Bodengleiche Dusche im DG laut Architektenplan: Was tun bei Unmöglichkeit?
BAU-Forum: Neubau
Bodengleiche Dusche im DG laut Architektenplan: Was tun bei Unmöglichkeit?
wir bauen im Moment eine Doppelhaushälfte über 1 1/2 Etagen.
Im Architektenplan (Notariell beglaubigt) steht
als SW (Sonderwunsch) im Dachgeschoss (1 Etage)
eine Bodengleiche Dusche.
Wir haben die Baufirma nun schon mehrmals telefonisch
um ein Angebot gebeten.
Jetzt (03.03.2006) wurde nun endlich mit dem Bau begonnen.
Der eigentliche Baubeginn sollte der 01.09.2005 sein.
Ich rufe also heute noch einmal die Baufirma an. Diese
teilt mir nun mit, dass es bedingt durch den niedrigen
Estrichaufbau (11 cm) nicht möglich sei die Dusche Bodengleich
zu machen.
Ich bin nun echt verzweifelt, da der gesamte Badezimmer-Architektenplan einschließlich der gemauerten Trennwand
an der Dusche nun für die Katz ist. Auch haben wir schon die
gesamten Sanitärobjekte bestellt, welche genau dort reinpassen.
Was können wir nun tun?
Darf die Baufirma den den notariell beglaubigten Grundriss,
inkl. eingezeichneter Dusche so unterschreiben und genehmigen,
um dann 4 Tag 'nach' Baubeginn so eine Aussage zu treffen.
-
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🔴 Kritisch: Unsachgemäße Installation der Entwässerung kann zu Wasserschäden und Schimmelbildung führen.
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Ich verstehe, dass Sie eine bodengleiche Dusche im Dachgeschoss gemäß Architektenplan wünschen, die Baufirma aber Bedenken äußert.
Zunächst ist der notariell beglaubigte Architektenplan bindend. Wenn die bodengleiche Dusche als Sonderwunsch vereinbart wurde, hat die Baufirma diese auch umzusetzen, sofern technisch möglich und nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden.
Sollte die Umsetzung tatsächlich unmöglich sein (z.B. aufgrund zu geringer Aufbauhöhe für den Estrich und die notwendige Entwässerung), muss die Baufirma dies nachvollziehbar begründen und alternative Lösungen vorschlagen.
🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Ausführung der Dusche kann zu Wasserschäden und Schimmelbildung führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die Unmöglichkeit der Ausführung schriftlich von der Baufirma bestätigen und fordern Sie alternative Lösungsvorschläge an. Ziehen Sie ggf. einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bodengleiche Dusche
- Eine Dusche, deren Duschfläche ebenerdig in den Badezimmerboden integriert ist. Sie ermöglicht einen schwellenlosen Zugang und wird oft als barrierefrei bezeichnet. Verwandte Begriffe: Barrierefreie Dusche, ebenerdige Dusche, Walk-in-Dusche.
- Architektenplan
- Eine detaillierte Zeichnung eines Gebäudes, die von einem Architekten erstellt wird. Er dient als Grundlage für den Bau und enthält alle wichtigen Informationen über die Abmessungen, Materialien und Ausstattungen. Verwandte Begriffe: Bauplan, Grundriss, Ausführungsplanung.
- Sonderwunsch
- Eine vom Standard abweichende Leistung, die der Bauherr zusätzlich zum Grundvertrag mit der Baufirma vereinbart. Sonderwünsche müssen im Vertrag oder in einem Nachtrag schriftlich festgehalten werden. Verwandte Begriffe: Individualisierung, Mehraufwand, Zusatzleistung.
- Estrichaufbau
- Der Schichtaufbau des Fußbodens, der auf der Rohdecke aufgebracht wird. Er dient als Grundlage für den Bodenbelag und beinhaltet in der Regel Dämmung, Heizungsrohre (bei Fußbodenheizung) und den Estrich selbst. Verwandte Begriffe: Fußbodenheizung, Dämmung, Bodenbelag.
