ist es eigentlich möglich dem Bauunternehmer die vorbehaltlose Annahme der Schlussrechnung/Zahlung in Verbindung mit dem Ausschluss von weiteren Forderungen schriftlich zu erklären,
und zudem einen zuvor abgesprochenen Betrag dennoch von der Schlussrechnung abzuziehen?
Oder müsste der Bauunternehmer diesen Betrag gleich bei Stellung der Schlussrechnung abziehen?
Ich habe nämlich eine Schlussrechnung erhalten, die allerdings nicht um den vorher abgesprochenen Betrag gemindert wurde.
Jetzt möchte ich weitere Forderungen schriftlich ausschließen, dann aber den vereinbarten Betrag bei meiner Überweisung abziehen.
Geht da, oder mache ich damit meine vorbehaltlose Annahme der Schlussrechnung wieder unwirksam?
