Kalksandstein-Mangel am Rohbau: Erkennung, Risiken & Sanierung bei Baufälligkeit?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Kalksandstein-Mängel am Rohbau können durch Frostschäden aufgrund organischer Einschlüsse oder übermäßigem Lehmanteil entstehen. Die DIN-Normen fordern Schutz des Mauerwerks vor unplanmäßiger Bewitterung. Bauherren stehen oft vor finanziellen Herausforderungen bei Sanierung oder Abriss. Die Qualität der Kalksandsteine und die korrekte Verarbeitung sind entscheidend für die Bausicherheit. Eine frühzeitige Erkennung von Mängeln ist wichtig, um Baufälligkeit zu vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Kalksandstein-Mangel am Rohbau: Erkennung, Risiken & Sanierung bei Baufälligkeit?

Sagt mir bitte dass es das nicht gibt und alles gelogen ist.
In einer Fernsehsendung über Baupfusch wurde berichtet:
Ehepaar baut Einfamilienhaus mit Kalksandsteinen durch Bauunternehmer.
Rohbau steht, Bauunternehmer bereits bankrott.
Mangel: Mit einem Taschenmesser wurden große Stücke aus dem Kalksandstein herausgekratzt. Man hätte also einen 24er Stein
mit dem Taschenmesser rauskratzen können, fast wie Butter. Ein SV hat dies vorgeführt.
Bau vom Bauamt wg Baufälligkeit gesperrt. Das Haus muss abgerissen werden.
Kalksandsteinhersteller (Werk) gibt an: Es wurden keine frostsicheren Steine bestellt.
Da bleibt dem Bauherrn doch nur noch der Str ..., ruiniert fürs ganze Leben.
Frage: Gibt es tatsächlich frostsichere/ nicht frostsichere Kalksandsteine? Woran erkennt man das als Bauherr?
  • Name:
  • Horst
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Sperrung und unbefugtes Betreten des gesamten Rohbaus untersagt – Einsturzgefahr aufgrund massiver Druckfestigkeitsunterschreitung.

    🔴 KRITISCH: Statische Tragfähigkeitsprüfung durch einen zertifizierten Statiker oder Bauingenieur mit Baugenehmigungsvollmacht ist zwingend erforderlich – vor jeglicher Sanierung oder Weiterbau.

    ⚠️ WICHTIG: Keine eigenständige Materialentnahme oder Probeprobennahme durch Laien – nur autorisierte Fachleute mit begleitender Dokumentation nach DINAbk. EN 1052-1/2 dürfen Proben entnehmen.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Ort ist eine temporäre Absicherung (z. B. provisorische Abstützung, Sperre mit Warnband und Hinweisschildern) zu gewährleisten, bis die Fachbegutachtung abgeschlossen ist.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe Ihre Besorgnis. Ein Mangel an Kalksandsteinen, der so gravierend ist, dass man mit einem Taschenmesser große Stücke entnehmen kann, deutet auf erhebliche Probleme hin. 🔴 Dies kann die Stabilität des gesamten Rohbaus gefährden.

    🔴 Gefahr: Ein solcher Mangel kann die Tragfähigkeit der Wände beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zur Baufälligkeit des Hauses führen. Es ist entscheidend, die Ursache des Mangels zu finden. Mögliche Gründe sind:

    • Falsche Materialqualität: Wurden minderwertige oder ungeeignete Kalksandsteine verwendet?
    • Verarbeitungsfehler: Wurden die Steine unsachgemäß verarbeitet (z.B. falscher Mörtel, mangelhafte Vermauerung)?
    • Feuchtigkeitsschäden: Sind die Steine extremer Feuchtigkeit ausgesetzt, die ihre Struktur schwächt?

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann den Schaden begutachten, die Ursache feststellen und ein Sanierungskonzept erstellen. Kontaktieren Sie auch das Bauamt, um die Situation zu schildern und mögliche weitere Schritte zu besprechen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der geschilderte Fall beschreibt einen schwerwiegenden Mangel an einem Kalksandstein-Rohbau, bei dem sich das Mauerwerk mit einem Taschenmesser zerstören ließ. Dies deutet auf eine massive Materialfehlfunktion hin, die in der Regel nicht auf fehlende Frostsicherheit, sondern auf eine unzureichende Festigkeitsklasse oder eine fehlerhafte Herstellung zurückzuführen ist. Normale Kalksandsteine erreichen Druckfestigkeiten von 4 bis 28 N/mm² und sind nicht "butterweich". Ein derart weicher Stein wäre entweder ein ungebranntes oder falsch zusammengesetztes Produkt, das nie als tragendes Mauerwerk hätte verwendet werden dürfen.