- Baurecht
- Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Es umfasst unter anderem die Einhaltung von Bauvorschriften, die Gewährleistung für Mängel und die Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Gewährleistung.
- Sachverständiger
- Eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen in einem bestimmten Bereich, die Gutachten erstellt und Beratungen durchführt. Im Bauwesen gibt es Sachverständige für verschiedene Bereiche, wie z.B. Bauschäden, Statik oder Energieeffizienz. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
- Mängel
- Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit einer Bauleistung. Mängel können zu Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn gegenüber der Baufirma führen. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nachbesserung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet "bodengleiche Dusche"?
Eine bodengleiche Dusche, auch barrierefreie Dusche genannt, ist eine Dusche, deren Duschfläche ebenerdig in den Badezimmerboden integriert ist. Sie ermöglicht einen schwellenlosen Zugang und erhöht den Komfort. - Was ist ein Architektenplan und welche Bedeutung hat er?
Ein Architektenplan ist eine detaillierte Zeichnung eines Gebäudes, die von einem Architekten erstellt wird. Er dient als Grundlage für den Bau und enthält alle wichtigen Informationen über die Abmessungen, Materialien und Ausstattungen. Ein notariell beglaubigter Architektenplan hat eine hohe rechtliche Bedeutung. - Was ist ein Sonderwunsch beim Hausbau?
Ein Sonderwunsch ist eine vom Standard abweichende Leistung, die der Bauherr zusätzlich zum Grundvertrag mit der Baufirma vereinbart. Sonderwünsche müssen im Vertrag oder in einem Nachtrag schriftlich festgehalten werden. - Was kann ich tun, wenn die Baufirma einen Sonderwunsch nicht umsetzen kann?
Wenn die Baufirma einen Sonderwunsch nicht umsetzen kann, muss sie dies nachvollziehbar begründen und alternative Lösungen vorschlagen. Der Bauherr hat das Recht auf Nachbesserung oder, wenn dies nicht möglich ist, auf Minderung des Kaufpreises. - Welche Risiken bestehen bei einer unsachgemäßen Ausführung einer bodengleichen Dusche?
Eine unsachgemäße Ausführung einer bodengleichen Dusche kann zu Wasserschäden, Schimmelbildung und Beeinträchtigung der Bausubstanz führen. Besonders wichtig ist eine fachgerechte Abdichtung und Entwässerung. - Was ist ein Estrichaufbau?
Der Estrichaufbau ist der Schichtaufbau des Fußbodens, der auf der Rohdecke aufgebracht wird. Er dient als Grundlage für den Bodenbelag und beinhaltet in der Regel Dämmung, Heizungsrohre (bei Fußbodenheizung) und den Estrich selbst. - Was ist ein Sachverständiger für Bauschäden?
Ein Sachverständiger für Bauschäden ist eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen im Bauwesen, die Bauschäden beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er kann auch Empfehlungen für die Beseitigung der Schäden geben. - Welche Rolle spielt das Baurecht in diesem Fall?
Das Baurecht regelt die Rechte und Pflichten von Bauherren und Baufirmen. Es umfasst unter anderem die Einhaltung von Bauvorschriften, die Gewährleistung für Mängel und die Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln.
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Wann eine Baugenehmigung für den Umbau eines Badezimmers erforderlich ist.
-
Bodengleiche Dusche: Estrich erhöhen – Dämmung als Lösung
ist doch noch nichts verloren ...
die Firma soll den Bodenaufbau eben um 3 cm erhöhen - nur 3 cm dickere Dämmung legen ... (kost fast nix!)
türsturzHöhen anpassen, Treppe anpassen fertig! (Voraussetzung ist allerdings ausreichende Höhe im dg - aber im Normalfall sollten 3 cm schon drin sein!) ...
Gruß
tg -
Architektenplan vs. Realität: Detailplanung der Dusche prüfen!
Bodengleiche Dusche unmöglich, aber im Architektenplan
Hallo,
da kann ich ja nur hoffen, dass der Architekt in seinem Architektenplan den Duschaufbau auch im Detail geplant hat.
