerk, das im Baubereich häufig verwendet wird. Sie ist jedoch nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich im Werkvertrag vereinbart wurde. Die VOB/B enthält detaillierte Regelungen zu Bauleistungen, Abnahme, Mängelansprüchen und Verjährungsfristen. Sie ist oft ausgewogener als das BGB, kann aber für den Laien komplex sein.
BGB: Das BGB gilt automatisch, wenn die VOB/B nicht vereinbart wurde. Das BGB enthält ebenfalls Regelungen zur Gewährleistung, jedoch sind diese allgemeiner gehalten und bieten dem Auftraggeber unter Umständen weniger Schutz als die VOB/B.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelungen in Ihrem konkreten Fall abzuwägen und den Werkvertrag entsprechend anzupassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Werkvertrag unterscheidet sich vom Dienstvertrag dadurch, dass nicht nur eine Tätigkeit, sondern ein konkretes Ergebnis geschuldet wird.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Honorar. - VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Klauselwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt. Sie wird häufig in Bauverträgen verwendet, ist aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGB, AGB. - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es enthält allgemeine Regelungen zu Verträgen, Schuldverhältnissen und Sachenrechten, die auch für Bauverträge gelten, sofern keine spezielleren Regelungen (wie die VOB/B) vereinbart wurden.
Verwandte Begriffe: Schuldrecht, Sachenrecht, Vertragsrecht. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Mängel an seinem Werk. Sie sichert dem Besteller bestimmte Rechte zu, wenn das Werk mangelhaft ist.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nacherfüllung, Schadensersatz. - Mängelansprüche
- Mängelansprüche sind die Rechte, die dem Besteller bei Mängeln am Werk zustehen. Dazu gehören das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Werklohns, Schadensersatz und unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz. - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Bestellers, vom Unternehmer die Beseitigung von Mängeln am Werk zu verlangen. Der Unternehmer kann wählen, ob er den Mangel durch Nachbesserung oder durch Neuherstellung beseitigt.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nachbesserung, Neuherstellung. - Minderung
- Die Minderung ist das Recht des Bestellers, den Werklohn aufgrund eines Mangels am Werk herabzusetzen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wert des Mangels im Verhältnis zum Gesamtwert des Werks.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Werklohn, Schadensersatz. - Wandlung
- Die Wandlung (Rücktritt) ist das Recht des Bestellers, den Vertrag rückgängig zu machen, wenn ein Mangel so schwerwiegend ist, dass ihm die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall müssen die erbrachten Leistungen zurückgewährt werden.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Rücktritt, Schadensersatz.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Gewährleistung im Werkvertrag?
Die Gewährleistung im Werkvertrag sichert dem Auftraggeber zu, dass das Werk frei von Mängeln ist. Treten Mängel auf, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung), Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auftraggeber auch vom Vertrag zurücktreten (Wandlung). - Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und BGB im Hinblick auf Mängelansprüche?
Die VOB/B enthält detailliertere Regelungen zu Mängelansprüchen als das BGB. Sie regelt beispielsweise die Fristen für die Mängelanzeige und die Verjährung von Mängelansprüchen genauer. Zudem sind die Beweislastverteilung und die Haftungsbeschränkungen in der VOB/B anders geregelt als im BGB. - Welche Rechte habe ich als Auftraggeber bei Mängeln am Bauwerk?
Als Auftraggeber haben Sie bei Mängeln am Bauwerk verschiedene Rechte. Sie können zunächst Nacherfüllung verlangen, das heißt, der Unternehmer muss den Mangel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Werklohn mindern oder Schadensersatz verlangen. In bestimmten Fällen können Sie auch vom Vertrag zurücktreten. - Was bedeutet Minderung des Werklohns?
Die Minderung des Werklohns bedeutet, dass Sie aufgrund eines Mangels am Werk einen geringeren Werklohn zahlen müssen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wert des Mangels im Verhältnis zum Gesamtwert des Werks. - Was bedeutet Wandlung des Vertrages?
Die Wandlung des Vertrages (Rücktritt) bedeutet, dass Sie den Vertrag rückgängig machen können, wenn ein Mangel so schwerwiegend ist, dass Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall müssen Sie das Werk zurückgeben und der Unternehmer muss Ihnen den gezahlten Werklohn zurückerstatten. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei einem Neubau?