    🔴 Gefahr: Die beschriebene Weichheit des Steins stellt eine akute statische Gefahr dar. Ein Mauerwerk, das sich mit einem Taschenmesser aushöhlen lässt, kann keine Lasten tragen und ist einsturzgefährdet. Die Bausperre durch das Bauamt ist daher absolut nachvollziehbar und zwingend erforderlich.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Herstellers zu "frostsicheren Steinen" ist hier irreführend. Frostbeständigkeit ist für das Innenmauerwerk eines Einfamilienhauses in der Regel nicht relevant. Das Problem liegt vielmehr in der fehlenden Druckfestigkeit. Der Bauherr hätte dies nicht erkennen können, da die Steine beim Einbau optisch intakt aussahen. Einzig ein Materialprüfbericht oder eine Druckfestigkeitsprüfung im Labor hätte den Mangel vorab aufdecken können.

    ➕ Ergänzung: In solchen Fällen haften in der Regel der bauausführende Unternehmer (hier bankrott) und ggf. der Hersteller des mangelhaften Materials. Der Bauherr sollte umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht einschalten, um Ansprüche aus der Produkthaftung oder der bauaufsichtlichen Verantwortung zu prüfen. Eine Berufshaftpflichtversicherung des insolventen Unternehmers könnte noch greifen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Erstellung eines detaillierten Schadensgutachtens. Parallel dazu ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Baurecht zwingend erforderlich, um die rechtlichen Schritte gegen den Hersteller und die Versicherungen zu prüfen. Lassen Sie sich nicht auf einen schnellen Abriss ein, ohne alle rechtlichen und versicherungstechnischen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

    KI-Analyse (Qwen)

    Kalksandstein ist ein normgerechtes, weit verbreitetes Bauprodukt mit definierten Festigkeits- und Dauerhaftigkeitsanforderungen – doch nicht jeder Stein ist für jede Anwendung geeignet. Die beschriebene Situation ist technisch plausibel und keineswegs ausgeschlossen: Ein nicht frostsicherer Kalksandstein in Außenwand- oder Fundamentbereichen kann bei Frost-Tau-Wechseln massiv zerfallen, besonders bei unzureichender Verarbeitung oder fehlender Schutzschicht.

    🔴 Gefahr: Ein Kalksandstein, der sich mit einem Taschenmesser wie Butter kratzen lässt, weist eine gravierende Festigkeitsunterschreitung auf – dies deutet entweder auf eine massive Herstellungsfehler (z. B. falsche Brenntemperatur, unzureichende Reifezeit) oder auf den Einsatz eines nicht für den jeweiligen Einsatzbereich zugelassenen Steins hin. Solche Bauteile sind bauphysikalisch und statisch nicht tragfähig und stellen eine unmittelbare Gefahr für die Gebäudesicherheit dar.

    🔴 Gefahr: Die Feststellung der Baufälligkeit durch das Bauamt und die Anordnung zum Abriss bestätigen die Schwere des Mangels – hier liegt kein bloßer Schönheitsfehler vor, sondern ein systematischer Verstoß gegen die Anforderungen der DIN EN 771-2 und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 1053-1, DIN 18195).

    ✅ Zustimmung: Ja, es gibt tatsächlich frostsichere und nicht frostsichere Kalksandsteine – die Einteilung erfolgt nach der Frostwechselbeständigkeit (Klasse F2, F3 oder F4 gemäß DIN EN 771-2) und ist verbindlich in der CEAbk.-Kennzeichnung sowie im Leistungsnachweis (DoP) angegeben.