Von einem, der da nicht so recht dran dran glauben mag.
Gruß -
Bodengleiche Dusche: Fertigelemente als Alternative!
Außerdem ...
gibt es Fertigelemente für sowas.
Da sind wieder jede Menge Nasen zu faul zum planen, nichts weiter! -
Ablaufrohr durch Decke: Fliesenleger für Dichtigkeit zuständig?
Nachtrag
Ich habe nun noch einmal mit allen beteiligten geredet
(Sanitär-Gewerk und Architekt). Mann will nun den
Estrichaufbau so lassen und das Ablauf-Rohr durch
die Decke (Darunter ist nur n HWR) legen.
Allerdings hat man mir gesagt dass abschließend nur der
Fliesenleger für die Dichtigkeit der dann gefliesten Dusche
Verantwortlich wäre. Da ich das Fliesengewerk rausgerechnet
habe, drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier
nur keiner die Garantie übernehmen will.
Tolle Spaß direkt zu Baubeginn. So kann es ja denn weitergehen : ( -
Materialtipp: PCI Pecibord für bodengleiche Duschen
Zum Beispiel Fertigelement
von PCI pecibord:Warum redet nicht Ihr Architekt mal mit dem überforderten Bauunternehmer? Nach meiner Laienmeinung ist der nämlich eigentlich dafür zuständig, solche Probleme zu lösen.
Gruß
Volker -
Dichtigkeit: Fliesenleger und Installateur abstimmen!
Für welche Dichtigkeit denn?
Die der Abdichtungsschicht unter den Fliesen oder die des Fliesenbodens? Weiß der Fliesenleger das schon? Falls Sie schon einen Fliesenleger haben, sollte der sich wohl mal dringend mit dem Installateur unterhalten, wenn schon sonst keiner koordiniert. Es könnte übrigens günstiger sein ein (wirklich dichtes) Fertigelement zu nehmen, das sich (nach meiner Laienmeinung) einfacher fliesen lässt als ein Gefälleestrich. Hat da überhaupt jemand geplant oder nur nette Bildchen gezeichnet?
Gruß
Volker -
Bodengleiche Dusche: Planungsfehler durch Bauträger-Architekt?
Ich habe den leisen Verdacht ...
das der Architekt ein Architekt vom Bauträger/Generalübernehmer ist.
Und das die keine Ahnung haben, wie man/Frau eine Bodengleiche Dusche fachgerecht plant und erstellt.
Das ist nichts für Ausführende (Handwerker) und Heimwerker.
Zur Not einen versierten Planer auf Ihrer Seite engagieren.
Kostet zwar erstmal, ist aber preiswerter als die Schäden und kostet auch keine Unsummen. -
Einlaufanschlüsse/Fugen: Fertigelemente allein reichen nicht!
@ Leue-Bahns + Fragesteller
Das Hauptproblem sind die Einlaufanschlüsse und die Anschlussfugen. Und da hilft das Fertigelement allein nicht weiter. -
Problem: Geringe Estrichhöhe bei bodengleicher Dusche (11cm)
Hauptproblem
Das Hauptproblem scheint wohl hier die niedrige
Estrichhöhe von 'nur' 11 cm zu sein. -
Notarielle Pläne: Keine Garantie für korrekte Ausführung!
Mal abgesehen
vom techn. Problem "bodengleiche Dusche", welches ohne weiteres lösbar sein dürfte.
Sie erwähnen mehrfach "notariell beglaubigte Pläne". Die Pläne sind dadurch weder "geprüft" noch in irgendeiner Weise "wertvoller/besser/richtiger". Der Notar bestätigt mit Unterschrift nur, dass die Pläne zum beurkundeten Vertrag gehören.
Und da kommt's dann wieder auf das Ganze an: Vertrag/Baubeschreibung/Zeichnungen. -
Baufirma: Keine Garantie für bodengleiche Dusche – Dreist?
Aber ...
