Falsches Türseitenteil eingebaut: Rechte, Ausbau & Optionen für Hauseigentümer?

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Falsches Türseitenteil eingebaut: Rechte, Ausbau & Optionen für Hauseigentümer?

Hallo, bei mir wurde von der Fensterbaufirma das falsche Türseitenteil verbaut. Die möchten es austauschen, würde es aber gerne behalten. Dürfen die dieses Teil einfach wieder ausbauen (ist jetzt schon seit ca. 2 Monaten drin, und wir wohnen auch schon im Haus)? Danke und Gruß Andy!
  • Name:
  • Andy Schmidt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Vor jedem Ausbau muss ein unabhängiger, zertifizierter Fenster- und Türfachmann oder Sachverständiger für Bauphysik die aktuelle Funktions- und Sicherheitslage (Dichtigkeit, Wärmedämmung, Windsogfestigkeit, Einbruchschutz) dokumentieren – unsachgemäßer Ausbau gefährdet baurechtliche Erfüllung (DIN 18055, EnEVAbk., DINAbk. V 21571).

    🔴 KRITISCH: Ein Austausch darf nicht ohne fachgerechte Neuanbringung aller Dichtungsebenen, Anschlussfugen und Montageanker erfolgen – sonst drohen Feuchteschäden, Zugluft und Verlust der energetischen bzw. sicherheitstechnischen Zulassung.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Vereinbarung zum Verbleib des falschen Teils (auch bei vermeintlicher Gleichwertigkeit) muss schriftlich festgehalten werden – mündliche Absprachen sind bei baurechtlichen Mängeln nicht durchsetzbar.

    ⚠️ WICHTIG: Die Fensterbaufirma bleibt zur Nacherfüllung verpflichtet; ein "Behalten" des falschen Teils entbindet sie nicht von der Verantwortung für baurechtliche Mängel, die daraus resultieren.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass bei Ihnen ein falsches Türseitenteil eingebaut wurde und die Fensterbaufirma dieses nun austauschen möchte. Sie fragen sich, ob die Firma das Teil einfach wieder ausbauen darf, nachdem es bereits zwei Monate eingebaut ist und Sie im Haus wohnen.

    Grundsätzlich hat die Fensterbaufirma das Recht und die Pflicht, den Mangel (also den Einbau des falschen Türseitenteils) zu beseitigen. Dies ergibt sich aus dem Werkvertragsrecht. Der Ausbau des falschen Teils und der Einbau des richtigen Türseitenteils ist die übliche Art der Mangelbeseitigung.

    Allerdings haben Sie auch Rechte. Sie müssen der Fensterbaufirma die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung geben. Wenn Sie das falsche Teil behalten möchten, obwohl ein Anspruch auf ein korrektes Teil besteht, sollten Sie dies schriftlich mit der Fensterbaufirma vereinbaren. Klären Sie dabei, ob und in welcher Höhe eine Minderung des Werklohns in Frage kommt, da Sie ja nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Fensterbaufirma auf und besprechen Sie Ihre Wünsche. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt den Einbau eines falschen Türseitenteils durch eine Fensterbaufirma, das der Hauseigentümer nun behalten möchte, während die Firma es austauschen will. Aus rechtlicher Sicht liegt hier ein Mangel vor, den der Auftragnehmer grundsätzlich beseitigen darf. Der Eigentümer hat jedoch ein Interesse an der Beibehaltung des Teils, was eine vertragliche oder einvernehmliche Lösung erfordert.

    ✅ Zustimmung: Die Firma ist berechtigt, den Mangel zu beheben, da der Vertrag auf die Lieferung und Montage des korrekten Teils gerichtet war. Ein Austausch ist daher ihr gesetzliches Recht zur Nacherfüllung.