    ➕ Ergänzung: Als Bauherr ist die Prüfung der CE-Kennzeichnung (mit Angabe der Frostklasse, Druckfestigkeitsklasse und Verwendungsklasse) sowie des zugehörigen Leistungsnachweises vor Verarbeitung zwingend erforderlich. Visuelle Kontrolle allein reicht nicht aus – bereits geringfügige Abweichungen in der Herstellung können die Dauerhaftigkeit um bis zu 90 % reduzieren.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "Da bleibt dem Bauherrn doch nur noch der Str ..." ist juristisch unzutreffend: Trotz Insolvenz des Bauunternehmers bestehen Ansprüche gegen den Architekten/Planer, die Bauleitung, ggf. die Baufirma als Gesellschafter, sowie gegen die Haftpflichtversicherung des Unternehmers oder die Sachversicherung (z. B. Bauherrenhaftpflicht).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Mauerwerk (z. B. nach DIN EN 13306 oder mit Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Zertifizierte Sachverständige) zur detaillierten Materialanalyse, statischen Bewertung und Dokumentation – dies ist Voraussetzung für alle weiteren rechtlichen und versicherungsrechtlichen Schritte.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die beschriebene Weichheit des Kalksandsteins – erreichbar mit Taschenmesser – als akut kritisch und eindeutigen Hinweis auf fehlende Druckfestigkeit mit schwerwiegenden statischen Risiken.
    • Alle drei empfehlen sofortige Inanspruchnahme eines unabhängigen Bausachverständigen zur Schadensdokumentation und Ursachenanalyse.
    • Alle drei bestätigen die Baufälligkeitseinschätzung des Bauamts und die Rechtmäßigkeit der Bausperre.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt Feuchtigkeitsschäden als mögliche Ursache, während DeepSeek dies klar ausschließt zugunsten einer Herstellungsfehler- oder Materialklasse-Ursache. Qwen differenziert: Frostschäden sind für Außenbereiche plausibel, aber nicht bei Innenmauerwerk – und nicht Ursache für „butterweiche“ Konsistenz bei Verarbeitung.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek weist auf die haftungsrechtliche Relevanz hin (Produkthaftung, Versicherungsgreifen trotz Unternehmerinsolvenz) – kein Hinweis in den anderen Analysen.
    • Qwen ergänzt explizit zur präventiven Pflicht des Bauherrn: Prüfung der CE-Kennzeichnung (Frostklasse F2/F3/F4, Druckfestigkeitsklasse, Verwendungsklasse) und des DoP vor Verarbeitung – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI erwähnt „Falsche Materialqualität“ als mögliche Ursache – allgemein gehalten. DeepSeek konkretisiert: Es handelt sich *nicht* um fehlende Frostsicherheit, sondern um eine **grundsätzliche Untererfüllung der Druckfestigkeitsanforderungen** (unter 2 N/mm²). Qwen stimmt dem zu und verweist auf DIN EN 771-2 – DeepSeeks Einschätzung wird als die sicherere (Vorsichtsprinzip) priorisiert, da Frostsicherheit für Innenmauerwerk irrelevant ist und der Mangel bereits bei Verarbeitung vorlag.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der sichersten, präzisesten und rechtskonformen Bewertung: Die Weichheit ist ein unverkennbares Zeichen für eine **nicht tragfähige Materialfehlentwicklung** mit klarem Normverstoß (DIN EN 771-2, DIN 1053-1), keinerlei Eigenbewertung durch Laien, und sofortige Fachbeauftragung nach DIN EN 13306 oder mit öffentlich bestelltem Sachverständigentitel.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statische SicherheitUnmittelbare Einsturzgefahr – Mauerwerk ist nicht tragfähig; Betreten verboten; Statikprüfung durch zertifizierten Statiker zwingend.
    Ursache des MangelsHerstellungsfehler oder falsche Materialklasse – deutliche Unterschreitung der Mindestdruckfestigkeit (mind. 4 N/mm²), nicht Frostsicherheit.
    Rechtliche Verantwortlichkeit⚠️Haftung des Herstellers (Produkthaftung) und ggf. des Architekten/Bauleiters besteht – trotz Insolvenz des Bauunternehmers; Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht unverzüglich einschalten.
    Präventive BauherrnpflichtPrüfung von CE-Kennzeichnung (Frostklasse, Druckfestigkeitsklasse), Leistungsnachweis (DoP) und Einsatzklasse vor Verarbeitung war zwingend – visuelle Kontrolle reicht nicht.
    SachverständigenbeauftragungUnabhängiger, zertifizierter Sachverständiger (z. B. nach DIN EN 13306) muss unverzüglich Materialanalyse, statische Bewertung und vollständige Dokumentation vornehmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Eigeninitiative im Rohbau – unverzüglich zertifizierten Sachverständigen und Statiker beauftragen, parallel Rechtsanwalt für Baurecht hinzuziehen; Materialdokumentation (CE-Kennzeichnung, DoP, Lieferpapiere) sammeln und sichern.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnmittelbare statische Baufälligkeit durch fehlende DruckfestigkeitSofortiger Einsturz, Personenschäden, Totalschaden
    🔴 RisikoUnterlassen der fachgerechten Ursachenanalyse führt zur falschen SanierungsstrategieFehlsanierung, weiterer Schadensfortschritt, erhöhte Kosten
    🔴 RisikoVersäumen der rechtlichen Fristen (z. B. Gewährleistungsfrist, Versicherungsansprüche)Verlust aller Schadensersatzansprüche, finanzielle Eigenbelastung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation (CE, DoP, Lieferpapiere)Unmöglichkeit der Haftungsverfolgung gegenüber Hersteller oder Versicherung
    🔴 RisikoUnbefugtes Betreten oder Selbstversuche zur MaterialentnahmeVerletzungsgefahr, Beeinträchtigung der Beweissicherung, Haftung bei Schadensverschlechterung
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines Sachverständigen ermöglicht vollständige BeweissicherungStützt alle rechtlichen und versicherungstechnischen Ansprüche
    ✅ ChanceNutzung des DoP und CE-Nachweises ermöglicht gezielte Produkthaftung gegen HerstellerVollständige Kostendeckung für Abriss/Sanierung möglich
    ✅ ChanceZertifizierte statische Bewertung ermöglicht gezielte Teilsanierung statt AbrissErhebliche Kosteneinsparung und Erhalt der Baukonstruktion
    ✅ ChanceRechtliches Vorgehen gegen mehrere Beteiligte (Hersteller, Architekt, Versicherung)Minimierung der persönlichen finanziellen Belastung
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation schafft Transparenz für Bauamt und VersicherungVermeidung von Misstrauen, schnellerer Entscheidungsprozess bei Genehmigungen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Baustellensicherung: Sperren Sie den gesamten Rohbau mit Warnband, Schildern und physischer Zugangsbeschränkung – kein Betreten, kein Eingriff.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Mauerwerk nach DIN EN 13306 und einen zertifizierten Statiker mit Genehmigungsvollmacht – beide müssen gemeinsam vor Ort begutachten.
    3. Rechtsberatung einholen: Beauftragen Sie umgehend einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Haftungsansprüche gegen Hersteller, Architekten und Versicherungen zu prüfen und Fristen zu wahren.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Dokumente: CE-Kennzeichnung der Steine (Foto), Leistungsnachweis (DoP), Lieferpapiere, Verträge, Bauplanunterlagen, Fotos/Videos des Mangels und Bauamt-Schreiben.
    5. Materialproben sichern: Fordern Sie vom Sachverständigen, dass er die Probenahme nach DIN EN 1052-1 dokumentiert und im zertifizierten Labor auf Druckfestigkeit und Frostwechselbeständigkeit prüfen lässt.
    6. Mit dem Bauamt kooperieren: Legen Sie das Gutachten des Sachverständigen und die statische Stellungnahme dem Bauamt vor – beantragen Sie die Einordnung als „sanierungsbedingte Bausperre“, nicht als „Abrissanordnung“.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kalksandstein
    Ein Mauerstein aus Kalk, Sand und Wasser, der unter Dampfdruck gehärtet wird. Er zeichnet sich durch hohe Tragfähigkeit und guten Schallschutz aus.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Ziegel, Betonstein
    Rohbau
    Der unfertige Zustand eines Gebäudes, in dem die tragenden Strukturen (Wände, Decken, Dach) errichtet sind, aber noch keine Ausbauarbeiten (z.B. Installationen, Putz, Fenster) erfolgt sind.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Mauerwerk, Fundament
    Baufälligkeit
    Der Zustand eines Gebäudes, in dem seine Standsicherheit und Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet sind und Einsturzgefahr besteht.
    Verwandte Begriffe: Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Einsturzgefahr
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Bauherren bei der Planung, Ausführung und Überwachung von Bauprojekten berät.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur
    Bauamt
    Eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist und Baugenehmigungen erteilt.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauordnung, Baugenehmigung
    Mangel
    Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks oder Bauteils.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Baumangel, Gewährleistung
    Statik
    Die Lehre von den Kräften und deren Wirkung auf Bauwerke. Eine statische Berechnung dient dazu, die Standsicherheit eines Gebäudes nachzuweisen.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheit, Lasten