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB fünf Jahre für Bauwerke. Nach VOB/B kann die Gewährleistungsfrist ebenfalls fünf Jahre betragen, wenn dies vereinbart wurde. Es ist wichtig, die vereinbarte Gewährleistungsfrist im Vertrag zu prüfen. - Was ist ein Generalübernehmer?
Ein Generalübernehmer übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, einschließlich der Koordination der verschiedenen Gewerke. Er ist Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Bau. - Was sollte ich bei der Wahl zwischen VOB/B und BGB beachten?
Bei der Wahl zwischen VOB/B und BGB sollten Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Risikobereitschaft berücksichtigen. Die VOB/B bietet detailliertere Regelungen und kann für komplexe Bauvorhaben sinnvoll sein. Das BGB ist einfacher zu verstehen, bietet aber möglicherweise weniger Schutz. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.
🔗 Verwandte Themen
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Überblick über die wesentlichen Aspekte eines Bauvertrags. - Abnahme des Bauwerks: Worauf Sie achten müssen
Tipps zur korrekten Abnahme und Vermeidung von Streitigkeiten. - Verjährung von Mängelansprüchen im Baurecht
Informationen zu den Fristen und Voraussetzungen der Verjährung. - Sicherheiten im Bauvertrag: Bauhandwerkersicherung
Schutz vor Zahlungsausfällen des Bauherrn. - Nachträge im Bauvertrag: Was ist zu beachten?
Umgang mit zusätzlichen Leistungen und Kosten während der Bauphase.
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Werkvertrag: VOB/B-Ausschluss – Risiken & Alternativen
wenn sie es schon
prüfen lassen haben, konnte es sich doch schon jemand ansehen, der wesentlich mehr Einblick in den Vertrag hatte als wir!
Wenn die VOB nicht als ganzes Vertragsbestandteil ist, gilt der Bereich wohl nicht! Man müsste es mal mit dem Bereichen des AGB Teils des BGBAbk. abgleichen, vielleicht könnte es eine Einzelvereinbarung sein?
Ansonsten wenn er nicht BGB haben will, vielleicht möchte er dann den ganzen Vertrag nach der DINAbk. 1961 auslegen? Das heißt für sie Zahlungsziele auf Schlussrechnungen von 2 Monaten! z.B. -
VOB/B vs. BGB: Unwirksamkeit durch Einzelvereinbarungen!
VOB
kann nur als Ganzes vereinbart werden. Vereinbarung n. BGBAbk. innerhalb des Vertrages führen dazu, dass die VOBAbk.-Vereinbarungen und wirksam werden, nicht etwa die einzelne BGB Klausel.
Wandlung gibt es seit der Schuldrechtsreform 2001 nicht mehr. Stattdessen ein allg. Rücktrittsrecht in bestimmten Fällen. (Mal googlen) Wie soll das beim Hausbau gehen? Soll der Bauunternehmer das Haus wieder zurücknehmen?
Vernünftige Bauüberwachung einsetzen!
Und Zahlungsziel 2 Monate? H. Bulka das ist wohl nicht Ihr Ernst? -
Rechtsberatung Werkvertrag: RA-Empfehlung bei Neubau
Nachtrag
Was ist Ihr Rechtsberater von Beruf?
Fragen Sie einen RA! -
Werkvertrag: VOB/B oder BGB – Unterschiede bei Mängeln?
Was ist denn der Unterschied?
Danke für die Hinweise.
Unser Rechtsberater war ein Anwalt der Verbraucherzentrale. Den fragen wir auch nochmal dazu. Kann aber ja auch nicht schaden, mal eine zweite Meinung zu hören.
Nach dem was ich bis jetzt gelesen habe, müsste die Klausel dann tatsächlich unwirsam sein. Was sich mir nicht erschließt ist, wo überhaupt der Unterschied zwischen den beiden genannten Formulierungen (einmal VOB, zum anderen BGBAbk.) liegt (?) Vielleicht kann mir dazu jemand noch etwas sagen.
Das man ein Haus Wandeln kann, kann ich mir im übrigen auch nicht vorstellen. Ich kann mich aber erinnern, dass der Anwalt meinte, unsere Rechte bzgl. Mängelbeseitigung wären durch die VOBAbk./B-Formulierung im Vertrag eingeschränkt. -
Werkvertrag: BGB-Klausel im VOB/B-Vertrag – Rechtssicherheit!