    ➕ Ergänzung: Der Eigentümer sollte prüfen, ob das falsche Teil einen geringeren Wert oder eine andere Funktion hat. Falls es gleichwertig oder sogar höherwertig ist, könnte eine Minderung des Kaufpreises oder eine Einigung über den Verbleib gegen eine Gutschrift verhandelt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein klärendes Gespräch mit der Firma und schlagen Sie vor, das Teil gegen eine angemessene Vergütung zu behalten. Falls keine Einigung erzielt wird, dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und fordern Sie die Firma zur Nacherfüllung auf. Bei Streitigkeiten kann ein Rechtsanwalt für Baurecht hinzugezogen werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei einer bereits zwei Monate eingebauten und in Nutzung befindlichen Außentür stellt der Austausch eines falschen Türseitenteils eine bauliche Veränderung dar, die nicht ohne Prüfung der Folgen erfolgen darf.

    🔴 Gefahr: Ein unsachgemäßer Ausbau kann die Dichtigkeit, Wärmedämmung, Windsogfestigkeit und Einbruchschutzklasse der Tür beeinträchtigen – insbesondere wenn Dichtungen beschädigt, Montageanker gelockert oder das Rahmenprofil verformt werden.

    🔴 Gefahr: Bei bereits erfolgter Wohnnutzung besteht zudem das Risiko von Feuchteschäden oder Zugluft, falls die Anschlussfugen nach dem Ausbau nicht fachgerecht neu abgedichtet werden.

    ✅ Zustimmung: Die Fensterbaufirma ist vertraglich verpflichtet, fehlerhafte Leistungen nachzubessern – ein Austausch ist daher grundsätzlich zulässig und erforderlich.

    ➕ Ergänzung: Vor dem Ausbau muss geprüft werden, ob das falsche Teil bereits zu einer Verformung des Rahmens oder zu einer Schädigung der Anschlussfugen geführt hat – dies ist nicht visuell ohne Fachkenntnis sicher zu beurteilen.

    ⚠️ Korrektur: Das "Behalten" des falschen Teils ist keine zulässige Alternative, da es die Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen (z. B. nach DIN 18055, Energieeinsparverordnung, Einbruchschutz nach DIN V 21571) gefährdet.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Fenster- und Türfachmann oder Sachverständigen für Bauphysik, um vor dem Ausbau die aktuelle Funktions- und Sicherheitslage zu dokumentieren und die Austauschmaßnahme fachlich zu begleiten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein falsches Türseitenteil einen gesetzlichen Mangel darstellt und die Fensterbaufirma grundsätzlich zur Nacherfüllung – also zum Austausch – berechtigt und verpflichtet ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI und DeepSeek heben die Verhandlungsbereitschaft des Auftraggebers ("Behalten gegen Minderung/Gutschrift") stärker hervor; Qwen betont dagegen die baurechtliche Unzulässigkeit des Behaltens – ohne Nachweis der vollständigen Gleichwertigkeit (inkl. Zertifizierungen) ist ein Verbleib nicht zulässig.

    ➕ Ergänzung: Qwen liefert entscheidende bauphysikalische und sicherheitstechnische Risiken (Dichtigkeitsverlust, Feuchteschäden, Einbruchschutzverlust), die bei GoogleAI und DeepSeek nicht thematisiert werden. DeepSeek ergänzt um den Aspekt der Wert- und Funktionsprüfung des falschen Teils.

    ❌ Widerspruch: Zwischen DeepSeek ("kann gegen Vergütung behalten werden") und Qwen ("Behalten ist nicht zulässig, da baurechtliche Anforderungen gefährdet") besteht ein klarer Widerspruch. Qwens sicherheitsorientierte, baurechtlich fundierte Bewertung wird aufgrund des Vorsichtsprinzips priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die sicherste Entscheidung folgt Qwens Einschätzung: Ein Austausch ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch bautechnisch unverzichtbar – sofern keine vollständige, dokumentierte Gleichwertigkeit des falschen Teils vorliegt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit des Austauschs Alle drei KI-Modelle bestätigen: Der Austausch ist rechtlich zulässig und vertraglich geboten.
    Verbleib des falschen Teils GoogleAI & DeepSeek sehen eine verhandelbare Alternative; Qwen lehnt dies entschieden ab – baurechtliche Konformität (DIN-Normen, EnEV, Einbruchschutz) steht im Vordergrund.
    Sicherheits- und Funktionsrisiken beim Ausbau Nur Qwen adressiert diese systematisch – aber mit höchster Dringlichkeit: Gefährdung von Dichtigkeit, Dämmung, Windsog- und Einbruchschutz.
    Erforderlichkeit fachlicher Begleitung ⚠️ Qwen fordert explizit einen Sachverständigen; GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht – KI-Konsens: Bei zweimonatiger Nutzung und Wohnnutzung ist fachliche Begleitung dringend empfohlen.
    Schriftliche Dokumentation Alle drei Modelle betonen die Notwendigkeit schriftlicher Vereinbarungen – insbesondere bei Abweichungen von der vertraglichen Leistung.