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Kalksandsteine?
      Kalksandsteine sind Mauersteine, die aus Kalk, Sand und Wasser hergestellt und unter Dampfdruck gehärtet werden. Sie zeichnen sich durch ihre hohe Tragfähigkeit und guten Schallschutz aus.
    2. Wie erkenne ich minderwertige Kalksandsteine?
      Minderwertige Kalksandsteine können brüchig sein, eine ungleichmäßige Struktur aufweisen oder sich leicht mit einem Messer bearbeiten lassen. Eine Materialprüfung durch ein Labor gibt Aufschluss über die Qualität.
    3. Welche Risiken bestehen bei mangelhaften Kalksandsteinen?
      Mangelhafte Kalksandsteine können die Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen, zu Rissen in den Wänden führen und im schlimmsten Fall die Baufälligkeit verursachen.
    4. Was kostet die Sanierung eines Rohbaus mit mangelhaften Kalksandsteinen?
      Die Kosten für die Sanierung hängen vom Umfang des Schadens ab. Sie können von der Ausbesserung einzelner Steine bis zum kompletten Rückbau und Neubau der betroffenen Wände reichen. Ein Kostenvoranschlag durch einen Fachbetrieb ist unerlässlich.
    5. Wer haftet für den Schaden?
      Die Haftung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Falles ab. In der Regel haftet der Bauunternehmer oder der Lieferant der mangelhaften Steine. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
    6. Kann ich den Bau stoppen?
      Wenn die Sicherheit des Gebäudes gefährdet ist, sollten Sie den Bau stoppen und das Bauamt informieren.
    7. Welche Rolle spielt das Bauamt?
      Das Bauamt ist für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig. Es kann Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln erlassen und im Extremfall den Rückbau des Gebäudes fordern.
    8. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung.