Rosinenpickerei
Hallo Thomas,
ich bin Bauherr (kein Anwalt), hatte aber vor kurzem beim Abschluss der Werkverträge die gleiche Fragestellung. Aussage meines Anwaltes damals: "BGB Klausel im VOB Vertrag ist Rosinenpickerei". Die Gerichte entscheiden im Streitfall unterschiedlich. Mal wird die BGBAbk. (Gewährleistung) Klausel akzeptiert wenn Sie ausdrücklich handschriftlich im Vertrag vermerkt wird, mal nicht.
Das sollte Euch Euer Anwalt aber auch sagen können.
Wir wollten Rechtssicherheit und haben deswegen auf den BGB Kram verzichtet. Seit der neuen VOBAbk. Fassung gibt es dort auch 4 Jahre Gewährleistung. Der Unterschied zu den 5 Jahren BGB ist also nicht mehr so groß. Die beste Gewährleistung ist ein erfahrener Architekt / Bauingenieur.
Gruß, -
Werkvertrag: Baurechtliche Informationen zur VOB/B!
Mal in Ruhe
lesen: -
Werkvertrag: Ausgewogene Rechte & Pflichten nach BGB/VOB
Rechte und Pflichten
Jeder Vertrag beinhaltet Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien. Ein guter Vertrag sollte ausgewogen sein, dass Rechte und Pflichten nicht einseitig verteilt sind. Dazu dienen die Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGBAbk.. In dieser allgemeinen Form ist die Verteilung der Rechte und Pflichten den Besonderheiten des Werkvertrages Bau nicht gut angepasst. Da sehr oft Bauverträge gebraucht werden, kann für den speziellen Fall Bau das BGB teilweise "außer Kraft" gesetzt werden durch die VOBAbk. mit einer anderen Verteilung der Rechte und Pflichten. Deswegen nur die Wirksamkeit als Ganzes, damit nicht über den Weg Rosinenpickerei dann doch ein Vertrag zu Stande kommt, der das ausgewogene Verhältnis (aus Richtersicht) zwischen Rechten und Pflichten stört. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Werkvertrag Neubau: VOB/B oder BGBAbk. – Was gilt bei Mängeln?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob im Werkvertrag für einen Neubau die VOBAbk./B oder das BGB bei Mängeln gelten. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass die VOB/B nur als Ganzes vereinbart werden kann. Einzelne BGB-Klauseln innerhalb eines VOB/B-Vertrags können zur Unwirksamkeit der VOB/B-Vereinbarungen führen. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB/B vs. BGB: Unwirksamkeit durch Einzelvereinbarungen! können Vereinbarungen nach BGB innerhalb eines VOB/B-Vertrages dazu führen, dass die VOB/B-Vereinbarungen unwirksam werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Werkvertrag: Baurechtliche Informationen zur VOB/B! verweist auf eine externe Quelle mit baurechtlichen Informationen zur VOB/B.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Werkvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten (siehe Rechtsberatung Werkvertrag: RA-Empfehlung bei Neubau). Achten Sie auf eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten im Vertrag, wie im Beitrag Werkvertrag: Ausgewogene Rechte & Pflichten nach BGB/VOB erläutert.
Die Frage, ob VOB/B oder BGB im Werkvertrag gelten, ist entscheidend für die Gewährleistung und Rechte bei Baumängeln. Die sogenannte "Rosinenpickerei", also das Herausgreifen einzelner BGB-Klauseln in einem VOB/B-Vertrag, ist rechtlich umstritten, wie im Beitrag Werkvertrag: BGB-Klausel im VOB/B-Vertrag – Rechtssicherheit! diskutiert wird. Dies kann zu Unsicherheiten führen, daher ist eine klare Regelung im Vertrag unerlässlich.
Ein Anwalt der Verbraucherzentrale kann eine erste Einschätzung geben, jedoch ist für eine umfassende Beratung ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt ratsam. Dieser kann die spezifischen Formulierungen im Werkvertrag prüfen und die Risiken sowie Chancen im Hinblick auf Gewährleistung, Nachbesserung und Minderung beurteilen. Die korrekte Anwendung von VOB/B oder BGB hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Falle von Baumängeln.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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