zu unser Treppenkosntruktion im Neubau habe ich gleich mehrere Fragen (ist noch nicht gebaut, jedoch eingeschalt). Ich hoffe Sie können mir helfen:
1) Keller- und Dachgeschosstreppe liegen übereinander. Die obere Treppe ist ein gerader Treppenlauf, die untere in ihrem Austritt 1/4 gewendelt. Hier das erste Problem. Der obere Treppenlauf ragt in das Lichtraumprofil der Kellertreppe rein (zurzeit 50 cm breit und dreieckförmig bis zu 35 cm tief). Dies ist so nicht zulässig. Nun will mein Generalunternehmer die obere Treppe verschieben (7 cm) und das Steigungsverhältnis der Treppe ändern, sodass das nach DINAbk. erlaubt Maß von 25/25 cm zur Einschränkung des Lichtraumprofiles erreicht wird. Mich stört auch diese verkleinerte Einschränkung ungemein, da wir Aufgrund unserer Körpergrößen extra 2,13 Türen eingebaut haben und nun hier so kurz vor knapp bauen. Kann man irgendwie die 25/25 weiter weg argumentieren?
2) Das veränderte Steigungsmaß ist nun 15 x 18.3/25. Damit wird die Bequemlichkeitsregel mit 6,7 statt 12 cm deutlich und die Sicherheitregel mit 43,3 statt 46 knapp verfehlt. Welche zulässigen Toleranzen gibt es hier. In der DIN ist nichts zu finden. Ist die Treppe so zulässig?
Ein weiteres Verschieben der oberen Treppe ist leider nicht möglich.
Vielen Dank
Stephan