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    • Bauabnahme: Worauf muss ich achten?
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  2. Kalksandstein: Frostschäden durch organische Einschlüsse!

    Gibt es tatsächlich
    ich habe in diesem Forum extra auf die Sendung hingewiesen. Es gibt dauerhaft frostsichere KS (als Vormauersteine) und die normalen KS, die man normalerweise nehmen sollte. Den freien Sachverständigen Herrn Bergemann habe ich persönlich kennengelernt. Er erläuterte, dass in den schadhaften KS übermäßig viele organische Einschlüsse waren, die u.a. zu den Frostschäden geführt haben. Allgemein ist KS weiterhin ein Super Baustoff, man sollte sich nur in Zukunft überlegen, ob man einen KS-Rohbau ohne Wärmedämmung einen Winter lang offen stehen lässt. Die normalen KS vertragen in nassem Zustand nur wenige Frost-Tau-Wechsel, dann werden sie weich. Erschütternd ist an dem gezeigten Fall nur, dass sich zwei Sachen überlagert haben: 1.) Die mangelhafte Qualität der gelieferten Charge mit organischen Einschlüssen und 2.) die auftretenden Frost-Tau-Wechsel am witterungsmäßig ungeschützten Rohbau. Früher hat KS auf ihrer Homepage noch pauschal mit Frostsicherheit geworben (ohne Unterschied ob Vormauerstein oder normaler KS) nach diesem Schadensfall und dem beginnenden Streit hat KS die eigene Homepage dahingehend dezent korrigiert (frostfrei steht nicht mehr unter den allgemeinen Werbeeigenschaften für den Stein).
  3. KS-Schäden: Selten, aber kein Einzelfall laut Bergemann

    Lt. Aussage von Herrn Bergemann
    sei dieses Schadensbild zwar äußerst selten, aber kein Einzelfall. Es habe wohl schon 2 oder 3 ähnliche Fälle gegeben. Unverständlich ist nur, warum sich KS als riesiges Unternehmen bei der Regulierung solcher Schäden so stur stellt. Wo doch vielleicht beide Seiten Ihren Anteil am Schaden haben (einer liefert mindere Qualität und der andere lässt den Stein frei bewittert im Frost stehen) hätte man sich doch sicher einigen können. Der Lieferant liefert eine neue Charge Steine und übernimmt die Entsorgung der schadhaften Steine. Der Bauherr übernimmt den Abriss und den Neubau. Das wäre mein Vorschlag gewesen.
  4. Abriss & Neubau: Bauherr trägt Kosten? – Eine Frage

    Der Bauherr übernimmt den Abriss und den Neubau.
    Ist das ernst gemeint Herr Tilgner?
    Jupp
  5. KS-Mauerwerk: Schutz vor Bewitterung laut DIN entscheidend

    Wer sonst @Robert?
    In jedem Fachbuch, der DINAbk. und in den technischen Materialien der KS Werke steht, dass das Mauerwerk vor unplanmäßier Bewitterung zu schützen ist. Hier wird es also schwer KS ans Leder zu flicken. Es sein denn, die organische Verunreinigung übersteigt das Maß welches in der DIN 106 gegeben wurde und dieses muss zu dem noch Ursächlich zum Schaden geführt haben. Wer also, nach der Insolvenz des Bauunternehmer soll die Kosten übernehmen?
    Eine Auffanggesellschaft für Bauherren gibt es leider nicht.
  6. Kalksandstein-Mangel: Bauherr kann Kosten kaum schultern