Aber die Baufirma hätte doch schon vor Baubeginn
(Sie hat seit ca. 2 Monaten die Pläne) mal
sagen könne, dass die Sonderwünsche so nicht
realisierbar sind. Ich finde es dreist, dass
die Baufirma einfach sagt sie würde keine Garantie
für eine Bodengleiche Dusche übernehmen. -
Empfehlung: Bauleiter für Doppelhaushälfte engagieren!
Tja ...
dann vielleicht mal über einen eigenen Bauleiter NACHDENKEN:
Wer weiß, was die Firma noch so alles nicht kann? -
Bodengleiche Dusche: Baufirma versucht Vorteil zu erzielen
Ich versuch's mal
mit einer Bauherren-Übersetzung.1) Ja, vermutlich (hängt vom Vertrag ab) ist es dreist.
2) Wer hindert die Firma daran, es zumindest zu versuchenund so einen Vorteil herauszuholen. (Realisierung ist offenbar möglich, nur die Garantie ...)
3) Gleichzeitig wird dem Bauherren gezeigt, dass er doch besser alle Gewerke beim Bauträger/Generalübernehmer gelassen hätte.
Der Architekt arbeitet vermutlich für die Baufirma, die Handwerker erhalten ihre Aufträge auch daher und wer sitzt mit an Ihrer (Name wäre schön) Seite des Tisches? Bei dieser Konstellation kann man Sie über den Tisch ziehen, ohne dass Sie es überhaupt merken (KANN, ich sage nicht, dass alle nur dieses Ziel verfolgen).
Fachkompetenz (= Bauleiter/-Überwachung) einzukaufen wird den Bau wohl nicht billiger machen, kann aber eine (deutliche) Verteuerung verhindern.
Gruß+Viel Glück
Volker -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bodengleiche Dusche im DGAbk.: Lösungen bei Planungsfehlern
💡 Kernaussagen: Die Realisierung einer bodengleichen Dusche im Dachgeschoss einer Doppelhaushälfte stellt aufgrund geringer Estrichhöhe oft eine Herausforderung dar. Eine frühzeitige und detaillierte Planung ist entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden. Fertigelemente können eine Alternative sein, jedoch müssen Einlaufanschlüsse und Anschlussfugen fachgerecht ausgeführt werden. Die Koordination zwischen Architekt, Sanitär-Gewerk und Fliesenleger ist unerlässlich, um die Dichtigkeit zu gewährleisten. Ein Bauleiter kann helfen, die Ausführung zu überwachen und Mängel zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Ablaufrohr durch Decke: Fliesenleger für Dichtigkeit zuständig? ist es wichtig zu klären, wer für die Dichtigkeit der gefliesten Dusche verantwortlich ist, besonders wenn das Fliesengewerk separat vergeben wurde. Dies sollte im Vorfeld mit dem Installateur und Fliesenleger abgestimmt werden.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Materialtipp: PCI Pecibord für bodengleiche Duschen wird PCI Pecibord als mögliches Fertigelement für den Duschaufbau genannt. Solche Fertigelemente können die Installation vereinfachen, erfordern aber dennoch eine sorgfältige Planung der Anschlüsse, wie im Beitrag Einlaufanschlüsse/Fugen: Fertigelemente allein reichen nicht! betont wird.
🔴 Risiko: Der Beitrag Bodengleiche Dusche: Planungsfehler durch Bauträger-Architekt? weist darauf hin, dass Planungsfehler durch Architekten des Bauträgers entstehen können, wenn diese keine Erfahrung mit bodengleichen Duschen haben. In solchen Fällen kann es ratsam sein, einen unabhängigen Planer zu engagieren.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Architektenplan auf detaillierte Angaben zum Duschaufbau und klären Sie die Verantwortlichkeiten für die Dichtigkeit. Ziehen Sie einen Fachmann für Sanitärtechnik hinzu, um die Machbarkeit der bodengleichen Dusche unter Berücksichtigung der Estrichhöhe zu prüfen. Der Beitrag Empfehlung: Bauleiter für Doppelhaushälfte engagieren! legt nahe, einen Bauleiter zu engagieren, um die Koordination und Überwachung der Gewerke sicherzustellen und Baumängel zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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