    👉 Handlungsempfehlung: Ein Austausch ist rechtlich zulässig und bautechnisch geboten – aber nur unter fachlicher Begleitung durch einen zertifizierten Fenster- und Türfachmann oder Sachverständigen für Bauphysik, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Verlust der Dichtigkeit durch beschädigte Dichtungen oder fehlerhafte Anschlussfugen Feuchteschäden, Schimmelpilzbefall, Bauwerkschäden
    🔴 Risiko Unterbrechung der Wärmedämmung nach Ausbau Erhöhte Heizkosten, Nichterfüllung der EnEV, mögliche Rückrufpflicht
    🔴 Risiko Verlust der Einbruchschutzklasse durch verformten Rahmen oder fehlende Zertifizierung Haftungsrisiko bei Einbruch, Versicherungsprobleme, Sicherheitslücke
    🔴 Risiko Mangelhafte Dokumentation führt zu unklaren Gewährleistungsfristen Verlust von Ansprüchen bei späteren Schäden, Streit über Verantwortlichkeit
    🔴 Risiko Fehlende baurechtliche Prüfung des falschen Teils vor "Behalten" Rechtswidrige Bauleistung, mögliche Anordnung zur Nachbesserung durch Bauaufsicht
    ✅ Chance Vollständige fachliche Überprüfung der gesamten Tür vor Austausch Erkennung verborgener Mängel, Optimierung von Dämmung und Sicherheit
    ✅ Chance Vertragsliche Vereinbarung zur Gutschrift bei behaltenem Teil (bei nachgewiesener Gleichwertigkeit) Finanzieller Ausgleich, Rechtssicherheit, Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
    ✅ Chance Qualitätssicherung durch unabhängigen Sachverständigen Stärkung der Verhandlungsposition, klare Dokumentation für Behörden/Verbraucherzentrale
    ✅ Chance Modernisierung zusätzlicher Komponenten im Zuge des Austauschs Verbesserung von Komfort (Schallschutz), Sicherheit (Funksteuerung) und Energieeffizienz
    ✅ Chance Aktualisierung der Bauakte mit sachverständiger Dokumentation Erhöhte Transparenz beim künftigen Verkauf, steigender Immobilienwert