    Fern jeglicher Realität @Mark
    Welcher Bauherr kann das schultern? Keiner, weil er dann pleite ist.
    Wenn ein Baustoff einen Winter frei bewittert zerbröselt, dann verzichte ich darauf.
    Dies Problematik bei KS war mir neu!
    Gibt mir sehr zu denken.
    Gruß Jupp
  7. KS-Steine: Frostschaden durch Wassersättigung möglich

    Ich sage auch nicht,
    dass dieses Normal wäre bei KS. Natürlich gibt es Vormauersteine, welche halt eben Frostsicher sind. Aber auch andere  -  Normale  -  (Kalksandstein) KS-Steine halten dieses in der Regel aus. Aber was ist, wenn der Stein (Egal welcher) halt eben Voll gesaugt ist mit Wasser, just dann der Frost evtl. auch noch Lang einhaltend mit Wucht einsetzt, was meinst Du wohl was das Wasser mit stark saugenden Material anstellt, wenn sich in diesem Material Hohlräume gleich welcher Art befinden, wo sich das Wasser anreichern kann und hier Eislinsen entstehen können. Nicht nur KS.
    Natürlich ist dieses eine Sauerei gegenüber dem Bauherrn, welcher diese idR. nicht finanziell stemmen können wird. Aber wer sonst wird nach der o.g. Beschreibung den Schaden übernehmen?
  8. Kalksandstein: Lehmanteil & Vermengung als Schadensursache

    Habe den Beitrag auch gesehen..
    Es war eindeutig auf den Bildern zu erkennen, das der übliche prozentuale Anteil an Lehm deutlich überschritten war.
    Zusätzlich war das Material nicht genug vermengt.
    Mir ist dieses Schadensbild neu.
    Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, das KS sich vollständig mit Wasser vollsaugt.
    Aber Blitzfrost der die Haufwerksporen so derartig überbelastet das es zu so einem Schadensbild kommt ist wohl eher selten.
    Die Abplatzungen sind aus meiner Sicht auf den Aufgeschwemmten Lehm zurückzuführen.
    Naja Haftung, wird der Hersteller wohl erst nach einem jahrelangen Prozess übernehmen (wenn überhaupt), und bis dahin ist jeder Bauherr pleite.
    MfG Mike
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Kalksandstein-Mangel am Rohbau: Risiken & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Kalksandstein-Mängel am Rohbau können durch Frostschäden aufgrund organischer Einschlüsse oder übermäßigem Lehmanteil entstehen. Die DINAbk.-Normen fordern Schutz des Mauerwerks vor unplanmäßiger Bewitterung. Bauherren stehen oft vor finanziellen Herausforderungen bei Sanierung oder Abriss. Die Qualität der Kalksandsteine und die korrekte Verarbeitung sind entscheidend für die Bausicherheit. Eine frühzeitige Erkennung von Mängeln ist wichtig, um Baufälligkeit zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut KS-Mauerwerk: Schutz vor Bewitterung laut DIN entscheidend ist der Schutz des Mauerwerks vor unplanmäßiger Bewitterung entscheidend, um Schäden zu vermeiden. Die Einhaltung der DIN-Normen ist hierbei von großer Bedeutung.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Kalksandstein-Mangel: Bauherr kann Kosten kaum schultern thematisiert die finanzielle Belastung für Bauherren im Falle von Kalksandstein-Mängeln. Oftmals können die Kosten für Abriss und Neubau kaum getragen werden, was zu erheblichen Problemen führt.

    ✅ Zusatzinfo: Es gibt Unterschiede zwischen dauerhaft frostsicheren Kalksandsteinen (Vormauersteine) und normalen KS-Steinen. Der Beitrag KS-Steine: Frostschaden durch Wassersättigung möglich erklärt, dass auch normale KS-Steine Frost aushalten, aber bei Wassersättigung und Frost Schäden entstehen können.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Verdacht auf Kalksandstein-Mängel sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Ursache zu ermitteln und geeignete Sanierungsmaßnahmen zu planen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Kalksandstein: Lehmanteil & Vermengung als Schadensursache bezüglich des Lehmanteils und der Vermengung des Materials.

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