    Orientierungshilfen

    1. Fachliche Begleitung veranlassen: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Fenster- und Türfachmann oder Sachverständigen für Bauphysik zur Vor-Austausch-Dokumentation und Begleitung des Austauschs.
    2. Prüfen Sie die Gleichwertigkeit des falschen Teils: Fordern Sie von der Fensterbaufirma die vollständigen technischen Daten, Zertifikate (DIN V 21571, CEAbk.-Kennzeichnung, Wärmedurchgangskoeffizient) des falschen Teils an – nur bei vollständiger Gleichwertigkeit ist ein Verbleib rechtlich vertretbar.
    3. Schriftliche Vereinbarung erstellen: Vereinbaren Sie mit der Fensterbaufirma – vor Beginn der Arbeiten – schriftlich, ob ein Austausch erfolgt, welche bauphysikalischen Prüfungen vor/nachher durchgeführt werden und welche Gewährleistung für die Austauschleistung gilt.
    4. Alle Anschlussfugen und Dichtungsebenen überprüfen lassen: Der Fachmann muss vor und nach dem Austausch die fachgerechte Ausführung aller Anschlussfugen (z. B. Fassadenanschluss, Fensterbank), Dichtungen und Montageanker dokumentieren.
    5. Neue Energieausweise und Einbruchschutzzertifikate anfordern: Nach Austausch muss die Fensterbaufirma einen aktualisierten Energieausweis sowie den Nachweis der Einbruchschutzklasse für das komplette Türsystem vorlegen.
    6. Alle Unterlagen für die Bauakte sichern: Sammeln Sie alle Dokumente (Vertrag, Rechnung, Sachverständigengutachten, Prüfzertifikate, Fotos vor/nach Austausch) und archivieren Sie sie dauerhaft.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mangelbeseitigung
    Die Mangelbeseitigung ist die Pflicht des Unternehmers (z.B. Fensterbaufirma), einen Mangel an seiner Werkleistung (z.B. falsches Türseitenteil) zu beheben. Dies kann durch Nachbesserung oder Neuherstellung erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Werkvertrag
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Im Baubereich regelt er die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen.
    Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, VOBAbk.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Mängel an seiner Werkleistung. Sie beträgt im Baubereich in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Mangelbeseitigung, Verjährung
    Minderung
    Die Minderung ist ein Recht des Bestellers, den Werklohn aufgrund eines Mangels herabzusetzen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wert des Mangels.
    Verwandte Begriffe: Werklohn, Mangel, Schadensersatz
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Werkleistung, Mangel, Gewährleistung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist ein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Im Baubereich kann dies z.B. ein Schaden sein, der durch einen Mangel verursacht wurde.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Pflichtverletzung, Verzug
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt u.a. das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn die Fensterbaufirma sich weigert, das falsche Türseitenteil auszutauschen?
      Sie haben einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Setzen Sie der Firma schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können Sie unter Umständen den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten von der Fensterbaufirma zurückfordern oder den Werklohn mindern.
    2. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn durch den Einbau des falschen Türseitenteils ein Schaden entstanden ist?
      Ja, wenn durch den Einbau des falschen Türseitenteils ein Schaden entstanden ist (z.B. Folgeschäden am Gebäude), können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Fensterbaufirma den Mangel zu vertreten hat.
    3. Welche Rolle spielt die Abnahme der Werkleistung?
      Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Werkleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Wenn Sie den Mangel (falsches Türseitenteil) bei der Abnahme kannten und trotzdem vorbehaltlos abgenommen haben, kann es schwierig werden, nachträglich Mängelansprüche geltend zu machen. Daher ist es wichtig, Mängel bei der Abnahme zu protokollieren.
    4. Was ist, wenn das falsche Türseitenteil bereits Beschädigungen aufweist?
      Wenn das falsche Türseitenteil bereits Beschädigungen aufweist, sollten Sie dies der Fensterbaufirma mitteilen und auf eine einwandfreie Mangelbeseitigung bestehen. Die Firma ist verpflichtet, ein mangelfreies Türseitenteil einzubauen.
    5. Wie lange habe ich Zeit, den Mangel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Mangel (falsches Türseitenteil) der Fensterbaufirma anzeigen. Es empfiehlt sich, dies so schnell wie möglich zu tun, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
    6. Was bedeutet Minderung des Werklohns?
      Die Minderung des Werklohns bedeutet, dass Sie aufgrund des Mangels (falsches Türseitenteil) einen geringeren Preis für die Werkleistung zahlen müssen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wert des Mangels.
    7. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn das falsche Türseitenteil eingebaut wurde?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Mangelbeseitigung für Sie unzumutbar ist oder die Fensterbaufirma die Mangelbeseitigung endgültig verweigert.
    8. Was ist ein Werkvertrag?
      Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer (hier die Fensterbaufirma) verpflichtet, ein bestimmtes Werk (hier den Einbau von Fenstern und Türen) herzustellen, und der Besteller (Sie als Hauseigentümer) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

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      Überblick über die Rechte des Bauherrn bei Mängeln am Bau.
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